Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f und 315d HGB)

Die PATRIZIA SE ist seit dem 15. Juli 2022 eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) mit einer monistischen Führungs- und Kontrollstruktur. Als Europäische Aktiengesellschaft unterliegt die PATRIZIA SE den europäischen SE-Regelungen aus der SE-Verordnung("SE-VO") und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz ("SEAG") sowie zusätzlich dem deutschen Aktienrecht ("AktG"). Die jeweils gül- tige Fassung der Satzung ist auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link zugänglich https://ir.patrizia.ag/de/corporate-governance.

Die Gesellschaft bezieht die für den Aufsichtsrat geltenden Regelungen der §§ 289f und 315d HGB grundsätzlich auf den Verwaltungsrat und diejenigen betreffend den Vorstand auf die geschäftsführen- den Direktoren.

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung der Vorjahre sind auf der PATRIZIA Internetseite unter https://ir.patrizia.ag/de/corporate-governancedauer- haft öffentlich zugänglich.

  1. Der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE hat am 13. Dezember 2023 die nachfolgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 14. Dezember 2022 veröffentlicht und durch Ergänzungs- erklärung vom 13. Juli 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022"), aktualisiert.

Seit der aktualisierten Entsprechenserklärung hat PATRIZIA den Empfehlungen des DCGK 2022 mit den unten aufgeführten Ausnahmen, aus den dort genannten Gründen und in den dort genannten Zeiträu- men entsprochen und entspricht diesen:

1. Strukturelle Abweichungen vom DCGK 2022 aufgrund der Besonderheiten des monistischen Corporate Governance Systems der PATRIZIA

Seit dem 15. Juli 2022 ist die PATRIZIA SE in der Rechtsform einer Societas Europaea - SE mit einem monistischen, einstufigen Corporate Governance System organisiert. In Über-einstimmung mit Art. 43-45SE-VO i.V.m. §§ 20 ff. SEAG ist das monistische System dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung der SE einem einzigen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, zugewiesen ist. Der Verwal- tungsrat leitet die SE, legt die Richtlinien für ihre Tätigkeiten fest und überwacht deren Umsetzung. Die geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, vertreten die Gesell- schaft gerichtlich und außergerichtlich und sind an die Weisungen des Verwaltungsrats gebunden.

Im Zuge der Anpassung an das monistische System wendet PATRIZIA die Teile des DCGK 2022, die sich auf den Aufsichtsrat beziehen, grundsätzlich auf den Verwaltungsrat und die Teile, die sich auf den Vorstand beziehen, auf die geschäftsführenden Direktoren an. Aufgrund der rechtlichen Ausge- staltung des monistischen Systems gelten hinsichtlich der Grundsätze und Empfehlungen des DCGK

2022 folgende Ausnahmen:

  1. Management und Überwachung

Die in den Grundsätzen 1, 2, 4 und 5 sowie in den Empfehlungen A.1, A.2, A.3 des DCGK 2022 beschriebenen Führungsaufgaben (Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands, Entwicklung der Un- ternehmensstrategie, Identifizierung und Bewertung der mit sozialen und ökologischen Faktoren verbundenen Risiken und Chancen, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, Compliance

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und Compliance Management System) fallen gemäß § 22 Abs. 1, 6 SEAG in den Verantwortungs- bereich des Verwaltungsrats.

b) Ernennung des Vorstands

Nach der Empfehlung B.3 DCGK 2022 soll die Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds einen Zeit- raum von drei Jahren nicht überschreiten. Die Empfehlung stützt sich auf § 84 AktG, wonach eine einzelne Bestellung eines Vorstandsmitglieds fünf Jahre nicht überschreiten soll. Nach § 40 SEAG können die geschäftsführenden Direktoren einer monistischen SE wie PATRIZIA jedoch ohne zeitli- che Begrenzung bestellt werden. Es spricht daher einiges dafür, dass die Empfehlung B.3 DCGK auf geschäftsführende Direktoren einer monistischen SE keine Anwendung findet. Diese Abweichung von der Empfehlung B.3 DCGK wird daher nur vorsorglich erklärt.

