Hauptversammlung am 08.05.2019 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der Einberufung  
zur Hauptversammlung                                                           
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung am 08.05.2019 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten      
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
29.03.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN DE0005220008 / WKN 522 000    
Einberufung der Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur    
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 8. Mai 2019,                    
um 10:00 Uhr in die Schwarzwaldhalle des Kongresszentrums Karlsruhe            
Festplatz 5                                                                    
76137 Karlsruhe                                                                
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie               
Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.   
Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie         
Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden          
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1     
HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018   
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und        
Konzernabschluss am 27. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit     
gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu   
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus      
diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten   
Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung             
zugänglich sein und dort näher erläutert werden.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres  
2018                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten                  
Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31. Dezember 2018    
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von                
279.055.118,92 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,65 EUR je            
dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 270.855.027                   
dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von 176.055.767,55 EUR, zu     
verwenden und den Restbetrag von 102.999.351,37 EUR auf neue Rechnung          
vorzutragen.                                                                   
                                                                               
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2    
AktG am 13. Mai 2019.                                                          
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger            
Finanzinformationen                                                            
                                                                               
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Art. 16 der Verordnung       
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April      
2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen    
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der   
Kommission ('EU-Verordnung 537/2014') ein Auswahlverfahren durchgeführt für    
die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der EnBW Energie                
Baden-Württemberg AG und bestimmter Einzelabschlüsse und                       
Teilkonzernabschlüsse der in den EnBW-Konzernabschluss einbezogenen            
Konzerngesellschaften jeweils für die Geschäftsjahre 2019 bis einschließlich   
2023 (mit Verlängerungsoption um zwei Jahre). Im Anschluss an dieses           
Auswahlverfahren hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Ernst &        
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, und die BDO AG          
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer empfohlen und    
dies begründet. Dabei wurde dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen          
mitgeteilt, dass der Prüfungsausschuss die Ernst & Young GmbH                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, präferiert. Der                    
Prüfungsausschuss hat zudem erklärt, dass seine Empfehlung frei von            
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm insbesondere keine       
Klausel der in Art.?16 Abs. 6 der EU-Verordnung 537/2014 genannten Art         
auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt    
hätte.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines   
                                                                               
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH                                
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2019 zum     
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die            
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019        
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine     
etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger                      
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2019    
zu wählen.                                                                     
                                                                               
b) Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines   
                                                                               
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH                                
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer für eine etwaige        
prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im       
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2020 zu wählen, sofern eine    
solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus     
20 Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG    
und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der Hauptversammlung und     
zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 30%    
aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern (also mindestens sechs Frauen     
und sechs Männern) zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner und der           
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG       
Widerspruch gegen eine gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von Frauen     
und Männern im Aufsichtsrat erklärt. Dies hat zur Folge, dass der              
Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer   
jeweils getrennt zu erfüllen ist. Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im     
Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit Frauen und mindestens drei mit   
Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist unabhängig vom Ergebnis der     
in dieser Hauptversammlung vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt.      
                                                                               
Frau Silke Krebs hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt und   
ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem Aufsichtsrat          
ausgeschieden. Auch Herr Heinz Seiffert hat sein Amt als Mitglied des          
Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf des 31.    
Dezember 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.                              
                                                                               
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 6. Dezember 2018 wurde Herr      
Harald Sievers, Landrat des Landkreises Ravensburg, als Nachfolger von Herrn   
Seiffert mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats      
bestellt. Durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 14. Februar   
2019 wurde Frau Marika Lulay, Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren    
(CEO) der GFT Technologies SE mit Sitz in Stuttgart, als Nachfolgerin von      
Frau Krebs mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.     
                                                                               
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate     
Governance Kodex wurden beide gerichtlichen Bestellungen bis zum Ablauf der    
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2019 befristet, so      
dass nunmehr eine Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern der               
Anteilseigner durch die Hauptversammlung erforderlich wird.                    
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Herrn Harald Sievers, Ravensburg, Landrat des Landkreises Ravensburg, und   
                                                                               
