Armstrong Flooring, Inc. hat beim US-Konkursgericht einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Kapitel 11 am 21. März 2023 gestellt. Die Schuldner haben alle möglichen Alternativen in Betracht gezogen, um diese Chapter 11-Fälle zu einem wertmaximierenden Abschluss zu bringen, und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine strukturierte Beendigung dieser Chapter 11-Fälle der schnellste und kosteneffizienteste Mechanismus ist, um die Abwicklung der Geschäfte der Schuldner abzuschließen und die Rückflüsse für die Inhaber von zulässigen Verwaltungsforderungen zu maximieren. Die Schuldner sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Einstellung des Verfahrens der Umwandlung der Chapter 11-Fälle in Chapter 7 vorzuziehen ist, da eine Umwandlung negative Auswirkungen auf die Gläubiger hätte, da die Monetarisierung der Vermögenswerte der Schuldner im Wesentlichen abgeschlossen ist, die verwaltungsrechtlichen Ansprüche im Wesentlichen ausgeglichen wurden und eine Umwandlung unnötige Kosten und Verzögerungen verursachen würde.