Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE haben zuletzt im Dezember 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit

  • 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 28. April 2022; der "Kodex") abgegeben und diese Erklärung im Januar 2024 ergänzt und aktualisiert. Diese Erklärung wird aktualisiert und hiermit um einen weiteren Punkt wie folgt ergänzt:

"Der Aufsichtsrat hat in Anwendung von der Empfehlung G.11 abweichend von der Empfehlung G.8 die Leistungskriterien für die Vorstandsmitglieder für die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile (Bonus) im Mai 2024 teilweise neu festgelegt. Der Aufsichtsrat hat damit der am 24. April 2024 veröffentlichten Prognose für 2024 Rechnung getragen, welche von der ursprünglich im Dezember 2023 für die Leistungskriterien für den Bonus 2024 zugrundegelegten Prognose deutlich abweicht.

Das gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Incentivierungswirkung der variablen Jahresvergütung und eine adäquate Leistungsbemessung den erheblich geänderten Faktoren anzupassen, diese im Unternehmensinteressse auszurichten und damit für einen Interessengleichlauf zwischen Anlegern zund Vorstandsmitgliedern zu sorgen, die der langfristigen Förderung des Unternehmenswohls sowie der Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolgs dient."

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 mit der Aktualisierung aus Januar 2024 unverändert.

Im Mai 2024

VorstandAufsichtsrat

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Evotec SE published this content on 29 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 May 2024 15:01:13 UTC.