                                                                               
b) Frau Marika Lulay, Heppenheim, Vorsitzende der geschäftsführenden           
Direktoren (CEO) und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE      
mit Sitz in                                                                    
Stuttgart,                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2019 für      
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,                              
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das               
Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner                 
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu      
wählen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des            
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, berücksichtigen                     
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und         
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten                       
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des    
Deutschen Corporate Governance Kodex über die                                  
Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert   
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung bestehen bei den zur     
Wahl vorgeschlagenen Personen folgende Mitgliedschaften                        
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) und in vergleichbaren in- und    
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen                       
(2):                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu a) Herr Harald Sievers:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1)                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Oberschwabenklinik gGmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2)                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Gesellschaft für Wirtschafts- und Innovationsförderung Landkreis             
Ravensburg                                                                     
mbH (WiR) (Vorsitzender des Aufsichtsrats)                                     
                                                                               
- Ravensburger Entsorgungsanlagengesellschaft mbH (REAG) (Vorsitzender des     
Aufsichtsrats)                                                                 
                                                                               
- Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (stellvertretender     
Vorsitzender des Aufsichtsrats)                                                
                                                                               
- Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH (Mitglied des Beirats)            
                                                                               
- Kreissparkasse Ravensburg (Vorsitzender des Verwaltungsrats)                 
                                                                               
- SV SparkassenVersicherung - Lebensversicherung AG (Mitglied des              
Aufsichtsrats)                                                                 
                                                                               
- Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (Mitglied der                
Verbandsversammlung)                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu b) Frau Marika Lulay:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1)                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Wüstenrot & Württembergische AG (Mitglied des Aufsichtsrats)                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2)                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Keine Mitgliedschaften                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein      
aktueller Lebenslauf, stehen vom Tag der Einberufung                           
der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance        
Kodex                                                                          
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten          
vergewissert, dass diese jeweils über für das Aufsichtsratsmandat              
geeignete Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und den zu erwartenden           
Zeitaufwand aufbringen können.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Harald Sievers ist als Landrat des Landkreises Ravensburg für diesen      
Mitglied der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats                       
des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke, welcher mittelbar über   
seine 100%ige Tochtergesellschaft OEW Energie-Beteiligungs                     
GmbH 46,75% des Grundkapitals der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält.      
Abgesehen davon stehen die vorgeschlagenen Kandidaten                          
in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder     
ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft                         
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, deren          
Offenlegung nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein                            
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend         
ansehen würde.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des                       
Gewinnabführungsvertrages zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und   
der terranets bw GmbH                                                          
                                                                               
Zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG als Organträger und der         
terranets bw GmbH mit Sitz in Stuttgart als Organgesellschaft besteht ein      
Gewinnabführungsvertrag vom 15. Dezember 2003, der seither durch               
Vereinbarungen vom 18. Dezember 2012, 9. Dezember 2013 und vom 3. November     
2014 geändert worden ist.                                                      
                                                                               
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält an der terranets bw GmbH            
unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile. Der bestehende                         
Gewinnabführungsvertrag soll hinsichtlich der Gewinnabführung flexibler        
ausgestaltet werden, so dass die EnBW Energie Baden-Württemberg AG künftig     
auch Vorauszahlungen der terranets bw GmbH auf die zu erwartende               
Gewinnabführung verlangen kann. Eine solche Regelung enthalten auch            
zahlreiche andere Unternehmensverträge im EnBW-Konzern. Die EnBW Energie       
Baden-Württemberg AG hat daher am 5. März 2019 mit der terranets bw GmbH       
eine entsprechende Änderungsvereinbarung abgeschlossen.                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Der Änderungsvereinbarung vom 5. März 2019 zwischen der EnBW Energie           
Baden-Württemberg AG und der terranets bw GmbH mit Sitz in Stuttgart zur       
Änderung des zwischen ihnen bestehenden Gewinnabführungsvertrages vom 15.      
Dezember 2003 in der Fassung vom 3. November 2014 wird zugestimmt.             
                                                                               
Die Änderungsvereinbarung vom 5. März 2019 hat folgenden wesentlichen          
Inhalt:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG kann künftig von der terranets bw      
GmbH                                                                           
Vorauszahlungen auf die Gewinnabführung verlangen. Sollten die unterjährigen   
                                                                               
