Am 8. März 2024 reichte die PulteGroup, Inc. eine vorläufige Vollmachtserklärung ein und forderte die Aktionäre der PulteGroup, Inc. auf, gegen einen Aktionärsantrag zu stimmen, in dem der Vorstand aufgefordert wird, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Satzung für den Rücktritt von Direktorenwahlen zu ändern, die vorsieht, dass jeder Kandidat für das Amt des Direktors dem Unternehmen einen unwiderruflichen bedingten Rücktritt vorlegt, der wirksam wird, wenn der Direktor bei einer unangefochtenen Wahl nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Aktionäre erhält. Die vorgeschlagene geänderte Rücktrittsregelung sieht vor, dass der Vorstand den eingereichten Rücktritt annimmt, sofern keine zwingenden Gründe für die Ablehnung des Rücktritts vorliegen. Nimmt der Vorstand einen eingereichten Rücktritt nicht an und bleibt das Vorstandsmitglied als ?

Direktor verbleibt, muss die Rücktrittssatzung vorsehen, dass, sollte ein ?überzähliger? Direktor bei der nächsten jährlichen Wahl der Direktoren nicht wiedergewählt werden, der neue angebotene Rücktritt dieses Direktors automatisch 30 Tage nach der Bestätigung der Wahlentscheidung wirksam wird. Der Vorstand muss die Gründe für die Annahme oder Ablehnung eines Rücktrittsangebots in einem Formular 8-K an die U.S. Securities and Exchange Commission melden, das von der United Brotherhood of Carpenters and Joiners of America bei der für den 6. Mai 2024 geplanten Jahreshauptversammlung des Unternehmens eingereicht wird.