BERLIN (dpa-AFX) - Von den Diesel-Fahrverboten in Berlin werden nach dpa-Informationen voraussichtlich acht Straßen betroffen sein. Der rot-rot-grüne Senat will dazu am Dienstag einen Beschluss zum Luftreinhalteplan fassen. Im Anschluss sollten Details bekanntgegeben werden. Das Durchfahrverbot in den betroffenen Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 2,9 Kilometern soll für Diesel-Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 gelten. Es soll Ausnahmen unter anderem für Anlieger, Liefer- sowie Pflegedienste und Handwerker geben. Der RBB hatte zuvor über die Pläne berichtet. Ziel der Fahrverbote ist es, die Luftqualität in der Hauptstadt zu verbessern.

Dpa-Informationen zufolge sollen zudem die Tempo-30-Zonen in der Hauptstadt auf 33 Straßen mit 59 besonders belasteten Abschnitten erweitert werden. Daneben sollen Linienbusse und kommunale Fahrzeuge nachgerüstet und Flotten erneuert werden. Auch mehr Bereiche, in denen das Parken kostenpflichtig ist, sollen kommen.

Die Fahrverbote gehen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Es hatte im Oktober 2018 die Einführung verlangt, damit die zulässigen Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden. Fahrverbote für ältere Diesel gibt es bereits in mehreren deutschen Städten, darunter in Stuttgart und Hamburg. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das vor Gericht erzwungen, es laufen noch weitere Verfahren.

Hintergrund sind die Stickstoffdioxid-Werte, für die die Europäische Union einen Grenzwert im Jahresmittel von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt hat. In vielen deutschen Städten wird dieser Wert überschritten. Deshalb wird auch auf das Instrument der Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zurückgegriffen. Die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen.

Im Januar hatte die Umwelt- und Verkehrsverwaltung mitgeteilt, dass die Belastung der Berliner Luft mit Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr in der Hauptstadt zurückgegangen sei - aber weiter über dem zulässigen EU-Grenzwert liege. Aus einer Übersicht mit vorläufigen Daten ging damals hervor, dass der Jahresmittelwert 46 Mikrogramm betrug. 2017 waren es 51, im Jahr davor 52 Mikrogramm.

Die nun anstehende Entscheidung des Senats zu Fahrverboten in Berlin sollte eigentlich schon früher kommen. Das Ganze verzögerte sich allerdings. Die Zeitvorgaben des Verwaltungsgerichts konnten den Angaben der Senatsverwaltung zufolge trotz hoher Arbeitsintensität nicht eingehalten werden./rin/DP/jha