Diebold, Inc.: Veröffentlichung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR

Diebold, Inc.  / Schlagwort(e): Vereinbarung/Kapitalmaßnahme

16.08.2016 15:07

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Diebold, Incorporated
North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika

Veröffentlichung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR

16. August 2016 - North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika - Die
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, deren einzige Komplementärin und
alleinige Kommanditaktionärin die Diebold, Incorporated ist, beabsichtigt
als herrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Wincor Nixdorf AG als abhängigem
Unternehmen zu schließen. Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA hält
derzeit 22.876.760 Wincor Nixdorf-Aktien, was einem Anteil von 76,7 % an
den ausstehenden Aktien der Wincor Nixdorf AG (unter Herausrechnung der von
Gesellschaften der Wincor Nixdorf Gruppe selbst gehaltenen, eigenen Aktien)
entspricht.

Die Geschäftsführung der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA sowie der
Vorstand und der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG haben heute dem finalen
Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags jeweils
zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlungen der
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA sowie der Wincor Nixdorf AG, die
jeweils für den 26. September 2016 geplant sind.

Mit Eintragung des beabsichtigten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag in das Handelsregister, bietet die Diebold Holding
Germany Inc. & Co. KGaA den außenstehenden Aktionären der Wincor Nixdorf AG
nach Wahl der außenstehenden Aktionäre an, entweder (i) ihre Aktien gegen
eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 53,34 je Aktie zu
erwerben oder (ii) eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden
Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,17 (bei derzeitiger
Besteuerung EUR 2,85 netto) je Aktie zu leisten. Diese
Zahlungsverpflichtungen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA unter
dem beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch
eine Patronatserklärung der Diebold, Incorporated abgesichert.

Die Beträge zur Barabfindung und zur jährlichen Ausgleichszahlung können in
Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum
Bewertungsstichtag am 26. September 2016 noch Änderungen unterliegen. Im
Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 0,7 % auf 0,6 % bzw. 0,5
% zum Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto
EUR 3,15 (netto EUR 2,83) bzw. brutto EUR 3,13 (netto EUR 2,82) je Wincor
Nixdorf-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und die Barabfindung
auf einen Betrag von EUR 54,17 bzw. EUR 55,02 je Wincor Nixdorf-Aktie
steigen. Im Fall des Ansteigens des Basiszinssatzes auf 0,8 % zum
Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 3,18
(netto EUR 2,87) steigen und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR
52,54 absinken.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, die
Patronatserklärung, der gemeinsame Vertragsbericht des Vorstands der Wincor
Nixdorf AG und der Geschäftsführung der Diebold Holding Germany Inc. & Co.
KGaA zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme zum
objektivierten Unternehmenswert der Wincor Nixdorf AG, Paderborn zum 26.
September 2016 durch die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Bericht über die Prüfung des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags des unabhängigen, gerichtlich
bestellten Prüfers werden im Internet unter www.dieboldnixdorf.com,
Unternehmen/Investor-Relations veröffentlicht.

North Canton, den 16. August 2016
Diebold, Incorporated

Mitteilende Person:
Steve Virostek
Vice President, Investor Relations
Telefon +1 (330) 490-6319
Telefax +1 (330) 490-3794
stephen.virostek@diebold.com

WARNHINWEISE ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung, die keine in der Vergangenheit
liegenden Umstände betreffen, sind zukunftsgerichtete Aussagen (wie im
Private Securities Litigation Reform Act von 1995 definiert).
Zukunftsgerichtete Aussagen sind etwa Absichten, Pläne, Überzeugungen,
Erwartungen und Vorhersagen der Unternehmensleitung für die Zukunft, wie
etwa (ohne jede Einschränkung) bezogen auf den Unternehmenszusammenschluss
mit Wincor Nixdorf und den Abschluss sowie den Vollzug des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen gründen
auf der gegenwärtigen Einschätzung von Diebold und sind Risiken und
Unsicherheiten unterworfen, da sich solche Aussagen auf Ereignisse beziehen
und von Umständen abhängen, die künftig eintreten oder aber ausbleiben
können. Dementsprechend können die tatsächlich eintretenden Ergebnisse
wesentlich von denjenigen abweichen, welche diesen Aussagen ausdrücklich
oder im Wege der Auslegung zu entnehmen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
bieten keine Gewähr für zukünftige Leistungsfähigkeit. Darüber
hinaus
bestehen auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bezogene
Risiken und Unsicherheiten unter anderem im Hinblick auf das Risiko, dass
dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht zugestimmt wird oder
dass seine Wirksamkeit aufgrund von Rechtsstreitigkeiten oder aus anderen
Gründen verzögert wird oder dass er gar nicht zustande kommt, Risiken, die
sich aus einem Anfechtungs- oder Spruchverfahren in Bezug auf den
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ergeben, Risiken, die im
Zusammenhang mit dem Eintreten eines Ereignisses, einer Veränderung oder
eines Umstands stehen, der zur Beendigung der Grundsatzvereinbarung
(Business Combination Agreement) oder des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags führen könnte, wie z.B. das Scheitern im Hinblick
auf das Einholen regulatorischer Genehmigungen und Risiken, die im
Zusammenhang mit den Auswirkungen stehen, welche die Grundsatzvereinbarung,
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und damit verbundene
Rechtsstreitigkeiten auf den Betrieb oder die geschäftliche Betätigung des
gemeinsamen Unternehmens dessen Fähigkeit haben, Führungskräfte für sich
zu
gewinnen und zu halten und geschäftliche Beziehungen mit Lieferanten zu
unterhalten. Diese und weitere Risiken werden noch umfassender in den von
Diebold an die Securities and Exchange Commission (SEC) übermittelten
Berichten dargestellt, die auf der Internetpräsenz der SEC unter
www.sec.gov erhältlich sind. Jede zukunftsgerichtete Aussage wird für den
heutigen Tag getroffen. Soweit anwendbares Recht dies nicht verlangt,
übernimmt weder Diebold noch Wincor Nixdorf eine Verantwortung dafür,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu berichtigen
und zwar unabhängig vom Vorliegen neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder sonstiger Umstände.


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Diebold, Inc.
              5995 Mayfair Road
              44720 North Canton, OH
              Vereinigte Staaten von Amerika
Telefon:      +1 330 490 6855
Fax:          +1 330 490 4450
E-Mail:       mary.swann@diebold.com
Internet:     www.diebold.com
ISIN:         US2536511031
WKN:          856244  
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