ERFURT/MAINZ (dpa-AFX) - Mit der Bundesliga-Praxis, Fußballprofis immer neue Zeitverträge zu geben, beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (11.15 Uhr) in Erfurt. Verhandelt wird der Fall des Ex-Torhüters vom FSV Mainz 05, Heinz Müller, der sich bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz geklagt hat. Der ehemalige Profispieler wird nach Angaben seines Anwalts Horst Kletke bei der Verhandlung anwesend sein. Müller hält die Befristung eines 2012 abgeschlossenen Vertrages für unwirksam und verlangt nach Angaben des Gerichts zudem 261 000 Euro an Prämien von Mainz 05 für entgangene Punktspieleinsätze.

Sollten die Bundesarbeitsrichter Müllers Klage stattgeben, hätte das immense Auswirkungen auf das Vertragssystem der Bundesliga-Vereine mit ihren Spielern. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt. Das Arbeitsgericht Mainz gab Müllers Klage gegen die Befristung statt. Im Februar 2016 wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seine Klage jedoch ab, ließ aber die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu./ro/DP/he