Zürich (awp) - Die Mängel in der Geldwäschereibekämpfung rund um Korruptionsfälle in Venezuela bei der Bank Julius Bär haben Konsequenzen für vier hochrangige Manager der Zürcher Vermögensverwaltungsbank. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat nun ein Verfahren gegen einen der Bär-Manager eröffnet und zwei weitere Personen schriftlich gerügt. Zu diesen gehört auch der frühere Julius Bär-Chef Boris Collardi.

In einem vierten Fall hat die Aufsichtsbehörde von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen, wie es in einer Mitteilung der Finma vom Donnerstag heisst. Der Grund ist, dass die betreffende Person laut der Behörde "glaubwürdig" erklärt hat, künftig auf Führungspositionen bei von der Finma beaufsichtigten Finanzunternehmen zu verzichten.

Collardi sieht Schlussstrich

Der frühere Julius-Bär-CEO Boris Collardi erklärte sich am Donnerstag in einer Stellungnahme zufrieden damit, dass die Finma das Verfahren gegen ihn nun abgeschlossen habe. "Ich akzeptiere die auf dieser Grundlage ausgesprochene Rüge. Diese Entscheidung - und das ist das wesentliche - stellt einen Schlusspunkt in dieser Angelegenheit für mich dar", so die schriftliche Stellungnahme. Die Genfer Privatbank Pictet, bei der Collardi heute Partner ist, drückte diesem am Donnerstag in einer Mitteilung das Vertrauen aus.

Bei wem es sich um die drei weiteren Personen handelt, gaben weder die Finma noch die Bank Julius Bär bekannt. Ein Julius-Bär-Sprecher betonte allerdings gegenüber der Nachrichtenagentur AWP, dass es sich durchgehend um ehemalige Manager des Instituts handle.

Laut mehreren Presseberichten dürfte Collardis Nachfolger Bernhard Hodler, der unter Collardi Risikochef war, ebenfalls zu den gerügten Personen zählen. Bei den beiden weiteren betroffenen Personen soll es sich um Manager handeln, die bei Julius Bär für die Region Lateinamerika zuständig waren.

Keine direkte Verantwortung

Collardi entgeht mit dem Finma-Entscheid auch einem Berufsverbot. Bei den beiden Führungspersonen, die nun eine Rüge erhalten haben, sei es zwar zu Fehlern gekommen, schreibt die Finma. Genügende Hinweise für eine direkte, kausale Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht lägen aber nicht vor.

Die Behörde könne ein Berufsverbot nur dann aussprechen, wenn der Person eine "direkte, individuelle und kausale" Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht nachgewiesen werden kann, so die Finma. Es genüge aufsichtsrechtlich nicht, eine Verantwortung nur aus der hierarchischen Stufe oder Position oder von strategischen Richtungsentscheiden einer Person abzuleiten.

Jahrelanges Thema

Das Thema der Geldwäscherei rund um Korruptionsfälle beim venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela PDVSA verfolgt Julius Bär seit mehreren Jahren. Bereits 2018 war ein ehemaliger Julius-Bär-Banker in den USA in diesem Zusammenhang festgenommen worden. Der Deutsche hatte sich in der Folge vor US-Gericht schuldig bekannt.

Im Februar 2020 hatte die Finma die Bank Bär im Rahmen eines Enforcementverfahrens wegen schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Kontext mit dem Korruptionsfall rund um PDVSA aber auch den Fussballverband Fifa gerügt. Dabei stellte sie auch systematische Mängel im Risikomanagement der Bank fest: Das Institut habe auf klare Hinweise auf Geldwäschereirisiken wiederholt nicht oder nicht entschieden genug reagiert.

Die Bank war in der Folge von der Finma verpflichtet worden, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Bis zur "Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes" wurde es Julius Bär ausserdem von der Finma untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen.

Zwei offene Verfahren gegen Banken

Die mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den venezolanischen Ölkonzern PDVSA betreffen nicht nur Julius Bär alleine. Die Finma stand laut eigenen Angaben in diesem Zusammenhang mit über 30 Schweizer Banken in Kontakt. Sie eröffnete schliesslich fünf Enforcementverfahren. Zwei Verfahren seien noch offen, so die Behörde.

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