Huijing Holdings Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 23. November 2023 eine Absichtserklärung zur strategischen Zusammenarbeit mit Dongguan Communications Investment Property Co. Ltd. Die wichtigsten Bedingungen der Absichtserklärung sind im Folgenden aufgeführt: Vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung der potenziellen Landressourcen und Immobilienentwicklungsprojekte beider Parteien (insbesondere in Bezug auf Projekte in Dongguan City) werden das Unternehmen und Dongguan Communications Investment die Machbarkeit einer Zusammenarbeit prüfen und untersuchen. Die Arten der Zusammenarbeit umfassen unter anderem (i) die Zusammenarbeit in Bezug auf Kapitalbeteiligungen und Kapitaleinlagen in Bezug auf einzelne Projekte und (ii) die Zusammenarbeit in Bezug auf Kapitalbeteiligungen des Unternehmens, vorbehaltlich des Abschlusses einer oder mehrerer endgültiger Vereinbarungen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien soll schrittweise umgesetzt werden. Der Schwerpunkt der ersten Phase liegt auf der Förderung der Umsetzung der Zusammenarbeit in Bezug auf die drei bestehenden Projekte des Unternehmens in Dongguan City (einschließlich zweier Stadterneuerungsprojekte) und der gleichzeitigen Untersuchung der Machbarkeit der Umsetzung der Zusammenarbeit von Dongguan Communications Investment beim Entwicklungsplan von primären und sekundären Landentwicklungsprojekten. Die Parteien werden zu gegebener Zeit die Machbarkeit einer Zusammenarbeit bei der Beteiligung des Unternehmens weiter prüfen.

Die Absichtserklärung gilt für eine Dauer von 2 Jahren nach Unterzeichnung der Absichtserklärung durch beide Parteien. Sollten beide Parteien nach Ablauf der Laufzeit der Absichtserklärung weiterhin beabsichtigen, die Zusammenarbeit fortzusetzen, können sie die Laufzeit der Zusammenarbeit durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung verlängern. Beide Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Absichtserklärung darauf abzielt, die Absicht zur Zusammenarbeit zwischen den Parteien festzulegen.

Die Bestätigung und Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses einer endgültigen Vereinbarung durch die Parteien.