Wandelschuldverschreibungen und Preis für Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest
DGAP-News: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und
Preis für Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest
13.09.2019 / 19:31
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MTU Aero Engines AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und
Preis für Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen stehen fest
München, 13. September 2019: Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft") gibt bekannt, dass der Referenzaktienpreis in Bezug auf die
neuen Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2YPE76) (die "Neuen
Wandelschuldverschreibungen") sowie in Bezug auf den teilweisen Rückerwerb der
ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2023 (ISIN
DE000A2AAQB8) (die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") EUR 244,1453
beträgt (entsprechend dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten
Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der
Gesellschaft (die "Stammaktien") auf XETRA am 11., 12. und 13. September 2019).
Der anfängliche Wandlungspreis der Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt
EUR 378,4252. Dies entspricht einer Wandlungsprämie von 55 % über dem
Referenzaktienpreis. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue
und/oder existierende Stammaktien wandelbar.
Die Gesellschaft hat erfolgreich Ausstehende Wandelschuldverschreibungen in
einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 275 Millionen zurückerworben. Dies
entspricht ungefähr 55 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags von EUR 500
Millionen. Der finale Kaufpreis je Wandelschuldverschreibung beträgt EUR
200.212,11 (zuzüglich aufgelaufener Zinsen).
HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten als Joint Dealer Managers die Einladung
zum Rückerwerb.
-ENDE-
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Eckhard Zanger
Leiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs
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im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen nicht
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unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Neuen Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen
Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Neuen Wandelschuldverschreibungen
erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung
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