"Die neue Verordnung stellt sicher, dass die bestehenden Beschränkungen rechtssicher sind", erklärte das Ministerium und fügte hinzu, dass Glyphosat in Wasserschutzgebieten, Haus- und Kleingärten generell verboten sei. Auch im Ackerbau ist es teilweise verboten.
Bundeskabinett billigt eingeschränkte Verwendung des Herbizids Glyphosat
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