Für den angestrebten Vergleich mit vielen Kleinaktionären kann die Telekom auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen. "Die Deutsche Telekom hat für das Prospekthaftungsverfahren zum dritten Börsengang bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet", erklärte ein Sprecher des DAX-Konzerns aus Anfrage. Die genaue Höhe für einzelne Rechtsverfahren veröffentlicht die Telekom nicht.

Die Telekom, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sowie die klagende Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft hatten am Dienstag einen Vergleich mit betroffenen Aktionäre verkündet. Die Anleger sollen eine Entschädigung für erlittene Kursverluste erhalten.

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November 23, 2021 12:32 ET (17:32 GMT)