Der Verwaltungsrat der EPP N.V. hatte beschlossen, die Zahlung der Bardividende in Höhe von 5,82 EUR-Cent je Aktie für das am 31. Dezember 2019 endende Halbjahr ("Dividende") zu verschieben, bis die Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit und Liquidität der EPP weiter bewertet werden. Angesichts der Ungewissheit der künftigen Handelsbedingungen und der Schwierigkeit, die Auswirkungen von COVID-19 auf EPP insgesamt zu bestimmen, hat der Verwaltungsrat unter diesen Umständen beschlossen, der Nachhaltigkeit von EPP Vorrang einzuräumen, indem er umsichtige Vorsichtsmaßnahmen zur Kapitalerhaltung und Aufrechterhaltung der Liquidität ergreift. Infolgedessen hat der Verwaltungsrat im Sinne des niederländischen Gesellschaftsrechts beschlossen, die Erklärung der Dividende zu widerrufen. Dementsprechend wird für den am 31. Dezember 2019 endenden Sechsmonatszeitraum keine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen. Die 53 Mio. EUR, die EPP infolge des Widerrufs der Dividende einbehalten wird, stellen sicher, dass EPP gut kapitalisiert bleibt, um seinen Liquiditätsbedarf in dieser Zeit der Unsicherheit zu decken.