einladung zur virtuellen hauptversammlung

EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

ISIN DE000A2YPDD0 / WKN A2YPDD

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 1. Juli 2021, 11:00 Uhr MESZ,

die ausschließlich als virtuelle­ Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet, ein.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtu­ ellen Hauptversammlung im Anschluss an folgende Tagesordnung

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
    VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses­ für das Geschäftsjahr 2020, der Lageberichte für die
    VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz­ gewinns des Geschäftsjahres 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen­ Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 20.684.834,25 wie folgt zu verwenden:
    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je dividenden­ berechtigter Stückaktie, d.h. des gesamten Bilanzgewinns von EUR 20.684.834,25, mit Fälligkeit am [29. Juli] 2021

Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch "Aktiendividende" genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die ­Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende werden in einem gesonderten

Dokument­ gem. Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 (prospektbefreiendes Dokument) ­dargelegt. Dieses wird den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vib-ag.de/investor-relations/ hauptversammlung zur Verfügung gestellt und wird insbeson­ dere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Auf­ sichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:

Für die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr

2020 gilt das steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) der Gesellschaft nicht als verwendet. Daher unter­ liegt die Dividende, unabhängig davon, wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich vollständig der Besteuerung nach Maßgabe der für den jeweiligen Aktionär geltenden steuerlichen Regelungen.

3.Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

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  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
  2. Wahl des Aufsichtsrats
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht ausschließlich aus von den Aktio­ nären gewählten Mitgliedern. Gemäß § 95 Abs. 1 AktG i.V.m. § 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet planmäßig­ mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Herr Ludwig Schlosser und Herr Jürgen Wittmann sollen der Hauptversammlung­ zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Herr Rolf Klug und Herr Franz-Xaver Schmidbauer haben der Gesellschaft erklärt, dass sie nicht zur Wiederwahl zur Verfügung stehen. Dafür sollen Frau Prof. Dr. Michaela Regler und Herr Florian Lehn der Haupt­ versammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversamm­ lung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024, beschließt, folgende Kandidaten in den Aufsichtsrat zu wählen:

  1. Florian Lehn, Geschäftsführender Gesellschafter im
    Sachverständigenbüro­Lehn & Partner, München, wohnhaft in München
  2. Prof. Dr. Michaela Regler, Hochschulprofessorin für Wirt­ schaftsprivatrecht an der Business School der Technischen Hochschule Ingolstadt, wohnhaft in Ingolstadt

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  1. Ludwig Schlosser, Geschäftsführer der Boston Capital GmbH, Neuburg/Donau, wohnhaft in Neuburg/Donau
  2. Jürgen Wittmann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, wohnhaft in Ingolstadt

Die Lebensläufe der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen

Kandidaten­ stehen im Internet unter www.vib-ag.de/investor- relations/hauptversammlung zur Verfügung und geben über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und ­Erfahrungen der Kandi­ daten Auskunft.

  1. Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
    Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die
    Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,­ für das Geschäftsjahr 2021 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer­ der Gesellschaft sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen.
  2. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 Satz 4 der Satzung in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte­ richtlinie (ARUG II)
    Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte­ richtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurden unter anderem die Bestimmungen des Aktiengesetzes zum Aktien­ register angepasst. Nach § 67 Abs. 1 AktG in der seit dem
    1. Januar­ 2020 geltenden Fassung sind die Aktionäre verpflich­ tet, künftig auch eine elektronische Adresse zur Eintragung in das Aktienregister mitzuteilen. Diese Änderung findet seit dem 3. September 2020 Anwendung; § 4 Abs. 1 Satz 4 der Satzung, der bisher eine Soll-Bestimmung insoweit vorsah, soll entsprechend angepasst werden.

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VIB Vermögen AG published this content on 21 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 May 2021 05:58:01 UTC.