Einladung zur 137. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Metall Zug AG

Freitag, 26. April 2024, 17:00 Uhr

Türöffnung ab 16:15 Uhr

Im ZUGORAMA der V-ZUG AG, Baarerstrasse 124, 6300 Zug

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats

1 Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2023

  1. Vorlage des Geschäftsberichts 2023 mit Lagebericht, Jahres- und Konzernrechnung sowie den Berichten der Revisionsstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht und die Jahresrechnung sowie die Konzernrechnung 2023 zu genehmigen und die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis zu nehmen.
    Erläuterung: Gemäss den gesetzlichen Vorgaben werden der Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung der Generalversammlung jährlich zur Genehmigung vorgelegt. Die Ernst & Young AG, Zug, hat als gesetzliche Revisionsstelle in ihren Berichten an die Generalversammlung die Ge- nehmigung der Jahres- und Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2023 ohne Einschränkungen empfohlen.
  2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2023 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Erläuterung: Der Vergütungsbericht der Metall Zug AG (Seiten 73 bis 79 im Geschäftsbericht, ver- fügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationen)wird der Ge- neralversammlung jährlich zur Konsultativabstimmung vorgelegt. Die Ernst & Young AG, Zug, hat als gesetzliche Revisionsstelle den Vergütungsbericht 2023 geprüft und in ihrem Bericht an die Gene- ralversammlung mitgeteilt, dass dieser gemäss ihrer Beurteilung den gesetzlichen Vorgaben ent- spricht.
  3. Vorlage des Berichts über nichtfinanzielle Belange 2023 (Nachhaltigkeitsbericht)
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Bericht über nichtfinanzielle Belange 2023 (Nachhaltigkeitsbe- richt) zu genehmigen.
    Erläuterung: Der Bericht über nichtfinanzielle Belange (Nachhaltigkeitsbericht) der Metall Zug AG (Seiten 35 bis 58 im Geschäftsbericht, verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationen)wird neu jährlich der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt und gibt gemäss den gesetzlichen Anforderungen Rechenschaft über Umweltbelange, insbesondere CO2-Ziele, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption.

Metall Zug AG Industriestrasse 66 6302 Zug / Switzerland P +41 58 768 60 50

2

Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die folgende Verwendung des Bilanzgewinns 2023:

Gewinnvortrag

CHF

36'031'918

Jahresgewinn

CHF

10'904'434

Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung

CHF

46'936'352

Ausschüttung Bardividende:

pro Namenaktie Serie A:

CHF

2.00 brutto

CHF

3'897'280

pro Namenaktie Serie B:

CHF

20.00 brutto

CHF

5'102'720

Total Bardividende

CHF

9'000'000

Abzüglich Bardividende auf eigenen Aktien1

CHF

0

Vortrag auf neue Rechnung

CHF

37'936'352

1 Per 31. Dezember 2023 hält die Metall Zug AG keine eigenen Aktien. Aufgrund von möglichen Veränderungen im Bestand von eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenzahlung kann das ausschüttungsberechtigte Aktienkapital noch variieren und somit auch die ausgeschüttete Divi- dende.

Bei Zustimmung der Generalversammlung zum Antrag des Verwaltungsrats wird die Bardividende voraussichtlich am Freitag, 3. Mai 2024 («Payment Date»), überwiesen. Aktionäre, die am Montag,

29. April 2024, Aktien der Metall Zug AG halten, sind zum Erhalt der Bardividende berechtigt. Ab Dienstag, 30. April 2024, werden die Aktien der Metall Zug AG Ex-Bardividende gehandelt.

Erläuterung: Die Generalversammlung beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Festsetzung der Dividende. Der Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns und die Ausschüttung der Dividende basieren auf der von der Ernst & Young AG, Zug, als gesetzliche Revisionsstelle ge- prüften und im Traktandum 1 zu genehmigenden Jahresrechnung. Der Antrag steht im Einklang mit der Dividendenpolitik von Metall Zug.

3 Konsultativabstimmung über die Einzahlung von CHF 450'000 zu Lasten der Jahresrechnung 2024 in den Greenhouse Gas Fund (ehemals «CO2-Fonds») für CO2-kompensierende oder an- dere Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit

Der Verwaltungsrat beantragt im Rahmen einer Konsultativabstimmung, dass zu Lasten der Jahres- rechnung 2024 ein Betrag von CHF 450'000 (entspricht 5% der vorgeschlagenen Dividendenaus- schüttung) in den von der Tochtergesellschaft Tech Cluster Zug AG geführten Greenhouse Gas Fund (ehemals «CO2-Fonds») einbezahlt wird zur Verwendung für CO2-kompensierende oder andere Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit.

