Das US-Konkursgericht hat am 22. September 2022 eine Verlängerung der Exklusivitätsfristen für Armstrong Flooring, Inc. angeordnet. Gemäß der Anordnung wurde die Exklusivitätsfrist des Schuldners für die Einreichung des Plans und die Einholung von Abstimmungen über den Plan um 120 Tage bzw. 122 Tage verlängert, d.h. bis zum 3. Januar 2023 bzw. 6. März 2023.