Jahresfinanzbericht 2020
fACC 2030
Commited to the sky
Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2020
1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Geschäftsjahr 2020 verursachte die Covid-19-Pandemie einen globalen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Einhergehend mit lokalen und internationalen Reisebeschränkungen waren der Flugverkehr und damit die Luftfahrtindustrie besonders stark betroffen. Der wirtschaftliche Schaden in der Luftfahrtindustrie war zudem wesentlich größer als bei vorhergehenden Krisen (z. B. Terroranschläge vom 11. September 2001). Zu Beginn der Pan-demie im Frühjahr 2020 brach das globale Luftverkehrsaufkom-men dramatisch um rund 80 % ein. Im Jahresschnitt 2020 lag die internationale Passagiernachfrage um rund 52% unter dem Ni-veau von 2019. Neben den starken Rückgängen bei den angebote-nen interkontinentalen und kontinentalen Flugverbindungen gab es auch starke Auswirkungen auf den internationalen Frachtver-kehr. Rund 50 % der transportierten Luftfracht wurde vor der Krise in den Laderäumen von regulären Passagierflügen transpor-tiert. Der Entfall dieser Kapazitäten stellte ein ernstes Problem für die globalen Lieferketten dar und führte zu deutlichen Preis-steigerungen und Zeitverzögerungen im Frachtsektor.
Geschäftsjahr 2020 von verschiedenen Phasen geprägt
Der Verlauf der Covid-19-Pandemie führte über das Jahr hinweg zu einer wechselhaften Entwicklung der Zulieferbranche. Wäh-rend das erste Quartal 2020 noch als gut bezeichnet werden konnte und erst ab März die Auswirkungen der Pandemie spürba-rer wurden, war das zweite Quartal von großen Unsicherheiten geprägt. Die fehlenden belastbaren Marktdaten, kombiniert mit einer Abschwächung der Pandemie in den warmen Sommermona-ten lieferten kein klares Bild und sorgten bei den Flugzeugher-stellern (OEM) zu einem starken Rückgang der Auslieferraten sowie bei den Zulieferunternehmen für sehr schwache Umsätze im zweiten und dritten Quartal. Erst ab August 2020 lagen deut-lich belastbarere Marktdaten vor und sorgten für eine verbesser-te Planbarkeit. Dies führte im vierten Quartal wieder zu steigen-den Umsätzen in der Flugzeugzulieferindustrie.
Fertigungsraten sanken unterschiedlich stark
Die großen Flugzeughersteller (OEM) reagierten mit einer Sen-kung der monatlichen Fertigungsraten auf den starken Rückgang des Flugaufkommens. Die Fertigungsraten für Standardrumpf-flugzeuge (Narrow-Body-/Kurzstreckenflugzeuge) ging um rund 30 % zurück, während der Rückgang bei Großraumflugzeugen (Wide-Body-/Langstreckenflugzeuge) mit rund 50 % deutlich stärker ausfiel. Der Rückgang im Segment Geschäftsflugzeuge (Business Jets) war mit rund 20% deutlich geringer. Besonders stabil zeigten sich die für FACC wichtigen chinesischen Plattfor-men wie COMAC ARJ21 oder COMAC C919, die sich allerdings erst im Entwicklungsstadium befindet. Hier kam es im gesamten
Jahresverlauf zu keiner Reduktion des Fertigungsbedarfs. Anzu-merken ist, dass die monatlichen Fertigungsraten bei diesen Flug-zeugen im Vergleich zu den etablierten Anbietern noch sehr ge-ring sind.
Airbus und Boeing mit stark reduzierten Auslieferungen
Airbus und Boeing lieferten im Jahr 2020 in Summe 723 Flug- zeuge aus. Dies bedeutet einen Rückgang von 520 Flugzeugen im Vergleich zu 2019. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing insgesamt 567 Flugzeuge neu bestellt (Bruttobetrachtung). Der Auftragsbestand bei Airbus und Boeing sank damit im Vergleich zu 2019 um 1.506 Flugzeuge auf 11.407. Rund zwei Drittel des Rückgangs resultierten aus Stornierungen von Flugzeugen des Typs Boeing 737MAX. Im November 2020 hob die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA das Grounding der Boeing 737MAX auf - ein Schritt, dem in der Folge weitere natio-nale Behörden folgten.
Erholung der Luftfahrtindustrie verläuft unterschiedlich und schleppend
Die wirtschaftliche Erholung wird aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen deutlich länger dauern als in vorhergehenden Krisen. So bleibt die Erholung bei interkontinen-talen Flugreisen deutlich hinter dem kontinentalen und inländi-schen Flugaufkommen zurück. Chinas inländischer Luftverkehrs-markt erholte sich bereits ab März 2020 wieder langsam und hat mit Ende des Jahres 2020 das Vorkrisenniveau wieder erreicht. In allen anderen regionalen Märkten war bis August 2020 ebenfalls eine langsame Erholung des nationalen Flugaufkommens erkenn-bar. Mit den international steigenden Infektionsraten ab Herbst 2020 wurde dieser Trend aber neuerlich stark gebremst. So blieb auch die Erholung auf dem weltgrößten Inlandsmarkt für Flug-reisen (USA) enttäuschend.
Verfügbarkeit von Impfungen trägt zur Entspannung der Situa-tion bei
Im zweiten Halbjahr 2020 wurden die ersten Impfstoffe gegen die Covid-19-Erkrankung in einzelnen Staaten zugelassen und erste lokale Impfkampagnen liefen an. Gegen Jahresende 2020 beantragten die US-Hersteller Pfizer und Moderna international Eilzulassungen für die von ihnen entwickelten Impfstoffe, die in Folge von mehreren nationalen Zulassungsbehörden auch ge-währt wurden. Damit fiel der Startschuss für eine breite globale Impfkampagne. Mit steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen wird die Eindämmung der Pandemie schneller voranschreiten. Die Er- holung der nationalen Flugverkehrsaufkommen im Sommer 2020 zeigt, dass großer Nachholbedarf existiert und dass nach einer Eindämmung der Pandemie und einer Lockerung der Reisebeschrän- kungen Potenzial für eine Erholung des Flugaufkommens besteht.
2. ALLGEMEINE ANGABEN
2.1. Angaben gemäß § 243 UGB
Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichi-scher Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst.
Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite- Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabi-nensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innen- raumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produk-te dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.
• Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwort-lich.
• Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Ver-trieb und die Reparatur von Innenausstattungen und
• Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen.
Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (ein-schließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unter-stützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorgani-sation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
2.2. Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr:
Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 war die Änderung des Geschäftsjahres auf das Ka-lenderjahr beschlossen worden. Das Geschäftsjahr 2019 war somit ein Rumpfgeschäftsjahr (RGJ 2019: 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019). Im Interesse besserer Vergleichbarkeit wurden deshalb die Tabellen im vorliegenden Lagebericht - wo möglich - um eine Spalte "2019 ungeprüft" erweitert. Diese zeigt ein ungeprüftes, vergleichbares Ergebnis für die Periode 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019.
2.3. Änderung von Fehlern
Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstel-le für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberich-te der FACC AG zum 31. August 2018 und zum 31. August 2019 ausgewählt und einer Prüfung gemäß §2 Abs1 Z2 Rechnungsle-gungskontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen.
Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernan-hang dargestellt.
3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS | ||||
2018/19 | RGJ 2019 | 2019 ungeprüft | 2020 | |
in Mio. EUR | in Mio. EUR | in Mio. EUR | in Mio. EUR | |
Umsatz | 781,6 | 653,1 | 801,3 | 526,9 |
Einmaleffekte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
davon Produktumsatz | 700,1 | 592,4 | 725,7 | 497,7 |
davon Entwicklungsumsatz | 81,5 | 60,6 | 75,6 | 29,2 |
EBIT (berichtet) | 43,6 | 22,1 | 15,1 | -74,4 |
Einmaleffekte | -11,4 | -13,1 | -13,1 | -47,6 |
EBIT (operativ) | 55,0 | 35,2 | 28,2 | -26,8 |
EBIT-Marge (operativ) | 7,0 % | 5,4 % | 3,5 % | -5,1 % |
Ergebnis je Aktie | 0,66 | 0,24 | 0,16 | -1,68 |
1) Periode von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 (ungeprüft) |
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 526,9 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrück-gang in Höhe von 126,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Rumpf-geschäftsjahr). Diese negative Entwicklung ist deutlich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Der weltweite Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die globale Luftfahrt- und Aerospace-Industrie belasteten sowohl den Umsatz als auch in weiterer Folge das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020.
Der deutliche Rückgang basiert insbesondere auf negativen An-passungen von Bauraten bei allen für FACC wesentlichen Flug-zeugprogrammen. Waren die Umsätze vor allem im Juli und Au-gust von reduzierten Abrufen der Kunden geprägt, war ab Sep-tember eine positive Dynamik erkennbar.
Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in im Geschäftsjahr 2020 -74,4 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,1 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2020 ent-hält Einmaleffekte aufgrund von Wertminderungen und Schät-zungsänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf das mittelfristige Marktumfeld in Höhe von 35,6 Mio. EUR sowie die Kosten für den Personalabbau in Höhe von 11,9 Mio. EUR.
Am 18. September 2020 gab FACC bekannt, dass es in Folge der Kapazitätsanpassungen innerhalb der Gruppe auf das mittelfristig erwartete Marktumfeld im vierten Quartal 2020 zu einer Reduk-tion des Personalstands um 650 Mitarbeiter kommen wird. Dies Maßnahmen wurden planmäßig umgesetzt. Der Personalstand reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um 716 FTE auf 2.655 FTE.
Das operative Ergebnis betrug -26,8 Mio. EUR und war wesentlich von der reduzierten Auslastung der Werke seit Beginn des zwei-ten Quartals 2020 bzw. dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie beeinflusst.
Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angekündigte Optimie-rungsprogramm zur nachhaltigen Senkung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt seine Wirkung und hat in den ersten neun Monaten 2020 positive Effekte erwirkt. Bedingt durch den stark reduzierten Marktbedarf wurde das Optimierungsprogramm fo-kussiert vorangetrieben und um zusätzliche operative Themen erweitert.
3.1. Finanzlage
Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanziel-le Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewähr-leisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risi-ken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungs-quellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liqui-ditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Kon-zerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zins-aufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anl eihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.
Finanzierungsinstrumente
In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarun-gen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Trea-sury-Abteilung konzernweit verwaltet.
Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläute-rungen im Konzernanhang unter Note 34 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.
Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsorti-albanken beteiligten sich entsprechend ihrer Quoten.
Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungs-standards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kenn-zahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Die Covid-19-Pandemie und die damit erwarteten negativen Aus-wirkungen auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des beste-henden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29. August 2023).
Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant eines Verhältnisses Net Financial Debt/EBITDA von <4,0.
Mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 wurden für die nächs-ten Testzeitpunkte eine Aussetzung des Covenants (Covenant Holiday) und eine Anpassung des Covenants (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 31. Dezember 2022 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant eines Verhältnis-ses von Net Financial Debt/EBITDA von <4,0 zurück. Bis 30. Juni 2022 sieht der mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 ange-passte Konsortialkreditvertrag außerdem eine Ausschüttungs-sperre vor. Eine von den Konsortialbanken nicht genehmigte Aus-schüttung in diesem Zeitraum führt zu einem theoretischen Kün-digungsrecht im Kreditvertrag.
Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunk-ten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember).
3.1.1. Liquiditätsanalyse
Cashflow aus laufender Tätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Free Cashflow
Cashflow aus Finanzie-rungstätigkeitZahlungswirksame Verän-derung des Finanzmittel-bestands
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunter-schiedenFinanzmittelbestand am Beginn der Periode
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
2020 in Mio. EUR
63,3
48,0
12,7
-35,7 27,6
-18,2 29,7
-15,2 -2,4
-0,8
-43,5
20,7
26,8
-13,8
18,2
-0,2
-0,5
-1,5
63,5
90,1
75,8
90,1
75,8
92,5
Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombi-nation der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investi-tionstätigkeit.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichts-jahr 2020 mit 12,7 Mio. EUR um 35,3 Mio. EUR unter dem Vorjah-reswert von 48,0 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019).
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2020 auf -15,2 Mio. EUR gegenüber -18,2 Mio. EUR im Vorjahres-zeitraum (Rumpfgeschäftsjahr 2019).
Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwick-lungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen sowie Investitionen in verschiedene Werkzeugduplikationen zur Absi-cherung zukünftiger Fertigungsraten.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Im Berichtsjahr 2020 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 20,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -43,5 Mio. EUR).
3.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten
Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 232,1 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 213,2 Mio. EUR). Der hier verzeichnete Anstieg ist auf die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie (z. B. Umsatzrückgang) zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 92,5 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 75,8 Mio. EUR).
Schuldscheindarlehen
Anleihen 2013-20 ISIN AT00000A10J83
Sonstige Finanzverbind-lichkeiten
Bruttofinanzverbindlich-keiten
Abzüglich Liquide Mittel Finanzvermögen
Nettofinanzverbindlich-keiten
28.02.2019 in Mio. EUR
31.12.2019 in Mio. EUR
34,0
70,0
89,8
89,8
147,2
129,1
271,0
289,0
90,1 90,1
75,8 75,8
180,9
213,2
Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:
28.02.2019 in Mio. EUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Zuzüglich/abzüglich
43,6
Abschreibungen und Wertminderungen Amortisierung Vertragserfüllungskosten Wertminderung Vertragserfüllungskosten EBITDA
15,8 8 7,3 74,7
31.12.2019 in Mio. EUR
22,1
18,8 13,3 0,0 54,1
31.12.2020 in Mio. EUR
0,0
254,6
324,6
92,5 92,5
232,1
31.12.2020 in Mio. EUR
-74,4
50,1 10,9 2,9 -10,5
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA
2,42
3,281)
1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.
3.2. Vermögenslage
Langfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen Aktiva
EigenkapitalLangfristige Schulden Kurzfristige Schulden Schulden
Eigenkapital und SchuldenEigenkapitalquote
28.02.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
in Mio. EUR | in Mio. EUR | in Mio. EUR |
324,9 | 375,7 | 326,9 |
400,9 | 361,0 | 322,7 |
725,8 | 736,7 | 649,5 |
299,0 | 310,6 | 243,2 |
185,7 | 188,5 | 179,6 |
241,1 | 237,7 | 226,7 |
426,8 | 426,1 | 406,4 |
725,8 | 736,7 | 649,5 |
42,8 % | 42,2 % | 37,4 % |
3.2.1. Aktiva
Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 48,8 Mio. EUR auf 326,9 Mio. EUR.
Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 38,3 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöhte sich hingegen um 16,8 Mio. EUR auf 92,5 Mio. EUR.
3.2.2. Eigenkapital
Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Be-richtsjahres einen Wert von 243,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 von 37,4 % (Rumpfge-schäftsjahr 2019: 42,2 %).
3.2.3. Schulden
Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Fi-nanzverbindlichkeiten um 5,5 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR.
Bei den kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen um 52,0 Mio. EUR auf 31,5 Mio. EUR. Wesentlich begründet war dies durch das geringe-re Geschäftsvolumen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich unter ande-rem durch die Erweiterung des Konsortialkredits um die Covid-19- Finanzierungslinie der OeKB (60 Mio. EUR) sowie die Reduktion des Factoring-Programms um 133,2 Mio. EUR auf 159,2 Mio. EUR.
4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.
Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Ge-schäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unter-nehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwen-dungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Seg-mente gebildet:
• Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Strukturbauteilen
• Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen
• Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Innenausstattungen
4.1. Segment Aerostructures
4.3. Segment Cabin Interiors
2018/19 |
in Mio. EUR |
RGJ 2019 | 2020 | ||||
in Mio. EUR | in Mio. EUR | ||||
Umsatzerlöse | 335,7 | 240,2 | 184,7 | Umsatzerlöse | 277,4 |
EBIT (berichtet) | 37,6 | 22,6 | -26,7 | EBIT (berichtet) | -3,5 |
EBIT-Marge (berichtet) | 11,2 % | 9,4 % | -14,5 % | EBIT-Marge (berichtet) | -1,3 % |
Einmaleffekte | -8,3 | -8,3 | -22,2 | Einmaleffekte | -2,0 |
EBIT (vor Einmaleffekten) | 45,9 | 30,9 | -4,5 | EBIT (vor Einmaleffekten) | -1,5 |
EBIT-Marge | EBIT-Marge | ||||
(vor Einmaleffekten) | 13,7 % | 12,8 % | -2,5 % | (vor Einmaleffekten) | -0,5 % |
2018/19 | RGJ 2019 | 2020 |
in Mio. EUR | in Mio. EUR | in Mio. EUR |
260,5 | 226,9 | |
-6,5 | -24,7 | |
-2,5 % | -10,9 % | |
-3,7 | -13,5 | |
-2,9 | -11,2 | |
-1,1 % | -4,9 % |
Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2020 184,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 240,2 Mio. EUR). Maßgeblich für den hier verzeichneten Umsatzrückgang war unter anderem die überproportional starke Reduktion der Ferti-gungsraten der Airbus A350- und Boeing 787-Projekte. Zusätzlich führten im Zusammenhang mit dem Brexit aufgebaute Sicher-heitskundenpuffer zu Bedarfsrückgängen.
Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -26,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,6 Mio. EUR).
4.2. Segment Engines & Nacelles
Umsatzerlöse EBIT (berichtet)
EBIT-Marge (berichtet)
Einmaleffekte
EBIT (vor Einmaleffekten)
EBIT-Marge
(vor Einmaleffekten)
2018/19 in Mio. EURRGJ 2019 in Mio. EUR
2020 in Mio. EUR
168,5 9,5
152,4 6,0
115,3 -22,9
5,6 %
3,9 %
-19,9 %
-1,2
10,7
-1,2
7,1
-11,0
6,4 %
4,7 %
-9,6 %
Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Ge-schäftsjahr 2020 einen Wert von 115,3 Mio. EUR (Rumpfge-schäftsjahr 2019: 152,4 Mio. EUR).
Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -22,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 6,0 Mio. EUR).
Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäfts-jahr 2020 auf 226,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 260,5 Mio. EUR). Der im Vergleich geringere Umsatzrückgang war durch einen günstigen Produktmix beeinflusst. Airbus-A320-, Business-Jet- sowie COMAC-ARJ21-Projekte verzeichneten weniger starke Ratenreduktionen.
Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2020 -24,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -6,5 Mio. EUR).
4.4. Segmentdarstellung der Covid-19 Effekte
Umsatzerlöse
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
davon Wertmin-derungen und Schätzungsände-rungen im Zusammenhang mit Covid-19 davon Kosten für Personalabbau
Bereinigtes Ergeb-nis vor Zinsen und Steuern
EBIT-Marge
Aero- structuresEngines & NacellesCabin Interiors
Summe in Mio. EUR
184,7 -26,7
115,3 -22,9
226,9 -24,7
-18,1
-4,1
-8,6 -3,3
-9,0 -4,5
-35,6 -11,9
-4,5
-11,0
-11,2
-26,8
-2,5 %
-9,6 %
-4,9 %
-5,1 %
5. RISIKOBERICHT
Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unter-nehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf früh-zeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risi-kostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfol-gen zentral für den gesamten Konzern.
Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamt-verantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführlicher Review der Top-15-Risiken im Konzern. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vor-stand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.
Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken über-schau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.
Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:
5.1. Managementrisiken
Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Busi-nessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktuali-sierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Ge-schäftsjahr ab.
Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.
Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konse-quente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Verände-rungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.
5.2. Absatzrisiken
Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Ge-schäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssitua-tion kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungenvon Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzi-eller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaft-lichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Ände-rung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flug-zeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern herge-stellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulier-ten Zeitraum verdient werden können.
Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche - einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Liefer-verträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum- Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferver-träge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und dem europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen.
5.3. Einkaufs und Lieferantenrisiko
Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträ-gen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zu-lassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken beste-hen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko redu-ziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist eben-falls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen - sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance - werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Manage-ment Reviews an den Vorstand berichtet.
5.4. Betriebsunterbrechungsrisiko
Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.
5.5. Projektmanagement
Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Pro-jekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob
FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt ver-bundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um - falls erforderlich - notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.
5.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko
Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke be-stimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unter-nehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unterneh-men verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.
Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln mini-miert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinausgehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausge-führt wurden.
Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkun-gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-mens kommen.
5.7. Finanzielle Risiken
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das über-greifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorher-sehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt deriva-tive Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusi-chern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließ-lich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäf-te sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
5.7.1. Währungsrisiko
Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewi-ckelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zurAbsicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD- Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisenterminge-schäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attrak-tiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finan-zinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkun-gen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funk-tionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmit-tel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffek-te der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Um-rechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 3.338 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8.139 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR- USD von -5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von -3.689 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -8.997 TEUR) geführt.
5.7.2. Zinsrisiko
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variab-ler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR- Girokonten verrechnet werden.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Ge-schäftsjahr 2020 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 587 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskos-ten betrugen 10 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 0 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst.
5.8. Risiken in Bezug auf administrative und produktionstech- nische Systeme
FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Sys-temrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträch-tigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber- Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicher-heitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unter-nehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.
5.9. Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugin-dustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund ein umfangreiches Anpassungspa-ket (z.B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitar-beiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkos-tenreduktion) um. Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pan-demie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikoma-nagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken:
Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Zusätzlich kann ein Anhalten der Pande-mie und der damit einhergehenden Restriktionen zu Einschrän-kungen bei FACC selbst als auch bei ihren Geschäftspartnern führen (z. B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logis-tikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöp-fungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfüg-barkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen.
Aufgrund der Pandemie besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Luftfahrzeugsektor bzw. FACC auf dem Arbeitsmarkt generell als weniger attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Zudem besteht das Risiko von Know-how-Verlust durch den Abgang von Schlüsselarbeitskräften aufgrund der vorübergehend getrübten Geschäftsaussichten.
Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit ver-bundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2020 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Netto-verschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen.
Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikoma-nagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (z.B. Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingakti-vitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungsbetreibung) reduziert.
6. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION
FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Ge-schäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietä-rer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeiti-gen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Pro-dukten eingegangen.
Im Geschäftsjahr 2020 wendete FACC 55,9 Mio. EUR bzw. 10,6 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene For-schungs- und Entwicklungsleistungen auf.
Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unter-nehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Haupt-ansatz, um sich im Markt von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Gerade in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie gewinnen Forschung und Innovation in der Luftfahrt noch zusätzlich an Stellenwert. Die Auseinandersetzung mit neuen Produktanforde-rungen - beispielsweise keimfreien Oberflächen - sowie die lau-fende Optimierung der Fertigungstechnologien sind nur zwei aktuelle Beispiele dafür, wie sich FACC proaktiv weiterentwickelt, um auch mit volatilen Marktprognosen und Produktionsraten umgehen zu können.
Ganz generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Themen:
• Gewichtsreduktion
• Robuste Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit
• Nachhaltige Materialien
• Urban Air Mobility (UAM)
• Passagierschutz
Patente und Preise
2020 konnte FACC den Innovation Award des Landes Oberöster-reich gewinnen und wurde zudem für den Österreichen Staats-preis nominiert. Auch mehrere Patente konnten wieder angemel-det werden.
UAM
Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenim-manenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt- Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance sowie als Auf-trag, sich auch mit diesem neuen Thema intensiv zu beschäftigen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Erteilung einer Experimentellen Flugbewilligung von den Österreichischen Behör-den Ende 2020. Diese Technologie zur Marktreife voranzutreiben, bleibt ein Eckpfeiler der Innovationsstrategie von FACC.
Passagierschutz
Die Covid-19-Pandemie hat den Schutz von Flugpassagieren vor Bakterien und Viren ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Auseinandersetzung mit keimfreien Oberflächen und den ent-sprechenden Substanzen steht neuerdings ganz oben auf der Anforderungsliste von Kunden und potenziellen Kunden. FACC erwartet die erfolgreiche Markteinführung eines ersten einschlä-gigen Produkts bereits Mitte 2021. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Thema Kabinenluftumwälzung mehrere vielversprechende Ansätze zur weiteren Bearbeitung identifiziert werden.
Nachhaltige Materialien
Eine verbesserte Klimabilanz sowie verringerte Produktlebens-zykluskosten stehen bei der Auseinandersetzung mit nachhaltigen Materialien im Fokus. FACC untersucht hier aktuell in Zusammen-arbeit mit Partnern aus der rohstoffherstellenden Industrie Optionen für faserverstärkte Naturharze als langfristige Alterna-tive zu Kunstharzen. Im Bereich der Life Cycle Assessments (LCA) startete FACC im Februar 2021 in Kooperation mit Airbus sowie weiteren Partnern ein Projekt, in dessen Rahmen die Le-benszykluskosten von Luftfahrtkabinenprodukten so vollständig wie möglich beziffert werden sollen.
7. MITARBEITER
Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.655 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.371 FTE).
In Österreich waren zum 31. Dezember 2020 2.410 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 91 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.
Central Services Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Tochtergesellschaften FACC AG
Summe
ArbeiterAngestellte
Gesamt
182
421
603
548 274 475
183 96 148
731 370 623
55 -
232 41
287 41
1 534
1 121
2 655
Im Vergleich zum Vorjahr waren damit um 716 FTE weniger bei FACC beschäftigt. Der Großteil dieser Reduktion ist auf einen durch die Covid-19-Pandemie bedingten Mitarbeiterabbau Ende Oktober an den Standorten in Österreich zurückzuführen. Auf-grund der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde mit den Sozialpartnern ein Sozialplan verhandelt. Dieser dient in erster Linie als finanzielles Auffangnetz und zur Überbrückung für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Zusätzlich wurde ein besonderer Härtefonds des Betriebsrats mit einem Volumen von 300 TEUR eingerichtet. Anhand fixer Kriterien soll hier vom Mit-arbeiterabbau besonders hart getroffenen Personen rasch gehol-fen werden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für den Perso-nalabbau betrug 11.945 TEUR.
Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitar-beiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 41 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 % kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27% für ein Technologieun-ternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.
7.1. Corona-Management bei FACC
FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassen-des Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine mehrmals wöchentlich tagende Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management- und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahl-reiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Im Durch-schnitt befanden sich jeweils rund 200 Mitarbeiter im Home-office. Wo möglich wurden Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. wurde der Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzei-tig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. Im November und Dezember 2020 wurden zwei Flächentests an den österrei-chischen Standorten durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequo-te von rund 99 % belegt die hohe Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Dadurch gab es im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen eine geringere Zahl an Covid-19-Infektionen.
7.2. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mit- arbeiterzufriedenheit
Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen, die FACC Jahr für Jahr anbietet. 2020 sind aller-dings zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. In dieser schwierigen Zeit hat FACC ihre Mitarbeiter stets zeitnah und umfassend über alle Kanäle mit Informationen zu aktuellen Entwicklungen und die daraus resultierenden Aus-wirkungen und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens umfas-send informiert und so einen aktiven Beitrag zur Mitarbeiterzu-friedenheit geleistet. Abseits von Corona-bezogenen Themen konnten im Rahmen des Möglichen einige der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist regel-
mäßig voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate ist ein weiterer Beitrag, den FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrie-den", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberöster-reichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde und das nach der Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF- Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als aner-kannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförde-rung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskrite-rien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.
7.3. FACC Academy
Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Beleg-schaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2020 in Summe 177 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.508 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 27 externe Trainings statt, in denen 304 Mitarbeiter geschult wurden.
Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwor-tungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte wer-den auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuge-schnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advan-ced", "Bekannter Versender", "Counterfeit & Suspected Unappro-ved Parts", "Bauabweichung", "Materialfluss" oder "Foreign Ob-ject Damage" (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Sub-stanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforde-rungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus die Trai-ningsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die in-ternationalen Standorte komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitar-beiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektma-nagement tätige Mitarbeiter.
7.4. Global Family
Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 41 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absol-viert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2020 auf-
grund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden.
Firmenweite Veranstaltungen wie Jubilarfeiern, ein Mitarbeiter-fest oder die traditionelle Weihnachtsfeier mussten leider entfal-len. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder for-schungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortge-führt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.
7.5. Interne Nachwuchsvorsorge
Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrl ingsausbil-dung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2020 in Summe 39 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehr-lingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staat-lich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.
Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT- Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Mög-lichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.
7.6. FACC Stipendium
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" erstmals das FACC-Stipendium im Ge-samtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zu-wendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.
8. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT
Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesell-schaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökolo-gisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und ope-rative Einheiten eng zusammen.
Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltig-keits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.
9. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.
10. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB
10.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des inter-nen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentli-chen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsys-tems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschrei-ben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß §82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsys-tem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsys-tem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.
Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäfts-lage des Unternehmens getroffen werden können.
Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktions-trennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließ-lich kollektiver und auf wenige Personen eingeschränkte Zeich-nungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.
Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.
Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen viertel-jährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäfts-entwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsaus-schusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.
Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten In-vestitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitio-nen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.
10.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrech- ten und damit verbundenen Verpflichtungen
Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dez- ember 2020 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.
Zum 31. Dezember 2020 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indi-rekt mit 55,5 % an FACC beteiligt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.
Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2020 44,5 % oder 20.397.364 Stück.
Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in des-sen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.
10.3. Genehmigtes Kapital
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapi-tals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktio-näre erfolgen.
Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.
10.4. Bedingtes Kapital
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten beding-ten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmig-te bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapital- erhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.
10.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat
Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapi-tals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.
Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.
10.6. Sonstige Angaben
Zum 31. Dezember 2020 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.
Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Akti-onären, sind FACC nicht bekannt.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn
• eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden
Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garan-tin (die FACC AG) erlangt, oder
• die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kon-trolliert.
11. AUSBLICK
11.1. Globale Einflüsse und Trends
Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona
Wie eingangs erwähnt, ist durch die Covid-19-Pandemie eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums eingetreten. Besonders betroffen davon sind die Luftfahrtbran-che, allen voran die Airline-Industrie, und damit verbunden auch das Flugzeugneugeschäft. Eine wesentliche Kennzahl in der Luft-fahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers - RPK). Das Erreichen des RPK-Niveaus von 2019 wird aus heutiger Sicht nicht vor Mitte 2023 (optimistischer Ausblick) beziehungsweise Ende 2024 (vor-sichtiger Ausblick) eintreffen.
Weltweite Flugzeugflotte
Die weitere Entwicklung rund um die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene globale Entwicklung von Konsum, Tourismus und Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht vollständig be-wertbar. Besonders eine längere Einschränkung der internationa-len Reiseaktivitäten verhindert eine rasche Erholung des Flugauf-kommens. Zum Jahresende 2020 waren bei den Airlines weltweit rund 22.500 Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen gemeldet. Rund 9.000 davon waren jedoch aus Nachfragegründen geparkt. Eine stufenweise Erholung des Verkehrsaufkommens wird zuerst die Wiederindienststellung der geparkten Flugzeugflotte bedeu-ten. Ein stabil steigender Bedarf an neuen Flugzeugen stellt sich daher erst zeitverzögert ein. Krisenbedingt geht FACC davon aus, dass rund 1.800 der momentan geparkten 9.000 Flugzeuge nicht wieder in den aktiven Linienbetrieb zurückkehren werden (vorzei-tige Ausflottung).
Zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets)
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf einzelne Flug-zeugmodelle sind unterschiedlich. Die aktuellen Einschränkungen im interkontinentalen Flugverkehr wirken sich dabei auf den Be-darf an großen Langstreckenflugzeugen am stärksten aus. So hat sich der Bedarf an Großraumflugzeugen 2020 halbiert. Die Baura-ten dieser Flugzeuge bleiben aus heutiger Sicht auch weiterhin auf einem zwar stabilen, aber reduzierten Niveau. FACC erwartet hier eine nur langsame Erholung der Nachfrage. Eine vollständige Erholung in diesem Marktsegment dürfte nicht vor 2025 eintre-ten.
Die Nachfrage an Kurzstreckenflugzeugen ist im Jahr 2020 eben-falls um rund 30 % zurückgegangen. Aufgrund der raschen Erho-lung einzelner Märkte, allen voran Asien und China, sollte sich dieser Markt ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erholen und könn-te bei weiterhin guter Entwicklung des US-amerikanischen des europäischen Markts bis zum Jahresende 2023 das Vorkrisenni-veau wieder erreichen. Der Bedarf an Business-Jets war durch die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 kurzfristig um rund 20% redu-ziert. Dieses Marktsegment (es repräsentiert für FACC ca. 80 Mio. EUR Umsatz pro Jahr) sollte sich rasch erholen und im Verlauf des Jahres 2022 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen.
Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt
Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, die CO2-Emissionen zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuel-le Verkehr und die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen. In Summe lag der Anteil der Luftfahrt-industrie an den gesamten globalen CO2-Emissionen 2019 bei 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert somit halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, den Anteil bis 2050 auf unter 1,5 % weiter zu reduzieren. Neue Antriebssys-teme, alternative Treibstoffe, konsequente Materialkreislaufwirt-schaft bis hin zur Verwendung neuer Materialien und Technolo-gien spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auf Basis ihrer umfas-senden und laufend erweiterten Leichtbaukompetenzen sowie innovativer neuer Ansätze im Hinblick auf die ökologischen Anfor-
derungen künftiger Flugzeuggenerationen kann FACC dem Markt attraktive neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.
11.2. FACC-Konzern
Aufbauend auf den neuen Anforderungen des Luftfahrtmarkts hat FACC im Jahr 2020 ihre kurz- und mittelfristige Planung überar-beitet. Damit einhergehend wurden die strategische Ausrichtung des Konzerns neu bewertet und anhand der durchgeführten Ana-lysen die FACC Roadmap 2030 entwickelt.
Strategie 2030
Kernelement der FACC Roadmap 2030 ist und bleibt es innovative Leichtbaulösungen für die Aerospace-Industrie anzubieten. Dazu wird FACC ihre Kompetenzen weiter perfektionieren und auf dieser Basis bestehenden und neuen Kunden integrierte Gesamt-systeme anbieten. Zusätzliches Wachstum soll durch das Enga-gement in neu entstehenden Märkten wie der Urban Air Mobility (UAM) und dem stark wachsenden Raumfahrtsektor generiert werden. Sowohl im Kernsegment als auch in den neuen Märkten beansprucht FACC auf Grundlage ihrer globalen Entwicklungs- und Fertigungskompetenz auf höchstem Niveau die Position eines Tier-1-Partners.
Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2021
Die Absicherung der Finanzkraft und Liquidität sowie die Rück-kehr zu einer nachhaltigen Ertragskraft stehen im Vordergrund. Wesentliche operative und strategische Maßnahmen wurden getroffen und werden mit hohem Fokus umgesetzt.
• Der eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kern-kompetenzen in das Fertigungsnetzwerk der FACC Standorte wird weiter intensiviert. Ziel ist es, den Wertstrom zu verein-fachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains zu reduzie-ren. Hierfür wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 entspre-chende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein ist die Herstellung von metallischen Komponenten, die bisher zu 100 % zugekauft wurden. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wurde 2020 nun die Fertigung von Aluminium-beschlägen in Eigenproduktion gestartet. Das bereits im Haus gefertigte Volumen wird im Geschäftsjahr 2021 weiter ausge-baut und erhöht.
• Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flug-zeugeinrichtungen schreitet ebenfalls planmäßig voran. Neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien und Prozesse entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fer-tigungsstart erfolgte im vierten Quartal 2020. 2021 wird nun die kontinuierliche Erhöhung des Fertigungsvolumens vorange-trieben.
