05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Zalando SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung    
Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018  
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG            
                                                                               
12.04.2018 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Zalando SE Berlin ISIN DE000ZAL1111/WKN ZAL111 Einladung zur ordentlichen      
Hauptversammlung                                                               
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, dem   
23. Mai 2018, um 10.00 Uhr im Westhafen Event & Convention Center, Sektor B,   
Halle 1, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin, stattfindenden                       
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
ein.                                                                           
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten        
Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, dem                    
zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Zalando SE und den         
Zalando-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden       
Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*                 
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und        
Konzernabschluss am 26. Februar 2018 gebilligt. Damit ist der                  
Jahresabschluss festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1         
keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu                
Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen            
Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden                        
auf die Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs.    
1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung                            
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der           
Europäischen Gesellschaft (SE) (SEVO) Anwendung, soweit                        
sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO nichts anderes ergibt.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Zalando SE für    
das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 130.416.631,36              
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.                                     
                                                                               
3. Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum     
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
4. Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen          
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des       
Prüfers für die prüferische Durchsicht                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor,     
die                                                                            
Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,                
Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das   
Geschäftsjahr 2018, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten   
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des            
Geschäftsjahres 2018 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht             
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7       
WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.                                       
                                                                               
b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses ferner   
                                                                               
vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,       
Niederlassung Berlin, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht       
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7       
WpHG im Geschäftsjahr 2019 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bzw. 5 lit. b)          
einzeln abstimmen zu lassen.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder                 
                                                                               
Die aktuelle Bestellung der Vorstandsmitglieder endet mit Ablauf des 30.       
November 2018. Der Aufsichtsrat und die drei Vorstandsmitglieder haben sich    
im Grundsatz über die Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder für weitere     
fünf Jahre beginnend am 1. Dezember 2018 und die wesentlichen Bedingungen      
eines neuen vom Aufsichtsrat ausgearbeiteten Vergütungssystems für diesen      
Zeitraum verständigt.                                                          
                                                                               
Das vom Aufsichtsrat ausgearbeitete neue Vergütungssystem wird der             
ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung            
vorgelegt und soll im Anschluss an die Hauptversammlung vom Aufsichtsrat       
endgültig verabschiedet und umgesetzt werden.                                  
                                                                               
Das neue Vergütungssystem wird in einer gesonderten Unterlage beschrieben,     
die über die Internetseite der Gesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung steht und auch in der Hauptversammlung ausliegen wird. Die       
Unterlage beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems                       
sowie die relevanten Details, zum Beispiel zum Volumen, den Erfolgszielen,     
den Höchstgrenzen, der Laufzeit und der Wartezeit.                             
Darüber hinaus enthält die Unterlage weitere Informationen zum Prozess der     
Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neue System zur Vergütung der      
Mitglieder des Vorstands der Zalando SE, das in                                
der über die Internetseite der Gesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbaren Unterlage dargestellt ist, zu billigen.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds und eines Ersatzmitglieds        
                                                                               
Am 15. Januar 2018 endete die Amtszeit von Dylan Ross als                      
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 der              
Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Zalando SE vom 17.   
März 2014 (im Folgenden 'Beteiligungsvereinbarung' genannt) aufgrund seines    
Austritts aus dem Zalando-Konzern. Sein Ersatzmitglied ist ebenfalls bereits   
aus dem Zalando-Konzern ausgetreten. Es ist deshalb eine Neubestellung         
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, (ii) § 17   
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG),   
(iv) Zweiter Abschnitt der Beteiligungsvereinbarung und (v) § 10 Abs. 1 der    
Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs     
Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer.             
                                                                               
Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung i.V.m.   
§ 19 der Beteiligungsvereinbarung zusammen mit ihren Ersatzmitgliedern vom     
SE-Betriebsrat der Gesellschaft gewählt und der Hauptversammlung der Zalando   
SE zur Bestellung vorgeschlagen. Die Hauptversammlung ist gem. § 36 Abs. 4     
SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Beteiligungsvereinbarung an diese Vorschläge       
gebunden.                                                                      
                                                                               
Gemäß § 21 Abs. 3 SEBG i.V.m. §§ 19, 20 Abs. 3 der Beteiligungsvereinbarung    
wird seitens der Arbeitnehmer vorgeschlagen,                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Anthony Brew, Angestellter der Zalando Ireland Ltd. (Engineering Lead,      
Customer Data Platform), wohnhaft in Dublin, Irland,                           
                                                                               
