Jahresfinanzbericht 2020

fACC 2030

Commited to the sky

Konzernlagebericht der FACC AG für das Geschäftsjahr 2020

1. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Geschäftsjahr 2020 verursachte die Covid-19-Pandemie einen globalen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Einhergehend mit lokalen und internationalen Reisebeschränkungen waren der Flugverkehr und damit die Luftfahrtindustrie besonders stark betroffen. Der wirtschaftliche Schaden in der Luftfahrtindustrie war zudem wesentlich größer als bei vorhergehenden Krisen (z. B. Terroranschläge vom 11. September 2001). Zu Beginn der Pan-demie im Frühjahr 2020 brach das globale Luftverkehrsaufkom-men dramatisch um rund 80 % ein. Im Jahresschnitt 2020 lag die internationale Passagiernachfrage um rund 52% unter dem Ni-veau von 2019. Neben den starken Rückgängen bei den angebote-nen interkontinentalen und kontinentalen Flugverbindungen gab es auch starke Auswirkungen auf den internationalen Frachtver-kehr. Rund 50 % der transportierten Luftfracht wurde vor der Krise in den Laderäumen von regulären Passagierflügen transpor-tiert. Der Entfall dieser Kapazitäten stellte ein ernstes Problem für die globalen Lieferketten dar und führte zu deutlichen Preis-steigerungen und Zeitverzögerungen im Frachtsektor.

Geschäftsjahr 2020 von verschiedenen Phasen geprägt

Der Verlauf der Covid-19-Pandemie führte über das Jahr hinweg zu einer wechselhaften Entwicklung der Zulieferbranche. Wäh-rend das erste Quartal 2020 noch als gut bezeichnet werden konnte und erst ab März die Auswirkungen der Pandemie spürba-rer wurden, war das zweite Quartal von großen Unsicherheiten geprägt. Die fehlenden belastbaren Marktdaten, kombiniert mit einer Abschwächung der Pandemie in den warmen Sommermona-ten lieferten kein klares Bild und sorgten bei den Flugzeugher-stellern (OEM) zu einem starken Rückgang der Auslieferraten sowie bei den Zulieferunternehmen für sehr schwache Umsätze im zweiten und dritten Quartal. Erst ab August 2020 lagen deut-lich belastbarere Marktdaten vor und sorgten für eine verbesser-te Planbarkeit. Dies führte im vierten Quartal wieder zu steigen-den Umsätzen in der Flugzeugzulieferindustrie.

Fertigungsraten sanken unterschiedlich stark

Die großen Flugzeughersteller (OEM) reagierten mit einer Sen-kung der monatlichen Fertigungsraten auf den starken Rückgang des Flugaufkommens. Die Fertigungsraten für Standardrumpf-flugzeuge (Narrow-Body-/Kurzstreckenflugzeuge) ging um rund 30 % zurück, während der Rückgang bei Großraumflugzeugen (Wide-Body-/Langstreckenflugzeuge) mit rund 50 % deutlich stärker ausfiel. Der Rückgang im Segment Geschäftsflugzeuge (Business Jets) war mit rund 20% deutlich geringer. Besonders stabil zeigten sich die für FACC wichtigen chinesischen Plattfor-men wie COMAC ARJ21 oder COMAC C919, die sich allerdings erst im Entwicklungsstadium befindet. Hier kam es im gesamten

Jahresverlauf zu keiner Reduktion des Fertigungsbedarfs. Anzu-merken ist, dass die monatlichen Fertigungsraten bei diesen Flug-zeugen im Vergleich zu den etablierten Anbietern noch sehr ge-ring sind.

Airbus und Boeing mit stark reduzierten Auslieferungen

Airbus und Boeing lieferten im Jahr 2020 in Summe 723 Flug- zeuge aus. Dies bedeutet einen Rückgang von 520 Flugzeugen im Vergleich zu 2019. Im gleichen Zeitraum wurden von den Airlines bei Airbus und Boeing insgesamt 567 Flugzeuge neu bestellt (Bruttobetrachtung). Der Auftragsbestand bei Airbus und Boeing sank damit im Vergleich zu 2019 um 1.506 Flugzeuge auf 11.407. Rund zwei Drittel des Rückgangs resultierten aus Stornierungen von Flugzeugen des Typs Boeing 737MAX. Im November 2020 hob die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA das Grounding der Boeing 737MAX auf - ein Schritt, dem in der Folge weitere natio-nale Behörden folgten.

Erholung der Luftfahrtindustrie verläuft unterschiedlich und schleppend

Die wirtschaftliche Erholung wird aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen deutlich länger dauern als in vorhergehenden Krisen. So bleibt die Erholung bei interkontinen-talen Flugreisen deutlich hinter dem kontinentalen und inländi-schen Flugaufkommen zurück. Chinas inländischer Luftverkehrs-markt erholte sich bereits ab März 2020 wieder langsam und hat mit Ende des Jahres 2020 das Vorkrisenniveau wieder erreicht. In allen anderen regionalen Märkten war bis August 2020 ebenfalls eine langsame Erholung des nationalen Flugaufkommens erkenn-bar. Mit den international steigenden Infektionsraten ab Herbst 2020 wurde dieser Trend aber neuerlich stark gebremst. So blieb auch die Erholung auf dem weltgrößten Inlandsmarkt für Flug-reisen (USA) enttäuschend.

