DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Disclosure according to Art. 2 (3) of Commission Delegated Regulation (EU) 2016/1052
Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
15.10.2018 / 10:37
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Inhalt der Meldung: Covestro AG / Geschäfte im Zusammenhang mit
Rückkaufprogramm
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Geschäfte im Zusammenhang mit Rückkaufprogramm / 3. Tranche - 9.
Zwischenmeldung
Vom 8. Oktober 2018 bis 12. Oktober 2018 wurden insgesamt 644.700 Aktien im
Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG in Leverkusen
('Covestro' oder 'die Emittentin')erworben, dessen Rückkaufbeginn im Rahmen
einer 3. Tranche mit Bekanntmachung vom 10. August 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 13. August 2018
mitgeteilt wurde.
Der Rückkauf der Aktien der Emittentin erfolgte durch eine von der
Emittentin beauftragten Bank ausschließlich über den elektronischen Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
Vom 8. Oktober 2018 bis 12. Oktober 2018 betrug die Gesamtzahl der
zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das
aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum
Gesamtzahl
Gewichteter
Aggregiertes
zurückgekaufter
Durchschnittskurs
Volumen
Aktien (Stück)
(Euro)
(Euro)
08.10.2018
124.800
66,9736
8.358.305
09.10.2018
126.300
66,1084
8.349.491
10.10.2018
131.100
63,6069
8.338.865
11.10.2018
134.500
62,1548
8.359.821
12.10.2018
128.000
62,5169
8.002.163
Gesamt
644.700
64,2293
41.408.645
Die Gesamtzahl der im Rahmen der 3. Tranche des Aktienrückkaufprogramms
seit dem 13. August 2018 bis einschließlich 12. Oktober 2018 gekauften
Aktien beläuft sich damit auf 4.756.897 Aktien.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21.
November 2017 bis einschließlich 12. Oktober 2018 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 15.185.486 Aktien.
Informationen zu den einzelnen Transaktionen im Rahmen des
Rückkaufprogramms sind gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 auch auf der Website der Emittentin unter www.covestro.com/de/
investors veröffentlicht.
Leverkusen, 15. Oktober 2018
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Covestro AG ist einer der weltweit größten Hersteller von Polymerwerkstoffen. Die Produkte sind hauptsächlich für die Sektoren Automobilindustrie, Bauwesen, Elektronik, Möbel- und Textilindustrie bestimmt. Der Umsatz verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien:
- Spezialprodukte (50,5%): Rohstoffe für Beschichtungen, Klebefolien und Folien;
- Leistungsmaterialien (47,8%): Polyurethane (flexibler Polyurethanschaumstoff, der hauptsächlich für Möbelpolsterung, Matratzen und Polsterung von Autositzen verwendet wird sowie Polyurethanhartschaumstoff, der zur Herstellung von Isoliermaterialien für Gebäude und Kühlgeräte zum Einsatz kommt) und Polycarbonate (Hochleistungs-Polycarbonate für Automobile, Dachstrukturen und medizinische Geräte);
- sonstige (16,3%).
Ende 2023 der Konzern verfügt weltweit über fast 48 Produktionsstandorte.
Die geographische Umsatzverteilung sieht wie folgt aus: Deutschland (12,1%), USA (21,8%), China (21,4%) und sonstige (44,7%).