• Die Reduktion der Materialkosten durch die Konsolidierung der bestehenden Supply Chains befindet sich in Umsetzung. Ziel ist es hier, die Auslastung bei strategischen Partnern durch Mengeneffekte nachhaltig zu stärken und gleichzeitig die di-rekten Materialzukaufkosten sowie die internen Administrati-onskosten zu senken.
• Mit Jahresbeginn 2021 wurde ein Inventarreduktionsp ro-gramm im Ausmaß von 40 Mio. EUR gestartet. Ziel ist, die Be-stände von FACC über alle Unternehmensbereiche hinweg (SOP, Planung, Einkauf und Beschaffung, Logistikwege intern und extern, Konsignationslager u. v. m.) bis Ende 2021 zu redu-zieren. Dadurch wird derzeit gebundenes Kapital freigemacht und steht zur Finanzierung neuer Produkte und zur Erhöhung von Marktanteilen im Kerngeschäft zur Verfügung.
• Zur Erhöhung der bei FACC installierten Kapazitäten wird die Rückverlagerung der Erzeugung einzelner Composite-Produkte aus Supply Chains in die Eigenfertigung im Verlauf des Ge-schäftsjahres 2021 abgeschlossen. Ziel ist es, die interne Fer-tigung bis Herbst 2021 in Schritten auf 100 % zu erhöhen. Die-se Aktivitäten erhöhen zwar nicht den Konzernumsatz, opti-mieren jedoch die Auslastung der Fertigungsstandorte von FACC.
• Die Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lern-kurven- und Produktionstaktungseffekte sowie durch die Nut-zung von Automatisierungspotenzialen wird unverändert wei-tergeführt.
• Bereits im vierten Quartal 2020 hat FACC ihre administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden ihre Organisation insgesamt verschlankt. Die daraus resultierende Fixkostenre-duktion wird sich ab dem zweiten Quartal 2021 positiv auf die Kostenstruktur des Konzerns auswirken.
• Die bereits angekündigte Investition in den neuen Standort in Kroatien wird im Verlauf des Jahres 2021 in deutlich reduzier-tem Umfang gestartet. Der Produktionsbeginn ist für das Jahr 2022 geplant.
• Die Umsetzung der in den Jahren 2019 und 2020 gewonnenen Neuaufträge bildet einen weiteren essenziellen Tätigkeits-schwerpunkt für das Jahr 2021. Diese Projekte sollen im Ge-schäftsjahr 2022 erste Produktionsumsätze erzielen.
• Klar im Fokus steht im Geschäftsjahr 2021 auch die Akquisiti-on von zusätzlichem Neugeschäft in den drei Kernsegmenten (Aerostructures, Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors).
• Alle Innovationsprojekte im F&E-Bereich werden auch im Geschäftsjahr 2021 vorangetrieben. Unter anderem konzen- triert sich FACC hier auf die Erforschung neuer Materialien und Fertigungsprozesse, die Entwicklung von virenfreien Ober-flächen sowie den zukünftigen Einsatz von biologischen Werk-stoffen als Ersatz für petrochemische Produkte.
Ausblick auf Umsatz und Ertragskraft
Unter der Annahme, dass es im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 zu einer Stabilisierung der Luftfahrtindustrie kommt , und auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen zu den für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen sowie der kurz- und mittel-fristigen Bauraten beträgt die Umsatzerwartung für das Ge-schäftsjahr 2021 rund 500 Mio. EUR. Aufgrund der erwarteten Umsatzentwicklung sowie von bereits eingeleiteten und zusätz-lich eingeplanten Kostenreduktionsmaßnahmen erwartet das Management von FACC auf Jahressicht 2021 ein ausgeglichenes EBIT. Dabei dürften insbesondere umsatzschwache Monate das
Ergebnis stärker belasten, sodass ein stabil positives Ergebnis erst im vierten Quartal 2021 zu erwarten ist.
Ried im Innkreis, am 8. März 2021
Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands
Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands
Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020
2019 | 2020 | ||
angepasst1) 2) | |||
Note | EUR'000 | EUR'000 | |
Umsatzerlöse | 10 | 653.067 | 526.891 |
Umsatzkosten | 11 | -598.840 | -519.400 |
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) | 54.227 | 7.490 | |
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | 12 | -901 | -1.043 |
Vertriebsaufwendungen | 13 | -6.653 | -10.841 |
Verwaltungsaufwendungen | 14 | -35.312 | -46.020 |
Sonstige betriebliche Erträge | 15 | 12.040 | 9.804 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen | 16 | -1.339 | -33.741 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 22.062 | -74.351 | |
Finanzierungsaufwendungen | 19 | -10.417 | -8.657 |
Sonstiges Finanzergebnis | 19 | 2.021 | 1.855 |
Finanzergebnis | -8.396 | -6.802 | |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 13.666 | -81.153 | |
Ertragsteuern | 20 | -2.514 | 4.160 |
Ergebnis nach Steuern | 11.153 | -76.993 | |
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 15 | 19 | |
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 11.138 | -77.012 | |
Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) | 21 | 0,24 | -1,68 |
Ausgegebene Aktien in Stück | 45.790.000 | 45.790.000 |
1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).
2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020
2019 | 2020 | ||
angepasst1) 2) | |||
Note | EUR'000 | EUR'000 | |
Ergebnis nach Steuern | 11.153 | -76.993 | |
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 34 | 44 | -333 |
Cashflow Hedges | 34 | 3.954 | 12.967 |
Steuereffekt | 20 | -988 | -3.242 |
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 3.009 | 9.392 | |
Neubewertungseffekt Abfertigung | 36 | -98 | 323 |
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) | 34 | 15 | 1 |
Steuereffekt | 20 | 21 | -81 |
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -62 | 244 | |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 2.947 | 9.636 | |
Gesamtergebnis | 14.100 | -67.357 | |
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 15 | 19 | |
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 14.085 | -67.376 |
1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).
2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.
Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2020
VERMÖGENSWERTE
01.03.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ||
angepasst1) | angepasst1) | |||
Note | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 22 | 21.309 | 22.096 | 4.468 |
Sachanlagen | 23 | 172.866 | 181.616 | 167.890 |
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 24 | 41.757 | 50.626 | 32.968 |
Vertragsvermögenswerte | 25 | 15.099 | 5.433 | 3.021 |
Vertragserfüllungskosten | 26 | 107.833 | 97.522 | 95.887 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 27 | 457 | 472 | 501 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 28, 49 | 6.156 | 5.633 | 5.416 |
Sonstige Forderungen | 29 | 8.657 | 8.838 | 9.405 |
Derivative Finanzinstrumente | 46 | 0 | 0 | 2.109 |
Latente Steuern | 20 | 5.512 | 3.455 | 5.187 |
Langfristiges Vermögen | 379.647 | 375.691 | 326.852 | |
Vorräte | 30 | 123.781 | 122.798 | 105.571 |
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 31 | 15.190 | 8.715 | 5.566 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32 | 95.998 | 98.824 | 61.374 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 49 | 24.218 | 19.390 | 18.610 |
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 38 | 407 | 263 | |
Derivative Finanzinstrumente | 46 | 0 | 0 | 14.362 |
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 32 | 37.949 | 35.125 | 24.376 |
Liquide Mittel | 33 | 90.062 | 75.790 | 92.548 |
Kurzfristiges Vermögen | 387.237 | 361.049 | 322.670 | |
Bilanzsumme | 766.883 | 736.740 | 649.522 |
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
01.03.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ||
angepasst1) | angepasst1) | |||
Note | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Grundkapital | 34 | 45.790 | 45.790 | 45.790 |
Kapitalrücklagen | 34 | 221.459 | 221.459 | 221.459 |
Fremdwährungsumrechnungsrücklage | 34 | -665 | -621 | -954 |
Sonstige Rücklagen | 34 | -7.321 | -4.418 | 5.551 |
Bilanzgewinn | 34 | 44.063 | 48.332 | -28.757 |
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 303.326 | 310.543 | 243.089 | |
Nicht beherrschende Anteile | 34 | 49 | 68 | |
Eigenkapital | 303.360 | 310.591 | 243.157 | |
Schuldscheindarlehen | 39 | 0 | 70.000 | 70.000 |
Anleihen | 39 | 89.769 | 0 | 0 |
Leasingverbindlichkeiten | 39 | 74.131 | 79.772 | 77.192 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 39 | 32.464 | 18.718 | 13.209 |
Derivative Finanzinstrumente | 46 | 64 | 14 | 0 |
Investitionszuschüsse | 35 | 9.866 | 8.385 | 9.125 |
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 36 | 9.860 | 10.657 | 9.658 |
Sonstige Rückstellungen | 38 | 12 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 22 | 66 | 63 | |
Latente Steuerschulden | 20 | 450 | 867 | 384 |
Langfristige Schulden | 216.638 | 188.479 | 179.630 | |
Schuldscheindarlehen | 39 | 34.000 | 0 | 0 |
Anleihen | 39 | 0 | 89.916 | 0 |
Leasingverbindlichkeiten | 39 | 5.316 | 4.622 | 5.011 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 39 | 69.021 | 25.994 | 159.219 |
Derivative Finanzinstrumente | 46 | 10.532 | 1.910 | 0 |
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 37 | 17.312 | 4.845 | 6.026 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.819 | 83.465 | 26.956 | |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 49 | 4.623 | 4.508 | 8.479 |
Investitionszuschüsse | 35 | 946 | 1.327 | 858 |
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern | 2.279 | 1.210 | 271 | |
Sonstige Rückstellungen | 38 | 6.621 | 879 | 2.182 |
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 40 | 21.417 | 18.994 | 17.734 |
Kurzfristige Schulden | 246.886 | 237.670 | 226.735 | |
Bilanzsumme | 766.883 | 736.740 | 649.522 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Note | Grundkapital | Kapitalrücklage | Fremdwährungs- | |
umrechnungs- | ||||
rücklage | ||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | ||
Stand am 1. März 2019 | 45.790 | 221.459 | -665 | |
Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 | 3 | 0 | 0 | 0 |
Stand am 1. März 2019 | 45.790 | 221.459 | -665 | |
Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 34 | 0 | 0 | 44 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | 44 | |
Dividendenzahlung | 34 | 0 | 0 | 0 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 45.790 | 221.459 | -621 | |
Stand am 1. Jänner 2020 | 45.790 | 221.459 | -621 | |
Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 34 | 0 | 0 | -333 |
Gesamtergebnis | 0 | 0 | -333 | |
Dividendenzahlung | 34 | 0 | 0 | 0 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 45.790 | 221.459 | -954 |
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
Wertpapiere - Erfolgs- | Rücklage für | Rücklage | Bilanzgewinn | Gesamt | Nicht | Gesamtes |
neutral zum Beizule- | Cashflow Hedge | IAS 19 | beherrschende | Eigenkapital | ||
genden Zeitwert | Anteile | |||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
-2 | -3.991 | -3.328 | 39.674 | 298.937 | 34 | 298.971 |
0 | 0 | 0 | 4.389 | 4.389 | 0 | 4.389 |
-2 | -3.991 | -3.328 | 44.063 | 303.326 | 34 | 303.360 |
0 | 0 | 0 | 11.138 | 11.138 | 15 | 11.153 |
11 | 2.965 | -73 | 0 | 2.947 | 0 | 2.947 |
11 | 2.965 | -73 | 11.138 | 14.085 | 15 | 14.100 |
0 | 0 | 0 | -6.869 | -6.869 | 0 | -6.869 |
9 | -1.026 | -3.401 | 48.332 | 310.543 | 49 | 310.591 |
9 | -1.026 | -3.401 | 48.332 | 310.543 | 49 | 310.591 |
0 | 0 | 0 | -77.012 | -77.012 | 19 | -76.993 |
1 | 9.725 | 243 | -78 | 9.558 | 0 | 9.558 |
1 | 9.725 | 243 | -77.090 | -67.454 | 19 | -67.435 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
10 | 8.699 | -3.159 | -28.757 | 243.089 | 68 | 243.157 |
Sonstige Rücklagen
.
Konzern-Kapitalflussrechnung | |||
2019 | 2020 | ||
angepasst1) 2) | |||
Note | EUR'000 | EUR'000 | |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 13.666 | -81.153 | |
Zuzüglich Finanzergebnis | 19 | 8.396 | 6.802 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 22.062 | -74.351 | |
zuzüglich/abzüglich | |||
Abschreibungen und Wertminderungen3) | 18 | 18.794 | 50.074 |
Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 26 | 13.277 | 10.873 |
Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 26 | 0 | 2.873 |
Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 31 | 0 | 1.780 |
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | 35 | -215 | -348 |
Veränderung langfristiger Rückstellungen | 38 | -12 | 0 |
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 36 | 700 | -675 |
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge | 41 | -10.853 | 8.909 |
43.753 | -865 | ||
Veränderungen im Working Capital | |||
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 30, 31 | 6.460 | 16.783 |
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, | |||
sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten | 29, 32 | 13.002 | 40.365 |
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 40 | -9.957 | -43.835 |
Veränderung kurzfristige Rückstellungen | 38 | -3.674 | 1.302 |
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 49.583 | 13.751 | |
Erhaltene Zinsen | 42 | 746 | 156 |
Gezahlte Steuern | 20 | -2.355 | -1.175 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 47.974 | 12.732 | |
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte | 22, 23, 43 | -18.244 | -15.241 |
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 22, 23, 43 | 17 | 63 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -18.227 | -15.178 | |
Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen | 39 | 70.000 | 0 |
Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten | 39 | 74 | 142.437 |
Auszahlung aus der Tilgung der Anleihe | 39 | 0 | -90.000 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen | 39 | -34.000 | 0 |
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten | 39 | -57.260 | -14.721 |
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen | 39 | -4.941 | -7.980 |
Dividendenzahlung | 34 | -6.869 | 0 |
Gezahlte Zinsen | 42 | -10.525 | -9.044 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -43.521 | 20.692 | |
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | -13.774 | 18.246 | |
Liquide Mittel am Beginn der Periode | 90.062 | 75.790 | |
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | -498 | -1.488 | |
Liquide Mittel am Ende der Periode | 75.790 | 92.548 |
1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).
2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.
3) Das Geschäftsjahr 2020 enthält Wertminderungen des Firmenwerts in Höhe von 18.757 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR.
Konzernanhang
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
1. Allgemeine Information
Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Inn-kreis, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Haupt-betätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflä-chen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Ver-kehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidun-gen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Ver-bundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbau-teile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Monta-gelinien ihrer Kunden.
Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Seg-ment Prime Market (Amtlicher Handel).
Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation In-dustry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.
2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2020 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Com-mittee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwen-den sind, erstellt. Gemäß §245a UGB kommt diesem Konzernab-schluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.
Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunter-nehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2020. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und aus-ländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernab-schlusses aufgestellt.
Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach ein-heitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtli-cheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Kon-zernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" so-wie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatz-kostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristig-keiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgegli-chen werden.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, so-weit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftre-ten können.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverän-dert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäfts-jahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 51 - Auswir-kungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfge-schäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Indurstry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur einge-schränkt mit dem Geschäftsjahr 2020 vergleichbar.
3. Änderung von Fehlern
Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. Au-gust 2018 und zum 31. August 2019 der FACC AG ausgewählt und ei-ner Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen.
Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 1 März 2019 bzw. 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernanhang dargestellt.
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen bzw. Um-satzerlöse wurden vor Abschluss von Lieferverträgen, die durchsetz-bare Rechte und Pflichten begründen, eingestellt. Aus den zugrunde-liegenden Master-Contracts ergibt sich, dass durch diese Vereinbarun-gen keine durchsetzbaren Rechte entstehen. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, welche zum einen Anspruch auf Gegenleis-tung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzer-fassung kommen. Es handelt sich um keine variable Gegenleistung ge-
mäß IFRS 15.50ff, wenn der Kunde aufgrund eines vertraglich einge-räumten Rechts zukünftig noch eine Kaufentscheidung treffen muss, um eigenständig abgrenzbare Güter tatsächlich zu erhalten.
Gemäß IFRS 15.10 ist ein Vertrag eine Vereinbarung, die durchsetz-bare Rechte und Pflichten begründet. In der Gesetzesstelle wird aus-drücklich festgehalten, dass die Durchsetzbarkeit vertraglicher Rechte und Pflichten eine Rechtsfrage ist. Eine bilanzierungsfähige Gegenleistung besteht somit nur dann, wenn das Unternehmen einen vertraglich durchsetzbaren Anspruch hat. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, die zu einem Anspruch auf Gegenleistung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzerfassung kommen.
Für angefallene Kosten in Zusammenhang mit Verträgen bei denen kein durchsetzbarer Gegenleistungsanspruch besteht, kann jedoch eine Aktivierung als Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15.95ff in Betracht kommen. Je nach vertraglicher Gestaltung wäre auch eine Erfassung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorräte nach IAS 2 zu prüfen. Eine Überprüfung ist durch die FACC mit der Schlussfolgerung erfolgt, dass die Kriterien für den Ansatz von Vertragserfüllungskosten gem. IFRS 15.95ff erfüllt sind.
Die ergebnismäßige Auflösung von Investitionszuschüssen und For-schungsprämien erfolgt in Abhängigkeit vom entsprechenden Kunden-vertrag. Je nach vertraglicher Ausgestaltung der durchsetzbaren Rechte und Pflichten kann die Auflösung zu einem Zeitpunkt zur Gänze oder nach Abschluss von abgrenzbaren Leistungen mit vertraglichem Anspruch auf Gegenleistung erfolgen.
Aus dem Posten Sonstige Finanzverbindlichkeiten (langfristig) wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 25.040 TEUR in den Posten Leasingverbindlichkeiten (langfristig) umgegliedert. Die Ver-gleichswerte wurden entsprechend angepasst.
