Gunkul Engineering Public Company Limited gab bekannt, dass der Verwaltungsrat des Unternehmens am 25. Mai 2022 beschlossen hat, die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung über Investitionen und die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien mit der Gulf Renewable Energy Company zu genehmigen, die 100 % der Anteile hält, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu entwickeln, wie z.B. Solardachprojekte, Windkraftanlagenprojekte im In- und Ausland, Solarkraftwerksprojekte und andere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sowie innovative Energieunternehmen, wie z.B. zukünftige intelligente Stromübertragungs- und -verteilungssysteme usw. Diese geschäftliche Zusammenarbeit kombiniert die Stärken der beiden Unternehmen. GUNKUL verfügt über Fachwissen im Bereich der integrierten erneuerbaren Energien und auch im Bau von Kraftwerken, wie z.B. der Planung und dem Bau einer umfassenden elektrischen Infrastruktur, die von Kraftwerken über die Stromübertragung und das Verteilungssystem bis hin zum Verbraucher reicht. GULF hat Erfahrung im Bereich der Stromerzeugung, einschließlich Kraftwerke für erneuerbare Energien, sowohl im Inland als auch international, und verfügt über ein starkes und breites Geschäftsnetzwerk.

Daher wird die Zusammenarbeit das Geschäftspotenzial des Joint Ventures im Bereich der erneuerbaren Energien erhöhen, was im Einklang mit dem nationalen Energieplan steht, der sich auf die Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konzentriert. Damit soll das Ziel der Kohlenstoffneutralität bis 2050 erreicht werden. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat der Gründung eines Unternehmens mit der Gulf Renewable Energy Company Limited zugestimmt, um Solar-Dachprojekte zu untersuchen, zu entwickeln und gemeinsam in sie zu investieren.

Im Rahmen des erwähnten Joint Ventures werden GUNKUL und Gulf Renewable Energy zu gleichen Teilen (50%) beteiligt sein. In dieser Hinsicht erreicht der Umfang der besagten Transaktion nicht die Kriterien, die gemäß der Bekanntmachung der Kapitalmarktaufsicht Nr. TorJor.

20/2008 Re: Die Kriterien für den Abschluss wesentlicher Transaktionen, die als Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten gelten, und gilt nicht als verbundene Transaktion gemäß der Mitteilung der Kapitalmarktaufsichtsbehörde Nr. TorJor. 21/2008 Re: Kriterien für verbundene Transaktionen von börsennotierten Unternehmen.

Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, der thailändischen Börse gemäß den Vorschriften der thailändischen Börse über die Regeln, Bedingungen und Verfahren für die Offenlegung von Informationen und Geschäften eines börsennotierten Unternehmens, das einen Anteil von mindestens 10% des eingezahlten Kapitals der beteiligten Unternehmen hat, Informationen zu melden.