Erläuterung: Die Metall Zug Gruppe hat seit 2018 einen gruppeninternen Greenhouse Gas Fund (ehemals «CO2-Fonds») implementiert. Um die Geschäftsbereiche zu incentivieren, Treibhaus- gasemissionen bei Geschäftsentscheiden miteinzubeziehen und zu reduzieren, wurde eine gruppen- interne, vertraglich geregelte CO2-Abgabe von CHF 120 pro emittierter Tonne CO2 vereinbart, die in den Greenhouse Gas Fund fliesst. Seit der Implementierung sind seitens der Metall Zug Gruppe rund CHF 4.3 Mio. dem Greenhouse Gas Fund zugewiesen worden. Mit den Mitteln im Greenhouse Gas Fund sollen klimaschutzwirksame Massnahmen der Metall Zug Gruppe und anderer angeschlosse- ner Gesellschaften unterstützt werden. Mit dem vorliegenden Konsultativantrag an die Generalver- sammlung sollen zusätzliche Mittel zu Lasten der Jahresrechnung 2024 in den Greenhouse Gas Fund einbezahlt werden, um das Potenzial dieses Instruments zu erhöhen und die Unterstützung der Aktionäre für das Anliegen der Reduktion von Treibhausgasemissionen zu sichern. Der Verwaltungs- rat beabsichtigt, eine solche Einlage in den Greenhouse Gas Fund zu Lasten der Jahresrechnung der Metall Zug AG während insgesamt maximal fünf Jahren zu tätigen und dies jeweils jährlich neu zu beantragen. Die Einzahlung von 5% der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung in den Greenhouse Gas Fund wurde erstmals an der Generalversammlung 2023 beantragt und konsultativ genehmigt.

2 / 7

  1. Entlastung der verantwortlichen Organe
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Ent- lastung zu erteilen.
    Erläuterung: Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung stellt eine Befugnis der Generalversammlung dar. Mit der Erteilung der Entlastung erklären die Gesellschaft und die zustimmenden Aktionäre, dass sie die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 genehmigen und die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für der Generalversammlung be- kannte Geschäftsvorfälle nicht verantwortlich machen werden.
  2. Wahlen

5.1 Wiederwahlen Mitglieder Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beantragt je einzeln die Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrats von

  1. Martin Wipfli
  2. Dominik Berchtold
  3. David Dean
  4. Bernhard Eschermann
  5. Claudia Pletscher2

für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Ge- neralversammlung.

2 Als statutarisch vorgesehene Vertreterin der Namenaktionäre Serie B im Verwaltungsrat wird Claudia Pletscher vorgeschlagen.

Erläuterung: Die bestehenden Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 26. April 2024 gewählt und treten alle zur Wiederwahl an. Martin Wipfli ist seit 2010, Dominik Berchtold und Claudia Pletscher seit 2019, Bernhard Eschermann seit 2022 und David Dean seit 2023 Mitglied des Verwaltungsrats der Metall Zug AG. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind alle nicht exekutiv tätig, haben nie der Geschäftsleitung der Metall Zug AG angehört und stehen in keinen wesentlichen Geschäftsbeziehungen zur Metall Zug Gruppe. Weitere Informationen zu beruflichem Hintergrund und Tätigkeiten finden sich im Corporate Governance-Be- richt und im Vergütungsbericht (Seiten 60 bis 72 und 73 bis 79 im Geschäftsbericht, verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationen).

  1. Wiederwahl Verwaltungsratspräsident
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Martin Wipfli als Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr, d.h. bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalver- sammlung.
    Erläuterung: Martin Wipfli wurde für eine Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 26. April 2024 als Verwaltungsratspräsident gewählt und tritt zur Wiederwahl an. Er hat das Amt des Präsidenten seit dem 1. September 2019 inne und wurde 2010 erstmals in den Verwaltungsrat der Metall Zug AG gewählt.
  2. Wiederwahlen Mitglieder Personal- und Vergütungsausschuss
    Der Verwaltungsrat beantragt je einzeln die Wiederwahl als Mitglied des Personal- und Vergütungs- ausschusses von
  1. Dominik Berchtold
  2. Bernhard Eschermann

für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Ge- neralversammlung.