Ebenfalls wurden im Cashflow die Zeilen Einzahlungen aus der Auf-nahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, Auszahlun-gen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und die Zeile Veränderung kurzfristiger verzinslicher Verbindlichkeiten in die Zeilen Einzahlungen aus der Aufnahme von verzinslichen Ver-bindlichkeiten bzw. Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten zusammengefasst.
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
2019 | |||
Zuvor | Korrektur | Angepasst | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Umsatzerlöse | 665.036 | -11.968 | 653.067 |
Umsatzkosten | -598.260 | -581 | -598.840 |
Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) | 66.776 | -12.549 | 54.227 |
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | -901 | 0 | -901 |
Vertriebsaufwendungen | -6.653 | 0 | -6.653 |
Verwaltungsaufwendungen | -35.312 | 0 | -35.312 |
Sonstige betriebliche Erträge | 12.040 | 0 | 12.040 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen | -1.339 | 0 | -1.339 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 34.611 | -12.549 | 22.062 |
Finanzierungsaufwendungen | -10.417 | 0 | -10.417 |
Sonstiges Finanzergebnis | 2.716 | -695 | 2.021 |
Finanzergebnis | -7.701 | -695 | -8.396 |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 26.910 | -13.244 | 13.666 |
Ertragsteuern | -5.833 | 3.320 | -2.514 |
Ergebnis nach Steuern | 21.077 | -9.924 | 11.153 |
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 15 | 0 | 15 |
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 21.062 | -9.924 | 11.138 |
Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,46 | -0,22 | 0,24 |
Ausgegebene Aktien in Stück | 45.790.000 | 0 | 45.790.000 |
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
2019 | |||
Zuvor | Korrektur | Angepasst | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Ergebnis nach Steuern | 21.077 | -9.924 | 11.153 |
Währungsdifferenzen aus Konsolidierung | 44 | 0 | 44 |
Cashflow Hedges | 3.954 | 0 | 3.954 |
Steuereffekt | -988 | 0 | -988 |
Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 3.009 | 0 | 3.009 |
Neubewertungseffekt Abfertigung | -98 | 0 | -98 |
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert) | 15 | 0 | 15 |
Steuereffekt | 21 | 0 | 21 |
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -62 | 0 | -62 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 2.947 | 0 | 2.947 |
Gesamtergebnis | 24.024 | -9.924 | 14.100 |
davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile | 15 | 0 | 15 |
davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen | 24.009 | -9.924 | 14.085 |
Seite 26 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
01.03.2019 | 31.12.2019 | |||||
VERMÖGENSWERTE | Zuvor | Korrektur | Angepasst | Zuvor | Korrektur | Angepasst |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 21.309 | 0 | 21.309 | 22.096 | 0 | 22.096 |
Sachanlagen | 172.866 | 0 | 172.866 | 181.616 | 0 | 181.616 |
Forderungen aus kundenbezogenen | ||||||
Entwicklungsleistungen | 86.053 | -44.295 | 41.757 | 109.166 | -58.539 | 50.626 |
Vertragsvermögenswerte | 15.099 | 0 | 15.099 | 5.433 | 0 | 5.433 |
Vertragserfüllungskosten | 39.976 | 67.857 | 107.833 | 42.665 | 54.857 | 97.522 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 457 | 0 | 457 | 472 | 0 | 472 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 6.156 | 0 | 6.156 | 5.633 | 0 | 5.633 |
Sonstige Forderungen | 8.657 | 0 | 8.657 | 8.838 | 0 | 8.838 |
Latente Steuern | 8.101 | -2.589 | 5.512 | 2.465 | 990 | 3.455 |
Langfristiges Vermögen | 358.674 | 20.973 | 379.647 | 378.384 | -2.693 | 375.691 |
Vorräte | 123.781 | 0 | 123.781 | 122.798 | 0 | 122.798 |
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 28.851 | -13.661 | 15.190 | 8.715 | 0 | 8.715 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 95.998 | 0 | 95.998 | 98.824 | 0 | 98.824 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 24.218 | 0 | 24.218 | 19.390 | 0 | 19.390 |
Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 38 | 0 | 38 | 407 | 0 | 407 |
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | 37.949 | 0 | 37.949 | 35.125 | 0 | 35.125 |
Liquide Mittel | 90.062 | 0 | 90.062 | 75.790 | 0 | 75.790 |
Kurzfristiges Vermögen | 400.898 | -13.661 | 387.237 | 361.049 | 0 | 361.049 |
Bilanzsumme | 759.572 | 7.312 | 766.883 | 739.434 | -2.693 | 736.740 |
01.03.2019 | 31.12.2019 | |||||
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | Zuvor | Korrektur | Angepasst | Zuvor | Korrektur | Angepasst |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Grundkapital | 45.790 | 0 | 45.790 | 45.790 | 0 | 45.790 |
Kapitalrücklagen | 221.459 | 0 | 221.459 | 221.459 | 0 | 221.459 |
Fremdwährungsumrechnungsrücklage | -665 | 0 | -665 | -621 | 0 | -621 |
Sonstige Rücklagen | -7.321 | 0 | -7.321 | -4.418 | 0 | -4.418 |
Bilanzgewinn | 39.674 | 4.389 | 44.063 | 53.868 | -5.535 | 48.332 |
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 298.937 | 4.389 | 303.326 | 316.078 | -5.535 | 310.543 |
Nicht beherrschende Anteile | 34 | 0 | 34 | 49 | 0 | 49 |
Eigenkapital | 298.971 | 4.389 | 303.360 | 316.127 | -5.535 | 310.591 |
Anleihen | 89.769 | 0 | 89.769 | 0 | 0 | 0 |
Schuldscheindarlehen | 0 | 0 | 0 | 70.000 | 0 | 70.000 |
Leasingverbindlichkeiten | 48.678 | 0 | 48.678 | 54.732 | 25.040 | 79.772 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 58.710 | 0 | 58.710 | 43.758 | -25.040 | 18.718 |
Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 14 | 0 | 14 |
Investitionszuschüsse | 7.379 | 2.488 | 9.866 | 6.494 | 1.892 | 8.385 |
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 9.860 | 0 | 9.860 | 10.657 | 0 | 10.657 |
Sonstige Rückstellungen | 12 | 0 | 12 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 85 | 0 | 85 | 66 | 0 | 66 |
Latente Steuerschulden | 450 | 0 | 450 | 609 | 259 | 867 |
Langfristige Schulden | 214.942 | 2.488 | 217.430 | 186.329 | 2.150 | 188.479 |
Anleihen | 0 | 0 | 0 | 89.916 | 0 | 89.916 |
Schuldscheindarlehen | 34.000 | 0 | 34.000 | 0 | 0 | 0 |
Leasingverbindlichkeiten | 5.316 | 0 | 5.316 | 4.622 | 0 | 4.622 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 68.229 | 0 | 68.229 | 25.994 | 0 | 25.994 |
Derivative Finanzinstrumente | 10.532 | 0 | 10.532 | 1.910 | 0 | 1.910 |
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen | ||||||
Entwicklungsleistungen | 17.312 | 0 | 17.312 | 4.845 | 0 | 4.845 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.819 | 0 | 74.819 | 83.465 | 0 | 83.465 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.623 | 0 | 4.623 | 4.508 | 0 | 4.508 |
Investitionszuschüsse | 510 | 435 | 946 | 635 | 692 | 1.327 |
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern | 2.279 | 0 | 2.279 | 1.210 | 0 | 1.210 |
Sonstige Rückstellungen | 6.621 | 0 | 6.621 | 879 | 0 | 879 |
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen | 21.417 | 0 | 21.417 | 18.994 | 0 | 18.994 |
Kurzfristige Schulden | 245.658 | 435 | 246.094 | 236.978 | 692 | 237.670 |
Bilanzsumme | 759.572 | 7.312 | 766.883 | 739.434 | -2.693 | 736.740 |
Seite 28 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Kapitalflussrechnung
31.12.2019 | |||
Zuvor | Korrektur | Angepasst | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 26.910 | -13.244 | 13.666 |
Zuzüglich Finanzergebnis | 7.701 | 695 | 8.396 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 34.611 | -12.549 | 22.062 |
zuzüglich/abzüglich | |||
Abschreibungen und Wertminderungen | 18.794 | 0 | 18.794 |
Amortisierung Vertragserfüllungskosten | 6.327 | 6.951 | 13.277 |
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | -215 | 0 | -215 |
Veränderung langfristiger Rückstellungen | -12 | 0 | -12 |
Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 700 | 0 | 700 |
Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge | -11.929 | 1.076 | -10.853 |
48.275 | -4.522 | 43.753 | |
Veränderungen im Working Capital | |||
Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen | 20.121 | -13.661 | 6.460 |
Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, | |||
sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten | -5.430 | 18.431 | 13.002 |
Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | -9.957 | 0 | -9.957 |
Veränderung kurzfristige Rückstellungen | -3.674 | 0 | -3.674 |
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 49.335 | 248 | 49.583 |
Erhaltene Zinsen | 746 | 0 | 746 |
Gezahlte Steuern | -2.355 | 0 | -2.355 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 47.726 | 248 | 47.974 |
Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte | -17.905 | -339 | -18.244 |
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 17 | 0 | 17 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -17.888 | -339 | -18.227 |
Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen | 70.000 | 0 | 70.000 |
Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten | 80.668 | -80.595 | 74 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen | -34.000 | 0 | -34.000 |
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten | -137.974 | 80.714 | -57.260 |
Abflüsse aus Leasingvereinbarungen | -4.913 | -28 | -4.941 |
Dividendenzahlung | -6.869 | 0 | -6.869 |
Gezahlte Zinsen | -10.525 | 0 | -10.525 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -43.612 | 91 | -43.521 |
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | -13.774 | 0 | -13.774 |
Liquide Mittel am Beginn der Periode | 90.062 | 0 | 90.062 |
Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden | -498 | 0 | -498 |
Liquide Mittel am Ende der Periode | 75.790 | 0 | 75.790 |
4. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entschei-dungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rück-flüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rück-flüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.
Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2020 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nicht verändert und um-fasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.
Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezem-ber 2019 folgende Tochtergesellschaften:
Gesellschaft | Sitz | Nominalkapital | Währung | Anteilsquote | Hauptaktivitäten |
Entwicklung und Produktion | |||||
von Luftfahrtbauteilen; | |||||
FACC Operations GmbH | Ried im Innkreis, Österreich | 127.000.000 | EUR | 100 % | Kundendienst & Reparatur |
Produktion; | |||||
FACC Solutions (Canada) Inc. | Montreal, Kanada | 10.000 | CAD | 100 % | Kundendienst und Reparatur |
FACC Solutions Croatia d.o.o. | Zagreb, Kroatien | 20.000 | HRK | 100 % | Produktion |
FACC Solutions Inc. | Wichita, Kansas, USA | 10.000 | USD | 100 % | Kundendienst und Reparatur |
FACC Solutions s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 6.639 | EUR | 100 % | Design und Engineering |
FACC (Shanghai) Co., Ltd | Shanghai, China | 2.000.000 | RMB | 100 % | Design und Engineering |
FACC Solutions Private Limited | Pune, Indien | 20.420.530 | INR | 100 % | Design und Engineering |
CoLT Prüf und Test GmbH | St. Martin, Österreich | 35.000 | EUR | 91 % | Design und Engineering |
5. Konsolidierungsmethoden |
6. Währungsumrechnung
Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Un-ternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu be-werteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unterneh-mens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventu-alschulden werden gemäß IFRS 3 - soweit identifizierbar - bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den An-schaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung ak-tiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgene-rierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedri-geren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereig-nisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schlie-ßen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerieren-den Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).
Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen kons olidierten Unternehmen werden eliminiert.
Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergeb-nisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro um-gerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig be-treiben.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferen-zen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewer-tet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunterneh-men werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidier-ten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode um-gerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durch-schnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und mo-netären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.
Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
Währung Kanadische Dollar Indische Rupie Kroatische Kuna Chinesischer Renminbi Yuan US-Dollar
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
Kürzel | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 2020 | |
CAD | 1,4598 | 1,5633 | 1,4806 | 1,5300 |
INR | 80,1870 | 89,6605 | 78,4434 | 84,6392 |
HRK | 7,4395 | 7,5519 | 7,4154 | 7,5384 |
RMB | 7,8205 | 8,0225 | 7,7421 | 7,8747 |
USD | 1,1234 | 1,2271 | 1,1157 | 1,1422 |
2019
7. Auswirkungen von Covid-19
Die Coronakrise hat FACC schwer getroffen.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es insbesondere in folgenden Bereichen zu Auswirkungen auf Schätzungen und Ermessensspielräume:
• Es traten Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 durch die Covid-19-Krise auf, womit die Durchführung von Wertminderungstests von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwert notwendig wurde (siehe Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).
• Bei den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen kam es zu Schätzungsänderungen in Bezug auf verscho-bene Teilelieferungen sowie gestiegener Zinssätze (siehe Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen).
• Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsleistungen für Kunden führte aufgrund von verschobenen Teilelieferungen und gestiegener Zinssätze zu Anpassungen (siehe Note 26 - Vertragserfüllungskosten und siehe Note 31 - Kundenbezogenen Entwicklungsleistungen).
• Bei der Absicherung von Zahlungsströmen kann Hedge Ac-counting dann angewandt werden, wenn der Eintritt des Grund-geschäfts höchstwahrscheinlich ist. Bei bestehenden Siche-rungsbeziehungen wird diese Einschätzung regelmäßig evalu-iert. Hinsichtlich des Hedge Accountings wurde die Einschät-zung betreffend den Eintritt von erwarteten Transaktionen ak-tualisiert. Zum 31. Dezember 2020 wurden diese weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen und führten somit zu keinen Änderungen (siehe Note 46 - Derivative Finanzinstru-mente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge).
• Die Covid-19-Krise führte zu einer Verschlechterung des Kre-ditrisikos bei Vertragspartnern, was in den Berechnungsmodel-len für die Expected Credit Losses zum 31. Dezember 2020 be-rücksichtigt wurde (siehe Note 32 - Forderungen).
• Zudem fand eine Überprüfung der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen und Verlust-vorträgen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit künftiger zu ver-steuernder Erträge statt. Aufgrund der bestehenden Unsicher-heiten konnten zum 31. Dezember 2020 nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet werden (siehe Note 20 - Ertragsteuern und latente Steueran-sprüche/-schulden).
Je nach Entwicklung der Covid-19-Krise können sich in den ge-nannten Bereichen auch Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2021 ergeben.
Diese Schätzungsänderungen bzw. bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
Bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte, sowie Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit Covid-19
EBIT-wirksame Effekte
Erläuterung
Wertminderungstest (IAS 36)Wertminderung Firmenwert
Siehe Note 22 - Immmaterielle Vermögenswerte und FirmenwerteWertminderungstest (IAS 36)Wertminderung Sachanlagen Siehe Note 23 - SachanlagenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)Schätzungsänderungen bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen
Siehe Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen EntwicklungsleistungenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)
Wertminderungen bei Vertragserfüllungskosten
Siehe Note 26 - VertragserfüllungskostenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)
Wertminderungen bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen
Siehe Note 31 - Kundenbezogene EntwicklungsleistungenPersonalaufwand (IAS 19/IAS 20)
Ergebniswirksam erfasste Ansprüche aus Kurzarbeit
Siehe Note 17 - PersonalaufwandPersonalaufwand (IAS 19/IAS 20)
Aufwendungen aus Personalabbau Siehe Note 17 - Personalaufwand
Sonstiger betrieblicher Ertrag
Fixkostenzuschuss I
Siehe Note 15 - Sonstige betriebliche Erträge
Bilanzieller Effekt
EUR'000
-18.757
-7.685
-3.777 -2.873
-1.780
27.299
-11.945
Expected Credit Loss auf Finanzinstrumente (IFRS 9)
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen
Siehe Note 32 - Forderungen und Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen
Entwicklungsleistungen
EBIT-neutrale Effekte
Erläuterung
Latente Steuern (IAS 12)
Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020, sowie der veränderten Planungsannahmen konnten nicht auf sämtliche steuerliche
Verlustvortäge aktive latente Steuern angesetzt werden
Siehe Note 20 - Ertragssteuern und latente Steueransprüche/-schuldenEigenkapital
Die im Anhang des Geschäftsberichts der FACC AG zum 31. Dezember 2019 angeführte vorgeschlagene Dividende von 0,15 EUR je Aktie, wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2020 nicht ausgeschüttet
Siehe Note 34 - EigenkapitalFinanzverbindlichkeiten (IFRS 9) - Neuverhandlung Covenants
Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezember 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezember 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft.
Siehe Note 39 - FinanzverbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten (IFRS 9)
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Ba-sisvertrag integriert
Siehe Note 39 - FinanzverbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeiten (IFRS 9)
Zum Bilanzstichtag sind Stundungen für Abgaben und Steuern im Ausmaß von
17.819 TEUR aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt.
8. Schätzungen und Ermessensspielräume
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Ma-nagement zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermö-genswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode be-einflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermö-genswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Ver-
tragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungs-werts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüber-schüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zu-kunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden er-warteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von
FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten ge-troffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfort-führung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berück-sichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.
Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Pla-nungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dar-zustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Pla-nungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmen-werts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläu-tert.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2020, sofern Anzeichen für eine Wert-minderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom ver-wendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter wer-den vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annah-men über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungs-überschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenomme-nen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsi-cherheit in einer angemessenen Weise.
Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte dessel-ben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.
Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgeleg-ten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit ge-prüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden angegeben.
Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnis-ses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Lea-singverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses erge-ben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.
Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingver-hältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentschei-dungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlän-gerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereit-stellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Lea-singverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Ver-längerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mieterein-bauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Ver-mögenswerts).
Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundelie-genden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirt-schaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nut-zungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenz-fremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinss-ätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobacht-barer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefal-lene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 ange-führte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidun-gen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beein-flusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.
Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategori-siert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lager-dauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern er-folgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltsstei-gerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemesse-nen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an lang-fristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zu-gänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn-
und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Infla-tionsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 36 - Verpflichtun-gen gegenüber Dienstnehmern angeführt.
Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen be-züglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeit-punkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewer-tung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.
Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standar-disierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksich-tigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rück-stellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden re-gelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.
Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auf-tragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskos-ten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Manage-ments hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderun-gen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.
Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen.
Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Ein-schätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Aus-gang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen er-folgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinungvorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestä-tigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesent-licher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berück-sichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von ein-geholten Rechtsmeinungen.
FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland und im Aus-land. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten sind Einschätzungen zu treffen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsan-waltsschreiben und Beurteilungen der internen Rechtsabteilung.
9. Geschäftssegmente
Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Er-folgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vor-stand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:
• Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Strukturbauteilen
• Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Re-paratur von Triebwerksbauteilen
• Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Innenausstattungen
Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunter-nehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Per-sonal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich En-gineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die opera-tiven Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfül-lung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zuge-ordnet.
Aerostructures | Engines & Nacelles | Cabin Interiors | Summe | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Rumpfgeschäftsjahr 2019 | ||||
Umsatzerlöse | 240.163 | 152.383 | 260.521 | 653.067 |
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 22.599 | 5.977 | -6.513 | 22.062 |
Investitionen | 8.802 | 2.715 | 6.727 | 18.244 |
Abschreibungen und Wertminderungen | 8.217 | 4.740 | 5.837 | 18.794 |
Vermögenswerte am 31. Dezember 2019 | 331.847 | 153.591 | 251.303 | 736.740 |
davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2019 | 185.868 | 70.756 | 100.669 | 357.293 |
Seite 34 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
Aerostructures | Engines & Nacelles | Cabin Interiors | Summe |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
Geschäftsjahr 2020 | |||
184.741 | 115.277 | 226.873 | 526.891 |
-26.709 | -22.939 | -24.703 | -74.351 |
5.798 | 3.997 | 5.446 | 15.241 |
20.101 | 14.168 | 15.805 | 50.074 |
266.653 | 125.828 | 257.041 | 649.522 |
141.412 | 56.818 | 106.003 | 304.234 |
Umsatzerlöse
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Investitionen
Abschreibungen und Wertminderungen Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2020
Im Segment Aerstructures wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 10.365 TEUR, der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 1.915 TEUR und der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Höhe von 1.780 TEUR berücksichtigt.
Im Segment Engines & Nacelles wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 3.054 TEUR, der Sachanlagen in Höhe von 4.393 TEUR und der Ver-tragserfüllungskosten in Höhe von 958 TEUR berücksichtigt.
Im Segment Cabin Interiors wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwer ts in Höhe von 5.339 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 3.292 TEUR berück-sichtigt.
Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 10 - Umsatzerlöse dargestellt.
Für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr erwirt-schaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die je-weils 10% der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Aus-maß von 243.490 TEUR (Vorjahr: 289.758 TEUR) bzw. 55.504 TEUR
(Vorjahr: 71.737 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.
Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögens-werte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Ver-tragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentli-chen im Inland.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
10. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produk-tion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistun-gen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nach-stehend aufgeschlüsselt:
2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |
Aero- | Aero- | Engines & | Engines & | Cabin | Cabin | Summe | Summe | |
structures | structures | Nacelles | Nacelles | Interiors | Interiors | |||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Verkauf von Produkten | 212.416 | 172.967 | 142.677 | 105.288 | 237.327 | 219.452 | 592.419 | 497.707 |
Entwicklungs- und sons- | ||||||||
tige Dienstleistungen | 27.747 | 11.774 | 9.707 | 9.988 | 23.194 | 7.422 | 60.648 | 29.184 |
240.163 | 184.741 | 152.383 | 115.277 | 260.521 | 226.873 | 653.067 | 526.891 |
Deutschland USA Kanada Großbritannien China
Sonstige Länder
2019 EUR'000
2020 EUR'000
239.087 122.739
197.926 82.715
82.147
73.334
74.023
58.370
52.086
31.365
82.987
83.181
653.067
526.891
Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezoge-nen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten be-stehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 312 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.
11. Umsatzkosten
Materialaufwand Personalaufwendungen Abschreibungen
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
2019 EUR'000
-420.725 -155.807 -14.780 -7.528 -598.840
12. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
2020 EUR'000
-354.870 -136.216 -18.692 -9.623 -519.400
2019 EUR'000
2020 EUR'000
-113 -631 -28 -129 -901
-82 -745 -45 -172 -1.043
13. Vertriebsaufwendungen
Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
14. Verwaltungsaufwendungen
Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen Fremdwährungseffekte
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
15. Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen
Sonstige
2019 EUR'000
2020 EUR'000
-267
-374
-4.108
-90
-109
-2.187
-4.764
-6.653
-10.841
2019 EUR'000
2020 EUR'000
-1.082
-1.013
-10.311 -3.896 -2.350
-18.167 -4.787 -6.211
-17.673 -35.312
-15.842 -46.020
2019 EUR'000
2020 EUR'000
6.327 5.713 12.040
8.640 1.164 9.804
Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Schadensvergü-tungen.
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen
2019 | 2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Wertminderung Firmenwert | 0 | -18.757 |
Wertminderung Sachanlagevermögen | 0 | -7.685 |
Wertminderung Vertragserfüllungskosten | 0 | -2.873 |
Wertminderung Kundenbezogene Entwick- | ||
lungsleistungen | 0 | -1.780 |
Sonstige | -1.339 | -2.646 |
-1.339 | -33.741 | |
Seite 36 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
17. Personalaufwand
In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betrieb-liche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an be-triebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.891 TEUR (Vorjahr: 1.730 TEUR).
Löhne und Gehälter
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie-bene Sozialabgaben und Leistungen
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor-sorgekassen
Aufwendungen für Pensionen Sonstige Sozialaufwendungen
2019 EUR'000
2020 EUR'000
136.074
116.580
34.059
37.305
2.285
3.780
722 -2.283
1.143 1.915
170.858
160.722
Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitsbeihilfe AMS betrug 27.298 TEUR, wovon bis zum Bilanzstichtag 25.533 TEUR bereits ausbezahlt wurden.
Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für Personalabbau betrug 11.945 TEUR und wurde bis zum Bilanzstichtag zur Gänze ausbe-zahlt.
Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Arbeiter Angestellte
31.12.2019
31.12.2020
Anzahl
Anzahl
2.088 1.283 3.371
18. Abschreibungen
Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen
2019 EUR'000
2020 EUR'000
765 18.030
1.056 22.576
18.794
23.632
Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 23 - Sachanlagen verwiesen.
19. Finanzergebnis
Zinserträge aus Bankguthaben
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
Sonstige Finanzerträge Aufzinsungen
Sonstiges Finanzergebnis
Zinsaufwand aus Anleihen und Schuldscheindarlehen
Zinsaufwand aus Bankkrediten
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten
Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
2019 EUR'000
727
6
13 1.276
2020 EUR'000
128
7
21 1.699
2.021
1.535 1.119 2.655
Finanzierungsaufwendungen Finanzergebnis
-4.088 -10.417 -8.396
-3.160 -1.409 -1.760
-1.816 -2.004 -2.118
-2.720 -8.657 -6.802
davon Österreich davon Ausland
3.125 246
2.410 245
Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:
31.Dezember 2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenenden Zeitwert
Operatives Ergebnis Finanzergebnis | |||
Wert-berichtigung EUR'000 | Währungs-umrechnung EUR'000 | Derivate-bewertung EUR'000 Zinsen EUR'000 | Ergebnis aus FV-Bewertung EUR'000 |
-1.719 | -41.706 | 0 254 | 0 |
0 | 21.863 | 0 -4.569 | 0 |
0 | 0 | 4.718 0 | 0 |
0 | 0 | 0 6 | 0 |
Nettoergebnis
EUR'000
-43.171 17.293 4.718 6
31.Dezember 2020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenenden ZeitwertOperatives Ergebnis
FinanzergebnisWert-berichtigungWährungs-umrechnung
EUR'000
Derivate-bewertung EUR'000
ZinsenErgebnis aus FV-Bewertung
Nettoergebnis
EUR'000
EUR'000
EUR'000
EUR'000
-2.285
-18.494
0
472
0 0 0 0
-20.307
0 0 0
17.167 0 0
0 5.428 0
-3.820 0 7
13.347 5.428 7
20. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden
Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Ergebnis vor Ertragsteuern Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 %
2019 EUR'000
2020 EUR'000
13.666 3.417
-81.153 -20.288
Laufender Steueraufwand Latenter Steueraufwand /-ertrag
2019 EUR'000
2020 EUR'000
-1.008 -1.505 -2.514
482 3.678 4.160
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2020 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25%) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stel-len sich folgendermaßen dar:
Abweichende ausländische Steuersätze
Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuer aktiviert wurde
Steuerfreie Einnahmen
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
Steueraufwand und -ertrag aus Vorperioden
Steuereffekt aus Vorjahren Auswirkungen Verlustrücktrag Sonstige Effekte
Effektivsteuerbelastung
Effektivsteuerquote in %
98
98
10.440
-1.138
-1.336
399
4.932
-351
0
0 0 -9 2.514 18,4 %
-680 1.861 959 -4.160 5,1 %
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuer-satz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaf-ten werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden län-derspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäfts-jahr 2020 zwischen 21 % und 27 % (Vorjahr: 21 % und 27 %).
Der aperiodische Ertragsteueraufwand resultiert aus der Anglei-chung des Wirtschaftsjahres (01. März bis 28. Februar) an das steuerliche Wirtschaftsjahr in Folge der Änderung des Bilanzstich-tags auf den 31. Dezember 2019.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar: |
2019 |
Fair-Value-Bewertung Wertpapiere | |
Cashflow Hedges | |
Neubewertungseffekt Abfertigung | |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: | |
Stand am | |
01.03.2019 | |
EUR'000 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 648 |
Sachanlagen | -10.587 |
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis- | |
tungen | -17.033 |
Vertragsvermögenswerte | -4.402 |
Vertragserfüllungskosten | -23.550 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 477 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.657 |
Vorräte | 0 |
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | -79 |
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | -7 |
Investitionszuschüsse | -99 |
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 705 |
Rückstellungen | -90 |
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Ent- | |
wicklungsleistungen | 4.328 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.337 |
Finanzverbindlichkeiten | 0 |
Derivative Finanzinstrumente | 2.649 |
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mit- | |
tel) | -283 |
Steuerliche Verlustvorträge | 24.392 |
Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung | 5.062 |
Verrechnung der Steuern | |
Steueransprüche/ -schulden netto | 5.062 |
Vor Steuern | Steuerertrag/ | Nach Steuern | ||
-aufwand | ||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | ||
15 | -4 | 11 | ||
3.954 | -988 | 2.965 | ||
-98 | 24 | -73 | ||
3.871 | -968 | 2.904 | ||
Erfasst im | Erfasst im | Netto | Latente | Latente |
Gewinn | sonstigen | Steuer- | Steuer- | |
oder Verlust | Ergebnis | ansprüche | schulden | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
-369 | 0 | 279 | 279 | 0 |
-5.173 | 0 | -15.760 | 0 | -15.760 |
15.882 | 0 | -1.150 | 0 | -1.150 |
3.843 | 0 | -559 | 0 | -559 |
2.606 | 0 | -20.944 | 0 | -20.944 |
-50 | -4 | 423 | 423 | 0 |
-16.392 | 0 | 265 | 265 | 0 |
228 | 0 | 228 | 228 | 0 |
-3.745 | 0 | -3.824 | 0 | -3.824 |
-35 | 0 | -42 | 0 | -42 |
-79 | 0 | -178 | 0 | -178 |
2 | 24 | 731 | 731 | 0 |
-31 | 0 | -121 | 0 | -121 |
-4.178 | 0 | 150 | 150 | 0 |
1.371 | 0 | 12.708 | 12.708 | 0 |
8.393 | 0 | 8.393 | 8.393 | 0 |
-1.180 | -988 | 481 | 481 | 0 |
-277 | 0 | -561 | 0 | -561 |
-2.322 | 0 | 22.070 | 22.070 | 0 |
-1.505 | -968 | 2.587 | 45.727 | -43.140 |
-42.272 | 42.272 | |||
-1.505 | -968 | 2.587 | 3.455 | -867 |
Stand am 31. Dezember 2019
2020 | ||
Vor Steuern | Steuerertrag/ | Nach Steuern |
-aufwand | ||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
1 | 0 | 1 |
12.967 | -3.242 | 9.725 |
323 | -81 | 243 |
13.291 | -3.323 | 9.969 |
Stand am 31. Dezember 2020
Stand am | Erfasst im | Erfasst im | Netto | Latente | Latente | |
01.01.2020 | Gewinn | sonstigen | Steuer- | Steuer- | ||
oder Verlust | Ergebnis | ansprüche | schulden | |||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Immaterielle Vermögenswerte | 279 | -699 | 0 | -420 | 0 | -420 |
Sachanlagen | -15.760 | 1.530 | 0 | -14.230 | 0 | -14.230 |
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis- | ||||||
tungen | -1.150 | -64 | 0 | -1.214 | 0 | -1.214 |
Vertragsvermögenswerte | -559 | -77 | 0 | -637 | 0 | -637 |
Vertragserfüllungskosten | -20.944 | -3.028 | 0 | -23.972 | 0 | -23.972 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 423 | -438 | 0 | -15 | 0 | -15 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 265 | -795 | 0 | -530 | 0 | -530 |
Vorräte | 228 | 1.071 | 0 | 1.299 | 1.299 | 0 |
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen | -3.824 | 3.824 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen | -42 | -1.491 | 0 | -1.533 | 0 | -1.533 |
Investitionszuschüsse | -178 | 178 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern | 731 | 469 | -81 | 1.120 | 1.120 | 0 |
Rückstellungen | -121 | 52 | 0 | -69 | 0 | -69 |
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Ent- | ||||||
wicklungsleistungen | 150 | -150 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.708 | -12.678 | 0 | 30 | 30 | 0 |
Finanzverbindlichkeiten | 8.393 | 12.272 | 0 | 20.665 | 20.665 | 0 |
Derivative Finanzinstrumente | 481 | 2.761 | -3.242 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mit- | ||||||
tel) | -561 | 154 | 0 | -407 | 0 | -407 |
Steuerliche Verlustvorträge | 22.070 | 2.647 | 0 | 24.717 | 24.717 | 0 |
Auswirkungen Verlustrücktrag | 0 | -1.861 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung | 2.587 | 3.678 | -3.323 | 4.803 | 47.831 | -43.027 |
Verrechnung der Steuern | -42.643 | 42.643 | ||||
Steueransprüche/ -schulden netto | 2.587 | 3.678 | -3.323 | 4.803 | 5.188 | -384 |
Die aktivierten Verlustvorträge stammen ausschließlich aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2020 98.869 TEUR (Vorjahr: 77.161 TEUR FACC Operations GmbH und 11.119 TEUR FACC AG). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 2020 für Verlustvorträge in Höhe von 41.762 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Darin enthalten sind Verluste im Zusammen-hang mit dem Fake President Incident, die steuerlich noch nicht veranlagt wurden. Die Realisierung der Verlustvorträge kann auf-grund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden.
Zum 31. Dezember 2020 bestanden temporäre Differenzen im Zu-sammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 1.624 TEUR (Vorjahr: 42.040 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.
Die passiv latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.
21. Ergebnis je Aktie
Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine ver-wässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Das Ergebnis je Aktie von -1,68 EUR (Vorjahr: 0,24 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfris-tigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Re-
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
22. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte
serve sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kate-gorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Firmenwert | Software | Rechte | Entwicklungs- | Geleistete Anzah- | Summe | |
kosten | lungen auf imma- | |||||
terielle Vermö- | ||||||
gensgegenstände | ||||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Anschaffungskosten | ||||||
Stand am 01. März 2019 | 18.700 | 21.838 | 2.661 | 318 | 0 | 43.516 |
Währungsdifferenzen | -15 | -3 | 0 | 0 | 0 | -18 |
Zugänge | 0 | 565 | 71 | 712 | 75 | 1.423 |
Umbuchungen | 0 | 148 | 0 | 0 | 0 | 148 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 18.685 | 22.548 | 2.732 | 1.030 | 75 | 45.069 |
Währungsdifferenzen | 73 | -43 | 0 | 0 | 0 | 30 |
Zugänge | 0 | 261 | 30 | 1.259 | 142 | 1.692 |
Abgänge | -18.757 | 0 | 0 | 0 | 0 | -18.757 |
Umbuchungen | 0 | 428 | 0 | 0 | 0 | 428 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 0 | 23.194 | 2.762 | 2.289 | 216 | 28.461 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand am 01. März 2019 | 0 | 20.172 | 2.035 | 0 | 0 | 22.207 |
Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Laufende Abschreibungen | 0 | 699 | 66 | 0 | 0 | 765 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 0 | 20.871 | 2.101 | 0 | 0 | 22.972 |
Währungsdifferenzen | 0 | -35 | 0 | 0 | 0 | -35 |
Laufende Abschreibungen | 0 | 981 | 74 | 0 | 0 | 1.056 |
Wertminderungen | 18.757 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18.757 |
Abgänge | -18.757 | 0 | 0 | 0 | 0 | -18.757 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 0 | 21.817 | 2.176 | 0 | 0 | 23.993 |
Buchwert am 31. Dezember 2019 | 18.685 | 1.677 | 631 | 1.030 | 75 | 22.097 |
Buchwert am 31. Dezember 2020 | 0 | 1.377 | 586 | 2.289 | 216 | 4.469 |
Seite 41 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
Firmenwerte
FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Grup-pen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.
