WASHINGTON/ST. LOUIS (dpa-AFX) - Aufatmen bei Bayer: Die US-Umweltschutzbehörde EPA hat die Zulassung des Unkrautvernichters Dicamba mit Einschränkungen bis Ende 2020 verlängert. Das teilte die Behörde in der Nacht zum Donnerstag mit. Bayer hatte sich zuletzt zwar zuversichtlich gezeigt, dass das umstrittene Mittel weiterhin genutzt werden darf. Sicher war die Zustimmung der Behörden aber nicht.

Die Zeit war knapp geworden. In wenigen Tagen läuft die bisherige Genehmigung aus. Bei einer Verzögerung oder gar einer Verweigerung der Zulassung hätten Landwirte keinen Grund mehr gehabt, Saatgut von Bayer zu kaufen, das gegen das Mittel resistent ist. Wichtig ist die Zulassung daher auch für die mittelfristigen Ziele von Bayer, die der Konzern bei einem Kapitalmarkttag im Dezember vorstellen will. Analysten sehen großes Potenzial für Dicamba.

Experte Jonas Oxgaard von Bernstein Research sieht die jüngste Entwicklung denn auch leicht positiv, warnte aber vor zu viel Optimismus. Er befürchtet, dass eine Zulassung nach 2020 gefährdet ist, auch "weil bis dahin mehr Alternativen auf dem Markt sein dürften".

Dicamba hatte vor allem für negative Schlagzeilen gesorgt, weil der Wind das Mittel auf Felder wehte, auf denen Sojabohnen angebaut wurden, die gegen das Mittel nicht immun sind. Wegen der Schäden auf Nachbarfeldern mit nicht resistenten Sojasorten fordern mittlerweile zahlreiche Bauern Schadensersatz in Sammelklagen, die sich auch gegen die Wettbewerber BASF und DowDuPont richten.

Bayer führte die Probleme vor allem auf eine unsachgemäße Verwendung von Dicamba zurück und steckte zuletzt viel Geld in die Schulung von Landwirten. Laut Unternehmensaussagen gingen die Beschwerden etwa wegen Schäden durch ein Verwehen auf andere Felder 2018 deutlich zurück, obwohl sich die Anbaufläche 2018 im Vergleich zum Vorjahr dem Unternehmen zufolge auf rund 50 Millionen Acre (rund 20 Millionen Hektar) verdoppelte. Landwirte setzte Dicamba unter anderem ein, um diejenigen Unkräuter zu bekämpfen, die gegen Glyphosat immun sind.

Um sicherzustellen, dass das Mittel richtig angewendet wird, machte die EPA nun auch Auflagen. So darf nur noch speziell geschultes Personal das Mittel ausbringen. Bisher hatte ein geschulter Aufseher ausgereicht. Zudem muss unter bestimmten Umständen ein Abstand zu den Feldrändern eingehalten werden, und für Baumwolle sind weniger Behandlungen erlaubt als bisher./mis/stw/fba