Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur            
Hauptversammlung Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur       
Hauptversammlung am 28.03.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten           
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
21.02.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Deutsche Telekom AG Bonn ISIN-Nr. DE0005557508                                 
Wertpapierkennnummer 555 750 Einladung                                         
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
Donnerstag, den 28. März 2019,                                                 
um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ),                                   
im World Conference Center Bonn,                                               
Eingang Hauptgebäude,                                                          
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindenden ordentlichen        
Hauptversammlung ein.                                                          
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des              
Aktiengesetzes                                                                 
                                                                               
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der     
Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des     
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des               
Handelsgesetzbuchs zugänglich:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31.          
Dezember                                                                       
2018,                                                                          
                                                                               
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018,                      
                                                                               
* den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, einschließlich des       
darin                                                                          
enthaltenen Vergütungsberichts,                                                
                                                                               
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie                                          
                                                                               
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind zudem bereits von der Einberufung der   
Hauptversammlung an über die Internetadresse                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. Februar                               
2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den         
Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses             
oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach §   
173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen                            
zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu       
machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass                           
es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem       
Aktiengesetz einer Beschlussfassung über sie bedarf.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte Bilanzgewinn von EUR 7.031.250.356,18     
wird wie folgt verwendet:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je = EUR 3.319.772.833,30            
dividendenberechtigter Stückaktie                                              
                                                                               
und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 3.711.477.522,88           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in      
vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung                           
basieren auf dem am 12. Februar 2019 dividendenberechtigten Grundkapital in    
Höhe von EUR 12.140.883.504,64 eingeteilt in 4.742.532.619                     
Stückaktien.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der   
                                                                               
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                         
ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der                  
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag               
zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR   
                                                                               
0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.                            
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der              
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme                    
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag             
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten                
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue      
Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für     
die Auszahlung der Dividende Folgendes:                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in vollem Umfang aus dem           
steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes      
(nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die     
Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und                              
Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende     
nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs-                                 
oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die   
                                                                               
Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen                             
Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2      
AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss                             
folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs.    
4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss                               
nicht vorgesehen werden. Die Dividende soll dementsprechend am 2. April 2019   
                                                                               
ausgezahlt werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für    
diesen Zeitraum entlastet.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden    
für diesen Zeitraum entlastet.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des           
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des                   
Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses    
und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige            
prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen          
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des       
Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt   
am                                                                             
Main, wird                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr        
2019,                                                                          
                                                                               
b) zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten          
Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 115 Abs. 5 des                     
Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2019 sowie                         
                                                                               
c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher    
unterjähriger Finanzberichte (§ 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes) im   
                                                                               
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bestellt.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von    
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist                                  
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende      
Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung            
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt     
am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,                               
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen           
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern                    
einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits        
bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen                        
können.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds                                           
                                                                               
Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten               
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Lars Hinrichs endet mit Ablauf der                
Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr Lars Hinrichs soll durch die           
Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt         
werden.                                                                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Lars Hinrichs, Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH,           
Hamburg,                                                                       
wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,     
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023           
beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds                                           
                                                                               
Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten               
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl-Heinz Streibich endet mit Ablauf der         
Hauptversammlung am 28. März 2019. Herr Karl-Heinz Streibich soll durch die    
Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt         
werden.                                                                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Karl-Heinz Streibich, Präsident acatech - Deutsche Akademie der        
Technikwissenschaften, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am Main, für die Zeit     
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des           
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der         
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds                                           
                                                                               
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28. Mai 2018 ist Herr Dr. Rolf       
Bösinger befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 28. März 2019 an     
Stelle von Herrn Johannes Geismann, der sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der    
Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 niedergelegt hatte, zum                      
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Rolf          
Bösinger soll durch die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den      
Aufsichtsrat gewählt werden.                                                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen,   
                                                                               
