Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von der Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu den Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
von der Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
5. Information zum Datenschutz für Aktionäre 
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere 
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter 
www.viennaairport.com/datenschutz. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der 
virtuellen Hauptversammlung. 
Die Gesellschaft hält per 16. Juli 2021 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im 
Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der 
Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. 
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Schwechat, im Juli 2021 
 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Flughafen Wien AG 
Investor Relations 
+43 1 7007-23126 
investor-relations@viennaairport.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

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July 23, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)