KARLSRUHE (AFP)--Bestätigung in letzer Instanz: Der Bund haftet nicht für Anlegerverluste im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal. Mit einem Beschluss wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zurück. (Az. III ZR 57/23)

Der Wirecard-Bilanzskandal ist einer der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik. Die Chefetage soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben. Wirecard musste Ende Juni 2020 Insolvenz anmelden.

Der Kläger und seine Ehefrau hatten vor der Insolvenz Aktien der Wirecard AG gekauft. Sie argumentierten, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hätte den Zahlungsdienstleister besser kontrollieren und die Öffentlichkeit früher informieren müssen. EU-Vorgaben seien nicht eingehalten worden. Dadurch sei dem Ehepaar ein Schaden in Höhe von knapp 65.000 Euro entstanden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage abgewiesen. Revision wurde nicht zugelassen, weshalb der Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegte. Diese wies der BGH nun ab. Die Marktmissbrauchsüberwachung und die Bilanzkontrolle der Bafin hinsichtlich der Wirecard AG von 2015 bis zur Insolvenz 2020 seien - auch aus EU-rechtlicher Sicht - nicht zu beanstanden.

In vorausgehenden Verfahren hatten Landgericht und OLG Frankfurt zahlreiche Klagen mit dem Hinweis abgewiesen, die Finanzaufsicht durch die Bafin erfolge allein im öffentlichen Interesse. Eine Haftung gegenüber Anlegern scheide daher aus. Daher hatten sich die Anwälte in dem neuen Verfahren auf vermeintliche Verstöße der Bafin gegen die Transparenzrichtlinie und andere EU-Vorschriften konzentriert, blieben damit nun aber ebenfalls ohne Erfolg.

Vor dem Landgericht München I läuft unterdessen der Strafprozess gegen den früheren Unternehmenschef Markus Braun. Dort sitzen auch zwei weitere ehemalige Wirecard-Manager auf der Anklagebank.

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January 26, 2024 07:17 ET (12:17 GMT)