Am Montag schoss die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) bereits im vorbörslichen Handel regelrecht in die Höhe. Dem Zahlungsabwickler aus Aschheim bei München kam die BaFin zu Hilfe.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr, hieß es von Behörenseite. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA bestätigte die BaFin in ihrer Entscheidung.

FAZIT. Trotz des Machtwortes der BaFin dürfte rund um Wirecard vorerst keine Ruhe einkehren. Die jüngsten „Financial Times“-Berichte zu mutmaßlichen Bilanz-Unregelmäßigkeiten in Singapur haben eine Art Lawine losgetreten. Beispielsweise sehen Anwälte in den USA ihre Chance auf den ganz großen Reibach. Sie sind nicht die einzigen. Entsprechend werden uns die die deutlichen Kursbewegungen im Fall des DAX– und TecDAX-Wertes noch eine ganze Weile begleiten.

Wer trotz aller Störgeräusche von der Stärke von Wirecard überzeugt ist, sollte mit dem Faktorzertifikat Faktor 4x Long auf Wirecard (WKN: MF2LE9 / ISIN: DE000MF2LE99) gehebelt von neuen und künftigen Kurssteigerungen profitieren.

Bildquelle: Pressefoto Wirecard