Verwaltungsgericht verhandelt über Mitarbeiterkontrolle bei Amazon
Am 09. Februar 2023 um 05:50 Uhr
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WINSEN/LUHE (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) darüber, ob die ständige Kontrolle der Mitarbeiter beim Online-Händler Amazon rechtens ist. In einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren klagt die Amazon Logistik Winsen GmbH gegen die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel. Sie hat eine Verfügung gegen das Unternehmen am Standort Winsen/Luhe im Landkreis Harburg erlassen, wonach die ununterbrochene Erfassung der Daten nicht zulässig ist.
Es geht darum, dass in dem Logistikzentrum ein System angewendet wird, bei dem verschiedene Arbeitsschritte per Handscanner vermerkt werden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, so dass derzeit weiter erfasst werde, sagte eine Gerichtssprecherin. Die für Datenschutz zuständige 10. Kammer verhandelt am Standort von Amazon. Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1900 Mitarbeiter sind dort beschäftigt./koe/DP/men
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).