Berlin, wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der               
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das            
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den          
Aufsichtsrat zu wählen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere gemäß § 124 Abs. 2   
Satz 1 und 2 AktG und gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.                                  
6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex:                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und     
2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1                                
Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der   
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem muss sich gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG der Aufsichtsrat zu mindestens   
30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern                             
zusammensetzen. Der Gesamterfüllung des vorgenannten Mindestanteilsgebots      
wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.                        
Im Aufsichtsrat müssen mindestens sechs Sitze von Frauen und sechs Sitze von   
Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot                               
nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem           
Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter                          
drei Frauen und sieben Männer und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter      
fünf Frauen und fünf Männer, mithin also insgesamt                             
acht Frauen und zwölf Männer an. Damit ist das Mindestanteilsgebot sowohl      
bei Gesamterfüllung als auch bei Berücksichtigung                              
allein der Seite der Anteilseignervertreter unabhängig davon erfüllt, ob bei   
den drei in der Hauptversammlung erfolgenden                                   
Wahlen jeweils eine Frau oder ein Mann in den Aufsichtsrat gewählt wird.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8       
beruhen auf entsprechenden Empfehlungen des Nominierungsausschusses,           
berücksichtigen im Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung      
beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der                              
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das          
Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat                   
für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom    
Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und                                 
das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im            
Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht.            
Dieser wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem bereits      
von der Einberufung der Hauptversammlung an über                               
die Internetadresse                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Das Diversitätskonzept ist in der Erklärung zur                    
Unternehmensführung veröffentlicht, die ebenfalls über die vorgenannte         
Internetadresse zugänglich ist.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie     
den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden                           
Zeitaufwand aufbringen können.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Lars Hinrichs, Herr Karl-Heinz Streibich und Herr Dr. Rolf Bösinger       
sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats                          
der Deutschen Telekom AG. Die Bundesrepublik Deutschland, in deren Diensten    
Herr Dr. Rolf Bösinger als Staatssekretär im Bundesministerium                 
der Finanzen steht, ist mit mehr als 10 % an der Deutschen Telekom AG          
beteiligt. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des                           
Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung              
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen                       
zwischen einem der unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 vom Aufsichtsrat     
zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einerseits                                 
und den Gesellschaften des Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der          
Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder indirekt                           
mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutschen Telekom AG     
beteiligten Aktionär andererseits.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, insbesondere die    
Lebensläufe der Kandidaten sowie die Angaben nach                              
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Informationen zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, insbesondere    
Lebensläufe der Kandidaten sowie Angaben nach                                  
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Lars Hinrichs                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg, wohnhaft in Hamburg,    
                                                                               
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Oktober 2013.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsjahr: 1976                                                              
                                                                               
Geburtsort: Hamburg                                                            
                                                                               
Nationalität: deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Seit 2003 Geschäftsführer (CEO) der Cinco Capital GmbH, Hamburg                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Seit 2009 Geschäftsführer (CEO) der persönlich haftenden Gesellschafterin der  
HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2009 - 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der XING AG, Hamburg                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2009 Gründung der HackFwd Capital GmbH & Co. KG, Hamburg                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2003 - 2009 Vorsitzender des Vorstands der XING AG, Hamburg (bis 2006          
Geschäftsführer der Vorgängergesellschaft der XING AG)                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2003 Gründung der Vorgängergesellschaft der XING AG (OPEN Business Club        
GmbH, Hamburg)                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2003 Gründung der Cinco Capital GmbH, Hamburg                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1999 - 2001 Mitglied des Vorstands (Co-CEO) der Böttcher Hinrichs AG, Hamburg  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1999 Gründung der Böttcher Hinrichs AG, Hamburg                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1998 - 2000 Projektmanager bei LAVA GmbH/iXL GmbH, Hamburg                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1998 Begründer von www.politik-digital.de                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Jackson Institute for Global Affairs, Yale University - Executive Training   
                                                                               
- Kennedy School of Government, Harvard University - Executive Training        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Deutsche Telekom AG, Bonn                                                    
                                                                               
- xbAV AG, München (Vorsitzender)                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
- Keine -                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Karl-Heinz Streibich                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Präsident acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Berlin,       
wohnhaft in Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats                      
seit 1. Oktober 2013.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsjahr: 1952                                                              
                                                                               
