Gerresheimer erwartet deutlich positive Effekte aus der
US-Steuerreform in 2018
   Düsseldorf (ots) - 
   Am 22. Dezember 2017 hat der US-Präsident die amerikanische 
Steuerreform, auch bekannt als "Tax Cuts and Jobs Act", 
unterzeichnet.

   Die wesentlichen Änderungen aus Sicht des Gerresheimer Konzerns 
betreffen die Senkung des Bundeskörperschaftsteuersatzes von bisher 
35 % auf nunmehr 21 % mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 sowie den 
Wegfall bestimmter zuvor verfügbarer Abzüge vom steuerpflichtigen 
Einkommen. Weiterhin ergeben sich zusätzliche Beschränkungen in Bezug
auf die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen.

   Infolge dieser Änderungen erwarten wir einen einmaligen positiven 
Effekt auf die latenten Ertragsteuern aus der Neubewertung der 
bilanzierten latenten Steuern unserer in den Konzernabschluss 
einzubeziehenden US-Tochtergesellschaften zwischen USD 50 Mio. und 
USD 55 Mio. für das Geschäftsjahr 2018, welche bereits im 1. Quartal 
2018 zu erfassen sind.

   Darüber hinaus haben die Änderungen der US-Steuerreform einen 
positiven Effekt auf die tatsächlichen Ertragsteuern. Hätten diese 
Änderungen bereits für das Geschäftsjahr 2017 Anwendung gefunden, 
würden sich positive Effekte auf die tatsächlichen Ertragsteuern und 
damit ebenfalls auf unser Konzernergebnis 2017 im niedrigen 
einstelligen EUR Millionenbereich ergeben.

   Technisch wirken sich diese Effekte positiv auf das bereinigte 
Ergebnis je Aktie nach nicht beherrschenden Anteilen aus.

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