Oberstes japanisches Gericht erlaubt den Weiterbetrieb des Reaktors Mihama No.3, so NHK
Am 15. März 2024 um 06:15 Uhr
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Ein japanisches Gericht hat am Freitag den Weiterbetrieb des Atomreaktors Mihama No.3 von Kansai Electric Power erlaubt. Der öffentlich-rechtliche Sender NHK bestätigte damit die Entscheidung einer unteren Instanz, die eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb des 47 Jahre alten Reaktors abgelehnt hatte. (Bericht von Kiyoshi Takenaka; Bearbeitung durch Muralikumar Anantharaman)
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Die Kansai Electric Power Co., Inc. ist die japanische Nr. 2 in der Erzeugung und Verteilung von Strom. Der Nettoumsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Aktivitäten: - Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie (78,3%): Wasserkraft, Thermoelektrik, Kernenergie und Windenergie (117,6 GWh verkauft in 2020/21); - Erzeugung und Verteilung von Erdgas (10,5%); - Telekommunikationsdienste (7,1%): Internetzugang, Telefonie und Fernsehübertragungsdienste; - Sonstige (4,1%). Fast alle Verkäufe finden in Japan statt.