Die Europäische Kommission hat beschlossen, die geplante Übernahme von Jazztel p.l.c. durch Orange S.A. nicht an die spanische Wettbewerbsbehörde zur Prüfung nach spanischem Wettbewerbsrecht zu verweisen. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass sie besser für die Untersuchung dieses Falles geeignet ist, da somit eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der Festnetz- und der Mobilfunkbranche im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sichergestellt ist. Nun muss die Kommission bis zum 30. April 2015 abschließend feststellen, ob die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb im EWR erheblich beeinträchtigen würde.

Orange hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über Jazztel am 16. Oktober 2014 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Am 5. November 2014 stellte die spanische Wettbewerbsbehörde dann einen Verweisungsantrag nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach dieser Bestimmung kann ein Mitgliedstaat beantragen, dass ein gesamter Fall oder ein Teil davon zur Prüfung an ihn verwiesen wird, sofern die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur nationale oder lokale Märkte betreffen.

Bei ihrer Entscheidung über einen Verweisungsantrag berücksichtigt die Kommission vor allem, welche Behörde am besten zur Prüfung des betreffenden Falls geeignet ist. Im Fall Orange/Jazztel kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie aufgrund ihrer großen Erfahrung mit Fusionskontrollsachen in diesem Wirtschaftszweig besser geeignet ist, den Fall zu prüfen und die einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der Festnetz- und der Mobilfunkbranche im EWR zu gewährleisten.

Die Kommission wird die Prüfung jedoch in enger Zusammenarbeit mit der spanischen Wettbewerbsbehörde durchführen.

Die eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses war am 20. Dezember 2014 eingeleitet worden (IP/14/2367).

Unternehmen und Produkte

Orange bietet in mehr als 30 Ländern Telekommunikationsdienste an. In Spanien ist das Unternehmen über seine 100%ige Tochtergesellschaft Orange Espagne, S.A.U. auf dem Telekommunikationsmarkt tätig.

Jazztel erbringt in Spanien über seine Tochtergesellschaft Jazz Telecom, S.A.U. Telekommunikationsdienste auf Endkunden- und auf Vorleistungsebene.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit führt die Kommission fünf weitere eingehende Prüfverfahren durch. Das erste Verfahren betrifft die geplante Übernahme einer Kontrollbeteiligung an De Vijver Media durch Liberty Global. Hierzu muss der Beschluss spätestens am 5. März 2015 ergehen (siehe IP/14/1029). Das zweite Verfahren bezieht sich auf die von Zimmer geplante Übernahme von Biomet (die Frist für den Kommissionsbeschluss ist momentan ausgesetzt, siehe IP/14/1091). Im dritten Verfahren wird die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch die staatliche Mineralölgesellschaft der Republik Aserbaidschan (SOCAR) untersucht (Beschlussfrist ist der 22. April 2015, siehe IP/14/1442). Das vierte Verfahren gilt dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen von Douwe Egberts Master Blenders ("DEMB") und Mondelēz, zwei weltweit führenden Kaffeeröstern (Beschlussfrist ist der 13. Mai 2015, siehe IP/14/2682). Das fünfte Verfahren betrifft das Gemeinschaftsunternehmen der Rechteverwertungsgesellschaften PRSfM, STIM und GEMA für die Lizenzvergabe für Online-Musik, zu dem die Kommission spätestens am 29. Mai 2015 einen Beschluss erlassen muss (siehe IP/15/3300).

Weitere Informationen zur Wettbewerbssache Orange/Jazztel werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.7421 veröffentlicht.

Die Kommission hat bereits Zusammenschlüsse im Mobilfunksektor in Irland (IP/14/607) und Deutschland (IP/14/771), im Mobilfunk- und Festnetzsektor in Deutschland (IP/13/853) sowie im Festnetzsektor im Vereinigten Königreich, in Irland (IP/13/326) und in den Niederlanden (IP/14/1123) untersucht. Ferner hat sie erst vor kurzem ein Rechtsgeschäft geprüft, das dieselben Märkte in Spanien betrifft (IP/14/772).

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