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 für die         
restliche Amtszeit von Dylan Ross, d.h. für einen Zeitraum bis zur             
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr 2019 beschließt, als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat   
der Zalando SE zu bestellen;                                                   
                                                                               
b) Javier Martin Perez, Angestellter der Zalando Finland Oy (Product           
Manager),                                                                      
wohnhaft in Helsinki, Finnland für die restliche Amtszeit von Dylan Ross,      
d.h. für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über      
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, als Ersatzmitglied für   
den Arbeitnehmervertreter Anthony Brew im Aufsichtsrat der Zalando SE zu       
bestellen.                                                                     
                                                                               
Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Anthony Brew, für den er als          
Ersatzmitglied bestellt wurde, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet   
und der SE-Betriebsrat nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger gewählt   
hat und dieser auf Vorschlag der Arbeitnehmer von der Hauptversammlung         
bestellt worden ist. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten        
Ersatzmitglieds endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, in der ein      
vom SE-Betriebsrat gewählter Nachfolger für das ersetzte                       
Aufsichtsratsmitglied auf Vorschlag der Arbeitnehmer von der                   
Hauptversammlung bestellt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die   
reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung ist gemäß § 36 Abs. 4 SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der         
Beteiligungsvereinbarung an die Vorschläge zur Bestellung                      
der Arbeitnehmervertreter gebunden.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zu den Kandidaten sind im Anschluss an die               
Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung                     
der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und            
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Zalando SE und der zLabels GmbH           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und                 
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Zalando SE als Organträger und der        
zLabels GmbH als Organgesellschaft zuzustimmen:                                
                                                                               
Die Zalando SE hält an der zLabels GmbH 100 % der Geschäftsanteile. Der        
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll Grundlage für eine             
sogenannte ertragsteuerliche Organschaft zwischen der Zalando SE und der       
zLabels GmbH sein. Da die Zalando SE die alleinige Gesellschafterin der        
zLabels GmbH ist, sind Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für                
außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 305 AktG nicht zu gewähren. Der     
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend 'Vertrag' genannt)     
hat den folgenden wesentlichen Inhalt:                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Die Organgesellschaft unterstellt ihre Leitung dem Organträger, der          
demgemäß                                                                       
berechtigt ist, der Geschäftsführung der Organgesellschaft hinsichtlich der    
Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen (§ 1 Abs. 1 und 2 des           
Vertrages). Die Geschäftsführung der Organgesellschaft kann verlangen, dass    
Weisungen schriftlich bestätigt werden (§ 1 Abs. 3 des Vertrages). Der         
Organträger kann der Geschäftsführung der Organgesellschaft nicht die          
Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu       
beendigen (§                                                                   
1 Abs. 4 des Vertrages).                                                       
                                                                               
* Die Organgesellschaft ist während der Dauer des Vertrages verpflichtet,      
ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. Abzuführen ist -            
vorbehaltlich                                                                  
einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 4 Abs. 1 des Vertrages -      
der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um       
einen                                                                          
etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, den nach § 268 Abs. 8 HGB             
ausschüttungsgesperrten Betrag und um Zuführungen zu den Rücklagen gemäß § 4   
                                                                               
Abs. 1 des Vertrages und erhöht um etwaige den Gewinnrücklagen gemäß § 4       
Abs. 1 entnommene Beträge (§ 2 Abs. 1 des Vertrages). Hinsichtlich des         
zulässigen                                                                     
Höchstbetrages der Gewinnabführung nach § 2 Abs. 1 des Vertrages gilt § 301    
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend (§ 2 Abs. 2 des           
Vertrages).                                                                    
                                                                               
* Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner    
jeweils gültigen Fassung entsprechend (§ 3 des Vertrages).                     
                                                                               
* Die Organgesellschaft ist mit Zustimmung des Organträgers berechtigt,        
Beträge aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen einzustellen, sofern   
dies                                                                           
handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung      
wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages bei der          
Organgesellschaft gebildete 'andere Gewinnrücklagen' im Sinne von § 272 Abs.   
                                                                               
