Baker Tilly GmbH & Co. KG

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Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf

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KUKA Aktiengesellschaft

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Guangdong Midea Electric Co., Ltd.,

Sylvia Fischer

Durchwahl: -1427

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Beijiao Town, Shunde District Foshan Guangdong

China 528311

17. Mai 2022

Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG anlässlich der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA Aktienge- sellschaft auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. zum 17. Mai 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach, zum Stichtag der heutigen ordentlichen Hauptversamm- lung der KUKA Aktiengesellschaft am 17. Mai 2022 (im Folgenden auch "Bewertungsstichtag") be- züglich der Ergebnisse unserer im Betreff genannten Prüfung nachstehende Erklärung abzugeben.

Wie in unserem Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG anlässlich der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg (im Folgenden auch "KUKA" oder "Gesellschaft"), auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd., Foshan City, VR China (im Folgenden auch "GME"), vom 28. März 2022 (im Folgenden auch "Prüfungsbericht") unter Abschnitt 1. dargestellt, sind wesentliche Änderungen in der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung der KUKA Aktiengesellschaft, die sich zwischen Abschluss unserer Prüfung am 28. März 2022 und dem Bewertungsstichtag ergeben, bei der Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung zu berücksichtigen.

Wir haben daher eine Aktualisierungsprüfung im Zeitraum vom 27. April 2022 bis 17. Mai 2022 durchgeführt.

Wir stellen fest, dass sich seit Unterzeichnung unseres Prüfungsberichts folgende wesentliche Än- derungen ergeben haben:

AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING

Sitz Düsseldorf • Amtsgericht Düsseldorf HRA 24600 • info@bakertilly.de • www.bakertilly.de Komplementärin: Baker Tilly Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Sitz Düsseldorf • Amtsgericht Düsseldorf HRB 30575 • Geschäftsführer: WP/StB Prof. Dr. Thomas Edenhofer

WP/StB Michael Esser • RA Dr. Thomas Gemmeke • WP/StB Thomas Gloth • WP/StB Ralf Gröning • RA/StB Christian Hensell RA/StB Oliver Hubertus • WP/StB Peter Schill • WP/StB Frank Stahl • WP/StB Martin Weinand

Bankverbindung: Bayerische Landesbank • IBAN: DE73 7005 0000 0006 2796 50 • BIC: BYLADEMMXXX Steuernr. 105/5902/4357 • USt-ID DE313922411

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1. Analyse der aktuellen Geschäftsentwicklung der KUKA Aktiengesellschaft

Grundlage für die Analyse der aktuellen Geschäftsentwicklung waren insb. die uns hierzu auf unsere Anforderung zur Verfügung gestellten Unterlagen der KUKA Aktiengesellschaft zur laufenden Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Die KUKA Aktiengesellschaft hat uns gegenüber unter dem heutigen Datum eine Erklärung abgegeben (nachfolgend auch "Stichtagserklärung KUKA") und darin u.a. erklärt, dass seit Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung vom 28. März 2022 keine wertbeeinflus- senden Ereignisse und Erkenntnisse von wesentlicher Bedeutung eingetreten seien, die sich - mit Ausnahme von unwesentlichen Einmaleffekten im Jahr 2022 - auf die Unterneh- mensplanung der KUKA auswirken bzw. in Summe zu einer Erhöhung des Unternehmens- werts der KUKA sowie der angemessenen Barabfindung führen. Danach seien bei der KUKA Aktiengesellschaft und ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Summe keine wesentlichen positiven Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung eingetreten. Die KUKA Aktiengesellschaft und ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen hätten ihr Geschäft im gewöhnlichen Umfang fort- gesetzt und es sei zu keinen anderen Transaktionen oder Maßnahmen gekommen, die we- sentliche Anpassungen der Planung für die Jahre 2022 bis 2027 erforderlich machten, die in Summe zu einer wesentlichen Verbesserung des laufenden Geschäftsjahres oder der Planung führten.