Geburtsort: Rheinmünster-Schwarzach                                            
                                                                               
Nationalität: deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Seit 2018 Präsident acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften,     
Berlin                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2003 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der Software AG, Darmstadt              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2000 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung von T-Systems und Vorsitzender der   
Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Frankfurt am Main                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1996 - 2003 Mitglied der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH, Stuttgart 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1989 - 1996 Verschiedene Führungspositionen bei der Daimler Benz AG, Stuttgart,
bzw. deren Tochtergesellschaften: Mitglied der erweiterten                     
Geschäftsführung der AEG Olympia Office GmbH, Stuttgart,                       
Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus DCS GmbH,               
Stuttgart, Leiter Vertrieb und Service bei der debis Systemhaus CCS            
GmbH, Stuttgart                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1987 - 1989 Leiter des Geschäftsbereichs PC-Systeme der ITT-SEL AG, Stuttgart  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1984 - 1987 Leiter Marketing Operations der ITT Industries in London, UK       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1981 - 1984 Leiter Computerization Team der Dow Chemical Company, Rheinmünster 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Dipl. Ing. (FH) Nachrichtentechnik                                           
                                                                               
- Studium der Nachrichtentechnik, Hochschule für Technik Offenburg             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Deutsche Telekom AG, Bonn                                                    
                                                                               
- Dürr AG, Bietigheim-Bissingen (Vorsitzender)                                 
                                                                               
- Siemens Healthineers AG, Erlangen                                            
                                                                               
- Wittenstein SE, Ingersheim                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
- Keine -                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Rolf Bösinger                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, wohnhaft in Hamburg, 
                                                                               
Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2018.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsjahr: 1966                                                              
                                                                               
Geburtsort: St. Georgen im Schwarzwald                                         
                                                                               
Nationalität: deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Seit 2018 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2015 - 2018 Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation       
(Bereich Wirtschaft und Innovation), Hamburg                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2012 - 2015 Leitung des Planungsstabes der Senatskanzlei der Freien und        
Hansestadt Hamburg, Hamburg                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2011 - 2012 Leiter der Gruppe 'Unternehmensbezogene Aktivitäten einer          
zukunftsgerechten Arbeitswelt - Gesellschaftliche Verantwortung von            
Unternehmen (CSR)' im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,               
Berlin                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2008 - 2010 Leiter der Abteilung Grundsatzfragen, Rentenfinanzen, Innovation   
und Information im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,                  
Berlin                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2005 - 2008 Leiter des Leitungs- und Planungsstabs im Bundesministerium für    
Arbeit und Soziales, Berlin                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2002 - 2005 Leiter der Abteilung Politik, Koordinierung und Zielgruppen beim   
SPD-Parteivorstand, Berlin                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2000 - 2002 Leiter des Referats Wirtschaft und Finanzen beim                   
SPD-Parteivorstand, Berlin                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1997 - 2000 Leiter des Grundsatzreferats 'Wirtschafts- und Finanzpolitik,      
Unternehmensbeteiligungen des Landes' in der Staatskanzlei des                 
Saarlandes, Saarbrücken                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Ausbildung:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Promotion zum Thema 'Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 1995' 
                                                                               