3 Satz 2 HGB sind gegebenenfalls auf Verlangen des Organträgers aufzulösen     
und gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zum Ausgleich eines    
Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen (§ 4 Abs. 1 des      
Vertrages). Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen   
                                                                               
und etwaiger zu Beginn der Vertragsdauer vorhandener Gewinnvorträge und        
-rücklagen als Gewinn an den Organträger wird ausdrücklich ausgeschlossen.     
Gleiches gilt für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor oder nach                
Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden (§ 4 Abs. 2 des Vertrages).     
                                                                               
* Der Anspruch auf Ausgleich des Jahresfehlbetrages nach § 3 des Vertrages     
wird mit Wirkung zum Ablauf des letzten Tages eines jeden Geschäftsjahres      
der                                                                            
Organgesellschaft fällig (§ 5 Abs. 1 des Vertrages). Der Anspruch auf          
Abführung des Gewinns nach § 2 des Vertrages wird mit Wirkung zum Ablauf des   
                                                                               
Tages der Beschlussfassung der Gesellschafter über die Bilanzfeststellung      
eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft fällig (§ 5 Abs. 2 des       
Vertrages). Vor Feststellung des Jahresabschlusses kann der Organträger        
Vorschüsse auf eine ihm für das Geschäftsjahr voraussichtlich zustehende       
Gewinnabführung verlangen, soweit die Liquidität der Organgesellschaft die     
Zahlung solcher Vorschüsse zulässt (§ 5 Abs. 3 des Vertrages). Die             
Organgesellschaft kann Vorschüsse auf einen an sie für das Geschäftsjahr       
voraussichtlich auszugleichenden Jahresfehlbetrag verlangen, soweit sie        
solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre Liquidität benötigt (§ 5 Abs. 4 des   
                                                                               
Vertrages). Die Ansprüche auf Abführung des Gewinnes nach § 2 des Vertrages    
und auf Ausgleich des Jahresfehlbetrages nach § 3 des Vertrages sind ab dem    
Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (§ 5 Abs. 1 und 2 des Vertrages) gemäß §§ 352,      
353 HGB mit 5 % p.a. zu verzinsen (§ 5 Abs. 5 des Vertrages).                  
                                                                               
* Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung jeweils der              
Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung der vertragsschließenden   
                                                                               
Parteien geschlossen (§ 6 Abs. 1 des Vertrages). Der Vertrag wird mit seiner   
                                                                               
Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam     
und gilt - mit Ausnahme der Leitungsbefugnis des Organträgers - betreffend     
die zLabels GmbH rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die     
Eintragung erfolgt. Das Weisungsrecht kann erst ab Eintragung des Vertrages    
in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft ausgeübt werden (§ 6   
                                                                               
Abs. 2 des Vertrages).                                                         
                                                                               
* Der Vertrag wird zunächst für eine Dauer von fünf (Zeit-)Jahren ab dem       
Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem die Eintragung des    
Vertrages in das Handelsregister am Sitz der Organgesellschaft erfolgt,        
geschlossen. Der Vertrag verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr,      
falls er nicht spätestens einen Monat vor seinem Ablauf von einer              
Vertragspartei gekündigt wird. Sofern das Ende der Laufzeit nicht auf das      
Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft fällt, verlängert sich die    
Laufzeit bis zum Ende des dann laufenden Geschäftsjahres (§ 6 Abs. 3 des       
Vertrages).                                                                    
                                                                               
* Der Vertrag kann mittels schriftlicher Kündigung vorzeitig beendet werden,   
                                                                               
wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe für die vorzeitige      
Beendigung gelten insbesondere (§ 6 Abs. 4 und 5 des Vertrages):               
                                                                               
* Der Organträger verfügt nicht mehr unmittelbar oder mittelbar über eine      
Stimmrechtsmehrheit an der Organgesellschaft;                                  
                                                                               
* Der Organträger veräußert oder bringt die Anteile an der Organgesellschaft   
                                                                               
ein an einen Dritten, der nicht mit dem Organträger i.S.d. §§ 15 ff. AktG      
verbunden ist;                                                                 
                                                                               
* Der Organträger oder die Organgesellschaft wird verschmolzen, gespalten      
oder                                                                           
liquidiert.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschafterversammlung der zLabels GmbH dem   
betreffenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag                        
zeitnah nach der Hauptversammlung der Zalando SE zustimmt.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in einem gemeinsamen        
Bericht des Vorstands der Zalando SE und der Geschäftsführung                  
der zLabels GmbH gemäß § 293a Abs. 1 AktG näher erläutert und begründet.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dieser gemeinsame Bericht und der Entwurf des Beherrschungs- und               
Gewinnabführungsvertrags werden zusammen mit den weiteren                      
nach dem Gesetz zu diesem Tagesordnungspunkt 8 zugänglich zu machenden         
Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung                        
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anthony Brew, Dublin (Irland)                                                  
                                                                               