Verfügbarkeit von Impfungen trägt zur Entspannung der Situa-tion bei

Im zweiten Halbjahr 2020 wurden die ersten Impfstoffe gegen die Covid-19-Erkrankung in einzelnen Staaten zugelassen und erste lokale Impfkampagnen liefen an. Gegen Jahresende 2020 beantragten die US-Hersteller Pfizer und Moderna international Eilzulassungen für die von ihnen entwickelten Impfstoffe, die in Folge von mehreren nationalen Zulassungsbehörden auch ge-währt wurden. Damit fiel der Startschuss für eine breite globale Impfkampagne. Mit steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen wird die Eindämmung der Pandemie schneller voranschreiten. Die Er- holung der nationalen Flugverkehrsaufkommen im Sommer 2020 zeigt, dass großer Nachholbedarf existiert und dass nach einer Eindämmung der Pandemie und einer Lockerung der Reisebeschrän- kungen Potenzial für eine Erholung des Flugaufkommens besteht.

2. ALLGEMEINE ANGABEN

2.1. Angaben gemäß § 243 UGB

Der FACC-Konzern mit Sitz in Ried im Innkreis ist ein österreichi-scher Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Bauteilen für die Aerospace-Industrie befasst.

Seine Produktpalette umfasst Strukturbauteile (Komponenten für Rumpf und Leitwerk, Triebwerksverkleidungsteile und Composite- Teile für Triebwerke, Flügelteile und Flügelspitzen) sowie Systeme für die Innenausstattung von Flugzeugen (gesamte Flugzeugkabi-nensysteme für Passagierflugzeuge, Gepäckablagefächer, Innen- raumverkleidungen, Serviceeinheiten, Ausstattungen für Business Jets, Kabinen-Retrofitlösungen etc.).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produk-te dienen, wurden drei operative Segmente gebildet.

  • Aerostructures ist für die Entwicklung, die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Strukturbauteilen verantwort-lich.

  • Cabin Interiors für die Entwicklung, die Fertigung, den Ver-trieb und die Reparatur von Innenausstattungen und

  • Engines & Nacelles für die Fertigung, den Vertrieb und die Reparatur von Triebwerksbauteilen.

Nach Abschluss der Kundenverträge und der Auftragsabwicklung werden die einzelnen Aufträge in den fünf Werken des Konzerns gefertigt. Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunternehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Personal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (ein-schließlich Engineering Services). Die zentralen Dienste unter-stützen die operativen Segmente im Rahmen einer Matrixorgani-sation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

2.2. Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr:

Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 war die Änderung des Geschäftsjahres auf das Ka-lenderjahr beschlossen worden. Das Geschäftsjahr 2019 war somit ein Rumpfgeschäftsjahr (RGJ 2019: 1. März 2019 bis 31. Dezember 2019). Im Interesse besserer Vergleichbarkeit wurden deshalb die Tabellen im vorliegenden Lagebericht - wo möglich - um eine Spalte "2019 ungeprüft" erweitert. Diese zeigt ein ungeprüftes, vergleichbares Ergebnis für die Periode 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019.

2.3. Änderung von Fehlern

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstel-le für Rechnungslegung (OePR) wurden der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberich-te der FACC AG zum 31. August 2018 und zum 31. August 2019 ausgewählt und einer Prüfung gemäß §2 Abs1 Z2 Rechnungsle-gungskontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen.

Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernan-hang dargestellt.

3. ENTWICKLUNG DES FACC-KONZERNS

2018/19

RGJ 2019

2019 ungeprüft

2020

in Mio. EUR

in Mio. EUR

in Mio. EUR

in Mio. EUR

Umsatz

781,6

653,1

801,3

526,9

Einmaleffekte

0,0

0,0

0,0

davon Produktumsatz

700,1

592,4

725,7

497,7

davon Entwicklungsumsatz

81,5

60,6

75,6

29,2

EBIT (berichtet)

43,6

22,1

15,1

-74,4

Einmaleffekte

-11,4

-13,1

-13,1

-47,6

EBIT (operativ)

55,0

35,2

28,2

-26,8

EBIT-Marge (operativ)

7,0 %

5,4 %

3,5 %

-5,1 %

Ergebnis je Aktie

0,66

0,24

0,16

-1,68

1) Periode von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 (ungeprüft)

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der FACC-Konzern einen Umsatz von 526,9 Mio. EUR und verzeichnete damit einen Umsatzrück-gang in Höhe von 126,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (Rumpf-geschäftsjahr). Diese negative Entwicklung ist deutlich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geprägt. Der weltweite Konjunktureinbruch und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die globale Luftfahrt- und Aerospace-Industrie belasteten sowohl den Umsatz als auch in weiterer Folge das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020.

Der deutliche Rückgang basiert insbesondere auf negativen An-passungen von Bauraten bei allen für FACC wesentlichen Flug-zeugprogrammen. Waren die Umsätze vor allem im Juli und Au-gust von reduzierten Abrufen der Kunden geprägt, war ab Sep-tember eine positive Dynamik erkennbar.

Das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in im Geschäftsjahr 2020 -74,4 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,1 Mio. EUR). Das EBIT für das Geschäftsjahr 2020 ent-hält Einmaleffekte aufgrund von Wertminderungen und Schät-zungsänderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf das mittelfristige Marktumfeld in Höhe von 35,6 Mio. EUR sowie die Kosten für den Personalabbau in Höhe von 11,9 Mio. EUR.

