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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
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Aktienrückkauf 
02.12.2021 
 
Graz - 
 
* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 24. März 2021 
 
 
* Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 24. März 2021 
  über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft andritz.com. 
  [https://www.andritz.com/group-de] 
 
 
* Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 13. Dezember 2021 
  bis 6. Februar 2022 (= Beginn Sperrfrist für Ergebnisse Geschäftsjahr 2021) 
 
 
* Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber 
  lautende Stückaktien der ANDRITZ AG. 
 
 
* Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf Inhaber 
  lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT AT0000730007), das entspricht 
  einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 0,96%. 
 
 
* Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster 
  Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem 
  durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn 
  Handelstage liegen. 
 
 
* Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über 
  die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein 
  Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls 
  wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines 
  Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der 
  ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse 
  statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. 
  Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß 
  Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2021, insbesondere 
  die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener 
  Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck 
  ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung 
  von Aktien statt. 
 
  Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls 
  auch für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende 
  Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder 
  eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die 
  Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 
  Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. 
 
  Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als 
  Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder 
  Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene 
  eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen. 
* Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der 
  Emittentin: keine. 
 
 
* Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten 
  Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen 
  Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens 
  unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls der Emittent 
  Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt 
  oder sie bereits eingeräumt hat: 
 
 
Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten 
Aktienoptionsprogramms wurden rund 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE 
insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt, aktuell nehmen noch 97 
Führungskräfte teil und verfügen über insgesamt 909.000 Optionen. Davon 
entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der 
Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft 
gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die 
Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug 
einer Aktie. 
 
Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 genehmigten 
Aktienoptionsprogramms wurden rund 122 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE 
insgesamt 935.000 Aktienoptionen zugeteilt. Davon entfallen insgesamt 187.500 
Aktienoptionen auf die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende 
Angestellte und Nachwuchsführungskräfte. Die Anzahl der je berechtigter 
Führungskraft gewährten Optionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 
20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500. Seit Zuteilung der 
Optionen gab es weder bei der Zahl der teilnehmenden Führungskräfte noch bei der 
Gesamtzahl der zugeteilten Optionen Änderungen. Jede Aktienoption berechtigt zum 
Bezug einer Aktie. Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die 
Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV 
unverzüglich bekannt geben. 
 
 
* Die Veröffentlichung (i) von Änderungen dieses Aktienrückkaufprogramms sowie 
  (ii) der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage 
  der ANDRITZ AG: andritz.com [http://www.andritz.com]. 
 
 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Dr. Michael Buchbauer 
Head of Investor Relations 
Tel.: +43 316 6902 2979 
Fax: +43 316 6902 465 
mailto:michael.buchbauer@andritz.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

December 02, 2021 11:45 ET (16:45 GMT)