Angestellter der Zalando Ireland Ltd. (Engineering Lead, Customer Data         
Platform)                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Persönliche Daten:                                                          
                                                                               
Geburtsdatum: 11. November 1979                                                
Geburtsort: Dublin (Irland)                                                    
Nationalität: irisch                                                           
                                                                               
b) Akademischer Werdegang                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2010 University College Dublin - Doctor of Philosophy in Machine Learning      
                                                                               
2003 Trinity College Dublin - Master of Science in High Performance            
Computing                                                                      
2002 Trinity College Dublin - Bachelor of Arts (Mod) in Mathematics            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Beruflicher Werdegang                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 2017 Zalando Ireland Ltd. - Engineering Lead, Customer Data Platform      
                                                                               
2016-2017 Zalando Ireland Ltd. - Senior Data Scientist, Customer Data          
Platform                                                                       
2012-2016 IBM - Predictive Analytics Lead Developer, SmartCloud                
                                                                               
2012-2013 Dublin Institute of Technology - Lecturer                            
                                                                               
2011-2012 Swrve - Data Scientist                                               
                                                                               
2011-2011 University College Dublin - Postdoctoral Researcher                  
                                                                               
2004-2006 Murex - Application Developer                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                   
                                                                               
keine                                                                          
                                                                               
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
keine                                                                          
                                                                               
(3) Weitere Tätigkeiten                                                        
                                                                               
keine                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Javier Martin Perez, Helsinki (Finnland)                                       
                                                                               
Angestellter der Zalando Finland Oy (Product Manager)                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Persönliche Daten:                                                          
                                                                               
Geburtsdatum: 31. Dezember 1985                                                
Geburtsort: Tarragona (Spanien)                                                
Nationalität: spanisch                                                         
                                                                               
b) Akademischer Werdegang                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2013 Aalto University Finland - Master of Science in Technology                
                                                                               
2011 UPC Spain - Master of Science in IT Management                            
                                                                               
2007 URV Spain - Bachelor of Science in Telecommunication Engineering          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Beruflicher Werdegang                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Seit 2016 Zalando Finland Oy - Product Manager                                 
                                                                               
2014-2016 InlineMarket at Microsoft - Product Manager consultant               
                                                                               
2012-2014 InlineMarket at Nokia - Project Manager consultant                   
                                                                               
2008-2009 CESDA University of Aviation - Head of IT                            
                                                                               
2007-2008 CESDA University of Aviation - Software engineer                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                   
                                                                               
keine                                                                          
                                                                               
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
keine                                                                          
                                                                               
(3) Weitere Tätigkeiten                                                        
                                                                               
Mitglied des Boards der Non-Profit-Organisation Project Management             
Institute (PMI) in Helsinki, Finnland seit 2016                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und             
Informationen                                                                  
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Unterlagen und weitere Informationen                                 
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der               
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft                       
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden             
Informationen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht                 
für die Aktionäre ausliegen.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige        
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen                           
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich
gemacht werden. Unter dieser Internetadresse                                   
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung EUR 247.979.558,00 und ist in                                 
247.979.558 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie   
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.                                   
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl  
der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils                                   
auf 247.979.558. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 1.256.113 zu diesem  
Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus denen                                   
der Gesellschaft keine Rechte zustehen.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei                                  
der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer     
Sprache unter der nachfolgend genannten Adresse                                
anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem             
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher                  
oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis über ihren Anteilsbesitz
übermitteln:                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zalando SE                                                                     
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München                                                                  
                                                                               
