Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh
Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 2023
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
in Mio. € Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere Sonstige WertpapiereAnhang
1
1 1 1 1
1 1 1 1
31.12.2023
19.328 19.422
31.12.2022
2 2
5.579 5.035
89 132
5.668 5.167
3
650 879
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
4
950 621
7.268 6.667
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
5
19 22
26.615
26.111
Passiva
in Mio. € | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Eigenkapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 6 | 1.000 | 1.000 |
Kapitalrücklage | 2.600 | 2.600 | |
Gewinnrücklagen | |||
Gesetzliche Rücklage | 100 | 100 | |
Andere Gewinnrücklagen | 7 | 5.815 | 5.815 |
5.915 | 5.915 | ||
Bilanzgewinn | 559 | 744 | |
10.074 | 10.259 | ||
Rückstellungen | |||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8 | 438 | 439 |
Steuerrückstellungen | 25 | 15 | |
Sonstige Rückstellungen | 9 | 143 | 315 |
606 | 769 | ||
Verbindlichkeiten | |||
Anleihen und Schuldscheindarlehen | 11 | 4.687 | 4.833 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10 | - | 5 |
Genussrechtskapital | 12 | 413 | 413 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10 | 13 | 21 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10 | 10.682 | 9.666 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 136 | 141 |
15.931 | 15.079 | ||
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 4 | |
26.615 | 26.111 | ||
3 |
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
in Mio. €
AnhangUmsatzerlöse 13
2023 2022
111 106
Sonstige betriebliche Erträge 14
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
165 103
-20 -21
Personalaufwand 15
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-98 -97
1
-20 -21
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16
-225 -327
Beteiligungsergebnis 17
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen Erträge aus Beteiligungen Aufwendungen aus Verlustübernahmen
Zinsergebnis
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Abschreibungen auf Finanzanlagen
293 467
16 197
-134 -491
175 173
18
58 174
354 235
-408 -264
4 145
1, 19
-20 -6
Steuern vom Einkommen und vom ErtragErgebnis nach SteuernSonstige SteuernJahresüberschuss
Gewinnvortrag
20
-11 24
37 22
-2 -2
35 20
524 724
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
7
-
-
Bilanzgewinn
559
744
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Grundlagen und Methoden
Die Bertelsmann SE & Co. KGaA hat ihren Sitz in Gütersloh. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Registernummer HRB 9194 im Handelsregister eingetragen.
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss und der gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Bertelsmann SE & Co. KGaA ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierung und Bewertung
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgen sowohl linear als auch degressiv, wobei Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben wurden, ausschließlich linear abgeschrieben werden. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Anlagegütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € sofort aufwandswirksam erfasst.
Finanzanlagen sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu Nominalwerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, sofern die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingeschätzt wird. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden Zuschreibungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens. Dabei werden die erwarteten künftigen Zahlungsströme mittels individuell ermittelter Kapitalkosten des zu bewertenden Unternehmens diskontiert. Hält die Gesellschaft Anteile an einem verbundenen Unternehmen, an welches die Gesellschaft zudem Darlehen ausgereicht hat (Ausleihungen an bzw. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen) und übersteigt der Buchwert dieses Gesamtengagements aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen den ermittelten beizulegenden Wert, erfolgt zunächst eine Abschreibung der Anteile an verbundenen Unternehmen und anschließend ggf. eine Wertberichtigung der Ausleihungen an bzw. der Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Als Deckungsvermögen qualifizierte Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und die ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Betrag abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern gemäß § 268 Absatz 8 HGB einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Vermögen miteinander verrechnet.
Wertpapiere
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Eine Abwertung auf den niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag erfolgt bei Wertpapieren des Anlagevermögens, wenn der niedrigere Kurs als voraussichtlich dauerhaft eingeschätzt wird.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Rückzahlungsbetrag bei den Anleihen werden gemäß § 250 Abs. 3 HGB als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Für die biometrischen Grundlagen werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck Richttafeln GmbH zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von 15 Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter wie Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der anzuwendende Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben.
Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbarer langfristig fälliger Verpflichtungen sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung, in Wertpapieren und in treuhänderisch gebundenem Barvermögen angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur Pension-Höherversorgung. Die Rückdeckungsversicherung ist mit dem Aktivwert, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus demgarantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet wird, bewertet. Die Wertpapiere dienen der Erfüllung entsprechender Zusagen an Mitarbeiter. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Marktpreis entspricht. Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt, werden gemäß § 253 Absatz 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere angesetzt. Das Barvermögen, welches der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient, wird zum Nominalwert bewertet. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Genussrechtskapital
Die Bedingungen der begebenen Genussscheine sehen Regelungen zur Vergütung, Rückzahlung und Kündigung des Genussrechtskapitals vor. Durch diese Regelungen sind die Voraussetzungen für den Ausweis der Genussrechte als bilanzielles Eigenkapital nicht erfüllt. Aus diesem Grund wird das Genussrechtskapital als Fremdkapital klassifiziert und als separater Posten unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals wird als Zinsaufwand zu Lasten des Jahresergebnisses erfasst.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung latenter Körperschaftsteuern werden auch Beteiligungen an Personengesellschaften berücksichtigt. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird auf den Ansatz des aktiven Steuerüberhangs verzichtet. Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Gesellschaften des Organkreises der Bertelsmann SE & Co. KGaA.
Treuhandvermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten, die im Rahmen des Sicherungs-Doppeltreuhandvertrages zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen treuhänderisch von dem Bertelsmann Pension Trust e.V. gehalten werden, werden gemäß wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiterhin als solche der Bertelsmann SE & Co. KGaA ausgewiesen. Dieses Treuhandvermögen erfüllt nicht die Voraussetzungen für Deckungsvermögen gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt.
Zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten wird auf die Ausführungen im Abschnitt "sonstige Angaben" verwiesen.
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 2 Abs. 1 KugV sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Ertragsteuern
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes am 27. Dezember 2023 ist das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) in Deutschland abgeschlossen. Die Regelungen finden ab dem 01. Januar 2024 für die Bertelsmann SE & Co. KGaA Anwendung.
Bertelsmann ist derzeit dabei, die Auswirkungen von Pillar 2 nach Inkrafttreten der Gesetzgebung zu ermitteln. Aus der ersten indikativen Analyse liegen unter Berücksichtigung der Übergangsregelung zum Country-by-Country Safe Harbour die effektiven Steuersätze in den folgenden Ländern aufgrund von staatlichen Förderprogrammen unterhalb von 15%: Argentinien, Brasilien und Malaysia. Wäre Pillar 2 (Primärergänzungssteuer) bereits in 2023 in Kraft getreten, läge die erwartete Steuerbelastung auf Basis des Jahresabschlusses 2023 bei rund 8 Mio. €. Mit einer zusätzlichen Steuerbelastung aufgrund der nationalen Ergänzungssteuer ist nicht zu rechnen.
Erläuterungen zur Bilanz
1
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenin Mio. €
31.12.2022
ZugängeAbgängeUmbuchunge n
31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
29 2 - - 31
29 2 - - 31
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen
543 3 - 16 562
26 - - - 26
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
87 1 1 - 87
17
4
-
-16 5
673 8 1 - 680
Finanzanlagen
20.437 | 134 | 190 | - | 20.381 |
- 1.761 19.670 20.381
Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen
17.671 10 2 - 17.679
230 - - - 230
Wertpapiere des Anlagevermögens
- 1.834 19.735
- 114 124
- 187 189
- - -
Abschreibungen
Buchwertein Mio. €
31.12.2022
Zugänge
Zuschreibun gen
Abgänge
31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten
20 20
3 3
- -
- -
23 23
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
239
Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
20
50
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
-
309
13 - 4 - 17
- - - - -
- - 2 - 2
252
20
52 -
324
Finanzanlagen
1.015 | 40 | - | 2 | 1.053 |
706 - - - 706 1.053
Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
686 - - - 686
20 - - - 20
- - - - -
- - - - -
8 9
31.12.2022
8 9
310 304
6 6
35 37
5 17
356 364
16.973 16.985
230 230
-
1.761 1.834
18.964 19.049
19.328 19.422
Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zugängen oder Umbuchungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht ergeben.
Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen entfällt in Höhe von 10 Mio. € auf den Beteiligungsbuchwert an der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh. Dieser erhöhte sich um die im Zusammenhang mit dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh, und der RTL Group GmbH, Köln, von der Bertelsmann SE & Co. KGaA geleistete Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung wird an die indirekte Obergesellschaft der RTL Group GmbH, Köln, die CLT-UFA S.A., Luxemburg, geleistet und als Einzahlung in die Kapitalrücklage der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh, bilanziert.
Die ausgewiesenen Ausleihungen betreffen Darlehensforderungen gegen die Bertelsmann, Inc., Wilmington, zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft.
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich in Höhe von 1.761 Mio. € (Vorjahr: 1.703 Mio. €) um Anteile an verschiedenen Fonds, die vom Bertelsmann Pension Trust e.V. gehalten und verwaltet werden. Sie dienen der Sicherung und Erfüllung von Pensionsverpflichtungen der Bertelsmann SE & Co. KGaA und ausgewählter Tochtergesellschaften. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr die Anteile an einem Spezialfonds vollständig veräußert (Vorjahr: 131 Mio. €).
2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen mit 5.098 Mio. € (Vorjahr: 4.622 Mio. €) Gesellschaften im Inland und mit 481 Mio. € (Vorjahr: 413 Mio. €) Gesellschaften im Ausland. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 0,1 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: 16,1 Mio. €). Von den sonstigen
Vermögensgegenständen sind 11 T€ treuhänderisch gebunden (Vorjahr: 746 T€).
3
Wertpapiere
Die Wertpapiere betreffen in voller Höhe kurzfristige Liquiditätsanlagen in Geldmarktfonds.
4
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Von den flüssigen Mitteln werden 34 Mio. € durch Treuhänder gehalten und verwaltet (Vorjahr: 87 Mio. €).
5
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Disagio gemäß § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von 11 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 13 Mio. €). Das Disagio resultiert aus den Anleihen mit den Fälligkeiten 2024, 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 und 2032. Die Abschreibung des Disagios erfolgt linear über die jeweilige Laufzeit.
6
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital in Höhe von 1.000 Mio. € ist in 83.760 nennwertlose Namensaktien eingeteilt.
7
Andere Gewinnrücklagen
Die anderen Gewinnrücklagen sind unverändert zum Vorjahr.
8
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Im Geschäftsjahr 2023 kamen Pensionszuwendungen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) zur Auszahlung.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.), der Rententrend mit 1,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 Prozent p.a.) für Zusagen mit Anpassungsgarantie sowie 2,2 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,0 Prozent p.a. (2022-2026) und 2,0 Prozent p.a. (ab 2027)) und der Trend der Bemessungsgrundlagen wurde mit 2,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,0 Prozent p.a.) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 0,08 Prozent (Vorjahr: 0,34 Prozent) beträgt 5 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung, in Wertpapieren und in treuhänderisch gebundenem Depotvermögen angelegt. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträge in Höhe von 401 T€ wurden mit dem Aufwand aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von 291 T€ verrechnet.
Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB:
10
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Bertelsmann SE & Co KGaA published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 March 2024 09:27:04 UTC.