Wir haben im Rahmen der Aktualisierungsprüfung aus den zur aktuellen Geschäftsentwick- lung der KUKA Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie den mit KUKA und der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (im Folgenden auch "KPMG" oder "Bewertungsgutachter" genannt), geführten Gesprächen und von diesen erhaltenen Auskünften und Informationen keine zur Stichtagserklärung KUKA gegenläufigen Erkennt- nisse erlangt. Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die Gesellschaft im Wesentlichen aufgrund von Einmaleffekten ein geringfügig höheres Er- gebnis für das laufende Geschäftsjahr als im Rahmen der Bewertung bisher zugrunde ge- legt. Anhaltspunkte für erforderliche Anpassungen der operativen Ergebnisse der folgenden Planjahre ergaben sich nicht. Wir sind daher der Auffassung, dass die der Bewertung zu- grunde gelegte Planungsrechnung mit Stand vom November 2021 für die Jahre 2022 bis 2027 unter Berücksichtigung der Anpassung der laufenden Geschäftsentwicklung für das Jahr 2022 weiterhin eine geeignete Grundlage zur Ermittlung des Unternehmenswerts der KUKA Aktiengesellschaft darstellt.

2. Analyse der Kapitalkosten

Wir haben die von der KPMG zum Bewertungsstichtag durchgeführte Aktualisierung des Kapitalisierungszinssatzes systematisch, rechnerisch und inhaltlich nachvollzogen. KPMG stellt fest, dass sich der einheitliche Basiszinssatz gegenüber dem Zeitpunkt ihrer

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Gutachtlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert der KUKA Aktiengesellschaft auf 0,7 % erhöht hat.

Nach unseren Analysen ergibt sich für einen Dreimonatszeitraum vom 17. Februar bis zum

16. Mai 2022 nach der in unserem Prüfungsbericht dargestellten Vorgehensweise ein ein- heitlicher Basiszinssatz in Höhe von 0,7 % vor persönlichen Steuern bzw. 0,5 % nach per- sönlichen Steuern. Bezogen auf die weiteren Parameter des Kapitalisierungszinssatzes er- geben sich nach unseren Analysen keine Veränderungen zum 17. Mai 2022.

Die GME hat uns gegenüber unter dem heutigen Datum eine Erklärung abgegeben (nachfolgend auch "Stichtagserklärung GME"). Die GME bestätigt darin auf Grundlage ihrer Kenntnis als Hauptaktionär der KUKA Aktiengesellschaft u.a. die uns in der Stichtagserklärung KUKA unter dem obigen Abschnitt 1. wiedergegebenen Auskünfte zur Geschäftsentwicklung und zum Unterneh- menswert der KUKA. GME bezieht sich im Weiteren auf eine von der KPMG erteilte Stichtagser- klärung und stellt fest, dass sich auf Grundlage einer aktualisierten Ableitung des Unternehmens- werts der KUKA durch KPMG, die sowohl die aktuelle Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2022 der KUKA als auch die veränderten Kapitalkosten berücksichtigt, ein niedrigerer Unternehmens- wert der KUKA Aktiengesellschaft ergibt, als der Bemessung der Barabfindung bisher zugrunde gelegt wurde.

Vor diesem Hintergrund hat uns die GME mitgeteilt, dass sie an der festgelegten Barabfindung in Höhe von € 80,77 je Aktie festhält.

Wir haben die aktualisierte Ableitung des Unternehmenswerts der KUKA durch KPMG inhaltlich und rechnerisch nachvollzogen und bestätigt. Im Ergebnis unserer Analysen stellen wir daher fest, dass sich keine Erkenntnisse ergeben haben, die zu einer höheren als der festgelegten Barabfin- dung führen.

Wir stellen fest, dass die von Guangdong Midea Electric Co., Ltd., festgesetzte Barabfindung in Höhe von € 80,77 je Aktie der KUKA Aktiengesellschaft angemessen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Jochen Breithaupt

Sylvia Fischer

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüferin

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KUKA AG published this content on 17 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 May 2022 05:15:05 UTC.