Schlieren (awp) - Molecular Partners hat auf dem juristischen Parkett einen Erfolg erzielt. Eine Sammelklage gegen das Unternehmen, Verwaltungsräte und einige seiner leitenden Angestellten (die Beklagten) sei zu Gunsten des Unternehmens abgewiesen worden und das Verfahren sei eingestellt worden, teilte das Zürcher Biotechunternehmen am späten Freitagabend mit.

Die ursprüngliche Klage war den Angaben zufolge im Juli 2022 beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht worden, im März 2023 wurde dann eine geänderte Klage eingereicht. In letzterer wurde behauptet, dass die Beklagten gegen Wertpapiergesetze verstossen hätten, indem unter anderem falsche Angaben und Auslassungen in Bezug auf den Produktkandidaten MP0310 und eine damit verbundene Lizenzvereinbarung gemacht worden seien.

In der geänderten Klage wurden ein nicht näher bezifferter Schadensersatz sowie die Zuerkennung angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Kosten im Namen von Personen und/oder Körperschaften gefordert, die American Depositary Shares (ADSs) des Unternehmens aus dem ersten öffentlichen ADS-Angebot erworben hatten.

Gemäss der heutigen Mitteilung wies das Gericht die geänderte Klage am 5. Februar ab und gab dem Kläger die Möglichkeit, diese bis zum 26. Februar 2024 zu ändern. Am 23. Februar habe der Kläger dann eine Vereinbarung über die Abweisung der Klage eingereicht und am 29. Februar habe das Gericht die Einstellung des Verfahrens angeordnet.

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