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die geschäftsführenden Direktoren abweichend von der Emp- fehlung B.3 auf unbestimmte Zeit zu bestellen. Ziel ist es, die geschäftsführenden Direktoren stärker auf das langfristige Anreizprogramm der Gesellschaft und die strategischen Ziele der Gesellschaft auszurichten. Die Dienstverträge der unbefristet bestellten geschäftsführenden Direktoren sehen Kündigungsfristen vor, die deutlich kürzer als drei Jahre sind, so dass das Konzept der Empfehlung grundsätzlich eingehalten wird.

c) Sitzungen des Aufsichtsrates

Die Empfehlung D.6 DCGK 2022 besagt, dass ein Aufsichtsrat regelmäßig ohne den Vorstand tagen sollte. Diese Regel bezieht sich auf eine deutsche Aktiengesellschaft, in der es ausgeschlossen ist, dass eine Person gleichzeitig dem Aufsichtsrat und dem Vorstand angehört. In der monistischen SE können die Mitglieder des Verwaltungsrats auch gleichzeitig geschäftsführende Direktoren sein. Daher kann die Empfehlung D.6 DCGK 2022 nicht für geschäftsführende Direktoren gelten, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat angehören, was bei der PATRIZIA SE auf Herrn Wolfgang Egger zutrifft. Dennoch wird Herr Wolfgang Egger nicht an den Beratungen und Beschlüssen des Verwal- tungsrats teilnehmen, wenn dies im Falle eines persönlichen Interessenkonflikts aufgrund seiner Rolle als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied erforderlich ist.

  1. Empfehlung A.3 DCGK 2022: Nachhaltigkeitsbezogene Ziele im internen Kontrollsystem
    Gemäß der Empfehlung A.3 DCGK 2022 sollen das interne Kontrollsystem und das Risikomanage- mentsystem auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken, sofern dies nicht bereits gesetzlich vor- geschrieben ist. Dies schließt auch die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung von nachhaltigkeitsbezogenen Daten mit ein. Dieser Empfehlung wurde und wird nur teilweise entspro- chen, da das Projekt zur Weiterentwicklung und Erweiterung des internen Kontrollsystems um nach- haltigkeitsrelevante Bereiche weiter fortgeschritten ist, aber noch nicht abgeschlossen wurde. Im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wird erwartet, dass der Empfehlung vollständig entsprochen wird.
  2. Empfehlung G.12 DCGK 2022: Bei Vertragsende zugesagte Leistungen
    Gemäß der Empfehlung G.12 DCGK 2022 soll sich im Falle einer Vertragsbeendigung die Auszah- lung etwaiger verbleibender variabler Vergütungsbestandteile, die auf den Zeitraum bis zur Ver- tragsbeendigung entfallen, an den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern so- wie an den vertraglich festgelegten Fälligkeiten oder Haltefristen orientieren.
    Im Rahmen eines Vergleichs wurde mit dem ehemaligen CDO Alexander Betz eine Abfindungszah- lung vereinbart. Mit dieser Zahlung sind auch alle potenziellen Ansprüche auf Short Term Incentives und Long Term Incentives in Bezug auf den Zeitraum bis zur Vertragsbeendigung abgegolten.

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Im Falle des ehemaligen Finanzvorstands, Karim Bohn hat der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE be- schlossen, eine vorzeitige Abgeltung der Long Term Incentives für die Geschäftsjahre 2020 - 2022 durch Gewährung einer Pauschalzahlung zu vereinbaren, die auf Basis eines vereinbarten Aktien- kurses berechnet wird. Dieser Aktienkurs liegt deutlich unter der Einschätzung des Verwaltungsrats, über den zu den regulären Fälligkeitsterminen zu erwartenden Aktienkurs, so dass die PATRIZIA SE Kosten einsparen würde, wenn der Aktienkurs nach Einschätzung des Verwaltungsrats bis zu den regulären Fälligkeitsterminen steigt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat eine vorzeitige Abrech- nung als vorteilhaft bewertet, weil sie für die PATRIZIA SE verwaltungstechnisch einfacher ist. Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen wird eine einmalige Abweichung von der Empfehlung G.12 DCGK 2022 erklärt.

