11.04.24, 18:37Suchergebnis - Bundesanzeiger
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Name | Bereich | Information | V.-Datum |
Deutsche Telekom AG | Gesell‐ | Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. | 11.04.2024 |
Bonn | schafts- | 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung | |
bekanntma‐ | gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG | ||
chungen | |||
Deutsche Telekom AG
Bonn
ISIN DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe
von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen,
Genussrechten
und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente)
mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie die Schaffung
eines Bedingten Kapitals 2024
Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 10. April 2024 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. April 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu € 8.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 468.750.000 Stück und mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt höchstens € 1.200.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?5 | 1/2 |
11.04.24, 18:37 | Suchergebnis - Bundesanzeiger |
Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 10. April 2024 zugleich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.200.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 468.750.000 Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024). Sie hat dabei auch beschlossen, § 5 Absatz 3 der Satzung entsprechend neu zu fassen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Deutschen Telekom AG gewährt) an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom
10. April 2024 ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen, welcher in der am 29. Februar 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einladung zur Hauptversammlung enthalten ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Bonn, im April 2024
Deutsche Telekom AG
Der Vorstand
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?5 | 2/2 |
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Deutsche Telekom AG published this content on 11 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 April 2024 17:08:07 UTC.