Berlin (Reuters) - Trotz einer Klage der Aktionärsvereinigung DSW kann der Medienkonzern Axel Springer nach eigenen Angaben das Herausdrängen der Kleinaktionäre über die Bühne bringen.

Das Kammergericht Berlin habe entschieden, dass die Klage gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 26. November 2020 zum sogenannten Squeeze-Out einer Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehe, teilte Springer am Donnerstag mit. Von der Justiz war zunächst keine Stellungnahme dazu zu erhalten. DWS-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler sagte zu Reuters: "Die Eintragung zu verhindern war nie unser Ziel." Vielmehr gehe es darum, ob die Hauptversammlung richtig gelaufen sei und ob die Aktionärsrechte derart eingeschränkt werden durften.

Die DSW hatte Anfang Januar eine Klage eingereicht gegen den Squeeze Out-Beschluss auf der Online-Hauptversammlung im November. "Aus unserer Sicht wurden die von der Covid-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt", erklärte Hauptgeschäftsführer Tüngler damals. Mit dem juristischen Schritt wolle man geklärt wissen, "ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen - und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen". Springer teilte derweil mit, dass die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 60,24 Euro pro Aktie erhalten.