3 / 7

Erläuterung: Dominik Berchtold und Bernhard Eschermann wurden für eine Amtsdauer bis zur or- dentlichen Generalversammlung vom 26. April 2024 als Mitglieder des Personal- und Vergütungs- ausschusses gewählt und treten zur Wiederwahl an. Der Vorsitz des Personal- und Vergütungsaus- schusses wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. In der laufenden Amtsperiode nimmt Dominik Berchtold dieses Amt wahr.

  1. Wiederwahl unabhängiger Stimmrechtsvertreter
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Blum & Partner AG, Rechtsanwälte und Notare, Zug, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer von einem Jahr, d.h. bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
    Erläuterung: Die Blum & Partner AG wurde für eine Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalver- sammlung vom 26. April 2024 als unabhängiger Stimmrechtsvertreter gewählt und tritt zur Wieder- wahl an. Die Blum & Partner AG übt dieses Mandat ununterbrochen seit 2010 aus und hat zuhanden des Verwaltungsrats bestätigt, über die für dessen Ausübung erforderliche Unabhängigkeit zu verfü- gen.
  2. Wiederwahl Revisionsstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Ernst & Young AG, Zug, als Revisionsstelle der Metall Zug AG für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr, d.h. für das Geschäftsjahr 2024.
    Erläuterung: Die Ernst & Young AG, Zug, wurde für eine Amtsdauer von einem Jahr, d.h. für das Geschäftsjahr 2023, als Revisionsstelle gewählt und tritt zur Wiederwahl an. Die Ernst & Young AG übt dieses Mandat ununterbrochen seit 2006 aus und hat zuhanden des Verwaltungsrats bestätigt, über die für dessen Ausübung erforderliche Unabhängigkeit zu verfügen. Der leitende Revisor, Chris- toph Michel, übt das Mandat seit 2020 aus.

6 Genehmigung Vergütungen

  1. Fixe Vergütung Verwaltungsrat
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Betrag von CHF 900'000 zu genehmigen, welcher als Gesamtbe- trag für die fixe Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Verfügung steht.
    Erläuterung: Das Honorar des Verwaltungsrats für die anstehende Amtsdauer wird gemäss Art. 25c der Statuten und in Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Generalversammlung prospektiv zur Genehmigung vorgelegt. Der Betrag umfasst sämtliche Vergütungselemente an die Mitglieder des Verwaltungsrats und basiert auf der Annahme, dass sich die Anzahl Mitglieder des Verwaltungs- rats nach der Generalversammlung nicht verändert. Der Betrag liegt im Vergleich zum Vorjahr un- verändert bei CHF 900'000. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats sind im Vergütungsbericht offengelegt (Seiten 73 bis 79 im Geschäftsbericht, verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationen).
  2. Fixe Vergütung Geschäftsleitung
    Der Verwaltungsrat beantragt, den Betrag von CHF 800'000 zu genehmigen, welcher als Gesamtbe- trag für die fixe Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung im Jahr 2025 zur Verfügung steht, vorbehältlich eines allfälligen Zusatzbetrags für neu ernannte Mitglieder der Geschäftsleitung ge- mäss Art. 25c der Statuten.
    Erläuterung: Die fixe Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 wird gemäss Art. 25c der Statuten und in Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen prospektiv der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Der Betrag basiert auf der Annahme, dass sich die Geschäftsleitung 2025 weiterhin aus zwei Mitgliedern zusammensetzen wird. Der Betrag liegt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei CHF 800'000. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht offengelegt (Seiten 73 bis 79 im Geschäftsbericht, verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte- praesentationen).

4 / 7

6.3 Variable Vergütung Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag von CHF 75'000 für die variable Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2023 zu genehmigen.

Erläuterung: Die variable Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäss Art. 25c der Statuten und in Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen retro- spektiv der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Der Betrag ist im Vergleich zum Vor- jahr tiefer angesetzt (Vorjahr: CHF 100'000). Die Einzelheiten und konkrete Erläuterungen zur vari- ablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 und zu den Grundlagen der Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht offengelegt (Seiten 73 bis 79 im Geschäftsbericht, verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationen).