Am 18. September 2020 gab FACC bekannt, dass es in Folge der Kapazitätsanpassungen innerhalb der Gruppe auf das mittelfristig erwartete Marktumfeld im vierten Quartal 2020 zu einer Reduk-tion des Personalstands um 650 Mitarbeiter kommen wird. Dies Maßnahmen wurden planmäßig umgesetzt. Der Personalstand reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um 716 FTE auf 2.655 FTE.

Das operative Ergebnis betrug -26,8 Mio. EUR und war wesentlich von der reduzierten Auslastung der Werke seit Beginn des zwei-ten Quartals 2020 bzw. dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie beeinflusst.

Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 angekündigte Optimie-rungsprogramm zur nachhaltigen Senkung der konzernweiten Kostenstruktur zeigt seine Wirkung und hat in den ersten neun Monaten 2020 positive Effekte erwirkt. Bedingt durch den stark reduzierten Marktbedarf wurde das Optimierungsprogramm fo-kussiert vorangetrieben und um zusätzliche operative Themen erweitert.

3.1. Finanzlage

Zentrales Ziel des Finanzmanagements von FACC ist es, jederzeit die ausreichende Liquidität des Konzerns sicherzustellen, finanziel-le Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität zu gewähr-leisten. Zur Sicherung der Liquidität und zur Verringerung von Risi-ken nutzt FACC verschiedene interne und externe Finanzierungs-quellen mit unterschiedlichen Fristigkeiten. Die längerfristige Liqui-ditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung des Kon-zerns. Der Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit der Geschäftssegmente stellt die Hauptliquiditätsquelle des Konzerns dar. Dadurch werden der externe Finanzierungsbedarf und die Zins-aufwendungen reduziert. Zur Sicherung der Liquidität nutzt FACC zudem verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Anl eihen, Schuldscheindarlehen, Kreditvereinbarungen, Leasingmodelle sowie Factoring-Programme.

Finanzierungsinstrumente

In den Treasury-Grundsätzen von FACC sind die Bankpolitik, die Genehmigung von Bankbeziehungen, Finanzierungsvereinbarun-gen, das Liquiditäts- und Finanzanlagenmanagement sowie das Management von Währungs- und Zinsrisiken geregelt. Gemäß den Grundsätzen des Konzerns werden die Kreditlinien durch die Trea-sury-Abteilung konzernweit verwaltet.

Zum Finanzierungspotenzial aus dem genehmigten und bedingten Kapital sowie zu den Finanzierungsquellen wird auf die Erläute-rungen im Konzernanhang unter Note 34 verwiesen. Damit hat FACC die wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und stabile Finanzierung geschaffen.

Im August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH einen Konsortialkredit über 225 Mio. EUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Per 30. Juni 2020 wurde das Volumen um weitere 60 Mio. EUR aufgestockt (Covid-19-KRR der Österreichischen Kontrollbank). Alle Konsorti-albanken beteiligten sich entsprechend ihrer Quoten.

Als Financial Covenant wurde im August 2018 ein Verhältnis von Net Financial Debt/EBITDA von <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungs-standards (IFRS 15, IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 der Grenzwert in Übereinkunft mit den Konsortialbanken von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet (31. Dezember und 30. Juni). Bei einem Überschreiten der Kenn-zahl besteht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Die Covid-19-Pandemie und die damit erwarteten negativen Aus-wirkungen auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des beste-henden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29. August 2023).

Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant eines Verhältnisses Net Financial Debt/EBITDA von <4,0.

Mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 wurden für die nächs-ten Testzeitpunkte eine Aussetzung des Covenants (Covenant Holiday) und eine Anpassung des Covenants (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 31. Dezember 2022 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant eines Verhältnis-ses von Net Financial Debt/EBITDA von <4,0 zurück. Bis 30. Juni 2022 sieht der mit Vereinbarung vom 21. Dezember 2020 ange-passte Konsortialkreditvertrag außerdem eine Ausschüttungs-sperre vor. Eine von den Konsortialbanken nicht genehmigte Aus-schüttung in diesem Zeitraum führt zu einem theoretischen Kün-digungsrecht im Kreditvertrag.

Das im Juli 2019 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 70 Mio. EUR enthält eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunk-ten, falls das Verhältnis Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet (31. Dezember).

3.1.1. Liquiditätsanalyse

Cashflow aus laufender Tätigkeit

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Free Cashflow

Cashflow aus Finanzie-rungstätigkeitZahlungswirksame Verän-derung des Finanzmittel-bestands

Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunter-schiedenFinanzmittelbestand am Beginn der Periode

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

2020 in Mio. EUR

63,3

48,0

12,7

-35,7 27,6

-18,2 29,7

-15,2 -2,4

-0,8

-43,5

20,7

26,8

-13,8

18,2

-0,2

-0,5

-1,5

63,5

90,1

75,8

90,1

75,8

92,5

Eine der zentralen Steuerungsgrößen von FACC ist die Kennzahl Free Cashflow. Den Free Cashflow ermittelt FACC aus der Kombi-nation der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Investi-tionstätigkeit.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Berichts-jahr 2020 mit 12,7 Mio. EUR um 35,3 Mio. EUR unter dem Vorjah-reswert von 48,0 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019).