Zusätzliche Stellungnahme hinsichtlich der weiterführenden Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Zur Erhöhung der Transparenz und um die Bedeutung des DCGK für die PATRIZIA SE umfassend darzu- stellen, nehmen wir in dieser Entsprechenserklärung auch Stellung zur Einhaltung der Anregungen des DCGK 2022. Im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung wurde und werden alle Anregungen des DCGK 2022 entsprochen.

Augsburg, 13. Dezember 2023

Uwe H. Reuter

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auf der PATRIZIA Internetseite unter https://ir.patrizia.ag/de/corporate-governance dauerhaft öffentlich zu- gänglich.

  1. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforde- rungen hinaus angewandt werden

Als Unternehmen haben wir Grundsätze für unsere Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Ziele sowie Grundsätze für unsere generellen Wertvorstellungen, die uns im Tagesgeschehen begleiten:

  • Wir denken langfristig, um die PATRIZIA der Zukunft zu gestalten, handeln betriebswirtschaftlich und sichern unsere Entwicklung nachhaltig.
  • Wir streben nach Erfolg und treffen klare Entscheidungen, die wir mit optimalen Prozessen und bedarfsgerechten Lösungen konsequent umsetzen.
  • Wir arbeiten konstruktiv zusammen, reflektieren unser eigenes Handeln, und geben wertschät- zend und direkt Feedback. Durch Führung und Vorbild fordern und fördern wir das dazu not- wendige Verhalten.
  • Bei PATRIZIA sind gesellschaftliche Verantwortung sowie der Schutz unserer natürlichen Le- bensgrundlagen von zentraler Bedeutung.
  • Die oben beschriebenen Grundsätze finden sich auch in dem Wertekodex des PATRIZIA Kon- zerns wieder. Dieser beschreibt die gemeinsamen Werte, die alle Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter bei PATRIZIA teilen und zur Richtschnur ihres täglichen Handelns machen.
  • Darüber hinaus verfügt PATRIZIA über ein Compliance Handbuch, das als konzernweite Richtli- nie anzusehen ist und zu einigen Themenbereichen weiterführende Regelungen enthält.
  • Sowohl der Wertekodex als auch das Compliance Handbuch sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten PATRIZIA Konzerns bindend.

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  1. Beschreibung der Arbeitsweise des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Verwaltungsrats

Seit dem 15. Juli 2022 ist die PATRIZIA SE in der Rechtsform einer Societas Europaea - SE mit einem monistischen, einstufigen Corporate Governance System organisiert. In Übereinstimmung mit Art. 43- 45 SE-VO i.V.m. §§ 20 ff. SEAG ist das monistische System dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung der SE einem einzigen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, zugewiesen ist. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung. Die ge- schäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, indem sie die Grundlinien und Vor- gaben umsetzen, die der Verwaltungsrat aufstellt. Wesentliche Grundlagen für die Zusammenarbeit zwi- schen den geschäftsführenden Direktoren, einschließlich der Berichts- und Informationspflichten, die eine Informationsordnung darstellen, sind in der vom Verwaltungsrat beschlossenen Geschäftsordnung der geschäftsführenden Direktoren geregelt.

Geschäftsführende Direktoren

Die geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte nach Maßgabe des geltenden Rechts, der Sat- zung, der Geschäftsordnung für die geschäftsführenden Direktoren und der Weisungen des Verwal- tungsrats. Sie arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig laufend über wichtige Maß- nahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung der ge- schäftsführenden Direktoren führt jeder geschäftsführende Direktor die ihm zugewiesenen Geschäfts- bereiche in eigener Verantwortung. Die Beschlüsse der geschäftsführenden Direktoren werden mit ein- facher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden geschäftsführenden Direktoren gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der PATRIZIA SE besteht satzungsgemäß aus sieben Mitgliedern, die von der Haupt- versammlung gewählt werden. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, den geschäftsführenden Direktoren Weisungen zu erteilen. Darüber hinaus ist er zuständig für die Bestellung, Wiederbestellung und Abbe- rufung der geschäftsführenden Direktoren und überwacht kontinuierlich deren Geschäftsleitung, auch im Hinblick auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele. Der Verwaltungsrat hat Zustim- mungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen und Geschäfte festgelegt. Einzelheiten zu den Sitzungen und zur Zusammenarbeit der geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2023 sind im Bericht des Verwaltungsrats erläutert.

