unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die 
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter 
(Punkt V. der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der 
elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des 
Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail- 
Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- 
Mail an die Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at zu übermitteln und 
zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung, das ist der 2. Juli 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies 
dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der 
Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit 
bedürfen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.voestalpine.com » Investoren » Hauptversammlung abrufbar ist. 
Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, 
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt 
werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und 
Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in 
diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
Die voestalpine AG nimmt Datenschutz sehr ernst. 
Nähere Informationen finden Sie in unserer Allgemeinen Datenschutzerklärung für 
Teilnehmer der Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 unter 
www.voestalpine.com» Investoren » Hauptversammlung. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der 
virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeit-punkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 28.547 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, 
wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.752 Aktien noch nicht 
eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl 
der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 178.518.864 Stück. 
 
Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Linz, im Juni 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Peter Fleischer 
Head of Investor Relations 
Tel.: +43/50304/15-9949 
Fax:  +43/50304/55-5581 
mailto:peter.fleischer@voestalpine.com 
http://www.voestalpine.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)