Erster Antrag auf Verlängerung der Ausschließlichkeitsfrist von Armstrong Flooring, Inc. eingereicht.
Am 02. September 2022 um 06:00 Uhr
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Armstrong Flooring, Inc. hat am 2. September 2022 beim US-Konkursgericht einen ersten Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen für die Einreichung eines Plans und die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 120 Tage bzw. 122 Tage verlängern, d.h. bis zum 3. Januar 2023 bzw. 6. März 2023. Die derzeitigen Exklusivitätsfristen des Schuldners würden am 5. September 2022 bzw. am 4. November 2022 auslaufen.
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Armstrong Flooring, Inc. ist ein Hersteller von elastischen Bodenbelägen, die in erster Linie für den Bau und die Renovierung von gewerblichen, privaten und institutionellen Gebäuden verwendet werden. Das Portfolio des Unternehmens umfasst Bodenbeläge für Bauherren, für Wohngebäude und für den gewerblichen Bereich. Im Bereich Bau-/Profiböden bietet das Unternehmen Produkte wie luxuriöse Vinylfliesen, Vinylplatten und technische Fliesen an. Zu den Bodenbelägen für den Wohnbereich gehören luxuriöse Vinylfliesen, technische Fliesen, Vinylplatten, Vinylfliesen und die Diamond 10 Technologie. Die Diamond 10 Technologie bietet ultimative Kratz-, Flecken- und Abriebfestigkeit. Zu den Bodenbelägen für den gewerblichen Bereich gehören luxuriöse Vinylfliesen, homogene und heterogene Platten, Vinyl-Kompositionsfliesen, statische Bodenbeläge und rutschhemmende Bodenbeläge. Die Kategorie Bodenbeläge für den gewerblichen Bereich umfasst Bodenbeläge für das Gastgewerbe, das Bildungswesen, das Gesundheitswesen, den Arbeitsplatz, den Einzelhandel und für Mehrfamilienhäuser.