Die Entwicklung der Buchwerte stellt sich wie folgt dar:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Aerostructures | 10.296 | 0 |
Engines & Nacelles | 3.054 | 0 |
Cabin Interiors | 5.335 | 0 |
18.685 | 0 |
Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewer-tungsparameter stellen sich wie folgt dar:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
Detailplanungszeitraum (fünf Jahre) | ||
Umsatzwachstum (durchschnittlich) | 5,05 % | 8,75 % |
EBIT-Marge (durchschnittlich) | 7,60 % | 4,46 % |
Wechselkurs EUR zu USD | 1,20 | 1,20 |
Wachstumsrate nach Detailplanungszeit- | ||
raum für alle CGUs | 2,50 % | 1,00 % |
Diskontierungszins für alle CGUs (WACC | ||
vor Steuern) | 10,52 % | 11,20 % |
Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwick-lung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wert- minderung auf Firmenwerte und sonstige langfristige Vermögens-werte ergeben hätte:
Bilanzstichtag
31. Dezember 2019
Erhöhung des Diskontierungs-zinssatzes um 50 Basispunkte
Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05
Verringerung des EBIT um 10,0 %
Bilanzstichtag
31. Dezember 2020
Erhöhung des Diskontierungs-zinssatzes um 50 Basispunkte
Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05
Verringerung des EBIT um 10,0 %
Aero-structures
EUR'000
Engines & Nacelles EUR'000
Cabin Interiors EUR'000
0
0
0
0 0
0 0
51.890
1.241
Aero-structures
EUR'000
Engines & Nacelles EUR'000
Cabin Interiors EUR'000
51.042 19.632
42.145 16.743
Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,01 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,06 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,41 Basispunkte würde der Buch-wert der CGU Aerostructures dem Nutzungswert entsprechen.
Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,02 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,18 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1,26 Basispunkte würde der Buch-wert der CGU Engines & Nacelles dem Nutzungswert entsprechen.
Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,005 Cent (Vorjahr: 1,63 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 0,03 % (Vorjahr: 9,53 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszins-satzes um 0,18 Basispunkte (Vorjahr: 76 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entspre-chen.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die unterneh-mens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhal-ten, betrugen im Geschäftsjahr 2020 55.872 TEUR (Vorjahr: 59.474 TEUR).
23. Sachanlagen
Grundstücke | Technische | Betriebs- und | Anlagen | Nutzungs- | Summe | |
und Gebäude | Anlagen | Geschäfts- | in Bau | rechte | ||
ausstattung | ||||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Anschaffungskosten | ||||||
Stand am 28. Februar 2019 | 124.457 | 108.434 | 33.317 | 3.893 | 0 | 270.101 |
Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33.782 | 33.782 |
Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 | -47.571 | -2.110 | 0 | 0 | 49.681 | 0 |
Stand am 01. März 2019 | 76.886 | 106.324 | 33.317 | 3.893 | 83.463 | 303.882 |
Währungsdifferenzen | 12 | 0 | 48 | 0 | -8 | 51 |
Zugänge | 3.130 | 5.418 | 3.603 | 5.053 | 10.284 | 27.489 |
Abgänge | 0 | 0 | -621 | 0 | -13 | -634 |
Umbuchungen | 291 | 2.672 | 206 | -3.900 | 0 | -731 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 80.319 | 114.414 | 36.553 | 5.045 | 93.725 | 330.057 |
Währungsdifferenzen | -105 | 0 | -244 | -6 | -105 | -461 |
Zugänge | 151 | 2.389 | 3.129 | 5.782 | 5.332 | 16.782 |
Abgänge | -9 | -452 | -420 | -49 | -4 | -935 |
Umbuchungen | 90 | 828 | 763 | -2.109 | 0 | -428 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 80.445 | 117.179 | 39.781 | 8.663 | 98.947 | 345.015 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||||
Stand am 28. Februar 2019 | 33.157 | 75.778 | 22.082 | 0 | 0 | 131.017 |
Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16 | -5.265 | -352 | 0 | 0 | 5.617 | 0 |
Stand am 01. März 2019 | 27.892 | 75.426 | 22.082 | 0 | 5.617 | 131.017 |
Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 20 | 0 | -1 | 19 |
Laufende Abschreibungen | 2.154 | 7.182 | 2.934 | 0 | 5.760 | 18.030 |
Abgänge | 0 | 0 | -620 | 0 | -4 | -624 |
Stand am 31. Dezember 2019 | 30.046 | 82.609 | 24.416 | 0 | 11.371 | 148.441 |
Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -141 | 0 | -26 | -168 |
Laufende Abschreibungen | 2.593 | 8.230 | 3.359 | 0 | 8.395 | 22.576 |
Wertminderungen | 3.289 | 4.396 | 0 | 0 | 0 | 7.685 |
Abgänge | 0 | -332 | -540 | 0 | -538 | -1.410 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 35.928 | 94.901 | 27.093 | 0 | 19.202 | 177.125 |
Buchwert am 31. Dezember 2019 | 50.273 | 31.806 | 12.138 | 5.045 | 82.354 | 181.616 |
Buchwert am 31. Dezember 2020 | 44.517 | 22.277 | 12.688 | 8.663 | 79.745 | 167.890 |
Neben der Wertminderung des Firmenwerts wurden auf Basis des Wertminderungstests weiters Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR berücksichtigt.
In Grundstücke und Gebäude sowie in den Nutzungsrechten sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.723 TEUR (Vor-jahr: 7.769 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude
dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti-tuten (siehe Note 39 - Finanzverbindlichkeiten).
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 6.436 TEUR (Vorjahr: 10.587 TEUR). Da-neben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 26.917 TEUR (Vorjahr: 19.817 TEUR), die noch zu keiner vertragli-chen Verpflichtung geführt haben.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
Stand am 01. März 2019 |
Währungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Abschreibungen |
Stand am 31. Dezember 2019 |
Währungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Abschreibungen |
Stand am 31. Dezember 2020 |
24. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen |
Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwick- |
lungsleistungen stellt sich wie folgt dar: |
25. Vertragsvermögenswerte
Grundstücke und | Technische Anlage | EDV | Gesamt |
Gebäude | und Fahrzeuge | ||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
71.932 | 2.851 | 3.063 | 77.846 |
-7 | 0 | -1 | -8 |
4.044 | 5.488 | 752 | 10.285 |
0 | -9 | 0 | -9 |
-3.672 | -857 | -1.231 | -5.760 |
72.297 | 7.472 | 2.584 | 82.354 |
-78 | 0 | 0 | -78 |
441 | 3.123 | 1.768 | 5.332 |
-538 | -4 | 0 | -542 |
-4.792 | -1.838 | -1.765 | -8.395 |
68.405 | 8.752 | 2.587 | 79.745 |
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Schätzungsänderungen Teilabrechnungen Wertberichtigung Verzinsung Umgliederung Währungsumrechnung
31.12.2019
EUR'000
41.757 596 -7.177 -100
268 14.075 1.206
31.12.2020
EUR'000
50.626 -3.777 -11.582 -366
1.083 0 -3.016
50.626
Die Wertberichtigung der Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
9 100 109
109 366 475
Die Vertragsvermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
31.12.2019
Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) Zahlungen an den Kunden
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
4.364
2.725
1.070 5.433
296 3.021
Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
31.12.2019
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zugang und Teilgewinn Teilabrechnungen Verzinsung Umgliederung Währungsumrechnung
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
15.099 491
5.433 0
-10.211 20 -1.452
-2.262 3 0
1.486
-153
5.433
3.021
26. Vertragserfüllungskosten
Die Vertragserfüllungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zugänge
Amortisierung Vertragserfüllungskosten Wertminderungen
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
107.833 2.966 -13.277 0 97.521
97.521 12.111 -10.873 -2.873 95.887
Im Geschäftsjahr 2020 wurden als Vertragserfüllungskosten ak-tivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unter-zogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwick-lungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäfts-jahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detail-planungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hin-ausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten wer-den die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrie-ben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.
Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Wert-haltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.
27. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
29. Sonstige Forderungen
Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 9.405 TEUR (Vorjahr: 8.838 TEUR) zu-sammen.
30. Vorräte
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 67.320 | 59.401 |
Unfertige Erzeugnisse | 40.220 | 29.132 |
Fertige Erzeugnisse | 14.783 | 16.676 |
Geleistete Anzahlungen | 474 | 363 |
122.798 | 105.571 | |
Vorratsbestand, brutto | 130.287 | 114.872 |
Wertberichtigung | 7.489 | 9.301 |
Vorratsbestand, netto | 122.798 | 105.571 |
Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 291.506 TEUR (Vorjahr: 343.256 TEUR).
Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten ge-rechnet.
Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finan-zinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Wertpapiere, zum Marktwert bewertet | 428 | 429 |
Beteiligung | 44 | 71 |
472 | 501 | |
31. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen
Die Beteiligung betrifft die 3,01% Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis.
Zusätzlich wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 18 % der Anteile an der AIRlabs Austria GmbH, Graz, erworben. Die Stamm-einlage der FACC Operations GmbH belief sich auf 27 TEUR.
28. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen
Langfristige Forderungen gegenüber Ge-meinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist:
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
5.633
5.416
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner | 15.190 | 8.715 |
Zugänge | 13.397 | 7.599 |
Abgänge | -19.871 | -8.968 |
Wertminderungen | 0 | -1.780 |
8.715 | 5.566 |
Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichts-periode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 6.225 TEUR (Vorjahr: 9.265 TEUR).
Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buch-wert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisie-rung erst nach zwölf Monaten gerechnet.
Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kunden-bezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.
32. Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
Abzüglich Wertberichtigung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
davon kurzfristig
davon langfristig
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
5.248 1.310
2.520 6.342
101.610 -2.787
67.672 -6.298
Verwendung/Auflösung
-4.038 2.520
-3.318 5.544
98.824 97.236
61.374 59.799
1.588
1.575
Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Ba-sis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahr-scheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:
FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sie-ben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Fi-nanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen in Höhe von 17.722 TEUR (Vorjahr: 85.026 TEUR) an Dritte verkauft.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen entwickelten sich wie folgt:
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung
31.12.2019
Verwendung/Auflösung
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
268
267
77 -78 267
570 -84 753
Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen:
Einzelwertberichtigung | ||||
31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 0 | 0 | 109 | 475 |
Vertragsvermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.520 | 5.544 | 267 | 753 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Standardisierte Einzelwertberichtigung
Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar:
Bruttobetrag | Wertberichtigung | |||
31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen | 50.735 | 33.443 | 109 | 475 |
Vertragsvermögenswerte | 5.433 | 3.021 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 101.610 | 67.672 | 2.787 | 6.298 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig) | 25.023 | 24.025 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) | 19.824 | 20.352 | 0 | 0 |
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistun-gen stellt sich wie folgt dar:
31.12.201931.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon nicht überfällig und nicht wertgemin-dert
davon überfällig und nicht wertgemindert 1 bis 60 Tage
61 bis 150 Tage 151 bis 365 Tage
über 365 Tage davon wertgemindert
EUR'000
EUR'000
98.824
61.374
65.827
32.324
20.574 16.145
23.469 12.871
0 0
3.025 4.953
4.429 12.423
2.620 5.581
Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie fogt dar:
Die sonstigen Forderungen enthalten:
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus dem Fake President Incident
Sonstige
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer)
Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
10.860 126 10.986
10.860 87 10.947
17.561 2.088 4.489 24.139
2.074 2.758 8.596 13.429
35.125
24.376
Buchwert vor Einzelwertberichtigung abzüglich Einzelwertberichtigung Buchwert nach Einzelwertberichtigung
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
14.943 -2.520
11.125 -5.544
12.423
Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Ab-schlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezoge-nen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten be-stehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.
Im Posten "Sonstige" der Sonstigen kurzfristigen nicht finanziel-len Vermögenswerte ist per 31. Dezember 2020 eine Forderung aus dem Fixkostenzuschuss I in Höhe von 3.292 TEUR enthalten. Der Fixkostenzuschuss I betrifft die von der österreichischen Bundes-regierung geschaffene Förderung von Fixkostenunterdeckungen durch Covid-19 bedingte Umsatzausfälle.
Im Berichtszeitraum 2015/2016 sind durch einen von außen ge-steuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmä-ßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflos-sen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenba-ren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Auf Basis der ein-geholten Rechtsmeinung geht die FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. De-zember 2020 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bi-lanziert.
Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennens-werten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.
33. Liquide Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
75.777 13 75.790
92.535 13 92.548
34. Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals des Rumpfgeschäfts-jahres 2019 und des Geschäftsjahres 2020 ist in der Konzern-Ei-genkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. De-zemnber 2020 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. De-zember 2019 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.
Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem Bilanz-stichtag 31. Dezember 2019, 221.459 TEUR.
In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonsti-gen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.
• Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern
• Wertpapiere - "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte
• Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienst-nehmern nach IAS 19
• Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Siche-rungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwäh-rungen (Cashflow Hedges).
Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwi-ckelt:
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner
Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (-)
Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden - Erfassung im Be-triebsergebnis (EBIT)
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
-3.991
-4.718
7.684 -1.026
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammen-gefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Antei-len ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.
Kapitalmanagement
Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unter-nehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Manage-ment betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigen-kapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindes-tens 40 % angestrebt.
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Eigenkapital | 310.591 | 243.157 |
Bilanzsumme | 736.740 | 649.522 |
Eigenkapitalquote | 42,2 % | 37,4 % |
Ein älterer Kreditvertrag im Konzern enthält einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzver-bindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbe-züglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 39 - Fi-nanzverbindlichkeiten).
Dividende je Aktie
Beschlossene Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 (Hauptversammlung am
26. Juni 2020)
35. Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse, kurzfristig Investitionszuschüsse, langfristig
Gesamt EUR'000
Dividende | |
je Aktie | |
0,00 | |
0,00 | |
31.12.2019 | 31.12.2020 |
EUR'000 | EUR'000 |
1.327 | 858 |
8.385 | 9.125 |
9.712 | 9.983 |
Anzahl der
Aktien
Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Be-schäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.
36. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
31.12.2019
Abfertigungen Jubiläumsgelder
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
10.657
7.881 2.776
6.972 2.686
Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Ge-schäftsjahr 2021 0 TEUR bzw. 31 TEUR.
Abfertigungen
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2019
Verringerung um
0,25 Prozent-punkte EUR'000
Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2020
356 320
Erhöhung um 0,25 Prozent-punkte EUR'000
-340 -306
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand Erfolgte Zahlungen Neubewertung in der Periode Sonstige Effekte
Duration in Jahren
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
7.477
7.881
98
Jubiläumsgelder
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
94
-282
-1.122
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Dienstzeitaufwand
2.383
285
2.776
383
98
-323
145 7.881
93 6.972
Zinsaufwand Erfolgte Zahlungen Neubewertung in der Periode
32
-31
107
31
-19
-485
14,75
15,01
2.776
Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Änderung von Erwartungswerten Änderung demografischer Annahmen Änderung finanzieller Annahmen
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
-177 -121 396
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern wer-den in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwick-lungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwen-dungen" erfasst.
-618 24 271
Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mit-arbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2020 2.570 TEUR (Vorjahr: 2.285 TEUR) gezahlt.
98
37. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwick-lungsleistungen
Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensi-onseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatz-kosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.
Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:
Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Erhöhung
Reduktion
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
17.312 7.926
4.845 8.772
-20.393 4.845
-7.591 6.026
Diskontierungszinssatz Gehaltssteigerungen Fluktuation Angestellte/Arbeiter Pensionseintrittsalter Frauen/Männer Lebenserwartung
31.12.2019
31.12.2020
1,30 % 2,00 %
1,00 %
2,00 %
3,57 %/6,99 %2,80 %/6,59 %65/individuell65/individuellAVÖ 2018-PAVÖ 2018-P
Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflich-tung:
Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlun-gen und betreffen Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 4.845 TEUR (Vorjahr: 17.312 TEUR) wurde im Ge-schäftsjahr 2020 mit 7.591 TEUR (Vorjahr: 20.393 TEUR) als Um-satzerlöse erfasst.
38. Sonstige Rückstellungen | |||||||
Fristigkeit | |||||||
Zuführung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Stand am | Unter | Über | |
01.03.2019 | 31.12.2019 | 1 Jahr | 1 Jahr | ||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
251 | -1.308 | -2.072 | 0 | 688 | 688 | 0 | |
0 | 0 | -12 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
44 | -202 | -128 | 0 | 108 | 108 | 0 | |
916 | -1.989 | -1.254 | 0 | 84 | 84 | 0 | |
1.211 | -3.499 | -3.466 | 0 | 879 | 879 | 0 | |
Fristigkeit | |||||||
Zuführung | Verbrauch | Auflösung | Aufzinsung | Stand am | Unter | Über | |
31.12.2020 | 1 Jahr | 1 Jahr | |||||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
770 | -378 | -245 | 0 | 835 | 835 | 0 | |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
216 | 0 | -19 | 0 | 305 | 305 | 0 | |
1.038 | -18 | -62 | 0 | 1.042 | 1.042 | 0 | |
2.025 | -395 | -327 | 0 | 2.182 | 2.182 | 0 |
Stand am
Gewährleistungen
Projektbezogene Rückstellungen
Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten
SonstigeGewährleistungen
Projektbezogene Rückstellungen
Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten
Sonstige
3.816
12
393 2.411 6.632
Stand am 01.01.2020
EUR'000
688
0
108 84 879
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personalbezogene Rück-stellungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird aus-schließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.
FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland bzw. im Aus-land mit einer Klagssumme von rund 20 MEUR. Basierend auf ein-geholten externen Rechtsmeinungen verbunden mit einer internen Einschätzung wurden die Erfolgsaussichten als gering und ein zu-künftiger Cash-Outflow als sehr unwahrscheinlich beurteilt.