Vorauszahlungen den Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung,                    
Ausgleichszahlung und Ertragsteuern übersteigen, sind die überschießenden      
Vorauszahlungen als                                                            
verzinsliches Darlehen zu behandeln und an die terranets bw GmbH               
zurückzuzahlen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Änderungsvereinbarung vom 5. März 2019 bedarf zu ihrer Wirksamkeit neben   
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung                                   
der terranets bw GmbH auch der Zustimmung der Hauptversammlung der EnBW        
Energie Baden-Württemberg AG und der Eintragung in                             
das Handelsregister der terranets bw GmbH. Die Gesellschafterversammlung der   
terranets bw GmbH hat der dargestellten Änderung                               
des Gewinnabführungsvertrages vom 15. Dezember 2003 in der Fassung vom 3.      
November 2014 bereits zugestimmt.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Änderung des vorgenannten Gewinnabführungsvertrages ist in einem           
gemeinsamen Bericht des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg           
AG und der Geschäftsführung der terranets bw GmbH entsprechend den §§ 295      
Abs. 1, 293a Abs. 1 AktG näher erläutert und begründet.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der vorgenannte gemeinsame Bericht, die Änderungsvereinbarung vom 5. März      
2019 und der Gewinnabführungsvertrag vom 15. Dezember                          
2003 zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der terranets bw       
GmbH in der Fassung der letzten Änderungsvereinbarung                          
vom 3. November 2014, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der terranets bw   
GmbH der letzten drei Geschäftsjahre, sowie die                                
Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für     
die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern                          
der letzten drei Geschäftsjahre sind von der Einberufung der                   
Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf auf der Internetseite              
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich    
sein.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind von der EnBW Energie   
Baden-Württemberg AG insgesamt 276.604.704 Aktien ausgegeben. Alle             
ausgegebenen Aktien gewähren jeweils eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte   
beträgt demnach 276.604.704. Von den 276.604.704 Aktien werden zum Zeitpunkt   
der Einberufung der Hauptversammlung 5.749.677 Aktien von der Gesellschaft     
selbst oder von Unternehmen, die von ihr abhängig sind, gehalten (eigene       
Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der EnBW Energie         
Baden-Württemberg AG oder von Unternehmen, die von ihr abhängig sind,          
gehalten werden, keine Rechte.                                                 
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
des Stimmrechts                                                                
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
nach § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich     
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§    
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren              
Aktienbesitz nachweisen.                                                       
                                                                               
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform in deutscher oder   
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu     
erbringen und hat sich auf den Beginn des 17. April 2019 (d.h. 17.04.2019,     
0:00 Uhr - sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen.                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der                   
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den    
Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der    
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis    
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form          
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.                     
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der        
Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des            
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre     
für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen      
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die   
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte                 
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag             
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im   
Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur        
Teilnahme und auf die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe    
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag       
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden,   
sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in der Hauptversammlung nur           
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht   
eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht      
und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung           
ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die                
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes         
müssen der Gesellschaft spätestens im Zeitpunkt des Ablaufs des 1. Mai 2019    
(d.h. 01.05.2019, 24:00 Uhr) unter einer der folgenden Adressen zugehen:       
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
c/o Landesbank Baden-Württemberg                                               
4035/H Hauptversammlungen                                                      
Am Hauptbahnhof 2                                                              
70173 Stuttgart                                                                
oder Telefax: +49 (0)711 - 12 77 92 64                                         
oder E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de                                              
                                                                               
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden     
in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die      
rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr              
depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu    
veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden        
Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des      
Aktienbesitzes vornimmt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des     
Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen      
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der                 
Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Für jedes Aktiendepot werden       
grundsätzlich höchstens zwei Eintrittskarten zur Hauptversammlung              
ausgestellt. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und        
stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und      
die Ausübung des Stimmrechts dar.                                              
                                                                               
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                  
                                                                               
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der           
Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen      
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,    
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten          
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur    
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden    
Bestimmungen erforderlich.                                                     
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 16 der Satzung     
der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine                      
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG           
gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll,     
sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor.   
In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch      
verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem           
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene           
Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen     
in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die     
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.                        
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder           
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.                                           
                                                                               
Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die           
Gesellschaft Formulare bereit, die die Aktionäre verwenden können, aber        
nicht müssen. Ein Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten       
Personen zugesandt. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch auf der     
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
heruntergeladen werden.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine   
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung         
bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden,                           
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das    
Original oder eine Kopie der Vollmacht) an der                                 
Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis   
der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden                                
Adressen übermitteln:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
                                                                               
