Hauptversammlung am 12.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur    
Hauptversammlung Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung   
zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten    
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
25.05.2018 / 15:06                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 Einladung an alle        
Aktionäre Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung                          
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am       
Donnerstag, dem 12. Juli 2018, um 10.00 Uhr, im Mehr-Theater am Großmarkt      
Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg, stattfinden wird.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann                   
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des                     
Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und    
des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu    
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 12. April 2018 gebilligt und den    
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung durch      
die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der           
Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht für den    
Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des            
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der     
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung    
bedarf, zugänglich zu machen.                                                  
                                                                               
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der             
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118   
a, 22083 Hamburg) und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch     
die Aktionäre aus und sind auch über die Internetseite der Gesellschaft        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2017 in    
Höhe von 155.400.000 EUR wird zur Ausschüttung einer Dividende von 1,85 EUR    
je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Bei einer Gesamtzahl von       
83.984.347 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt             
155.371.041,95 EUR. Der aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte   
eigene Aktien entfallende Betrag von 28.958,05 EUR wird auf neue Rechnung      
vorgetragen.                                                                   
                                                                               
Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 17.    
Juli 2018, fällig.                                                             
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten       
Aktien verändern. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung bei                
unveränderter Ausschüttung von 1,85 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie   
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.   
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2017                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands          
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.                             
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2017                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.                             
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den       
Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2018                                    
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH                                
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum      
Abschlussprüfer für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern   
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der      
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2018 beträgt das             
Grundkapital der Gesellschaft 84.000.000,00 EUR und ist eingeteilt in          
84.000.000 Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) gewährt     
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte beträgt daher im    
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. Die Gesellschaft    
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.653 eigene Aktien.   
Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.                                            
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)                    
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft rechtzeitig unter der    
nachfolgend genannten Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in       
Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder Englisch erstellten besonderen          
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln und sich rechtzeitig zur            
Hauptversammlung anmelden:                                                     
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Telefax: +49 89 889690633                                                      
E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de                                     
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Juni 2018,   
00.00 Uhr MESZ, beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis des             
Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum   
Ablauf des 5. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.                              
                                                                               
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der        
Gesellschaft werden den Aktionären Eintritts- sowie Stimmkarten für die        
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintritts- und     
Stimmkarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die      
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die      
Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Besitz einer Eintritts- oder Stimmkarte      
ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung         
jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.                                           
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung       
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis           
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts    
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen            
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag     
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall      
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem     
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts          
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag            
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben     
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des   
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach     
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und            
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur         
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes      
Datum für die Dividendenberechtigung.                                          
                                                                               
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                         
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein            
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der               
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind    
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes nach den        
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Formular für die Erteilung einer   
Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den         
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung    
des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht   
auch unter                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem                   
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die                 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung    
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,                              
sofern nicht ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125     
Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,                      
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG              
gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll. Für die                     
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung stehen folgende Adresse,      
Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 889690655                                                      
                                                                               
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung    
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft                       
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der                 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf               
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten                    
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt              
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann     
auch dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht                         
am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soll ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5    
AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,                               
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG              
gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, bedarf die                       
Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung einer bestimmten Form.   
Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Kreditinstitut,                         
ein ihm nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes       
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung                           
oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person                 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,                    
weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1 AktG nachprüfbar festhalten         
müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein ihm                             
nach § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut      
oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder                               
eine andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen      
möchten, sollten sich daher mit diesen über ein                                
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechts bieten wir unseren            
Aktionären auch auf der diesjährigen Hauptversammlung                          
an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der            
Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter         
zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen      
wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen                        
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des                
Anteilsbesitzes führen. Ein Formular für die Erteilung einer                   
Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter           
erhalten Sie ebenfalls mit der Eintrittskarte, welche                          
den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten            
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung                   
zugeschickt wird, und steht auch unter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download zur Verfügung. Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der        
Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die Ausübung                            
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die           
Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten                        
ungültig. Sollen Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter (unter Erteilung     
ausdrücklicher Weisungen) bereits vor der Hauptversammlung                     
erteilt werden, müssen diese bei der Gesellschaft bis spätestens Dienstag,     
10. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehend                           
genannten Adresse eingehen:                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 889690655                                                      
                                                                               
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der       
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern                  
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft      
auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn                             
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu        
bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG  
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR - letzteres entspricht 500.000   
Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die            
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss   
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                          
                                                                               
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor   
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die    
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit   
dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung      
des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121       
Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.                                    
                                                                               
Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte               
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende           
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.                            
                                                                               
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand   
zu richten und muss der Gesellschaft nebst Begründung oder Beschlussvorlage    
sowie dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des     
11. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen:            
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
Vorstand                                                                       
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und        
seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG   
                                                                               
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen      
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der         
Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Vorschläge zur Wahl von             
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 127 Satz 1, 126    
Absatz 1 AktG übersenden.                                                      
                                                                               
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge (nebst    
Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende         
Adresse zu richten:                                                            
                                                                               
Fielmann AG                                                                    
Investor Relations                                                             
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
Telefax: + 49 40 270 76-150                                                    
E-Mail-Adresse: investorrelations@fielmann.com                                 
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht           
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
Bis spätestens am Mittwoch, 27. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, bei vorstehender    
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und    
Wahlvorschläge werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen,      
unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls     
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung dieser Rechte und     
ihrer Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG                      
                                                                               
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der              
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft   
zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands      
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands          
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des           
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.             
                                                                               
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung dieses Rechts und     
seiner Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft                   
                                                                               
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der             
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.fielmann.com                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung sind auf der genannten       
Internetseite zugänglich:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Inhalt dieser Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden              
Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien     
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung;             
                                                                               
* die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;                 
                                                                               
* Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes        
Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Absatz                             
2 AktG wird unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft auf der      
genannten Internetseite zugänglich gemacht.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ferner werden über die genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich      
gemacht:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1,     
127                                                                            
AktG;                                                                          
                                                                               
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122         
Absatz                                                                         
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Information zum Datenschutz für Aktionäre                                   
                                                                               
Die Fielmann Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name,      
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der   
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des         
Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen   
der Hauptversammlung zu ermöglichen.                                           
                                                                               
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der   
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die           
Fielmann Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für    
die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c)                  
Datenschutz-Grundverordnung.                                                   
                                                                               
Die Dienstleister der Fielmann Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der       
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der          
Fielmann Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für     
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und           
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fielmann                 
Aktiengesellschaft.                                                            
                                                                               
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder                
anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr               
erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und                      
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.             
                                                                               
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und   
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten        
sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der                 
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Fielmann    
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse                       
datenschutz@fielmann.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend          
machen:                                                                        
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden    
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.                                   
                                                                               
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:             
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
Datenschutzbeauftragter                                                        
Weidestraße 118 a                                                              
22083 Hamburg                                                                  
                                                                               
datenschutz@fielmann.com                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, im Mai 2018                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fielmann Aktiengesellschaft                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
25.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Fielmann Aktiengesellschaft                                       

             Weidestraße 118a                                                  

             22083 Hamburg                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 40 27076442                                                   

Fax:         +49 40 27076150                                                   

E-Mail:      investorrelations@fielmann.com                                    

Internet:    https://www.fielmann.de/                                          

ISIN:        DE0005772206                                                      

WKN:         577220                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf,         
             Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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689749  25.05.2018