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr 2020 auf -15,2 Mio. EUR gegenüber -18,2 Mio. EUR im Vorjahres-zeitraum (Rumpfgeschäftsjahr 2019).

Haupttreiber bei den Projektinvestitionen waren die Entwick-lungs- und Werkzeugkosten für diverse Flugzeugtypen sowie Investitionen in verschiedene Werkzeugduplikationen zur Absi-cherung zukünftiger Fertigungsraten.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Berichtsjahr 2020 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bei 20,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -43,5 Mio. EUR).

3.1.2. Nettofinanzverbindlichkeiten

Die Nettoverschuldung belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 232,1 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 213,2 Mio. EUR). Der hier verzeichnete Anstieg ist auf die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie (z. B. Umsatzrückgang) zurückzuführen. Die liquiden Mittel des FACC-Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 92,5 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 75,8 Mio. EUR).

Schuldscheindarlehen

Anleihen 2013-20 ISIN AT00000A10J83

Sonstige Finanzverbind-lichkeiten

Bruttofinanzverbindlich-keiten

Abzüglich Liquide Mittel Finanzvermögen

Nettofinanzverbindlich-keiten

28.02.2019 in Mio. EUR

31.12.2019 in Mio. EUR

34,0

70,0

89,8

89,8

147,2

129,1

271,0

289,0

90,1 90,1

75,8 75,8

180,9

213,2

Die für die Konzernfinanzierung wesentliche Kennzahl Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA entwickelte sich wie folgt:

28.02.2019 in Mio. EUR

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Zuzüglich/abzüglich

43,6

Abschreibungen und Wertminderungen Amortisierung Vertragserfüllungskosten Wertminderung Vertragserfüllungskosten EBITDA

15,8 8 7,3 74,7

31.12.2019 in Mio. EUR

22,1

18,8 13,3 0,0 54,1

31.12.2020 in Mio. EUR

0,0

254,6

324,6

92,5 92,5

232,1

31.12.2020 in Mio. EUR

-74,4

50,1 10,9 2,9 -10,5

Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA

2,42

3,281)

1) Wert basiert aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres 2019 auf einer Hochrechnung auf zwölf Monate.

3.2. Vermögenslage

Langfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen Aktiva

EigenkapitalLangfristige Schulden Kurzfristige Schulden Schulden

Eigenkapital und SchuldenEigenkapitalquote

28.02.2019

31.12.2019

31.12.2020

in Mio. EUR

in Mio. EUR

in Mio. EUR

324,9

375,7

326,9

400,9

361,0

322,7

725,8

736,7

649,5

299,0

310,6

243,2

185,7

188,5

179,6

241,1

237,7

226,7

426,8

426,1

406,4

725,8

736,7

649,5

42,8 %

42,2 %

37,4 %

3.2.1. Aktiva

Das langfristige Vermögen des FACC-Konzerns reduzierte sich gegenüber dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 um 48,8 Mio. EUR auf 326,9 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen sank im Vergleichszeitraum um 38,3 Mio. EUR. Der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 erhöhte sich hingegen um 16,8 Mio. EUR auf 92,5 Mio. EUR.

3.2.2. Eigenkapital

Das Eigenkapital des FACC-Konzerns erreichte per Ende des Be-richtsjahres einen Wert von 243,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 von 37,4 % (Rumpfge-schäftsjahr 2019: 42,2 %).

3.2.3. Schulden

Innerhalb der langfristigen Schulden sanken die sonstigen Fi-nanzverbindlichkeiten um 5,5 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR.

Bei den kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen um 52,0 Mio. EUR auf 31,5 Mio. EUR. Wesentlich begründet war dies durch das geringe-re Geschäftsvolumen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich unter ande-rem durch die Erweiterung des Konsortialkredits um die Covid-19- Finanzierungslinie der OeKB (60 Mio. EUR) sowie die Reduktion des Factoring-Programms um 133,2 Mio. EUR auf 159,2 Mio. EUR.

4. ENTWICKLUNG DER SEGMENTE

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des FACC-Konzerns.

Die zentrale Erfolgsgröße, anhand derer die Steuerung der Ge-schäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unter-nehmensinstanz (Vorstand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT). Aufgrund der unterschiedlichen Anwen-dungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Seg-mente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Strukturbauteilen

  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Reparatur von Triebwerksbauteilen

  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Innenausstattungen

4.1. Segment Aerostructures

4.3. Segment Cabin Interiors

2018/19

in Mio. EUR

RGJ 2019

2020

in Mio. EUR

in Mio. EUR

Umsatzerlöse

335,7

240,2

184,7

Umsatzerlöse

277,4

EBIT (berichtet)

37,6

22,6

-26,7

EBIT (berichtet)

-3,5

EBIT-Marge (berichtet)

11,2 %

9,4 %

-14,5 %

EBIT-Marge (berichtet)

-1,3 %

Einmaleffekte

-8,3

-8,3

-22,2

Einmaleffekte

-2,0

EBIT (vor Einmaleffekten)

45,9

30,9

-4,5

EBIT (vor Einmaleffekten)

-1,5

EBIT-Marge

EBIT-Marge

(vor Einmaleffekten)