Ausschüsse des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat derzeit zwei Ausschüsse eingerichtet, einen Prüfungsausschuss sowie einen Nominierungs- und Vergütungsausschuss.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Prüfung der Rechnungslegung, die insbesondere den Kon- zernabschluss und den Konzernlagebericht einschließlich der CSR-Berichterstattung umfasst sowie un- terjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss der PATRIZIA SE nach HGB. Der Prüfungsaus- schuss überwacht ferner den Rechnungslegungsprozess. Des Weiteren bereitet er die Prüfung und Fest- stellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses vor und erörtert die Zwi- schenberichte vor deren Veröffentlichung mit den geschäftsführenden Direktoren.

Er befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich er- brachten Leistungen. Außerdem bereitet der Prüfungsausschuss die Beschlussfassung des Verwal- tungsrats über den Vorschlag des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durch-

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sicht von Zwischenberichten vor. Er befasst sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Ab- schlussprüfer, dem Abschluss der Honorarvereinbarung sowie der Bestimmung von Prüfungsschwer- punkten.

Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie für die Erörte- rung von Compliance-Fragen. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Aus- schusssitzungen in regelmäßigem Dialog mit dem Abschlussprüfer.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Herr Jonathan Feuer (Vorsitzender), Herr Axel Hefer und Herr Uwe H. Reuter. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses, Herr Jonathan Feuer, verfügt aufgrund langjähri- ger Tätigkeit als Vorstand und Mitglied im Verwaltungsrat von Private-Equity-Unternehmen über Sach- verstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Axel Hefer hat aufgrund seiner Tätigkeit als Fi- nanzvorstand und CEO eines börsennotierten Unternehmens Sachverstand auf dem Gebiet der Rech- nungslegung erworben.

Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasst sich mit der Nachfolgeplanung für den Verwal- tungsrat und der geschäftsführenden Direktoren, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sowie zur Vergütung der geschäftsführenden Direktoren vor und entscheidet über die Genehmigung von Nebentätigkeiten von geschäftsführenden Direktoren.

Das Thema Nachfolgeplanung für die geschäftsführenden Direktoren wird unter Berücksichtigung der laufenden Bestellungszeiträume, der Leistungen der geschäftsführenden Direktoren, der strategischen Ausrichtung und des Diversitätskonzepts regelmäßig erörtert. Dem Verwaltungsrat wird hierüber Be- richt erstattet und das Thema im Plenum des Verwaltungsrats behandelt. Darüber hinaus tauscht sich der Verwaltungsrat mit den geschäftsführenden Direktoren über geeignete interne Kandidatinnen und Kandidaten aus und berät erforderlichenfalls über potenzielle externe Kandidatinnen und Kandidaten.

Der Nominierung- und Vergütungsausschuss benennt dem Gesamtgremium für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung ebenfalls geeignete Kandidaten für den Verwaltungsrat. Das Anforderungs- profil berücksichtigt hierbei die konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums sowie das Diversitätskonzept für den Verwaltungsrat. Es stellt die Grundlage für die Suche nach geeigneten Mitgliedern in dem darauffolgenden Nominierungsprozess dar. Dem gesamten Verwaltungsrat wird über den Fortschritt des Nominierungsprozesses Bericht erstattet und das Thema im Plenum des gesamten Verwaltungsrats behandelt.

Mitglieder im Nominierungs- und Vergütungsausschuss sind Frau Marie Lalleman (Vorsitz), Herr Wolf- gang Egger, Herr Uwe H. Reuter und Herr Philippe Vimard.

Nähere Informationen zu den Ausschüssen des Verwaltungsrats und deren Aufgaben enthält die Ge- schäftsordnung für den Verwaltungsrat der PATRIZIA SE, die unter folgendem Link auf der PATRIZIA Internetseite öffentlich zugänglich ist: https://ir.patrizia.ag/de/corporate-governance.

IV. Alters- und Zugehörigkeitsgrenzen für die Mitglieder der geschäftsführenden Direktoren (Empfehlung B.5 DCGK 2022) sowie für die Mitglieder des Verwaltungsrats (Empfehlung C.2 und C.3 DCGK 2022)

Geschäftsführenden Direktoren sollen in der Regel maximal mit Wirkung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs bestellt werden. Geschäftsführende Direktoren können über die Vollendung des 65. Le- bensjahrs hinaus mit Wirkung bis maximal zur Vollendung des 68. Lebensjahrs bestellt werden, wenn eine solche Bestellung im Unternehmensinteresse liegt.