- Dozent an der Berufsakademie Lörrach für Mathematik                          
                                                                               
- Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Freiburg            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Deutsche Telekom AG, Bonn                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
- Keine -                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre                             
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das   
heißt                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
spätestens bis Montag, den 25. März 2019, 24:00 Uhr (MEZ),                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft unter der Adresse                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
DTAG Hauptversammlung 2019                                                     
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
20683 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv-service@telekom.de                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür     
vorgesehenen Verfahren unter der Internetadresse                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv-service                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung      
maßgeblich. Bei Nutzung des passwortgeschützten                                
Internetdialogs sind die unten, unter 'Nutzung des passwortgeschützten         
Internetdialogs' genannten Voraussetzungen und Einschränkungen                 
zu beachten.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes 
(AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im                                    
Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß   
auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär                                 
im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der   
Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte                              
ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene             
Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen                   
werden allerdings in der Zeit von Dienstag, den 26. März 2019, bis zum Tag der 
Hauptversammlung, also bis Donnerstag, den                                     
28. März 2019, (je einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister      
vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand                           
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten     
Umschreibung am Montag, den 25. März 2019 (sogenanntes                         
Technical Record Date).                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige Kreditinstituten nach
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen                                     
und Vereinigungen und Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit §  
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute und                                  
Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören,   
als deren Inhaber sie aber im Aktienregister                                   
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu     
dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der passwortgeschützte Internetdialog kann für die vorstehend genannte         
Anmeldung genutzt werden. Auch das Verfahren für die                           
Stimmabgabe durch Briefwahl und das Verfahren für die Stimmabgabe durch        
Bevollmächtigte, die beide nachfolgend dargestellt                             
sind, sehen die Möglichkeit der Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs
vor. Für die Nutzung des passwortgeschützten                                   
Internetdialogs ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich.
Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für                                     
den E-Mail- oder De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
haben, verwenden das von ihnen selbst gewählte                                 
Online-Passwort. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im        
Aktienregister vor dem Beginn des 14. März 2019 erfolgt                        
ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt. Das 
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs                        
vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im       
Aktienregister vor dem Beginn des 14. März 2019 erfolgt                        
ist. Der passwortgeschützte Internetdialog steht ab dem 27. Februar 2019 zur   
Verfügung. Er enthält eine vorgegebene Dialogführung,                          
die übliche Fallgestaltungen abdeckt. Soweit in der vorgegebenen Dialogführung 
Fallgestaltungen nicht abgedeckt sind, kann                                    
der passwortgeschützte Internetdialog gleichwohl insofern genutzt werden, als  
er die bloße Übermittlung von Dokumenten an                                    
die Gesellschaft ermöglicht. Weitere Informationen zu dem Verfahren bei Nutzung
des passwortgeschützten Internetdialogs finden                                 
sich unter der oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service).    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre haben, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die   
Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen                            
erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung      
teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Die                             
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann entweder in Textform (§ 126b BGB) unter 
der für die Anmeldung genannten Anschrift oder                                 
E-Mail-Adresse oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß
dem dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen                                    
der unter 'Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs' genannten          
Voraussetzungen und Einschränkungen) unter der oben                            
genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) erfolgen. Aus           
abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Briefwahl                       
die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare (einschließlich      
Bildschirmformularen) genutzt werden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über 
vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft                              
bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung, jedoch einschließlich eines
etwaigen in der Hauptversammlung entsprechend                                  
der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu           
Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der                         
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG,
als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder                                    
als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von      
Aktionären möglich. Im Wege der Briefwahl abgegebene                           
Stimmen können noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor    
Eintritt in die Abstimmung, geändert oder widerrufen                           
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch nach Abgabe von Stimmen durch Briefwahl bleibt eine Teilnahme an der      
Hauptversammlung - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten                
- möglich.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre haben, sofern die unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme und die   
Ausübung des Stimmrechts' genannten Voraussetzungen                            
erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten -   
zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung                     
oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - ausüben zu      
lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl                               
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der      
Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen                             
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der  
Gesellschaft in Betracht. Der Bevollmächtigte                                  
kann im Grundsatz, das heißt, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder 
der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige                              
Besonderheiten vorsieht, das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es  
der Aktionär selbst könnte.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weder vom Gesetz noch von der Satzung noch sonst seitens der Gesellschaft wird 
für die Erteilung der Vollmacht die Nutzung                                    
bestimmter Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse einer            
reibungslosen Abwicklung, bei Vollmachtserteilungen, wenn                      
sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, stets die             
bereitgestellten Formulare zu verwenden. Mit Übermittlung                      
der Einladung werden den Aktionären Formulare zugänglich gemacht, die zu einer 
bereits im Rahmen des Anmeldevorgangs erfolgenden                              
Vollmachtserteilung verwendet werden können. Den Aktionären wird dabei         
namentlich ein Anmelde- und Vollmachtsformular zugänglich                      
gemacht, das unter anderem im Rahmen von nachfolgendem Buchstaben a) bzw. c)   
zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten                       
oder zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft         
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann.                          
Der passwortgeschützte Internetdialog beinhaltet (Bildschirm-)Formulare, über  
die im Rahmen von nachfolgendem Buchstaben a)                                  
bzw. c) bereits mit der Anmeldung (Eintrittskartenbestellung für einen         
Bevollmächtigten oder Vollmachts- und Weisungserteilung                        
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), aber auch - in den
dort abgedeckten Fallgestaltungen - zu einem                                   
späteren Zeitpunkt Vollmacht und gegebenenfalls auch Weisungen erteilt werden  
können. Die bei entsprechender Bestellung ausgestellten                        
oder über den passwortgeschützten Internetdialog selbst generierten            
Eintrittskarten enthalten ein Formular zur Vollmachtserteilung.                
Außerdem befindet sich in der Teilnehmer-Unterlage, die die an der             
Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre beim Einlass zur                      
Hauptversammlung erhalten, ein Formular für die Vollmachts- und gegebenenfalls 
Weisungserteilung während der Hauptversammlung.                                
Ergänzend findet sich im Internet ein Formular, das für die Vollmachts- und    
gegebenenfalls Weisungserteilung verwendet werden                              
kann (siehe hierzu unter 'Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung'). 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung Gebrauch      
machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende                            
hingewiesen:                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG 
unterliegt (also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer          
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8   
AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung oder einem Kreditinstituten      
nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten        
Institut oder Unternehmen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch    
nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), gilt: Die        
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung    
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der         
Textform (§ 126b BGB). Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16   
Abs. 2 Satz 2 der Satzung können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf     
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft jedenfalls    
auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür     
vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter 'Nutzung des passwortgeschützten   
Internetdialogs' genannten Voraussetzungen und Einschränkungen) unter der      
oben genannten Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) erfolgen.          
Bereits unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen für die Erteilung der        
Vollmacht, ihren Widerruf oder den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber     
der Gesellschaft bleiben hiervon nach § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung           
unberührt. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter gelten die unter nachfolgendem Buchstaben c)              
beschriebenen Besonderheiten.                                                  
                                                                               
b) Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des §  
135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass einem Kreditinstitut, einer       
Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8   
AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung oder einem Kreditinstituten      
nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten        
Institut oder Unternehmen Vollmacht erteilt wird oder sonst die Erteilung      
der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), wird weder     
von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für    
diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können die Kreditinstitute und    
die Aktionärsvereinigungen sowie die sonstigen Kreditinstituten nach § 135     
Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen und die                
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG        
gleichgestellten Institute und Unternehmen für ihre Bevollmächtigung Formen    
vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden     
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.   
Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.    
                                                                               
Die Aktionäre haben auch in diesem Jahr insbesondere die Möglichkeit, einem    
Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung unter Nutzung eines über die    
oben genannte Internetadresse (www.telekom.com/hv-service) zugänglichen        
passwortgeschützten Online-Service Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen    
zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme des betreffenden          
Kreditinstituts bzw. der betreffenden Aktionärsvereinigung an diesem           
Online-Service. Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ist -   
wie beim passwortgeschützten Internetdialog - neben der Aktionärsnummer ein    
Online-Passwort erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den   
E-Mail- oder De-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert    
haben, verwenden das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort. Den übrigen    
Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des   
14. März 2019 erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein          
Online-Passwort übersandt, das auch für diesen Online-Service verwendet        
werden kann. Das für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service        
vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im       
Aktienregister vor dem Beginn des 14. März 2019 erfolgt ist. Der               
passwortgeschützte Online-Service steht ab dem 27. Februar 2019 zur            
Verfügung.                                                                     
                                                                               
c) Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben a) gelten mit folgenden             
Besonderheiten auch für den Fall einer Bevollmächtigung der von der            
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter: Wenn die von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, werden diese das         
Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt.      
Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Erteilung der Vollmachten   
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter die   
dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare (einschließlich          
Bildschirmformularen; siehe oben) genutzt werden. Die von der Gesellschaft     
benannten Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich Weisungen zu vor der      
Hauptversammlung seitens der Gesellschaft bekanntgemachten                     
Beschlussvorschlägen der Verwaltung, jedoch einschließlich eines etwaigen in   
der Hauptversammlung entsprechend der Bekanntmachung angepassten               
Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu vor der Hauptversammlung seitens der     
Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2      
AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach §     
127 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären                  
berücksichtigen. Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten             
Stimmrechtsvertretern erteilt werden, können noch bis zum Tag der              
Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung, geändert   
werden.                                                                        
                                                                               
d) Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist  
ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird        
hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten          
erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung             
verlangen, soweit sich nicht - das betrifft den Fall von vorstehendem          
Buchstaben b) - aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der          
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung        
übermittelt werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der                   
Bevollmächtigung bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgende Wege       
elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die Bestellung eines        
Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten   
Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter    
'Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs' genannten Voraussetzungen    
und Einschränkungen) unter der oben genannten Internetadresse                  
(www.telekom.com/hv-service) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
hv-service@telekom.de                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übermittelt werden. Dabei werden (unbeschadet der bei Nutzung von E-Mail       
gegebenen Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten)                  
folgende Dokumentenformate unterstützt: .doc und .docx, .txt und .pdf. Der     
per E-Mail übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung                          
kann der Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der     
E-Mail entweder Name, Geburtsdatum und Adresse                                 
des Aktionärs oder die Aktionärsnummer zu entnehmen ist. Von dem               
Vorstehenden unberührt bleibt, dass vollmachtsrelevante Erklärungen            
(Erteilung, Widerruf), wenn sie gegenüber der Gesellschaft erfolgen, und       
Nachweise gegenüber der Gesellschaft insbesondere                              
an die für die Anmeldung angegebene Postadresse übermittelt werden können.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3
Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und
§ 131 Abs. 1 AktG                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den           
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen                         
Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht 195.313 Aktien),        
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt                       
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder    
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen                                 
ist schriftlich (im Sinn des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 AktG)
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten                                    
und muss der Gesellschaft spätestens am Montag, den 25. Februar 2019, 24:00 Uhr
(MEZ), zugehen. Es kann jedenfalls wie folgt                                   
adressiert werden: Deutsche Telekom AG, Vorstand, Postfach 19 29, 53009 Bonn.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90                                      
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass  
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands                              
über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit gilt: Der Tag  
des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.                             
Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen
zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden                                     
Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen           
Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Bestimmte                      
Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht       
bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden                              
- unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger       
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung                         
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information  
in der gesamten Europäischen Union verbreiten.                                 
Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft         
eingehende bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen                  
werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die  
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können in der Hauptversammlung Anträge und gegebenenfalls auch       
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie                               
zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung    
einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen                             
auf den Antrag bzw. Wahlvorschlag bezogenen Handlung bedarf.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge im Sinn des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinn des § 127 AktG  
werden einschließlich des Namens des Aktionärs,                                
einer Begründung, die allerdings zumindest für Wahlvorschläge nicht            
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der                         
Verwaltung sowie, im Fall von Vorschlägen eines Aktionärs zur Wahl von         
Aufsichtsratsmitgliedern, den Angaben nach § 127 Satz                          
4 AktG unter der Internetadresse                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/gegenantraege                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
spätestens bis Mittwoch, den 13. März 2019, 24:00 Uhr (MEZ),                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
unter der Adresse                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG                                         
                                                                               
Postfach 1929                                                                  
                                                                               
53009 Bonn                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter der Nummer 0228 181-88259                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse gegenantraege@telekom.de              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur  
Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG                                   
erfüllt sind.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein in der Hauptversammlung     
gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über                                
Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und           
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem                           
verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, zu geben, soweit                                     
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich  
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §  
126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere                          
Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden   
Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise für ADR-Inhaber                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere Informationen    
über die                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Deutsche Bank Trust Company Americas (Depositary)                              
                                                                               