13,7 %

12,8 %

-2,5 %

(vor Einmaleffekten)

-0,5 %

2018/19

RGJ 2019

2020

in Mio. EUR

in Mio. EUR

in Mio. EUR

260,5

226,9

-6,5

-24,7

-2,5 %

-10,9 %

-3,7

-13,5

-2,9

-11,2

-1,1 %

-4,9 %

Der Umsatz im Segment Aerostructures betrug im Geschäftsjahr 2020 184,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 240,2 Mio. EUR). Maßgeblich für den hier verzeichneten Umsatzrückgang war unter anderem die überproportional starke Reduktion der Ferti-gungsraten der Airbus A350- und Boeing 787-Projekte. Zusätzlich führten im Zusammenhang mit dem Brexit aufgebaute Sicher-heitskundenpuffer zu Bedarfsrückgängen.

Im Segment Aerostructures betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -26,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 22,6 Mio. EUR).

4.2. Segment Engines & Nacelles

Umsatzerlöse EBIT (berichtet)

EBIT-Marge (berichtet)

Einmaleffekte

EBIT (vor Einmaleffekten)

EBIT-Marge

(vor Einmaleffekten)

2018/19 in Mio. EURRGJ 2019 in Mio. EUR

2020 in Mio. EUR

168,5 9,5

152,4 6,0

115,3 -22,9

5,6 %

3,9 %

-19,9 %

-1,2

10,7

-1,2

7,1

-11,0

6,4 %

4,7 %

-9,6 %

Der Umsatz des Segments Engines & Nacelles erreichte im Ge-schäftsjahr 2020 einen Wert von 115,3 Mio. EUR (Rumpfge-schäftsjahr 2019: 152,4 Mio. EUR).

Im Segment Engines & Nacelles betrug das berichtete Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr 2020 -22,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 6,0 Mio. EUR).

Der Umsatz im Segment Cabin Interiors belief sich im Geschäfts-jahr 2020 auf 226,9 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 260,5 Mio. EUR). Der im Vergleich geringere Umsatzrückgang war durch einen günstigen Produktmix beeinflusst. Airbus-A320-, Business-Jet- sowie COMAC-ARJ21-Projekte verzeichneten weniger starke Ratenreduktionen.

Das berichtete Ergebnis des Segments Cabin Interiors vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2020 -24,7 Mio. EUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -6,5 Mio. EUR).

4.4. Segmentdarstellung der Covid-19 Effekte

Umsatzerlöse

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

davon Wertmin-derungen und Schätzungsände-rungen im Zusammenhang mit Covid-19 davon Kosten für Personalabbau

Bereinigtes Ergeb-nis vor Zinsen und Steuern

EBIT-Marge

Aero- structuresEngines & NacellesCabin Interiors

Summe in Mio. EUR

184,7 -26,7

115,3 -22,9

226,9 -24,7

-18,1

-4,1

-8,6 -3,3

-9,0 -4,5

-35,6 -11,9

-4,5

-11,0

-11,2

-26,8

-2,5 %

-9,6 %

-4,9 %

-5,1 %

5. RISIKOBERICHT

Der FACC-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unter-nehmerischen Handeln verbunden sind. FACC setzt hier auf früh-zeitige Identifikation und aktive Steuerung von Risiken, die sich aus dem Unternehmensumfeld ergeben. Die Umsetzung der Risi-kostrategie und die Abwicklung von Sicherungsmaßnahmen erfol-gen zentral für den gesamten Konzern.

Die unmittelbare Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei dem jeweiligen Risk Owner. Der Director Treasury & Risk Management berichtet direkt dem Vorstand, bei dem die Gesamt-verantwortung für das Risikomanagement liegt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden sowohl die eingetretenen als auch mögliche zukünftige Risiken kontinuierlich durch die operativen Einheiten überwacht, bewertet und zweimal jährlich im Zuge der Management Reviews an den Vorstand berichtet In jedem Quartal erfolgt zusätzlich ein ausführlicher Review der Top-15-Risiken im Konzern. Außergewöhnliche Ereignisse werden zudem umgehend dem zuständigen Risk Owner bzw. dem Director Treasury & Risk Management mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob eine sofortige Meldung an den Vorstand erforderlich ist. Der Vor-stand wiederum informiert den Aufsichtsrat in dessen Sitzungen.

Dadurch ist sichergestellt, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Eingrenzung der Risiken getroffen werden können. Nach Einschätzung des Vorstands sind die heute erkennbaren möglichen Risiken über-schau- und beherrschbar und stellen damit keine existenzielle Gefahr für das Unternehmen dar.

Folgende wesentliche Risikofelder können identifiziert werden:

5.1. Managementrisiken

Ausgehend von Marktbeobachtungen und -analysen wird ein Busi-nessplan mit einer Planungsperiode von fünf Jahren erstellt. Dieser definiert die grundsätzliche Strategie des Unternehmens und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Aus diesem jährlich aktuali-sierten Plan leiten sich die konkreten Ziele für das jeweilige Ge-schäftsjahr ab.

Kurzfristige Veränderungen des Marktes stellen hier das größte Risiko dar, ebenso ist der Erfolg in der Umsetzung durch äußere Faktoren, die oftmals kaum beeinflusst werden können, immer wieder gefährdet.

