Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ('conwert') gibt bekannt, dass ihr der Bescheid der Übernahmekommission im Nachprüfungsverfahren zur Frage des gemeinsamen Vorgehens iSd § 1 Z 6 Übernahmegesetz der Adler Real Estate AG mit Herrn Cevdet Caner und der Petrus Advisers LLP zugegangen ist.
Die Übernahmekommission kommt darin zum Schluss, dass die Adler Real Estate AG, MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd als gemeinsam vorgehende Rechtsträger im Sinne des Übernahmegesetzes zu qualifizieren sind, am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt haben und in der Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben.
conwert geht aktuell davon aus, dass der Bescheid keine Auswirkungen auf die Durchführung des laufenden freiwilligen Übernahmeangebots der Vonovia SE auf Kontrollerlangung bei conwert haben wird. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig und ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof ist zulässig.

conwert Immobilien Invest SE veröffentlichte diesen Inhalt am 30 November 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 November 2016 14:57:06 UTC.

Originaldokumenthttp://www.conwert.com/de/conwert-bescheid-der-uebernahmekommission-zu-ueberpruefungsverfahren-ergangen

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/FA0E256EFE7A08E80FDBA29E60BFC45DE51F6DAD