39. Finanzverbindlichkeiten | |
Nominal- | |
verzinsung | |
in % | |
Schuldscheindarlehen | |
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) | 1,10 bis 1,648 |
6M-Euribor | |
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) | + 1,10 bis 1,30 |
Anleihe FACC Operations GmbH | |
Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) | 4,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |
Fixe Verzinsung | 1,00 bis 1,81 |
3M-Euribor | |
Variable Verzinsung | + 1,00 bis 1,75 |
Leasingverbindlichkeiten | |
Fixe Verzinsung | 1,45 bis 4,83 |
6M-Euribor | |
Variable Verzinsung | + 1,95 |
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 1,00 bis 1,81 |
Schuldscheindarlehen |
Restlaufzeit
Restlaufzeit | |||
Buchwert 31.12.2019 Unter 1 Jahr 31.12.2019 EUR'000 EUR'000 | 1 bis 2 Jahre 31.12.2019 EUR'000 | 3 bis 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 | Über 5 Jahre 31.12.2019 EUR'000 |
29.500 0 | 0 | 16.500 | 13.000 |
40.500 0 | 0 | 8.000 | 32.500 |
89.916 89.916 | 0 | 0 | 0 |
30.878 12.128 | 4.167 | 12.500 | 2.083 |
3.107 1.047 | 1.027 | 1.033 | 0 |
66.430 6.178 | 5.438 | 14.353 | 40.461 |
17.964 536 | 544 | 1.685 | 15.199 |
10.726 10.726 | 0 | 0 | 0 |
289.022 120.532 | 11.176 | 54.071 | 103.243 |
Buchwert | Unter 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 3 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | Nominal- | |
31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | verzinsung | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | in % | |
Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR) | 29.500 | 0 | 0 | 16.500 | 13.000 | 1,10 bis 1,648 |
6M-Euribor + | ||||||
Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR) | 40.500 | 0 | 0 | 8.000 | 32.500 | 1,10 bis 1,30 |
Anleihe FACC Operations GmbH | ||||||
Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
Fixe Verzinsung | 19.640 | 5.057 | 4.167 | 10.417 | 0 | 1,00 bis 1,507 |
OeKB | ||||||
Zinssatz, | ||||||
3M-Euribor | ||||||
Variable Verzinsung | 112.060 | 111.027 | 1.033 | 0 | 0 | + 1,00 bis 1,75 |
Leasingverbindlichkeiten | ||||||
Fixe Verzinsung | 64.774 | 6.874 | 6.436 | 15.577 | 35.887 | 1,40 bis 4,83 |
6M-Euribor | ||||||
Variable Verzinsung | 17.428 | 544 | 553 | 1.712 | 14.619 | + 1,95 |
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 40.728 | 40.728 | 0 | 0 | 0 | 1,00 bis 1,507 |
324.631 | 164.230 | 12.188 | 52.206 | 96.006 |
Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Fi-nanzverbindlichkeiten enthalten.
Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für
Kredite sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen ge-sichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Ex-portforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlich-keiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grund-stücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).
Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH ei-nen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher beste-henden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zwei-jähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kon-trollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortial-vertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OEKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert. Das Gesamtvolumen des Syndicated Loan erhöht sich dadurch auf 285.000 TEUR und die Anzahl der ver-fügbaren Fazilitäten auf fünf.
Als Financial Covenant wurde im ursprünglichen Konsortialkredit-vertrag aus dem Jahr 2018 ein Net Financial Debt/EBITDA <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15 und IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 in Übereinkunft mit den Konsortial-banken der Grenzwert von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl be-steht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.
Sämtliche Zusicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 und zum 30. Juni 2020 eingehalten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten auch im 2. Halb-jahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rück-gang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test per 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Kon-sortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränder-ten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt: Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezem-ber 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezem-ber 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft. Zu-sätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ein Überschreiten der angepassten Covenant-Ratios sowie ein Verstoß gegen die verein-barte Ausschüttungsbeschränkung führt zu einem theoretischen Kündigungsrecht der Konsortialbanken. Im Rahmen der Vereinba-rung wurde außerdem auch das Margin-Grid an die neuen Gegeben-heiten angepasst.
Am 31. Juli 2019 wurden neue Schuldscheindarlehen in einer Ge-samthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträgeenthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Die 2019 begebenen Schuldscheindarlehen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abseits der angeführten Zinserhöhungsklausel nicht negativ be-troffen.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Bis zu einem Jahr | 8.849 | 9.647 |
Zwei bis fünf Jahre | 29.430 | 31.415 |
Über fünf Jahre | 66.368 | 57.348 |
104.647 | 98.410 | |
Abzüglich künftiger Finanzierungskosten | -20.252 | -16.207 |
Barwert der Leasingverpflichtung | 84.395 | 82.203 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Beträge im Zusammen-hang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | |
Abschreibungsaufwand für Nutzungs- | ||
rechte | -5.760 | -8.395 |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlich- | ||
keiten | -1.760 | -2.118 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhält- | ||
nisse (in den Umsatzkosten enthalten) | -1.744 | -1.091 |
Aufwand für Leasingverhältnisse von ge- | ||
ringem Wert | -14 | -15 |
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | -9.278 | -11.618 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse be-trugen im Geschäftsjahr 2020 9.086 TEUR (Vorjahr: 6.699 TEUR).
40. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
Sonstige
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Ver-bindlichkeiten
Verpflichtungen aus sozialer SicherheitVerbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
10.160 3
9.058 0
10.163
9.058
4.389
6.949
271
934
398 3.773
184 610
8.831 18.994
8.676 17.734
Im Posten Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit und Verbind-lichkeiten gegenüber dem Finanzamt sind Stundungen für Abgaben und Steuern in Höhe von 17.819 TEUR saldiert dargestellt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS- RECHNUNG
Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zah-lungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfüg-bare Bankguthaben.
41. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge
In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableit-bar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrech-nung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutra-lisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:
Fremdwährungseffekte
Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis (Hedging)
Bildung aktiv/passiv latenter Steuern Wertberichtigung auf Vorräte
Schätzungsänderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen
Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Er-träge
2019 EUR'000
2020 EUR'000
-4.671 -4.718
9.967
-5.428
-2.469 998
-1.143 1.812
0
7 -10.853
-76 8.909
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig)
Anleihe
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Zahlungswirksame Zahlungsunwirksame Veränderung Veränderung | ||
Buchwert 01.03.2019 Veränderung EUR'000 EUR'000 Leasingverbind-lichkeiten EUR'000 | Transaktions-kosten EUR'000 | Sonstige EUR'000 |
34.000 36.000 0 | 0 | 0 |
89.769 0 0 | 147 | 0 |
101.899 -57.306 0 | 0 | 119 |
79.034 -4.941 10.285 | 0 | 16 |
304.702 -26.246 10.285 | 147 | 135 |
Buchwert 31.12.2019
EUR'000
70.000 89.916 44.712 84.395 289.022
Buchwert 01.01.2020
EUR'000
Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig)
Anleihe
Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
70.000 89.916 44.712 84.395 289.022
42. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen
Zahlungswirksame
Veränderung
0 -90.000 127.716
-7.980 29.736
Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergeb-niswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergeb-niswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.
43. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte
Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahres 2020 An-lagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegen-gleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cash-flow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Um-stand erhöhte im Geschäftsjahr 2020 den Cashflow aus Investiti-onstätigkeit um 2.864 TEUR (Vorjahr: Verringerung um 356 TEUR).
0 0 0
Zahlungsunwirksame
Veränderung
0 84
5.865 5.865
0 0 84
0 0 0
Buchwert 31.12.2020
EUR'000
70.000 0
172.428
-77 -77
82.203 324.631
ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
44. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermit-telt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizule-genden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:
Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument
Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instru-mente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt be-obachtbar sind
Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewer-tungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wur-den sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren In-putfaktoren.
Art
Zum beizulegenden Zeitwert be-wertete Finanzinstrumente
Wertpapiere (notiert)Devisentermingeschäfte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring)
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Anleihen
Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten
Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag | Nicht anwendbar |
Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter Anwendung notierter Terminkurse zum Ab-schlussstichtag und Netto-Barwertberechnun-gen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen. | Nicht anwendbar |
Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts | Nicht anwendbar |
Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag | Nicht anwendbar |
Diskontierung der Cashflows | Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko |
Zusammenhang zwischen wesentli-chen, nicht beobachtbaren Inputfak-toren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Nicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbar
Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.
45. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellenSchulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien ge-mäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierar-chie.
Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buch-wert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Buchwert | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) | 44 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) | 5.633 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Forderungen | 8.838 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98.824 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) | 19.390 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 10.986 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Liquide Mittel | 75.790 | 0 | 0 | 0 | 0 |
219.506 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | |||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert) | 428 | 428 | 428 | 0 | 0 |
428 | 428 | 428 | 0 | 0 | |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
Finanzverbindlichkeiten | 204.627 | 206.314 | 91.602 | 0 | 114.712 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83.465 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.508 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.163 | 0 | 0 | 0 | 0 |
302.764 | 206.314 | 91.602 | 0 | 114.712 | |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
Derivative Finanzinstrumente | 1.924 | 1.924 | 0 | 1.924 | 0 |
1.924 | 1.924 | 0 | 1.924 | 0 | |
Seite 56 |
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) Sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Liquide Mittel
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
71
0
0
0
0
5.416
0
0
0
0
9.405
0
0
0
0
61.374
0
0
0
0
18.610
0
0
0
0
10.947
0
0
0
0
92.548 198.371
0 0
0 0
0 0
0 0
0 429 429
0 429 429
0 429 429
0 0 0
0 0 0
16.471 16.471
16.471 16.471
0 0
16.471 16.471
0 0
242.428 26.956 8.479 9.058 286.921
242.428 0 0 0 242.428
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
242.428 0 0 0 242.428
46. Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge
Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.
Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attrakti-ven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.
Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisenter-mingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbezie-hung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-wert" abgebildet.
Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange er-gebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechen-den Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebnis-wirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folge-bewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermin-geschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.
Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbe-stimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbe-stimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungs-instrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammen-hangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In al-len anderen Fällen werden - je nach Ausmaß der Abweichung der
wertbestimmenden Risikofaktoren - entweder Sensitivitätsanaly-sen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.
Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwi-schen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quel-len für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsri-siken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisenterminge-schäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.
Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das de-signierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der de-signierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundge-schäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accountings unvereinbaren Bilanzierungs-folge resultieren kann.
Zudem wurden Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 100.000 TUSD, Vorjahr: 0 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abge-schlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufge-löst wurden.
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert
Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert)
Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert)
0
Unter 1 Jahr | Über 1 Jahr |
31.12.2019 | 31.12.2019 |
EUR'000 | EUR'000 |
0 | 0 |
Buchwert 31.12.2020
EUR'000
Unter 1 Jahr 31.12.2020
EUR'000
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert
Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert)
Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert)
Buchwert 31.12.2019
EUR'000
1.924
Unter 1 Jahr | Über 1 Jahr |
31.12.2019 | 31.12.2019 |
EUR'000 | EUR'000 |
1.910 | 14 |
Unter 1 Jahr 31.12.2020
EUR'000
Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:
RestlaufzeitRestlaufzeitRestlaufzeitRestlaufzeitÜber 1 Jahr 31.12.2020
EUR'000
Restlaufzeit
Volumen in Tausend
Unter 1 Jahr in Tausend
Stand am 31. Dezember 2019: Devisentermingeschäfte
Stand am 31. Dezember 2020: Devisentermingeschäfte
USD
USD
335.000 220.000
265.000 200.000
70.000 20.000
0 0
Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermin-geschäften sowie Informationen zu den dazugehörigen Grundgeschäften:
Instrument
Verkauf USD, Kauf EURCashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2020
Verkauf USD, Kauf EURDurchschnittlicher
TerminkursFX Forward
1,1502
DurchschnittlicherInstrument
TerminkursFX Forward
1,1224
USD'000
275.000
Nominalwert in Fremdwährung
USD'000
145.000
Nominalwert in lokaler Währung
EUR'000
239.099
Nominalwert in lokaler Währung
EUR'000
129.184
Wertänderung bei der Berechnung der
Hedge-IneffektivitätVerkauf USD, Kauf EUR
31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
1.368 | -11.599 | -1.026 | 8.699 |
Änderung des beizule-genden Zeitwerts -Berechnung der Hedge-Ineffektivität
EUR'000
-1.368
Änderung des beizule-genden Zeitwerts -
Berechnung der Hedge-Ineffektivität
EUR'000
11.599
Beizulegender
Zeitwert
EUR'000
-1.368
Beizulegender
Zeitwert
EUR'000
11.599
Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage
Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges und Fair Value Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge:
Verkauf USD, Kauf EUR
Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI | In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag | ||
31.12.2019 EUR'000 | 31.12.2020 EUR'000 | 31.12.2019 EUR'000 | 31.12.2020 EUR'000 |
-1.368 | 11.599 | 4.718 | 5.428 |
Einzelposten in der Gewinn-und Verlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist
Umsatzerlöse
47. Finanzielle Risiken
Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Fi-nanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergrei-fende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbar-keit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanz-lage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Fi-nanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.
Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifi-ziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.
Währungsrisiko
Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an.
Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forde-rungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen.
Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen
Vertragsvermögenswerte
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Liquide Mittel
US-Dollar Euro
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
50.626
32.968
Finanzverbindlichkeiten
5.433
3.021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.633 8.838
5.416 9.405
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen-den Unternehmen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
98.824
61.374
19.390 35.125
18.610 24.376
US-Dollar Euro
75.790 299.659
92.548 247.718
299.659
222.793 76.867
173.850 73.868
247.718
Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Aus-wirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nach-teilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensiti-vitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderun-gen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrech-nung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungs-risiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die mo-netärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichten-den Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zu-sätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdiffe-renzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen
31.12.2019
31.12.2020
EUR'000
EUR'000
289.022
324.631
83.465
26.956
4.508 10.163 387.158
8.479 9.058 369.124
83.787 303.372
64.833 304.291
387.158
369.124
Erhöhung (+)/Verminderung (-) | ||||
31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 2.626 | 3.385 | -2.376 | -3.062 |
Veränderung im Sonstigen Ergebnis | -11.623 | -7.074 | 10.515 | 6.400 |
Veränderung im Eigenkapital | -8.997 | -3.689 | 8.139 | 3.338 |
Seite 60 |
Abwertung um 5 %
Aufwertung um 5 %
FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Ver-zinsung in steigenden Zinssätzen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Ver-ringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Vorjahr: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnis-ses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Vorjahr: 587 TEUR) ergeben. Während des Geschäftsjahres gingen alle Kernbanken von FACC im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben zu verrechnen. Die dafür angefallenen Zinskosten betru-gen 10 TEUR und sind im Finanzergebnis erfasst.
Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Ver-mögenswerte und Verbindlichkeiten.
Liquiditätsrisiko
Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Ver-pflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößendafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensen-kungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.
Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur un-zureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.
Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Re-serve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditli-nien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige li-quide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente in-vestiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgel-der, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 150.000 TEUR (Vorjahr: 200.000 TEUR) zur Verfügung.
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schul-den setzen sich wie folgt zusammen:
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert | Gesamt | Unter 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | |
31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||||
Schuldscheindarlehen | 70.000 | 75.723 | 878 | 28.009 | 46.836 |
Anleihe FACC Operations GmbH | 89.916 | 91.800 | 91.800 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 33.985 | 44.050 | 13.744 | 19.697 | 10.608 |
Leasingverbindlichkeiten | 84.395 | 94.001 | 8.585 | 28.558 | 56.858 |
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 10.726 | 10.726 | 10.726 | 0 | 0 |
Finanzverbindlichkeiten | 289.022 | 316.300 | 125.733 | 76.264 | 114.302 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83.465 | 83.636 | 83.636 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 4.508 | 4.508 | 4.508 | 0 | 0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.163 | 10.163 | 10.163 | 0 | 0 |
387.158 | 414.607 | 224.040 | 76.264 | 114.302 | |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||||
Derivative Finanzinstrumente | 1.924 | 1.924 | 1.910 | 14 | 0 |
Buchwerte/Vertragliche Cashflows | 389.082 | 416.531 | 225.950 | 76.278 | 114.302 |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldscheindarlehen
Anleihe FACC Operations GmbH Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente Buchwerte/Vertragliche Cashflows
Zahlungsverpflichtungen
Buchwert | Gesamt | Unter 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre |
31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | 31.12.2020 |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 |
70.000 | 76.371 | 875 | 29.013 | 46.482 |
0 | 0 | |||
131.700 | 133.811 | 116.786 | 17.025 | 0 |
82.203 | 92.382 | 8.638 | 28.395 | 55.349 |
40.728 | 40.728 | 40.728 | 0 | 0 |
324.631 | 343.291 | 167.027 | 74.432 | 101.831 |
26.956 | 26.956 | 26.956 | 0 | 0 |
8.479 | 8.479 | 8.479 | 0 | 0 |
9.058 | 9.058 | 9.058 | 0 | 0 |
369.124 | 387.784 | 211.520 | 74.432 | 101.831 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
369.124 | 395.576 | 211.520 | 74.432 | 101.831 |
Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenste-hender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Ver-änderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungs-ströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen un-terworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzi-elle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zu-geordnet.
Kreditrisiko
Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Haupt-kunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeug-produzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.
Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kredit-würdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neu-kunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Aus-fallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird re-gelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken er-wachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalen-ten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Ban-ken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem fi-nanziellen Vermögenswert in der Bilanz.