Das Management von FACC ist dafür verantwortlich, die konse-quente Umsetzung zu verfolgen bzw. auf kurzfristige Verände-rungen rasch und im Sinn der festgelegten Strategie zu reagieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die strategische Ausrichtung ebenso weiter beachtet wird wie die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele.

5.2. Absatzrisiken

Der FACC-Konzern ist in einem sehr wettbewerbsintensiven Ge-schäftsfeld tätig und sieht sich einer eingeschränkten Kundenzahl (Flugzeughersteller) gegenüber. Die Geschäftstätigkeit von FACC ist konjunkturabhängig und sensibel gegenüber der Ertragssitua-tion kommerzieller Fluggesellschaften bzw. deren Bestellungenvon Flugzeugen bei den Herstellern. Die Geschäftslage kommerzi-eller Fluggesellschaften wird wiederum von der weltwirtschaft-lichen Lage und geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das branchenspezifische Risiko des Konzerns liegt in der Ände-rung von Flugzeugauslieferplänen der Hersteller gegenüber den Endabnehmern. Das Risiko aus der Änderung zukünftiger Flug-zeugauslieferungen hat Einfluss auf die zukünftigen Umsätze des Konzerns, da sich die Zuliefermengen der vom Konzern herge-stellten Bauteile entsprechend ändern. Das Risiko kann in Form einer Reduktion von Flugzeugauslieferungen eintreten, aber auch in deren zeitlicher Verschiebung in die Zukunft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Entwicklungskosten nicht im kalkulier-ten Zeitraum verdient werden können.

Diesem Risiko begegnet FACC mit einer Diversifikation innerhalb der Branche - einerseits, indem der Konzern mit den beiden marktbeherrschenden Anbietern von Verkehrsflugzeugen Liefer-verträge unterhält, und andererseits, indem er neben Großraum- Passagierflugzeugen auch in der Sparte Business Jets Lieferver-träge eingeht. Zusätzlich ist FACC geografisch diversifiziert, da sie Lieferverträge mit dem amerikanischen und dem europäischen Markt sowie mit dem asiatischen Raum hält. Außerdem tritt FACC als Entwicklungspartner für Verbesserungen an bestehenden Flugzeugtypen auf und legt damit die Basis für Lieferverträge für die Umrüstung von bestehenden Flugzeugtypen.

5.3. Einkaufs und Lieferantenrisiko

Der Bereich Procurement (Einkauf) von FACC führt regelmäßig Risk Assessments der Zulieferer durch, um Gefährdungspotenzial und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit die Prioritäten für die Planung und Durchführung von Audits festlegen zu können bzw. um den Entscheidungsprozess bei der Vergabe neuer Aufträ-gen zu unterstützen. Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird die Abteilung Procurement Quality Assurance (PQA) eingebunden. Sie stellt sicher, dass die erforderlichen Qualifikationen und Zu-lassungen vorhanden sind und keine erkennbaren Risiken beste-hen. Zu Beginn neuer Projekte wird durch eine verpflichtende Erstmusterprüfung bei den Lieferanten das Produktrisiko redu-ziert. Die kontinuierliche qualitätsgerechte und termingetreue Belieferung mit Materialien sowie Halb- und Fertigerzeugnissen wird regelmäßig über SAP bewertet. Diese Bewertung ist eben-falls Bestandteil des Risk Assessments. Abweichungen - sowohl der Bauteilqualität als auch der Lieferperformance - werden systematisch erfasst, analysiert, bewertet und mit definierten Zielen verglichen. Auffälligkeiten werden im Zuge der Manage-ment Reviews an den Vorstand berichtet.

5.4. Betriebsunterbrechungsrisiko

Die Fertigungsstätten und -anlagen des Unternehmens werden kontinuierlich instandgehalten und gewartet, sodass das Risiko von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen gering bleibt. Das Betriebsunterbrechungsrisiko ist außerdem durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftungszeit von 24 Monaten versichert.

5.5. Projektmanagement

Das Projektmanagement von FACC ist dafür verantwortlich, die vom Management festgelegten Ziele im Rahmen konkreter Pro-jekte umzusetzen. Projekte werden dabei darin unterschieden, ob

FACC Entwicklungsverantwortung trägt oder nicht. Jeder Vertrag wird auf seine Umsetzbarkeit geprüft, die mit dem Projekt ver-bundenen Risiken werden identifiziert, beurteilt und während der Abarbeitung genauestens beobachtet und analysiert, um - falls erforderlich - notwendige Maßnahmen einleiten und umsetzen zu können. Die bedeutsamsten Risiken bilden dabei die Verfügbarkeit von Ressourcen aller Art (Personal, Equipment, Materialien etc.) sowie äußere Faktoren, die entweder über die Schnittstellen im Unternehmen oder von außen an das Projektteam herangetragen werden können.

5.6. Produkthaftungs- und Qualitätsrisiko

Die vom Unternehmen konstruierten und hergestellten Produkte sind für den Einbau in Luftfahrzeuge oder in Triebwerke be-stimmt. Fehler oder Funktionsmängel der hergestellten Produkte können mittelbar oder unmittelbar Eigentum, Gesundheit oder Leben Dritter beeinträchtigen. Die dauerhafte Sicherheit hat damit höchste Priorität. FACC ist nicht in der Lage, ihre Haftung gegenüber Kunden, Konsumenten oder Dritten in Absatzverträgen zu reduzieren oder auszuschließen. Jedes Produkt, das im Unter-nehmen entwickelt und/oder hergestellt wird und das Unterneh-men verlassen soll, durchläuft daher qualifizierte Kontrollen hinsichtlich seiner Funktion und Qualität.

