Huijing Holdings Company Limited kündigt eine Verzögerung bei der Veröffentlichung der Ergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 an. Gemäß den Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die Zwischenergebnisse für das Jahr 2023 spätestens zwei Monate nach dem Ende dieses Sechsmonatszeitraums, d.h. am oder vor dem 31. August 2023, zu veröffentlichen und den Zwischenbericht für das Jahr 2023 spätestens drei Monate nach dem Ende dieses Sechsmonatszeitraums, d.h. am oder vor dem 30. September 2023, an seine Aktionäre zu versenden. Da die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und die Versendung des Geschäftsberichts 2022 noch ausstehen, ist das Unternehmen nicht in der Lage, das Zwischenergebnis 2023 zu veröffentlichen und den Zwischenbericht 2023 innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemäß den Börsenzulassungsregeln an seine Aktionäre zu versenden.

Der Vorstand erkennt an, dass die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Zwischenergebnisses 2023 und die Verzögerung bei der Versendung des Zwischenberichts 2023 eine Nichteinhaltung der Regeln 13.49(6) bzw. 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln darstellt. Es wird erwartet, dass die Zwischenergebnisse 2023 und der Zwischenbericht 2023 kurz nach der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2022 und des Jahresberichts 2022 veröffentlicht werden. Das Unternehmen wird weitere Bekanntmachungen veröffentlichen, um die Aktionäre des Unternehmens über seine Fortschritte bei der Einhaltung der Resumption Guidance zu informieren, insbesondere über das voraussichtliche Datum für die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022, des Jahresberichts 2022, des Zwischenergebnisses 2023 und des Zwischenberichts 2023 sowie über vierteljährliche Aktualisierungen der Entwicklung des Unternehmens gemäß Regel 13.24A der Notierungsvorschriften.