Fax: +49 (0)89 889 690 633                                                     
                                                                               
E-Mail: meldedaten@zalando.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 02. Mai 2018     
(0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung und Nachweis   
müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis spätestens zum    
Ablauf des                                                                     
16. Mai 2018 (24.00 Uhr) zugehen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und   
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Wird 
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger                                  
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich    
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs                            
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die       
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch                               
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme                                     
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs  
zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt,                                    
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den                                     
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von      
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die                                
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär       
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien                               
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen                            
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die                       
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes   
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten                     
für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. Anders als die Anmeldung  
ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung,                    
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle  
für den Zugang zur Hauptversammlung.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Details zum Online-Aktionärsservice                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet für Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet
haben, die Möglichkeit eines Online-Aktionärsservices.                         
Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten die zur Hauptversammlung angemeldeten 
Aktionäre hierfür Zugangsdaten. Falls Aktionäre                                
mehrere Eintrittskarten erhalten haben, ist zu beachten, dass sie auch für alle
diese Eintrittskarten Zugangsdaten für das                                     
Onlinesystem erhalten werden.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ebenfalls mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre die notwendigen        
Informationen zur Nutzung des Online-Aktionärsservices,                        
der bis zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) zur Verfügung steht. Weitere   
Informationen sind zudem auf der Internetseite                                 
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
verfügbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender    
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, zum                                 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der          
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem                          
Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung
zur Hauptversammlung und ein Nachweis des                                      
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, kann die                                    
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß                                      
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG, § 17 Abs. 4 der Satzung der Textform (§ 126b BGB).   
Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung               
oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person   
oder Institution bevollmächtigt werden soll,                                   
sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine bestimmte Form vor. Wir weisen    
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden                    
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht   
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht                             
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen   
mit dem zu Bevollmächtigenden über eine etwa                                   
verlangte besondere Form der Vollmacht ab.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer                                  
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der               
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis                       
(z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle        
vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post oder per                              
Fax an die Adresse                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis   
per E-Mail an                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
vollmacht@zalando.de                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zu übersenden.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft                           
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht       
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer                          
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen       
unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten              
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis                
(z.B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur     
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,                             
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß       
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte                          
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Zalando SE, c/o Better Orange  
IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland,                          
per Fax unter +49 (0)89 889 690 655 oder per E-Mail an                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
vollmacht@zalando.de                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
heruntergeladen werden.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten können bis zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auch            
elektronisch über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft                 
erteilt bzw. widerrufen werden. Nähere Einzelheiten zum Online-Aktionärsservice
der Gesellschaft erhalten die Aktionäre im                                     
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte    
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung                            
ihres Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der  
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt                      
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind                                  
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen  
werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht                                 
nicht ausüben.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung    
sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter                   
bedürfen der Textform (§ 126b BGB); sie sind nur auf den nachfolgend           
beschriebenen Wegen möglich:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Vorfeld der Hauptversammlung ist die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter mittels des Vollmachts-                            
und Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre zusammen mit der              
Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende                
Formular kann postalisch unter der Adresse Zalando SE, c/o Better Orange IR &  
HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland,                               
Fax: +49 (0)89 889 690 655 oder per E-Mail an                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
vollmacht@zalando.de                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zum Download bereit.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen  
an sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung                                 
sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 22. Mai 2018 (24.00  
Uhr) zugehen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung                       
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind ausschließlich 
an folgende Adresse zu richten:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                   
                                                                               
  E-Mail: vollmacht@zalando.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Rechtzeitig so eingegangene Vollmachten und Weisungen an die                   
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können im Vorfeld der Hauptversammlung   
auf diesen Wegen eingehend bis zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auch widerrufen    
oder geändert werden.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                  
Stimmrechtsvertreter können bis zum Ablauf des 22. Mai 2018                    
(24.00 Uhr) auch elektronisch über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft
erteilt, geändert oder widerrufen werden.                                      
Nähere Einzelheiten zum Online-Aktionärsservice der Gesellschaft erhalten die  
Aktionäre im Internet unter                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, sowie                                   
deren Änderung oder Widerruf in Textform (§ 126b BGB) auch an der Ein- und     
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.                               
Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie          
anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter                        
an ihr teilnehmen wollen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere  
Vollmachten und Weisungen oder erhalten sie                                    
diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte          
formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen                         
als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen        
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht                         
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender       
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per passwortgeschütztem                         
Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei nicht 
formgültig erteilten Vollmachten werden die                                    
Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten.      
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die von                                
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstimmen          
vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig                     
angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten  
Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden                          
Aktien nicht vertreten.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der          
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in                            
der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt  
bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen                               
sind auch im Internet unter                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,    
durch Briefwahl ausüben. Auch für diese Form der                               
Stimmabgabe ist die rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
unerlässlich. Für die Stimmabgabe im Wege                                      
der Briefwahl stehen der Online-Aktionärsservice oder das zusammen mit der     
Eintrittskarte versandte Briefwahlformular zur                                 
Verfügung. Das entsprechende Formular kann postalisch unter der Adresse Zalando
SE, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg                                    
48, 81241 München, Deutschland, per Fax unter +49 (0)89 889 690 655 oder per   
E-Mail an                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
briefwahl@zalando.de                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zum Download bereit.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder    
eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für                                  
diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Die Abgabe von Stimmen durch
Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge                      
(einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand und Aufsichtsrat und auf mit
einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122                                   
Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens
zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft                              
unter folgender Anschrift eingegangen sein:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
  Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                   
                                                                               
