Zürich (awp) - Beim anstehenden Prozess in Frankreich will die Grossbank UBS laut einem Pressebericht mit einem völkerrechtlichen Vertrag argumentieren. Prominente Europapolitiker will das Institut aber nicht als Zeugen auftreten lassen.

In gut zwei Wochen, am 8. März, beginnt in Paris der Berufungsprozess im Steuerstreit zwischen Frankreich und der UBS. Ein französisches Gericht hatte die Grossbank vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verdonnert. Ausserdem soll die UBS dem französischen Staat 800 Millionen Euro Schadensersatz zahlen, wie es damals im Urteil hiess.

Im Berufungsverfahren will sich die Bank nun auf einen völkerrechtlichen Vertrag abstützen, den die EU mit der Schweiz abgeschlossen hat, wie die "NZZ am Sonntag" berichtete. Konkret gehe es um das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004.

"Es war legal"

"Dieses Abkommen erlaubte es den Schweizer Banken, ausländische Kundengelder zu verwalten und gleichzeitig das Bankgeheimnis zu wahren", liess sich Rechtsprofessor Peter Nobel, der für die UBS als Berater mitwirke, im Bericht zitieren.

Somit sei es für die UBS legal gewesen, Gelder von Kunden aus Frankreich zu verwalten. "Wenn die französische Justiz dies rückwirkend als Geldwäscherei kriminalisiert, verletzt sie einen völkerrechtlichen Vertrag", so Nobel gegenüber der Zeitung.

Juncker und Schäuble nicht im Zeugenstand

Ein UBS-Sprecher wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP die Aussagen von Nobel nicht kommentieren. Ein Dementi gab es hingegen zu einem weiteren kolportierten Bestandteil der Verteidigungsstrategie. "Die Behauptung, wonach Europapolitiker im Prozess als Zeugen auftreten werden, ist falsch", so ein Sprecher der Bank.

Gemäss dem Bericht der "NZZ am Sonntag", der sich auf mehrere nicht namentlich genannte Quellen abstützte, konnte die UBS bekannte EU-Politiker als Zeugen gewinnen. Die Rede war unter anderem vom ehemaligen EU-Präsidenten Jean-Claude Juncker sowie den deutschen Finanzpolitikern Theo Waigel und Wolfgang Schäuble.

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