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Zur Wahl als Mitglied des Verwaltungsrats sollen nur Personen vorgeschlagen werden, die bei Ablauf der vorgeschlagenen Amtszeit nicht älter als 75 Jahre sind oder die bei Ablauf der vorgeschlagenen Amtszeit dem Verwaltungsrat nicht mehr als zwölf Jahre angehören.

  1. Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verpflichtet Unternehmen, die - wie die PATRIZIA SE - börsennotiert sind, Zielgrößen für den Frauenanteil im Verwaltungsrat, für die geschäftsführenden Di- rektoren und in den beiden Führungsebenen unterhalb der geschäftsführenden Direktoren sowie Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen festzulegen (§§ 111 Abs. 5, 76 Abs. 4 AktG). Die PATRIZIA SE un- terliegt nicht den weitergehenden Anforderungen des § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes für einen Mindestanteil von Frauen im paritätisch mitbestimmten Verwaltungsrat.

Bisherige Ziele, die im Geschäftsjahr 2019 festgelegt wurden

Im Jahr 2019 wurden, noch in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und der beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gemäß

  • 111 Abs. 5 und § 76 Abs. 4 AktG (in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt. Diese Ziele wurden in der Rechtsform der SE mit der Maßgabe weiterverfolgt, dass die für den Vorstand geltenden Ziele auf die geschäftsführenden Direktoren und die für den Aufsichtsrat geltenden Ziele auf den Verwaltungsrat übertragen wurden. Als Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden die ersten beiden Führungs- ebenen unterhalb der geschäftsführenden Direktoren verstanden.

Als Zielvorgabe für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie für die Zusammensetzung der geschäftsführenden Direktoren wurde ein Frauenanteil von 25% bis zum 30. Juni 2024 festgelegt. Für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren wurde das Ziel auf 20% festgelegt. Für die zweite Ebene wurde es auf 30% festgelegt. Als Frist für die Erreichung der Ziele wurde ebenfalls der 30. Juni 2024 festgelegt.

Aktualisierung der Ziele im Geschäftsjahr 2023

Bereits im Jahr 2023 wurden die Ziele unter Berücksichtigung der organisatorischen Entwicklung des Unternehmens und der Fortschritte bei der Zielerreichung überprüft und aktualisiert. Die neuen Ziele sollen bis zum 31. Dezember 2028 erreicht werden. Unter der Annahme, dass der Verwaltungsrat am

31. Dezember 2028 aus sieben Mitgliedern besteht, wird angestrebt, zwei weibliche Mitglieder im Ver- waltungsrat zu haben, was einem Anteil von 29% entspricht. Unter der Annahme von vier geschäftsfüh- renden Direktoren am Jahresende 2028 hat sich das Unternehmen das Ziel gesetzt, eine weibliche ge- schäftsführende Direktorin zu haben, was einem Anteil von 25% entspricht.

Darüber hinaus ist es das Ziel von PATRIZIA, die Geschlechtervielfalt und -gleichstellung innerhalb der Organisationshierarchie nicht nur für die juristische Person PATRIZIA SE, sondern auch für den gesamten Konzern voranzutreiben. Während die erste und zweite Führungsebene bisher durch Berichtslinien definiert waren, werden zur besseren Transparenz nun Jobtitel verwendet. Das System der Jobtitel spiegelt die Verantwortlichkeiten für Finanz- und Personalangelegenheiten so- wie die Außenvertretung der Gesellschaft wider und eignet sich daher gut für die Definition der Füh- rungsebenen.

Sowohl auf Konzernebene als auch für die juristische Person PATRIZIA SE stellen die Mitglieder des Executive Committees (mit Ausnahme der geschäftsführenden Direktoren selbst) die erste Führungs- ebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren dar. Bis zum 31. Dezember 2028 sollen bei einer angenommenen Anzahl von acht Mitgliedern im Executive Committee ohne geschäftsführende Direkto- ren mindestens zwei Mitglieder weiblich sein. Dies entspricht einem Ziel von 25%.