Gremien & Aktionärsbeziehungen                                                 
                                                                               
Durlacher Allee 93                                                             
                                                                               
76131 Karlsruhe                                                                
                                                                               
oder Telefax: +49 (0)721 - 91 42 01 00                                         
                                                                               
oder E-Mail: hauptversammlung2019@enbw.com                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung    
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft                       
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der                 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf               
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten                    
Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft          
erklärt werden.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der     
Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, wird darum                             
gebeten, dass diese der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum     
Ablauf des 3. Mai 2019 (d.h. 03.05.2019, 24:00                                 
Uhr) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per       
E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung bis zum                            
Ende der Generaldebatte noch möglich.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten              
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis                
(z.B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft   
                                                                               
Allen Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen      
können oder möchten, bieten wir an, bereits vor der Hauptversammlung von der   
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die             
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, jeweils nur nach Weisung des die       
Vollmacht erteilenden Aktionärs abzustimmen; sie können die Stimmrechte        
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die diesen Service nutzen      
möchten, werden gebeten, über ihr depotführendes Institut eine                 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das Vollmachtsformular, das   
zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird oder von der Internetseite      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
heruntergeladen werden kann und auf dem der Aktionär seine Vollmacht nebst     
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt,                                
ist bis spätestens 3. Mai 2019, 24:00 Uhr, (Zugang bei der Gesellschaft) an    
eine der im vorhergehenden Abschnitt (Abschnitt                                
3.) genannten Adressen zu übermitteln.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, können dort ebenfalls die   
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                            
bevollmächtigen, das Stimmrecht aus ihren Aktien gemäß ihren Weisungen         
auszuüben.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG                         
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR (das           
entspricht mindestens 195.313 Aktien an der EnBW Energie Baden-Württemberg     
AG) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände      
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen            
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage    
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit   
§ 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor   
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die    
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der      
Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte                    
Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der       
Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG             
entsprechend anzuwenden.                                                       
                                                                               
Das Verlangen zur Erweiterung der Tagesordnung ist schriftlich (§ 126 BGB)     
oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten        
elektronischen Signatur (§ 126a BGB), an den Vorstand der Gesellschaft zu      
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. April       
2019 (d.h. 07.04.2019, 24:00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein   
entsprechendes Verlangen die folgende Postanschrift bzw., bei Verwendung       
einer qualifizierten elektronischen Signatur, die folgende E-Mail-Adresse zu   
verwenden:                                                                     
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
Gremien & Aktionärsbeziehungen                                                 
Durlacher Allee 93                                                             
76131 Karlsruhe                                                                
oder E-Mail: hauptversammlung2019@enbw.com                                     
                                                                               
b) Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG                 
                                                                               
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge übersenden, die sich gegen      
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Gegenständen der         
Tagesordnung richten und die zu begründen sind. Entsprechendes gilt für den    
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder           
Abschlussprüfern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur            
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG       
sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu         
richten:                                                                       
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
Gremien & Aktionärsbeziehungen                                                 
Durlacher Allee 93                                                             
76131 Karlsruhe                                                                
oder Telefax: +49 (0)721 - 91 42 01 00                                         
oder E-Mail: hauptversammlung2019@enbw.com                                     
                                                                               
Bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2019 (d.h. 23.04.2019, 24:00 Uhr)      
unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene        
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich     
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden            
ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an eine der vorgenannten Adressen   
der Gesellschaft adressiert sind oder zu denen                                 
kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw.                 
Vorschlagenden erbracht wird sowie Gegenanträge ohne Begründung                
werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in §      
126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag                        
und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht        
zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag                         
unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand     
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde                               
oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss   
der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung                              
eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu     
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen                              
beträgt. Wahlvorschläge müssen ferner nicht zugänglich gemacht werden, wenn    
sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG                                  
und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG nicht enthalten.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG                                       
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom         
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie über die Lage    
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen          
verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der         
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf    
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem       
verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur              
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.                     
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im      
Rahmen der Generaldebatte zu stellen.                                          
                                                                               
Nach § 17 Abs. 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das        
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er      
kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der          
Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Frage-    
und Redebeitrags angemessen festsetzen.                                        
                                                                               
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131     
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. Die           
Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der   
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der        
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen      
Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung der       
Auskunft strafbar machen würde. Die Auskunft kann auch verweigert werden,      
soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern    
bezieht oder wenn die begehrte Auskunft auf der Internetseite der              
Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der                 
Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Hinweis auf zugängliche Informationen                                       
                                                                               
Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://hv.enbw.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eine Internetseite eingerichtet.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und      
mindestens bis zu deren Ablauf zahlreiche Informationen                        
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich. Insbesondere sind hier    
der Text der Einberufung mit den gesetzlich vorgeschriebenen                   
Angaben und Erläuterungen, darunter weitergehende Erläuterungen zu den in      
Abschnitt II. 5. dargestellten Rechten der Aktionäre,                          
abrufbar. Dort sind auch alle für die Hauptversammlung zugänglich zu           
machenden Unterlagen und Formulare bereitgestellt. Die                         
Unterlagen und Formulare werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weiterhin können die Aktionäre und andere Interessierte die Ausführungen des   
Versammlungsleiters zur Eröffnung der Hauptversammlung                         
sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden direkt über das Internet unter der    
vorgenannten Internetadresse verfolgen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Schließlich werden unter dieser Internetadresse nach der Hauptversammlung      
auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Karlsruhe, im März 2019                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste           
                                                                               
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen 
Daten sehr ernst. Im Folgenden wollen wir Sie                                  
darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erheben, wie 
wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte                                   
Ihnen im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten zustehen.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die wir beim Besuch unserer          
Internetseiten erheben, verweisen wir auf unsere Informationen                 
zum Datenschutz unter der Internetadresse                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
https://www.enbw.com/service/datenschutz/                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung meiner Daten?                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
EnBW Energie Baden-Württemberg AG                                              
                                                                               
Gremien & Aktionärsbeziehungen                                                 
                                                                               
Durlacher Allee 93                                                             
                                                                               
76131 Karlsruhe                                                                
                                                                               
oder Telefax: +49 (0)721 - 91 42 01 00                                         
                                                                               
oder E-Mail: hauptversammlung2019@enbw.com                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Umgang mit Ihren personenbezogenen 
Daten können Sie uns unter den oben angegebenen                                
Kontaktdaten erreichen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Wie kann ich den Datenschutzbeauftragten erreichen?                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
datenschutz@enbw.com                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Er steht Ihnen für Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Wenn Sie sich als Aktionär, Aktionärsvertreter oder Gast für die               
Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht                       
erteilen, erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten über Sie 
und/oder über Ihren Bevollmächtigten:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vor- und Nachname;                                                           
                                                                               
* Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse).                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten erheben und verarbeiten wir außerdem
die folgenden Daten:                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Aktienbezogene Daten (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der        
Aktien);                                                                       
                                                                               
* Hauptversammlungsbezogene Daten (z.B. Nummer der Eintrittskarte, Vollmachten,
Weisungen).                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene   
Daten verarbeitet?                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die diesbezüglichen           
Vorbereitungen;                                                                
                                                                               
* Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen (z.B. für das              
Teilnehmerverzeichnis);                                                        
                                                                               
* Um Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung von Aktionärsrechten zu   
ermöglichen (z.B. Wortmeldung und Stimmabgabe).                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind das Aktiengesetz (AktG), insbesondere
§ 123 Absatz 2 und 3 AktG in Verbindung mit                                    
§ 16 Absatz 1 der Satzung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und § 129      
Absatz 1 Satz 2 AktG, sowie Artikel 6 Absatz 1 c)                              
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daneben verarbeiten wir personenbezogene  
Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten                                   
Interessen im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 f) der DSGVO: Organisation und      
geordnete Durchführung der Hauptversammlung.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Wer bekommt Ihre Daten?                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ihre Daten werden innerhalb der EnBW Energie Baden-Württemberg AG von den mit  
der Organisation der Hauptversammlung befassten                                
Mitarbeitern verarbeitet. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist            
Obergesellschaft des EnBW-Konzerns und wirkt arbeitsteilig                     
mit anderen Konzerngesellschaften zusammen. Eine Übermittlung personenbezogener
Daten an Mitarbeiter anderer Konzerngesellschaften                             
erfolgt ebenfalls nur dann, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und dies 
für einen der oben genannten Zwecke erforderlich                               
ist. Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und          
gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher externer                     
Dienstleister, die durch Auftragsverarbeitungsverträge datenschutzrechtlich    
verpflichtet sind (Artikel 4 Nr. 8 und Artikel                                 
28 DSGVO). Diese erhalten von uns nur solche personenbezogenen Daten, die zur  
Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich                                
sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach unseren Weisungen. Ferner 
werden personenbezogene Daten im Rahmen der                                    
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung 
gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis                            
nach § 129 Absatz 1 Satz 2 AktG.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des   
Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit                     
verarbeiten (Artikel 4 Nr. 7 DSGVO). Dies können z.B. die folgenden Kategorien 
von Verantwortlichen sein:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B.                 
Aufsichtsbehörden).                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ihre Daten werden durch uns nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 
gespeichert. Allerdings ist im Wege von Administrationszugriffen               
auch ein Zugriff aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes   
möglich, da oftmals die Betriebsfähigkeit der                                  
Systeme nach dem Follow-the-Sun Prinzip sichergestellt wird. Ein Datenzugriff  
erfolgt in diesen Fällen nur, wenn entweder                                    
für das jeweilige Land ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission          
existiert, wir mit den Dienstleistern die von der EU-Kommission                
für diese Fälle vorgesehenen Standardvertragsklauseln vereinbart haben oder das
jeweilige Unternehmen eigene intern verbindliche                               
Datenschutzvorschriften aufgestellt hat, welche von den                        
Datenschutzaufsichtsbehörden anerkannt worden sind.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6. Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Sofern die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, haben Sie
das Recht auf:                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO). Darüber hinaus
gelten die Einschränkungen des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG);            
                                                                               