SONSTIGE ANGABEN
48. Organbezüge
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Auf-sichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezem-ber 2020 wie folgt dar:
Name | Erfolgsunabhängig |
RGJ 2019 | |
EUR'000 | |
Robert Machtlinger | 332 |
Andreas Ockel | 322 |
Aleš Stárek | 260 |
Yongsheng Wang | 190 |
1.104 | |
1) Bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18 | |
Erfolgsabhängig1) | Abfertigung2) | Pensionsvorsorge | Summe | ||
RGJ 2019 | RGJ 2019 | RGJ 2019 | RGJ 2019 | ||
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | ||
107 | 0 | 93 | 532 | ||
20 | 43 | 83 | 470 | ||
71 | 50 | 0 | 380 | ||
56 | 52 | 0 | 299 | ||
255 | 145 | 177 | 1.681 | ||
Name | Erfolgsunabhängig | Erfolgsabhängig | Abfertigung | Pensionsvorsorge | Summe |
2020 | 2020 | 2020 | 2020 | 2020 | |
EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | EUR'000 | |
Robert Machtlinger | 388 | 0 | 0 | 349 1) | 737 |
Andreas Ockel | 377 | 0 | 52 | 100 | 529 |
Aleš Stárek | 327 | 0 | 45 | 5 | 377 |
Yongsheng Wang | 321 | 0 | -5 | 0 | 316 |
1.412 | 0 | 92 | 454 | 1.958 | |
1) Enthält Aufrollungen aus Vorjahren |
2) Bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung
Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichts-ratsmitglieder betrugen 293 TEUR (Vorjahr: 357 TEUR).
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.
49. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unter-nehmen und Personen
Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen au-ßerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeit-raum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 zu fremdüblichen Be-dingungen abgeschlossen.
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist
1.543
Verbindlichkeiten 31.12.2019
EUR'000
0
Umsatzerlöse 2019 EUR'000
2.044
23.480 25.023
4.508 4.508
31.770 33.815
Aufwendungen 2019 EUR'000
0
23.205 23.205
Forderungen 31.12.2020
EUR'000
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist
48 23.977 24.025
Verbindlichkeiten 31.12.2020
EUR'000
0 8.479 8.479
Umsatzerlöse 2020 EUR'000
964 29.830 30.794
Aufwendungen 2020 EUR'000
0 17.210 17.210
Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2020 ein Consulting Agree-ment mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodin-ville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Con-sulting Agreement betrug im Geschäftsjahr 50 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR), wovon 0 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden.
Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifel-hafte Forderungen noch wurden im Geschäftsjahr 2020 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche For-derungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
50. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.
Software und RechteAbschreibung über drei bis vier Jahre (linear)
Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögens-werts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nut-zungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltig-keitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizu-legenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungs-wert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.
Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36)
Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der An-schaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem an-teiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.
Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltig-keitstest durchgeführt.
Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Sy-nergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht wer-den. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene über-wacht.
Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buch-werts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskos-ten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Diffe-renz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleiben-den Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.
Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungs-wert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verab-schiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstums-raten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.
Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktübli-chen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Ka-pitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird.
Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.
Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.
Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:
Gebäude | Zehn bis 50 Jahre |
Investitionen in fremde Gebäude | 33 bis 50 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | Drei bis 33 Jahre |
Geschäftsausstattung | Fünf bis 14 Jahre |
Fahrzeuge | Fünf bis acht Jahre |
Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögens-werts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem
beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nut-zungswert.
Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.
Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen be-trieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendun-gen erfasst.
Leasing (IFRS 16)
Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimm-ten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identi-fizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.
Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nut-zungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.
Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingver-bindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungs-recht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt.
Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Dar-über hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wert-minderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen be-wertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Kon-zerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontie-rungssatz.
Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Lea-singzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, än-dert.
Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buch-wert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abge-schrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewer-tung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingver-träge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Lea-singverträge zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.
Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15)
Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwick-lungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem An-spruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei wer-den zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die vari-ablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen erfasst.
In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilab-rechnungen) vermindert.
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werk-zeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzei-tig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeit-raumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werk-zeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.
| Feste Zahlungen | Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und |
| Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem | sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie wer- |
Kurs abhängen | den entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzre- | |
| Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertga- | duktion erfasst. |
rantie zu zahlen sind | ||
| Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch | Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus |
den Konzern hinreichend sicher ist | kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermö- | |
genswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögens- | ||
werte. |
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungs-kosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder
Vertragserfüllungskosten (IFRS 15)
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.
Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugent-wicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendun-gen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leis-tungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serien-teile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert.
Vorräte (IAS 2)
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstel-lungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnitts-preisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstel-lungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die an-teiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter An-nahme einer Normalauslastung einbezogen.
Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Ver-kaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Er-fahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs-und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungs-kosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettover-kaufspreises berücksichtigt.
Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Netto-veräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Wa-rengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewer-tet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lager-dauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.
Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)
Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifisc he Werk-zeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattge-funden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleis-tungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch "Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermö-genswerte".
Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegen-den Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür be-steht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zu-wendungen gewährt werden.
Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermö-gen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwar-tete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgs-wirksam aufgelöst.
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)
Leistungsorientierte Pläne
Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum De-zember 2002 begründet wurde.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zah-lungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter an-gesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstich-tag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basie-ren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) er-fasst.
Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfül-lungsbetrag angesetzt.
Beitragsorientierte Pläne
Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelver-tragliche Pensionsvereinbarungen.
Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflich-tet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.
Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern
Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monats-lohns zu leisten.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.
Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) er-fasst.
Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basie-ren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam er-fasst.
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen (IFRS 15)
Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.
Sonstige Rückstellungen (IAS 37)
Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungs-betrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperi-ode verlässlich geschätzt werden kann.
Ertragsteuern (IAS 12)
Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde be-stehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.
Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tat-sächlichen Steuern und die latenten Steuern.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Ver-bindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, her-angezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksich-tigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuer-vorteile auch realisiert werden.
Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines ange-messenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.
Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steuerauf-wendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis er-fasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steu-ern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden er-folgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.
Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)
IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in des-sen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Ei-genschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögens-werte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Ver-lust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Stan-dard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfäl-ligkeit gehalten (HtM)", "Kredite und Forderungen (LaR)" sowie "zur Veräußerung verfügbar (AfS)" nicht mehr vor. Derivative Fi-nanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klas-sifiziert.
Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sie-ben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter "Kredite und Forde-rungen" ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Er-fassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Fi-nanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktions-kosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.
Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Ange-sichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.
Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizule-genden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Ban-ken berücksichtigt.
Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontier-ten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen an-gemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar-stellt.
Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Han-delstag erfasst.
Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirk-sam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wer-taufholung erfolgswirksam erfasst.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)
Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs).
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebe-wertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich et-waiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchge-führt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Er-fahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzel-beurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen wer-den zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abge-zinst.
IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditaus-fälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüg-lich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Ver-änderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrschein-lichkeiten bestimmt.
Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögens-werte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzu-wenden.
Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachste-henden Grundlagen ermittelt:
• Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um er-wartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.
• Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Fi-nanzinstruments.
Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finan-ziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmali-gen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lie-ferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.
Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten ver-fügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berech-nung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.
Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Index-basis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herange-zogen.
Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrie-ben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, wasfrüher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungs-maßnahmen.
Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion über-tragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen wer-den.
Liquide Mittel
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.
Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurz-fristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kre-ditverluste gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, wer-den gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifi-ziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Cashflow Hedge und Fair Value Hedge
Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absiche-rung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimm-ten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.
Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswir-kungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstru-ments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmun-gen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksich-tigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.
Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von be-stimmten Bilanzpositionen Devisentermingeschäfte ab.
Umsatzrealisierung (IFRS 15)
Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme - einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen ent-weder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehr-
komponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Seri-enprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung dar-stellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisie-rung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätz-barkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertig-stellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine ver-lässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) reali-siert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponen-tenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, die Krite-rien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, aufgrund des Vertrags jedoch ein durchsetzbarer An-spruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Ent-wicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleis-tung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlun-gen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lie-ferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Pro-gramms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskom-ponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbe-zogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögens-werte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Miles-tone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungs-eingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentli-che Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Trans-aktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zu-sammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (ge-sondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ra-tenvorschau zugrundegelegt wird.
Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- o-der zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferun-gen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbar-ten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag imFinanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zu-geordnet werden.
Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen.
Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer feh-lenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der jeder-zeitige Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leis-tungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Krite-rium führt dazu, dass einzelne Verträge gemäß IFRS 15 zeitpunkt-bezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.
Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Um-satzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt.
IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kos-ten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Kon-zern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbunde-nen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Ver-trägen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.
Aufwandsrealisierung
Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Fremdwährungsbewertung (IAS 21)
Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Ver-luste werden ergebniswirksam erfasst.
Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7)
Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Me-thode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbe-stand und den kurzfristigen Finanzmitteln.
51. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbei-tung)
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretati-onen waren im Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwenden:
Standard / Interpretation | Anwendungspflicht | Übernahme | |
lt. IASB für | durch EU | ||
Geschäftsjahre ab | zum 31.12.2020 | ||
IFRS 16 | |||
(Änderung) | Covid-19-bezogene Mietkonzessionen | 01.06.2020 | Ja |
IFRS 3 | |||
(Änderung) | Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | Ja |
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und | |||
IFRS 16 | |||
(Änderung) | Zins Benchmark-Reform - 2. Phase | 01.01.2020 | Ja |
IAS 1 und IAS 8 | |||
(Änderung) | Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | Ja |
Diverse | 01.01.2020 | Ja |
Änderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den IFRS Standards
Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Stan-dards hat, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernab-schluss von FACC.
Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2021 auswirken werden. Die nachfolgenden, vomIASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänz-ten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:
Veröffentli- | Anwendungs- | Übernahme | Auswirkungen | ||
chung durch | pflicht | durch EU | auf den Konzern- | ||
das IASB | lt. IASB | zum 12.02.2021 | abschluss | ||
(Änderung) | Zins Benchmark-Reform - 2. Phase | 27.08.2020 | 01.01.2021 | Ja | Nein |
IFRS 4 | |||||
(Änderung) | Versicherungsverträge - Verschiebung von IFRS 9 | 25.06.2020 | 01.01.2021 | Ja | Nein |
IFRS 3 | |||||
(Änderung) | Unternehmenszusammenschlüsse | 14.05.2020 | 01.01.2022 | Nein | Nein |
IAS 16 | |||||
(Änderung) | Sachanlagen | 14.05.2020 | 01.01.2022 | Nein | Nein |
IAS 37 | Rückstellungen, Eventualschulden und | ||||
(Änderung) | Eventualforderungen | 14.05.2020 | 01.01.2022 | Nein | Nein |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus | |||||
Diverse | 2018-2020 | 14.05.2020 | 01.01.2022 | Nein | Nein |
IAS 1 | Offenlegung von Bilanzierungs- und | ||||
(Änderung) | Bewertungsmethoden | 12.02.2021 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
IAS 8 | |||||
(Änderung) | Definition von Schätzungen | 12.02.2021 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
IFRS 17 | Versicherungsverträge | 18.05.2017 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
IFRS 17 | |||||
(Änderung) | Versicherungsverträge | 25.06.2020 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als | ||||
(Änderung) | kurz- oder langfristig | 23.01.2020 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder | ||||
(Änderung) | langfristig - Verschiebung des Stichtags | 15.07.2020 | 01.01.2023 | Nein | Nein |
Standard / Interpretation
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
52. Honorare des Konzernabschlussprüfers
Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Geschäftsjahr 2020 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
Konzern- und Jahresabschlussprüfung Andere Beratungsleistungen
53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
2019 EUR'000
2020 EUR'000
217 56
141 25
273
167
Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 kam es zu keinem an-gabepflichtigen Ereignis.
54. Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 be-trug -28.575 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 eine Dividende von 0,00 EUR je Aktie vor.
55. Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufge-stellt und wird voraussichtlich am 23. März 2021 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Kon-zernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
56. Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands
Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO
Mitglieder des Aufsichtsrats
Zhen Pang (Vorsitzender seit 1. Jänner 2020) Qinghong Liu
Jiajia Dai Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo
Tom Williams (seit 26. Juni 2020) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin)
Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) (bis 31. Dezember 2020) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)
Ried im Innkreis, am 8. März 2021
Der Vorstand
Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands
Aleš Stárek e. h.
Mitglied des VorstandsAndreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsver-lauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so dar-stellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlage-bericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahres-abschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ver-mittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der La-gebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und dieLage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-schreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Ried im Innkreis, am 8. März 2021
Der Vorstand
Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.
Vorsitzender des Vorstands
Aleš Stárek e. h.
Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk1)
Bericht zum Konzernabschluss
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der
FACC AG, Ried im Innkreis,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergeb-nisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernab-schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Mitglied des Vorstands
Yongsheng Wang e. h. Mitglied des VorstandsÜbereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätz-lichen Anforderungen des § 245a UGB.
1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweich ende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprü-fung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwort-lichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Ab-schnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-fung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtli-chen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen An-forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver-halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut-samsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge-schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammen-hang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhal-ten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten
2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake-President-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016
1. Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sach-anlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten
Beschreibung
Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Un-ternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 18,7 Mio. €), Sachanlagen in Höhe von 167,9 Mio. € (Vorjahr 181,6 Mio. €) und sonstige langfristige Vermögenswerte in Höhe von 131,9 Mio € (Vorjahr 153,6 Mio. €). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte betreffen mit 33,0 Mio € (Vorjahr 50,6 Mio. €) Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, mit 3,0 Mio € (Vorjahr 5,4 Mio. €) Vertragsvermögenswerte und mit 95,8 Mio € (Vorjahr 97,5 Mio. €) Vertragserfüllungskosten.
Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Krise und den damit ver-bundenen Reduzierungen in den Serienlieferungen für einzelne Projekte und einer damit einhergehenden Änderung der Mittelfrist-planung für die nächsten 5 Jahre wurden im Geschäftsjahr Indika-toren der Wertminderung sowohl auf Ebene der Cash Generating Units (CGUs) als auch auf Ebene von Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen identi-fiziert und Wertminderungstests durchgeführt.
Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf Firmenwerte in Höhe 18,7 Mio. €, Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 7,7 Mio. €, Wertminderungen auf Vertragserfüllungskosten in Höhe von 2,8 Mio. € und Wertminderungen auf Forderungen aus kunden-bezogene Entwicklungsleistungen in Höhe von 1,8 Mio. € erfasst.
Im Rahmen der Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und die sonstigen langfristigen Vermögenswerten, für welche ein Anhalts-punkt für eine Wertminderung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungs-wertes (Value-in-use), der mittels einer Discounted Cashflow-Me-thode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC), so-wie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mit-telfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezo-genen Entwicklungsleistungen ist der erzielbare Betrag beein-flusst von den zugrunde liegenden Schätzungen in Bezug auf Zeit-punkt und Menge zukünftiger Lieferungen und damit verbundener Cash-Flows.
Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünf-tigen Cash-Flows, sowie in der Ableitung des Diskontierungssat-zes. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden.
Die Angaben zu den Erläuterungen sind im Konzernanhang unter "7. Auswirkungen von Covid 19", in Note 22, Note 23, Note 24, Note 26 und Note 31 und unter "9. Geschäftsegmente" enthalten.
Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei un-ter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Prüfung der Definitionen der CGUs ("cash generating units") und Analyse der Separierbarkeit von Cash Zuflüssen
• Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtig-keit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plau-sibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von un-seren internen Bewertungsspezialisten
• Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendun-gen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital, voraus-sichtliche Laufzeiten der Programme), um die Angemessenheit dieser Planungen unter Berücksichtigung der COVID 19 Aus-wirkungen zu beurteilen
• Prüfung der aus dem Airline Monitor abgeleiteten Raten
• Beurteilung der voraussichtlichen Laufzeiten der einzelnen Programme
• Prüfung der Übereinstimmung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sowie der Investitionen für die CGUs ("cash-generating unit") mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Plä-nen
• Prüfung der Buchwerte der CGUs ("cash generating units")
• Prüfung der Erfassung der Wertminderungen
• Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang
• Durchführung einer Risikoanalyse in Form von Sensitivitätsana-lysen und Downside-Bewertungsszenarien und Abweichungs-analysen
2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake Pre-sidend-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016
Beschreibung
Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu ei-nem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China ein-gefroren und im Geschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Ös-terreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingehol-ten rechtlichen Beurteilung zum 31. Dezember 2020 wurde für die-sen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10,9 bilanziert.
Das Risiko im Rahmen der Abschlussprüfung besteht unter ande-rem darin, dass eine Repatriierung von entzogenen Geldern mit Hilfe des Bundes nicht oft vorkommt und dabei zum Teil rechtliches Neuland betreten wird.
Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzun-gen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind im Konzernanhang in Anhangsangabe 32 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert ha-ben:
Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätig-keiten umfasst:
• Besprechung der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit der Rücktransferierung mit dem Vorstand und dem Leiter der Rechtsabteilung der FACC Operations GmbH
• Einholung einer unabhängigen rechtlichen Beurteilung und Ana-lyse dieser Beurteilung
• Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum Ansatz einer Forde-rung erfüllt sind
• Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den sonstigen Forderungen
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle In-formationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, aus-genommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht fi-nanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollstän-dige Geschäftsbericht, der finale nicht finanzielle Bericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prü-fungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informa-tionen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, so-bald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Wider-spruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der vorliegenden sonsti-gen Informationen haben wir nichts zu berichten.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-mung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst ge-treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-lungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsich-tigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unterneh-menstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alterna-tive dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS- PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN- ABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü-fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-mung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fal-sche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern re-sultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermes-sen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen in-terner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprü-fung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshand-lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzu-geben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig-nissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel ander Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh-menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolge-rung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazu-gehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu ma-chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prü-fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Kon- zerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den In-halt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein mög-lichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkei-ten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Kon-zernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die An-leitung, Überwachung und Durchführung der Konzernab-schlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Ab-schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unab-hängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünf-tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Un-abhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die ne-gativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öf-fentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-grundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den gel-tenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zu-treffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonne-nen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Ab-schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2020 vom Auf-sichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäfts-jahr 2016/17 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger -Gruber.
Linz, am 8. März 2021
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin
ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer
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FACC AG published this content on 24 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2021 10:48:10 UTC.