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Als zweite Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren sind alle Mitarbeiter mit dem Job Titel Senior Managing Directors und Managing Directors definiert. Für die juristische Person PATRI- ZIA SE sollen bei einer angenommenen Anzahl von zwölf Senior Managing Directors und Managing Directors in der zweiten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren bis zum 31. Dezem- ber 2028 drei Frauen vertreten sein. Dies entspricht einem Zielwert für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren von 25% für die juristische Person PATRI- ZIA SE. Auf Konzernebene sollen bei einer angenommenen Anzahl von 77 Senior Managing Directors und Managing Directors in der zweiten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren bis zum 31. Dezember 2028 23 Frauen vertreten sein. Dies entspricht einem Zielwert für den Frauen- anteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Direktoren von 30% für den Kon- zern.

Zielerreichung

Am 31. Dezember 2023 bestand der Verwaltungsrat aus zwei weiblichen und fünf männlichen Mitglie- dern. Dies entspricht einem Frauenanteil von 29%. Damit wurde sowohl das alte als auch das neue Ziel für den Verwaltungsrat bereits im Geschäftsjahr 2023 erreicht. Am 31. Dezember 2023 gab es drei männlichen geschäftsführenden Direktoren, was einem Frauenanteil von 0% entspricht.

Am 31. Dezember 2023 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der geschäftsfüh- renden Direktoren auf Konzernebene und in der juristischen Person PATRIZIA SE bei 13%. Am 31. De- zember 2023 lag der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der geschäftsführenden Di- rektoren bei 31% für die juristische Person PATRIZIA SE und bei 18% auf Konzernebene.

Die Erreichung der Zielvorgaben hat weiterhin hohe Priorität. Bei der Besetzung von Positionen im Un- ternehmen wird jedoch in erster Linie auf die bestmögliche Kompetenz und Qualifikation geachtet.

Fortschritte gegenüber den Zielvorgaben

Frauenanteil

im Verwaltungsrat (Zielwert 29%)

unter den geschäftsführenden Direktoren (Zielwert 25%)

in der Ebene 1 unterhalb der geschäftsführenden Direktoren (Zielwert 25%)

in der Ebene 2 unterhalb der geschäftsführenden Direktoren (Zielwert 30% für die PATRIZIA Gruppe und 25% für die PATRIZIA SE)

PATRIZIA Gruppe

PATRIZIA SE

29%

0%

13%

18%

31%

VI. Stand der Umsetzung hinsichtlich des Kompetenzprofils für den Verwaltungsrat und der Ziele für seine Zusammensetzung (Empfehlung C.1 DCGK 2022) sowie Beschreibung des Diversi- tätskonzepts

Im Jahr 2023 wurden die Diversitätskonzepte für die geschäftsführenden Direktoren und den Verwal- tungsrat gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB aktualisiert. Die Diversitätskonzepte beschreiben, wie PATRIZIA eine vielfältige Zusammensetzung der obersten Führungsebene in Bezug auf Aspekte wie Management- kompetenz, Alter, Internationalität und Geschlecht anstrebt.

Geschäftsführende Direktoren

Das Diversitätskonzept für die geschäftsführenden Direktoren zielt darauf ab, eine vielfältige und sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung zu erreichen, um eine starke Führung zu gewährleisten. Un- ser Konzept versteht unter Diversität die Berücksichtigung insbesondere unterschiedlicher, sich gegen- seitig ergänzender fachlicher Profile, Führungserfahrungen, beruflicher Weiterbildungen und Lebenser- fahrungen, auch im internationalen Bereich, und bei entsprechender Qualifikation eine angemessene Vertretung beider Geschlechter. Das Diversitätskonzept sieht einen Zielanteil von 25% Frauen unter den geschäftsführenden Direktoren vor.

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Das Diversitätskonzept für die geschäftsführenden Direktoren und die darin niedergelegten Anforderun- gen werden vom Verwaltungsrat bei der Bestellung der geschäftsführenden Direktoren und der langfris- tigen Nachfolgeplanung berücksichtigt. Die geschäftsführenden Direktoren erfüllen in ihrer derzeitigen Zusammensetzung sämtliche fachlichen Anforderungen des Diversitätskonzepts. Die geschäftsführen- den Direktoren decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen ab und verfügen über internationale Erfahrung.

