I-Mab gab den positiven Ausgang des Schiedsverfahrens mit TRACON Pharmaceuticals bekannt, das sich auf (1) die Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung von I-Mabs proprietärem CD73-Antikörper Uliledlimab (TJD5) (die "TJD5-Vereinbarung") und (2) die Kooperationsvereinbarung zur potenziellen gemeinsamen Entwicklung von I-Mabs biospezifischen Antikörpern (die "BsAb-Vereinbarung") bezieht. Der Schiedsspruch beendete den mehrjährigen Streit zwischen I-Mab und Tracon. Der Schiedsspruch stellt fest, dass das TJD5-Abkommen gegen eine im Voraus vereinbarte Abfindungszahlung von 9 Millionen US-Dollar zuzüglich Zinsen, die von I-Mab gemäß dem ursprünglichen TJD5-Abkommen zu zahlen sind, beendet wurde und Tracon daher kein Recht auf eine Beteiligung an künftigen wirtschaftlichen Erträgen von I-Mab hat.

Der Schiedsspruch wies die unbegründete Schadensersatzforderung von Tracon in Höhe von über 200 Millionen Dollar wegen einer Verletzung des BsAb-Abkommens vollständig zurück und sprach Tracon keinen Schadensersatz zu. Das Schiedsgericht bestätigte auch die Beendigung des BsAb-Abkommens. Auf der Grundlage des Schiedsspruchs wird I-Mab einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten von Tracon in Höhe von insgesamt etwa 13,5 Millionen Dollar tragen.

Die Einigung ist für I-Mab von entscheidender Bedeutung, um den Wert von Uliledlimab und des biospezifischen Antikörperportfolios durch die Beschleunigung der klinischen Entwicklung und die laufenden globalen Partnerschaftsgespräche zu erhalten und weiter zu realisieren. Mit der Klärung dieser Fragen ist I-Mab nun in der Lage, die Entwicklung und die globale Partnerschaft für die Vermögenswerte Uliledlimab und biospezifische Antikörper zu beschleunigen, die das Potenzial haben, bereits Anfang 2024 erheblichen Wert für das Unternehmen zu schaffen. Dieser Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. I-Mab beabsichtigt, die Bestätigung des Schiedsspruchs umgehend zu verfolgen.