Bei Projekten, in denen FACC Entwicklungsverantwortung trägt, besteht aufgrund der Möglichkeit von Konstruktionsfehlern ein höheres Risiko, das jedoch durch systematisches Handeln mini-miert wird. Regelmäßige Kontrollschritte in allen Stadien der Entwicklung reduzieren hier Risiken frühzeitig. FACC betreibt zudem ein Archivierungssystem für vertraglich festgelegte und auch individuell darüber hinausgehende Qualitätsaufzeichnungen (Quality Records). Damit wird nachgewiesen, dass Leistungen und Produkte entsprechend den definierten und vom Kunden bzw. von der/den Luftfahrtbehörde/n freigegebenen Vorgaben ausge-führt wurden.

Obwohl das Produkthaftungsrisiko angemessen versichert ist, kann es im Fall von Qualitätsproblemen zu negativen Auswirkun-gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-mens kommen.

5.7. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Finanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das über-greifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorher-sehbarkeit der Entwicklungen in den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt deriva-tive Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusi-chern. FACC verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließ-lich zur Absicherung von Grundgeschäften, Spekulationsgeschäf-te sind strikt untersagt. Die Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

5.7.1. Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe des FACC-Konzerns in USD abgewi-ckelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an. FACC setzt zurAbsicherung gegen nachteilige Veränderungen im EUR-USD- Wechselkurs derivative Finanzinstrumente (Devisenterminge-schäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (Umsatzerlöse abzüglich Einkäufe von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attrak-tiven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Für die Währungsrisiken von Finan-zinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkun-gen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungsrisiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die monetärer Art und nicht in der funk-tionalen Währung des berichtenden Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmit-tel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zusätzlich Bewertungseffek-te der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdifferenzen aus der Um-rechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR-USD von +5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von 3.338 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 8.139 TEUR) geführt. Eine Veränderung des Wechselkurses EUR- USD von -5% hätte im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von -3.689 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: -8.997 TEUR) geführt.

5.7.2. Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variab-ler Verzinsung in steigenden Zinssätzen. Zusätzlich ergibt sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation im Euroraum das Risiko von Negativzinsen, die von Banken für Guthaben auf EUR- Girokonten verrechnet werden.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte im Ge-schäftsjahr 2020 eine Verringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 587 TEUR) ergeben. Die Berechnung erfolgte auf Basis der variablen verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Lauf des Geschäftsjahres gingen alle FACC-Kernbanken im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben über definierten Schwellenwerten zu verrechnen. Die dafür verrechneten Zinskos-ten betrugen 10 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2019: 0 TEUR) und sind im Finanzergebnis erfasst.

5.8. Risiken in Bezug auf administrative und produktionstech- nische Systeme

FACC ist im Rahmen ihrer Geschäftsprozesse auch IT- und Sys-temrisiken ausgesetzt, die im äußersten Fall auch zur Beeinträch-tigung von administrativen und produktionstechnischen Anlagen führen können. Risikofaktoren, die in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel klassische Computerkriminalitätsrisiken (Cyber- Crime-Attacken wie Hacking, Phishing, Ransomware etc.) aber auch klassische Betrugsszenarien (Social Engineering) sowie das Risiko von unberechtigtem physischem Eindringen von Personen in sensible Produktions- oder Unternehmensbereiche. FACC hat für IT-behaftete Bereiche entsprechende systemische Sicher-heitsvorkehrungen getroffen. Im Rahmen der Betrugsprävention setzt FACC auf wiederkehrende Schulungen ihrer Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie Informationskampagnen im Unter-nehmen. Die physische Werkssicherheit wird unter anderem durch Zutrittskontrollen sichergestellt.

5.9. Besondere Risiken in Folge der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie führte in der gesamten Luftfahrzeugin-dustrie zu massiven Umsatz- und Ergebnisrückgängen. FACC setzte vor diesem Hintergrund ein umfangreiches Anpassungspa-ket (z.B. Effizienzsteigerungsprogramme, Anpassung der Mitar-beiterzahlen, vertikale Integration von Bauteilen/Bauteilgruppen, Beantragung von staatlichen Unterstützungsprogrammen, Fixkos-tenreduktion) um. Aufgrund der globalen Auswirkungen der Pan-demie auf nahezu alle Bereiche der zivilen Luftfahrt und der damit einhergehenden Liquiditäts- und Ergebniseffekte bei FACC wurde die Risikotragfähigkeit des Konzerns trotz der angeführten Anpassungsmaßnahmen unmittelbar reduziert. Der Risikoma-nagementprozess von FACC legt deshalb den Fokus verstärkt auf folgende durch die Covid-19-Pandemie gesteigerte Risiken:

Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass nach Ende der unmittelbaren weltweiten Staatshilfen ein Anstieg an Unternehmensinsolvenzen in der Branche auftritt. Zusätzlich kann ein Anhalten der Pande-mie und der damit einhergehenden Restriktionen zu Einschrän-kungen bei FACC selbst als auch bei ihren Geschäftspartnern führen (z. B. durch Behördenanordnungen, den Ausfall von Schlüsselarbeitskräften, die Unterbrechung von Liefer- und Logis-tikketten). Dies kann die gesamte Produktions- und Wertschöp-fungskette betreffen und bei FACC zu erhöhten Unsicherheiten vor allem in den Bereichen Lieferantenstabilität, Materialverfüg-barkeit, Umsatz- und Ergebnisplanung sowie Liquiditätsplanung führen.

