Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1

Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a HGB - hat die

Hauptversammlung keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 14. März 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

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