SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

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SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten

Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

22.01.2016 / 17:33

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pressemeldung

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten

Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

(ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

- Versammlung findet am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr im Hotel HILTON

FRANKFURT statt

- Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 erforderlich

- Entscheidende Abstimmung über Restrukturierungsvorschlag: Umtausch der

Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf neue Aktien sowie auf neue

besicherte Schuldverschreibungen

- Prime Capital Debt SCS SICAF - SIF hält Ergänzungsverlangen auch für

die zweite Gläubigerversammlung aufrecht

- Vorstand und gemeinsamer Vertreter unterstützen das Ergänzungsverlangen

Kahl am Main, 22. Januar 2016 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt die

Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen

2012 / 2017 zu einer zweiten Gläubigerversammlung nach Frankfurt am Main

ein. Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel

HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main

stattfinden.

Zur Beschlussfassung steht das Konzept zur Restrukturierung der

ausstehenden Unternehmensanleihe. Dieses Restrukturierungskonzept, das

zuvor mit dem von den Anleihegläubigern im vergangenen Jahr gewählten

gemeinsamen Vertreter strukturell abgestimmt wurde, sieht im Kern vor, dass

die Anleihegläubiger ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte

umtauschen. Diese Erwerbsrechte berechtigen die Anleihegläubiger dazu, eine

bestimmte Anzahl von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie eine

bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der

Gesellschaft neu auszugebenden besicherten Anleihe zu erwerben.

Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar

2016 war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 % der

ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht

erreicht wurde. Der Vorstand geht davon aus, dass bei der nun folgenden

zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 das dann erforderliche

Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden

kann.

Bereits vor der ersten Gläubigerversammlung hatte die Anleihegläubigerin

Prime Capital Debt SCS SICAF - SIF (Prime Capital) bei der Gesellschaft ein

Ergänzungsverlangen eingereicht, das am 15. Januar 2016 im Bundesanzeiger

veröffentlicht wurde. Aufgrund dieses Ergänzungsverlangens wurde die

Tagesordnung der Gläubigerversammlung vom 18. Januar 2016 um die neuen

Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 erweitert. Prime Capital hat gegenüber

der Gesellschaft erklärt, dieses Ergänzungsverlangen auch für die zweite

Gläubigerversammlung aufrechtzuerhalten. Die Beschlussvorschläge der Prime

Capital zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13 stellen eine Alternative zu

den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 3, 8

und 9 dar. Sie unterscheiden sich von diesen im Hinblick auf die

Ausgestaltung der Bedingungen der von der Gesellschaft neu zu emittierenden

besicherten Anleihe. Die vorgeschlagenen Änderungen des

Ergänzungsverlangens betreffen dabei im Wesentlichen die Ausgestaltung der

Verzinsung, die beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten, die Besicherung

sowie die laufende Berichterstattung der Gesellschaft.

Der Vorstand hat sich nach Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter

entschlossen, das Ergänzungsverlangen zu unterstützen und bittet die

Anleihegläubiger daher, den Beschlussvorschlägen von Prime Capital auf der

Gläubigerversammlung zuzustimmen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die

vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen die Sanierungsfähigkeit

der Gesellschaft bei Umsetzung der vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen

nicht gefährden. Das hat auch der externe neutrale Gutachter bestätigt. Der

Vorstand geht ferner davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu

einer höheren Akzeptanz bei den Anleihegläubigern führen, da sich die

wirtschaftliche Position der Gläubiger weiter verbessert.

Im Rahmen der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung wird der Vorstand

der SINGULUS TECHNOLOGIES AG über den Stand der Geschäftsentwicklung

berichten und das Restrukturierungskonzept vorstellen sowie die vorläufigen

Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 erläutern.

Die Restrukturierung der Unternehmensanleihe ist eine wesentliche

Voraussetzung für die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft. Ohne diese

Restrukturierung wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus heutiger Sicht

nicht dazu in der Lage sein, eine bilanzielle Sanierung zu erreichen oder

künftig eine hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung dieser

Maßnahmen und die einhergehende Zustimmung der Anleihegläubiger sowie der

Aktionäre ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig

gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu

vermeiden.

Die Gesellschaft hat ferner für Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr

eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Hotel HILTON

Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main einberufen. Die

Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung sieht u. a. die

Beschlussfassung über die für die Restrukturierung erforderlichen

Kapitalmaßnahmen vor.

Im Falle einer Ablehnung des Restrukturierungskonzepts droht die Insolvenz

der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Der Vorstand hat deshalb eine renommierte,

unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, eine

indikative Insolvenzquotenermittlung vorzunehmen. Im Insolvenzfall würden

Anleihegläubiger für ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund

20 % des Nominalbetrags der aktuell von ihnen gehaltenen Anleihen erhalten.

Mit der Zustimmung zum vorliegenden Restrukturierungskonzept verbessern

Anleihegläubiger demnach ihre wirtschaftliche Position, denn anstelle

dieser Verwertungsquote in Höhe von 20% werden neue besicherte Anleihen in

diesem Umfang mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten und über die

neuen Aktien zudem die Möglichkeit, an einer Steigerung des

Unternehmenswertes zu partizipieren.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet alle Anleihegläubiger an

der zweiten Gläubigerversammlung am

15. Februar 2016 teilzunehmen und auf jeden Fall von ihrem Stimmrecht

Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem

Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen

Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen.

Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter www.singulus.de unter der

Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung

am 15.02.2016".

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des

12. Februar 2016 erforderlich.

Die Einladung wurde am 22. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und

ist auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik "Credit

Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung am 15.02.2016"

abrufbar.

Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien für effiziente und

ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in

der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen

Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein

Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit

innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und

Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:

DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

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Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Hanauer Landstrasse 103

63796 Kahl am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)1709202924

Fax: +49 (0)6188 440-110

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

Internet: www.singulus.de

ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4

WKN: 723890, A1MASJ

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