c/o AST Financial                                                              
                                                                               
E-Mail dbemails@astfinancial.com                                               
                                                                               
Telefon +1 (866) 282-3744                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erhalten.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a   
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1    
kein Beschluss gefasst werden soll, die in der                                 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien 
und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,                              
ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und             
gegebenenfalls zur Weisungserteilung ebenso wie für die                        
Stimmabgabe durch Briefwahl verwendet werden kann, sowie etwaige               
Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinn des § 122 Abs. 2                      
AktG sind über die Internetadresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den         
Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat                             
wurde am 21. Februar 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht und zudem solchen   
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen                              
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten        
Europäischen Union verbreiten.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des   
Vorstands in Ton und Bild übertragen. Alle Aktionäre                           
und die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung live unter der
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter derselben Internetadresse stehen nach der Hauptversammlung Ausführungen  
von Vorstand und Aufsichtsrat (soweit sie nicht                                
Fragen einzelner Aktionäre betreffen) zur Verfügung. Einzelne dieser           
Ausführungen werden auch über andere Medien (Twitter,                          
Facebook und YouTube) zugänglich gemacht.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem         
Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der                            
Einberufung der Hauptversammlung 4.761.458.596 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Deutsche Telekom AG   
als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7                                  
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten (Name, Vorname, 
Anrede und Titel, Kontaktdaten, Daten über                                     
die Aktien sowie Verwaltungsdaten) der Aktionäre und gegebenenfalls der        
gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von                           
Aktionären. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. von     
dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die                               
Deutsche Telekom AG erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs (in   
der Regel weitergeleitet über die Clearstream                                  
Banking AG). Zweck der Verarbeitung der Daten ist es, den Aktionären die       
Ausübung der ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung                    
zustehenden Rechte zu ermöglichen und die mit der Hauptversammlung verbundenen 
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Rechtsgrundlage                             
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe c) DSGVO. Daneben 
werden die personenbezogenen Daten zum Zweck                                   
der statistischen Erhebungen für die Organisation der Hauptversammlung         
verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist                          
insoweit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe f) DSGVO.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Deutsche Telekom AG beauftragt zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung 
der Hauptversammlung Dienstleister mit Sitz                                    
in der EU, die von der Deutschen Telekom AG nur solche personenbezogenen Daten 
erhalten, die für die Ausführung der beauftragten                              
Dienstleistung erforderlich sind. Die von der Gesellschaft benannten           
Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit diese vom Aktionär                       
bzw. von dessen Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche personenbezogenen  
Daten, die für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung                       
erforderlich sind.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall
von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach                                     
§§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG werden diese wie in der Einladung unter 'Angaben  
zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.                                   
2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG' beschrieben zugänglich gemacht.  
Personenbezogene Daten der an der Hauptversammlung                             
teilnehmenden bzw. der vertretenen Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des   
Stimmrechts im Namen dessen, den es angeht) sowie                              
gegebenenfalls der Aktionärsvertreter sind nach Maßgabe von § 129 AktG in ein  
Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären                              
bzw. deren Vertretern nach Maßgabe von § 129 Abs. 4 AktG zugänglich zu machen  
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden von der Deutschen Telekom AG drei Jahre nach
dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder                                     
anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer aufgrund gesetzlicher    
Vorgaben, namentlich aufgrund des Aktiengesetzes,                              
des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung, oder wegen eines berechtigten   
Interesses der Gesellschaft, namentlich im Fall                                
von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten anlässlich der        
Hauptversammlung, geboten ist.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, können die 
betroffenen Aktionäre und die betroffenen gesetzlichen                         
oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären von der Deutschen Telekom AG
Auskunft über ihre personenbezogenen Daten                                     
gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16  
DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten                                  
gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen    
Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter                           
personenbezogener Daten an sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht   
auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO                                  
verlangen. Diese Rechte können gegenüber der Deutschen Telekom AG unentgeltlich
über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten                               
geltend gemacht werden. Zudem steht den betroffenen Aktionären und den         
betroffenen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen                             
Vertretern von Aktionären gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer    
Aufsichtsbehörde zu.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7
DSGVO lauten: Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee                       
140, 53113 Bonn. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Deutschen    
Telekom AG lauten:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Claus D. Ulmer                                                             
                                                                               
Friedrich-Ebert-Allee 140                                                      
                                                                               
53113 Bonn                                                                     
                                                                               
E-Mail aktienregister@telekom.de                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Verarbeitung von       
Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der Führung des                             
Aktienregisters, finden Sie unter der Internetadresse                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.telekom.com/hv-service                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bonn, im Februar 2019                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Deutsche Telekom AG                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
DEUTSCHE TELEKOM AG                                                            
                                                                               
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)                           
                                                                               
Vorstand: Timotheus Höttges (Vorsitzender),                                    
                                                                               
Adel Al-Saleh, Birgit Bohle, Srinivasan Gopalan, Dr. Christian P. Illek,       
                                                                               
Dr. Thomas Kremer, Thorsten Langheim, Claudia Nemat, Dr. Dirk Wössner          
                                                                               
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794                                     
                                                                               
Sitz der Gesellschaft: Bonn                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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21.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                   

Unternehmen: Deutsche Telekom AG       

             Friedrich-Ebert-Allee 140 

             53113 Bonn                

             Deutschland               

E-Mail:      renate.pohler@telekom.de  

Internet:    https://www.telekom.com/hv

ISIN:        de0005557508              

WKN:         555750                    







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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779781  21.02.2019