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Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung

der GESCO AG, Wuppertal

am 24. August 2022 um 10.00 Uhr

Wesentliche Kennzahlen

Fortgeführte

Fortgeführte

Geschäfts-

Geschäfts-

bereiche

bereiche

GESCO-Konzern (IFRS)

2021

2020

01.01.-31.12.

01.01.-31.12.

Auftragseingang

T€

544.456

407.092

Umsatz

T€

488.051

397.225

EBITDA

T€

62.188

33.357

EBIT

T€

44.542

16.693

Konzernjahresergebnis aus fortgeführten

T€

26.876

5.829

Geschäftsbereichen 1)

Ergebnis je Aktie

2,48

0,54

Konzernjahresergebnis aus aufgegebenen

T€

-14

-22.405

Geschäftsbereichen 1)

Ergebnis je Aktie

0,00

-2,07

Konzernjahresergebnis aus fortgeführten und

T€

26.862

-16.576

aufgegebenen Geschäftsbereichen 1)

Ergebnis je Aktie

-1,53

Bilanzsumme

T€

449.535

390.821

Eigenkapitalquote

%

56,9

58,3

Mitarbeiter (Stand 31.12.)

Anzahl

1.783

1.695

Aktienkurs (31.12.)

25,50

18,35

Dividende je Aktie

0,98

0,00

1) Nach Anteilen Dritter.

Inhalt

Tagesordnung

3

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige

Angaben nach § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

54

Aktionärskontakt

63

2

Einladung zur Hauptversammlung

GESCO AG, Wuppertal

ISIN DE000A1K0201

Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem

24. August 2022, um 10.00 Uhr (Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ,

Einlass ab 9.00 Uhr MESZ) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40,

42103 Wuppertal, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern- abschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 (01.01.2021 bis 31.12.2021) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner Sitzung am 1. April 2022 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversamm- lung bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat eben- falls in seiner Sitzung am 1. April 2022 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen.

H A U P T V E R S A M M L U N G 2 0 2 2

3

Die vorgenannten Unterlagen sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach

  • 289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.gesco.de/investor-relations/hauptversammlungen
    zugänglich. Sie liegen auch während der Hauptversammlung im Versammlungs- saal zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausge- wiesenen Bilanzgewinn von 15.330.925,52 € wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 0,98 € je Stückaktie

auf das derzeit dividendenberechtigte Grundkapital

(10.839.499 Aktien abzgl. 22.000 eigene Aktien)

10.601.149,02 €

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

4.729.776,50 €

15.330.925,52 €

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Ge- schäftsjahr 2022 (01.01.2022 bis 31.12.2022)

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell- schaft, Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfts- jahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürz- ten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2022 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von

ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im

Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

TOP 6

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotier- ten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Der Vergütungsbe- richt für das Geschäftsjahr 2021 wurde gemäß § 162 AktG von Vorstand und Auf- sichtsrat erstellt und durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Er ist

H A U P T V E R S A M M L U N G 2 0 2 2

5

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Gesco AG published this content on 17 July 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 July 2022 14:13:04 UTC.