SGL CARBON SE: SGL Carbon SE - Erfolgreiche Platzierung der Wandelschuldverschreibung
fällig in 2023

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DGAP-Ad-hoc: SGL CARBON SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
SGL CARBON SE: SGL Carbon SE - Erfolgreiche Platzierung der
Wandelschuldverschreibung fällig in 2023

13.09.2018 / 14:53 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN,
ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH
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SGL Carbon SE - Erfolgreiche Platzierung der Wandelschuldverschreibung
fällig in 2023

Wiesbaden, 13. September 2018. Die SGL Carbon SE (die "Emittentin", zusammen
mit ihren Tochtergesellschaften, die "SGL Carbon") hat heute erfolgreich die
Platzierung einer nicht nachrangigen und nicht besicherten
Wandelschuldverschreibung (im Folgenden die "Wandelanleihe") abgeschlossen.
Der Gesamtnennbetrag der in 2023 fälligen Wandelanleihe beträgt 159,3 Mio.
EUR. Die Emission wurde institutionellen Investoren außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika zum Kauf angeboten, wobei das Bezugsrecht
der bestehenden Aktionäre der SGL Carbon SE ausgeschlossen wurde. Die
Wandelanleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird am 20. September
2023 endfällig. Sie wird zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und
zurückgezahlt.

Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 13,0220 EUR festgelegt, was einem
Aufschlag von 30 % auf den Referenzpreis von 10,0169 EUR entspricht. Der
Zinssatz wurde auf 3,00 % p.a. festgelegt und wird halbjährlich nachträglich
jeweils am 20. März und 20. September zu zahlen sein, erstmals am 20. März
2019. Das Settlement soll am oder um den 20. September 2018 stattfinden.

Die SGL Carbon SE beabsichtigt die Einbeziehung der Wandelanleihe in den
Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; die Emission ist
jedoch nicht abhängig von dieser Einbeziehung.

Die SGL Carbon SE plant, den Erlös aus der Platzierung der Wandelanleihe zur
Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten, zur Verlängerung des
Fälligkeitsprofils, zur Steigerung der finanziellen Flexibilität für
weiteres Wachstum und für allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden.


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Disclaimer
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
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Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion, in der
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Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Jurisdiktion
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jeglicher Art.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es
kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in
dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in
Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass
ein Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht werden müsste.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
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Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
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genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan
registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder
verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert
werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die
von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen
nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder
Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder
zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es
erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder
Japan.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie
2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie
2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen
Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet die
Richtlinie 2010/73/EU.

Die Wandelanleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ('MiFID II');
(ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG ('IMD'), soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im
Sinne der Richtlinie 2003/71/EG ('Prospektrichtlinie'). Entsprechend wurde
kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die 'PRIIPs-Verordnung')
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelanleihen an Kleinanleger im EWR
erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Wandelanleihen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf
Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen oder
(ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an
die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf
(wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche Personen'
bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es
sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf
Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',
'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder
'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der
Emittentin im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der SGL Carbon,
auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Wandelanleihen und der bei der Wandlung zu
begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen
beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und
im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die
Absichten der Emittentin bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein
Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann
einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten
investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen
zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Wandelanleihen dar. Der
Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren
sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der
Wandelanleihen für den Betroffenen konsultieren.


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13.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    SGL CARBON SE
                   Söhnleinstraße 8
                   65201 Wiesbaden
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)611 6029 - 0
   Fax:            +49 (0)611 6029 - 101
   E-Mail:         investor-relations@sglcarbon.com
   Internet:       www.sglcarbon.com
   ISIN:           DE0007235301
   WKN:            723530
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange



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