Verwaltungsrat

Im Einklang mit der Empfehlung C.1 des DCGK 2022 hat der Verwaltungsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt und ein Anforderungsprofil für das gesamte Gremium entwickelt. Danach soll der Verwaltungsrat so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und beruf- lichen Erfahrungen verfügen. Das Diversitätskonzept für den Verwaltungsrat teilt dieses Ziel. Bei der Suche nach qualifizierten Personen, die den Verwaltungsrat verstärken, sollte generell auf Diversität geachtet werden. Der Verwaltungsrat sollte ein breites Spektrum an Erfahrungen und unterschiedlichen Fachkenntnissen repräsentieren. Darüber hinaus sollte der Verwaltungsrat als Ganzes über eine breite Meinungs- und Wissensvielfalt verfügen, um ein gutes Verständnis für den aktuellen Stand sowie die längerfristigen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns entwickeln zu können. In diesem Zusammenhang sollen bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrats die in der nachstehenden Qualifikationsmatrix dargelegten spezifischen Ziele sowie Fähigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt werden.

Wahlvorschläge des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Verwaltungsratsmitglie- dern der Anteilseigner sollen die Ziele für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Hierbei soll auch das Diversitätskonzept des Verwaltungsrats in der Weise berücksichtigt werden, dass eine Umset- zung durch entsprechende Wahlbeschlüsse der Hauptversammlung unterstützt wird. Die Hauptver- sammlung ist jedoch an Wahlvorschläge des Verwaltungsrats nicht gebunden.

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Der Verwaltungsrat füllt nach eigener Einschätzung in seiner derzeitigen Zusammensetzung, die für seine Zusammensetzung benannten Ziele, das Kompetenzprofil sowie das Diversitätskonzept aus. Der Stand der Umsetzung wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt.

Umsetzung des Kompetenzprofils

Uwe H.

Wolfgang

Jonathan

Reuter

Egger

Feuer

Eintritt in den

2022

2022

2022

Verwaltungsrat

Amtszeit

Eintritt in den

vorherigen

2017

2021

Aufsichtsrat (AG)

Persönliche

Unabhängigkeit

Voraussetzungen

Kein Overboarding

Geschlecht

männlich

männlich

Männlich

Diversität

Nationalität

Deutsch

Deutsch

Britisch

Sektor-

kompetenz

Asset & Investment

Management

Kapitalmärkte

Regulatorik

M&A

Strategisches

Expertise

Management

Governance &

Compliance

Finanzen

Audit &

Accounting

HR & Vergütung

der Leitungsorgane

Digitale

Kompetenz

ESG

Kompetenz

Axel

Marie

Saba

Philippe

Hefer

Lalleman

Nazar

Vimard

2022

2022

2022

2022

2021

2021

2021

männlich

Weiblich

weiblich

männlich

Deutsch

Französisch

Britisch

Französisch/

Kanadisch

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VII. Selbstbeurteilung des Verwaltungsrats (Empfehlung D.12 DCGK 2022)

Der Verwaltungsrat beurteilt in der Regel einmal jährlich, wie wirksam er und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierzu erhielten alle Mitglieder des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2023 einen Fragebogen, in dem sie ihre Einschätzung zu der Organisation des Verwaltungsrats und der Ausschüsse sowie der Wirksamkeit der Arbeitsweise abgeben sollten. Zudem hatten die Mitglieder des Verwaltungs- rats Gelegenheit Verbesserungsvorschläge zu machen. Die Ergebnisse der Beurteilung bestätigen eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung, eine angemessene Informationsversorgung sowie eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zu- sammenarbeit innerhalb des Verwaltungsrats und mit den geschäftsführenden Direktoren. Wesentliche Defizite wurden nicht identifiziert.

VIII. Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems und legt die Vergütung der ge- schäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 offen.

Der Vergütungsbericht wurde einer formellen und zusätzlich freiwillig einer inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Ver- gütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß

  • 113 Absatz 3 AktG sind auf der PATRIZIA Internetseite unter https://ir.patrizia.ag/de/corporate- governance öffentlich zugänglich.

Augsburg, 5. März 2024

Uwe H. Reuter

Vorsitzender des Verwaltungsrats

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