7

Verschiedenes

Zug, den 2. April 2024

Für den Verwaltungsrat

Martin Wipfli, Präsident

5 / 7

Unterlagen

Der Geschäftsbericht mit dem Lagebericht und der Jahresrechnung, der Konzernrechnung, dem Vergü- tungsbericht und den Berichten der Revisionsstelle ist in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache verfügbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/geschaeftsberichte-praesentationenund liegt während 20 Tagen vor der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft, Industriestrasse 66, 6300 Zug, zur Einsichtnahme auf. Im Gegensatz zum bereits versandten Kurzbericht wird der Geschäftsbericht nicht mehr gedruckt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann ein Ausdruck des Geschäftsberichts bestellt werden via investorrelations@metallzug.choder auf https://www.metallzug.ch/news-service.

Diese Einladung zur Generalversammlung ist in deutscher Sprache in elektronischer Form einsehbar unter https://www.metallzug.ch/investoren/generalversammlung.

Durchführung, Eintrittskarten, Fragen

Die Generalversammlung wird im üblichen Rahmen physisch durchgeführt. Den im Aktienbuch als stimm- berechtigt eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären der Metall Zug AG wird, zusammen mit dieser Ein- ladung zur Generalversammlung, eine Anmeldekarte zugestellt. Stimmberechtigt sind die am Freitag,

19. April 2024, nach Börsenschluss im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre der Metall Zug AG (Stichtag). Vom Montag, 22. April 2024, bis und mit Freitag, 26. April 2024, werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Handelbarkeit der Aktien der Metall Zug AG. Nach Rücksendung der Anmeldekarte an die angegebene Adresse erhalten die Aktionäre ab Frei- tag, 15. April 2024, ihre Zutrittskarte zugestellt.

Wir möchte Ihnen als Aktionäre zudem die Möglichkeit bieten, Fragen auch im Vorfeld zu stellen, welche entgegengenommen und anlässlich der Generalversammlung beantwortet werden unter Angabe von Name und Wohnort der entsprechenden Aktionäre im Protokoll. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Bettine Kill- mer, Telefon +41 58 768 60 50 oder E-Mailinvestorrelations@metallzug.ch. Eingaben werden bis am Don- nerstag, 25. April 2024, um 11:59 Uhr (Mittag) entgegengenommen.

Vollmachten

Falls Sie nicht persönlich an unserer Generalversammlung teilnehmen können oder wollen, ist eine Vertre- tung wie folgt möglich:

  • mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten (siehe Anmeldekarte);
  • mittels Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Blum & Partner AG, Rechtsan- wälte und Notare, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt lic. iur. Andreas C. Huwyler, Chamerstrasse 2, 6302 Zug. Blum & Partner AG wird gemäss den von Ihnen erhaltenen Weisungen stimmen. Bitte beachten Sie folgende Information betreffend rechtsgültige Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter:
    • Die Weisungserteilung kann durch das schriftliche Vollmachtsformular (Anmeldekarte) erfol- gen oder Sie können Ihre Weisung auch elektronisch erteilen aufhttps://metallzug.netvote.ch. Das netvote-Portal ist bis am Donnerstag, 25. April 2024, um 11:59 Uhr (Mittag) geöffnet. Ihre persönlichen Login-Daten können Sie der Anmeldekarte entnehmen.
    • Bei Blankounterzeichnung, Nichtankreuzen von allgemeinen oder einzelnen Weisungsfeldern auf dem Vollmachtsformular (Anmeldekarte) erteilen Sie Weisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Ihre Stimmen gemäss den Anträgen des Verwaltungsrats auszuüben. Dies gilt auch für nicht angekündigte Anträge zu Verhandlungsgegenständen sowie für neue Verhandlungsgegenstände.

Anreise

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der aktuellen Bauarbeiten auf dem Areal die Parkplätze direkt vor dem ZUGORAMA für die Generalversammlung der Metall Zug AG am 26. April 2024 leider nicht zur Verfügung stehen. Bitte reisen Sie wenn möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an. Anderenfalls können Sie kostenlos die Parkplätze im Mobility Hub Zug Nord nutzen (Parkhaus, Industriestrasse 61, Zug). Das ZUGORAMA ist von da in 5-10 Gehminuten erreichbar. Zudem wird ein Shuttle-Bus zum ZUGORAMA

6 / 7

verkehren. Bei Fragen oder speziellen persönlichen Anforderungen melden Sie sich gerne bei uns unter der Telefonnummer +41 58 768 60 50.

7 / 7

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Metall Zug AG published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 April 2024 13:27:01 UTC.