Schleichwerbevorwurf gegen 'Pastewka': Amazon legt Einspruch ein
Am 23. Januar 2019 um 19:30 Uhr
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Amazon will sich gegen das Verbot einer Folge der Serie "Pastewka" bei Amazon Prime Video wegen des Vorwurfs von Schleichwerbung wehren. Man werde Einspruch gegen die Verfügung der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) einlegen, teilte das Unternehmen am Mittwoch in München mit. Es handelt sich dabei um die vierte Folge der achten Staffel mit dem Titel "Das Lied von Hals und Nase". Die BLM hatte am Montag kritisiert, die gesamte Folge sei vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar seien.
Amazon kündigte an, die beanstandete Episode für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version auszutauschen. In der Serie spielt der Komiker Bastian Pastewka sich selbst. Sie war früher im Fernsehen zu sehen und läuft inzwischen auf dem kostenpflichtigen Video-on-Demand-Portal von Amazon. Die BLM in München ist zuständig, weil die Amazon Instant Video Germany GmbH ihren Sitz in Bayern hat./cor/DP/he
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).