  E-Mail: briefwahl@zalando.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Rechtzeitig so eingegangene Briefwahlstimmen können im Vorfeld der             
Hauptversammlung, eingehend bis zum 22. Mai 2018 (24.00                        
Uhr) auf diesen Wegen auch widerrufen oder geändert werden.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über den Online-Aktionärsservice muss        
ebenfalls bis spätestens zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr),                         
vollständig vorgenommen worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein      
Widerruf oder eine Änderung der über den Online-Aktionärsservice               
erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl über den                       
Online-Aktionärsservice vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte.     
Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen      
entnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu     
Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht                                 
bleiben unberührt.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erhält die Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand mehrere            
Stimmabgaben per Briefwahl oder erhält sie diese auf verschiedenen             
Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Stimmabgabe per      
Briefwahl als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen                 
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht      
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden                          
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per passwortgeschütztem      
Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und                             
4. in Papierform. Bei nicht formgültig erteilten Stimmabgaben per Briefwahl ist
die Stimmabgabe per Briefwahl ungültig. Nimmt                                  
ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter an der Hauptversammlung 
persönlich teil, wird eine zuvor vorgenommene                                  
Stimmabgabe durch Briefwahl gegenstandslos.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SEVO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG,
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1                                     
AktG                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SEVO, § 50 Abs. 2  
SEAG, § 122 Abs. 2 AktG                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen                                
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die   
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.                               
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage         
beiliegen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und  
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor                                   
der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2018 (24.00 Uhr) 
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen                                
werden nicht berücksichtigt.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
- Vorstand -                                                                   
Tamara-Danz-Straße 1                                                           
                                                                               
  10243 Berlin                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge                           
zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat übersenden.      
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen                              
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur        
Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich                            
an die folgende Adresse zu richten:                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
  Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                   
                                                                               
  E-Mail: gegenantraege@zalando.de                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bis spätestens zum Ablauf des 08. Mai 2018 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten  
Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge                          
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127   
AktG einschließlich des Namens des Aktionärs                                   
und - bei Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls  
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,                       
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns                                   
und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines                                     
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der  
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen                              
der Aussprache zu stellen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SEVO     
i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.                               
1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Information zum Datenschutz für Aktionäre                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Zalando SE verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift,       
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart                         
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden          
Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer                       
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der    
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden,                               
übermittelt die Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die       
Gesellschaft.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren       
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.                       
Für die Verarbeitung ist die Zalando SE die verantwortliche Stelle.            
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1                         
lit. c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. vor dem 25. Mai 2018 §§ 4 und 28      
Bundesdatenschutzgesetz i.V.m. §§ 118 ff. AktG.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dienstleister der Zalando SE, welche zum Zwecke der Ausrichtung der        
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der                           
Zalando SE nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der   
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind                                  
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Zalando SE im Rahmen 
einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,              
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich                    
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können Sie        
gegenüber der Zalando SE unentgeltlich über die folgenden                      
Kontaktdaten geltend machen:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Zalando SE                                                                   
Tamara-Danz-Str. 1                                                             
10243 Berlin                                                                   
Fax: +49 (0)30 2759 46 93                                                      
E-Mail: datenschutz@zalando.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden    
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie                               
erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen
Kontaktdaten.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Berlin, im April 2018                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zalando SE                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
12.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Zalando SE                                                        

             Tamara-Danz-Straße 1                                              

             10243 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 30 27594693                                                   

E-Mail:      investor.relations@zalando.de                                     

Internet:    https://corporate.zalando.com/de/investor-relations               

ISIN:        DE000ZAL1111                                                      

WKN:         ZAL111                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,    
             Stuttgart, Tradegate Exchange                                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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674089  12.04.2018