Am 21. Dezember 2023 gab Aldeyra Therapeutics, Inc. (?Aldeyra?) bekannt, dass AbbVie Inc. (?AbbVie?) gemäß der zuvor bekannt gegebenen exklusiven Optionsvereinbarung (die ?Optionsvereinbarung?) zwischen AbbVie Inc. (?AbbVie?) und Aldeyra vom 31. Oktober 2023 (das ?Wirksamkeitsdatum?) den Zeitraum (die ?Verlängerung des Ausübungszeitraums?), in dem AbbVie seine Option (die ?Option?) ausüben kann, um den Vertrag über die gemeinsame Entwicklung, Vermarktung und Lizenzierung mit Aldeyra in der dem Optionsvertrag beigefügten Form (der ?Lizenzvertrag?) abzuschließen, indem es Aldeyra eine nicht rückzahlbare Zahlung von 5 Millionen US-Dollar (die ?Optionsverlängerungsgebühr?) zahlt. Infolge der Verlängerung des Ausübungszeitraums kann AbbVie die Option durch schriftliche Mitteilung an Aldeyra jederzeit im Zeitraum nach dem Datum des Inkrafttretens bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte ausüben: (a) dem zehnten (10.) Werktag nach dem Datum, an dem Aldeyra von der US-Arzneimittelbehörde FDA die Zulassung für Reproxalap zur Behandlung des trockenen Auges erhält, und (b) dem Datum, das achtzehn (18) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens liegt. Wenn die Lizenzvereinbarung abgeschlossen wird, wird die Optionserweiterungsgebühr auf die von AbbVie zu leistende Vorauszahlung angerechnet.