Die Huijing Holdings Company Limited gab bekannt, dass sie verpflichtet ist, spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2023, eine Bekanntmachung in Bezug auf ihre vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu veröffentlichen und den Jahresbericht 2022 spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 30. April 2023, an die Aktionäre der Gesellschaft zu versenden. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2022 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, der mit dem Wirtschaftsprüfer des Unternehmens (der ``Wirtschaftsprüfer'') abgestimmt wurde. Aufgrund (i) des Rücktritts einiger wichtiger Führungskräfte und Mitarbeiter in der Finanzabteilung der Gruppe und (ii) der weiten Verbreitung von COVID-Infektionen in der VR China vor dem chinesischen Neujahrsfest wurden die Fertigstellung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr und der Fortschritt der Wirtschaftsprüfung stark beeinträchtigt. Das Unternehmen und der Abschlussprüfer benötigen zusätzliche Zeit, um den geprüften Abschluss der Gruppe fertigzustellen. Infolgedessen wird das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein, die Jahresergebnisse 2022 bis zum 31. März 2023 zu veröffentlichen und den
Jahresbericht 2022 bis zum 30. April 2023 zu versenden.