* Information über die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der          
Verarbeitung, die Details der zur Verarbeitung Verantwortlichen, der           
Auftragsverarbeiter und der Parteien, denen die Daten offengelegt werden;      
                                                                               
* Berichtigung und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten sowie          
Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten (Artikel 16 DSGVO);  
                                                                               
                                                                               
* Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO;                       
                                                                               
* Datenübertragbarkeit durch das Zugänglichmachen in elektronischer Form       
(Artikel 20 DSGVO);                                                            
                                                                               
* Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern diese nicht länger zur        
Erfüllung der oben benannten Zwecke benötigt werden (Artikel 17 DSGVO).        
Außerdem gelten die Ausnahmen des § 35 BDSG;                                   
                                                                               
* Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO (die Information
finden Sie in dem durch Fettdruck hervorgehobenen Text unten);                 
                                                                               
* Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 21 
DSGVO), näher erläutert in dem hervorgehobenen Text unten;                     
                                                                               
* Einreichung einer Beschwerde bei uns und/oder der zuständigen                
Datenschutzbehörde (Artikel 77 DSGVO). Zuständig ist die                       
Datenschutzaufsichtsbehörde des (Bundes-)Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz     
oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Baden-Württemberg,  
in dem die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ihren Sitz hat. Das               
Beschwerderecht gilt unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder     
gerichtlicher Rechtsbehelfe.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Um von Ihren Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter den  
unter vorstehender Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Information über das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sofern wir Ihre Daten aufgrund berechtigter Interessen (Artikel 6 Abs. 1 f)    
DSGVO) oder zur Wahrnehmung einer öffentlichen                                 
Aufgabe (Artikel 6 Abs. 1 e) DSGVO) verarbeiten und wenn sich aus Ihrer        
besonderen Situation Gründe gegen diese Verarbeitung                           
ergeben, haben Sie gemäß Artikel 21 Abs. 1 DSGVO das Recht auf Widerspruch     
gegen diese Verarbeitung. Im Falle eines Widerspruchs                          
verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr zu diesen Zwecken, es sei denn, wir      
können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung                     
nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die     
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung                                
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Bin ich verpflichtet, die angeforderten personenbezogenen Daten mitzuteilen?
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Damit Sie an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder Aktionärsrechte ausüben  
und insbesondere abstimmen können, ist die Erhebung                            
und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zwingend erforderlich.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
8. Wie lange halten wir Ihre personenbezogenen Daten vor?                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Wir halten Ihre personenbezogenen Daten nicht länger vor, als es zur Erfüllung 
der genannten Zwecke notwendig ist und löschen                                 
diese dann. In der Regel sind die Daten 10 Jahre bei uns gespeichert. Wir      
halten Ihre personenbezogenen Daten so lange vor,                              
wie dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes         
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher                  
oder außergerichtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der                 
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
29.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                          

Unternehmen: EnBW Energie Baden-Württemberg AG

             Durlacher Allee 93               

             76131 Karlsruhe                  

             Deutschland                      

E-Mail:      hauptversammlung2019@enbw.com    

Internet:    http://hv.enbw.com               

ISIN:        DE0005220008                     

WKN:         522000                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

793751  29.03.2019