Aufgrund der Pandemie besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Luftfahrzeugsektor bzw. FACC auf dem Arbeitsmarkt generell als weniger attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Zudem besteht das Risiko von Know-how-Verlust durch den Abgang von Schlüsselarbeitskräften aufgrund der vorübergehend getrübten Geschäftsaussichten.

Ein Rückgang der geplanten Absatzzahlen aufgrund eines noch längeren Anhaltens der Covid-19-Pandemie und der damit ver-bundenen Reisebeschränkungen kann zu negativen Abweichungen in der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung führen. Ein daraus resultierender Cashflow- oder Ergebnisrückgang erhöht das Risiko, die mit den Kernbanken von FACC im Dezember 2020 vereinbarte Anpassungsregelung des Financial Covenant (Netto-verschuldung/EBITDA) im Konsortialkreditvertrag zu verletzen.

Diese spezifischen Risiken werden im Rahmen des Risikoma-nagementprozesses beobachtet, evaluiert und durch geeignete Gegenmaßnahmen (z.B. Intensivierung der Risk Assessments im Lieferanten- und Kundenbereich, erhöhte Personalmarketingakti-vitäten, striktes Kosten- und Investitionscontrolling, strenge Forderungsbetreibung) reduziert.

6. FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND INNOVATION

FACC investiert laufend in Forschung und Entwicklung, um die Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden zu stärken und neue Ge-schäftsfelder zu erschließen. Der Fokus liegt dabei auf proprietä-rer Eigenentwicklung, um das generierte Wissen für alle derzeiti-gen und zukünftigen Kunden des Unternehmens einsetzen zu können. Des Weiteren werden strategische Kooperationen mit Kunden und Forschungseinrichtungen zur Optimierung von Pro-dukten eingegangen.

Im Geschäftsjahr 2020 wendete FACC 55,9 Mio. EUR bzw. 10,6 % ihres Umsatzes für unternehmens- und kundenbezogene For-schungs- und Entwicklungsleistungen auf.

Aktives und rasches Agieren im Bereich Forschung und Innovation sieht FACC grundsätzlich als Garanten für zukünftigen Unter-nehmenserfolg und betrachtet dies daher auch künftig als Haupt-ansatz, um sich im Markt von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Gerade in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie gewinnen Forschung und Innovation in der Luftfahrt noch zusätzlich an Stellenwert. Die Auseinandersetzung mit neuen Produktanforde-rungen - beispielsweise keimfreien Oberflächen - sowie die lau-fende Optimierung der Fertigungstechnologien sind nur zwei aktuelle Beispiele dafür, wie sich FACC proaktiv weiterentwickelt, um auch mit volatilen Marktprognosen und Produktionsraten umgehen zu können.

Ganz generell arbeitet FACC laufend an neuen Produktlösungen und Fertigungstechnologien. Aktuell legt das Unternehmen seine Forschungsschwerpunkte auf fünf wesentliche Themen:

  • • Gewichtsreduktion

  • • Robuste Fertigungsprozesse und Erhöhung der Ratenfähigkeit

  • • Nachhaltige Materialien

  • • Urban Air Mobility (UAM)

  • • Passagierschutz

Patente und Preise

2020 konnte FACC den Innovation Award des Landes Oberöster-reich gewinnen und wurde zudem für den Österreichen Staats-preis nominiert. Auch mehrere Patente konnten wieder angemel-det werden.

UAM

Urban Air Mobility (UAM) bietet die Möglichkeit einer branchenim-manenten Produktdiversifikation. Die Anwendung von Luftfahrt- Know-how und der entsprechenden Produktionsstandards auch in diesem Wachstumsmarkt sieht FACC als Chance sowie als Auf-trag, sich auch mit diesem neuen Thema intensiv zu beschäftigen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg war die Erteilung einer Experimentellen Flugbewilligung von den Österreichischen Behör-den Ende 2020. Diese Technologie zur Marktreife voranzutreiben, bleibt ein Eckpfeiler der Innovationsstrategie von FACC.

Passagierschutz

Die Covid-19-Pandemie hat den Schutz von Flugpassagieren vor Bakterien und Viren ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Auseinandersetzung mit keimfreien Oberflächen und den ent-sprechenden Substanzen steht neuerdings ganz oben auf der Anforderungsliste von Kunden und potenziellen Kunden. FACC erwartet die erfolgreiche Markteinführung eines ersten einschlä-gigen Produkts bereits Mitte 2021. Darüber hinaus konnten im Zusammenhang mit dem Thema Kabinenluftumwälzung mehrere vielversprechende Ansätze zur weiteren Bearbeitung identifiziert werden.

Nachhaltige Materialien

Eine verbesserte Klimabilanz sowie verringerte Produktlebens-zykluskosten stehen bei der Auseinandersetzung mit nachhaltigen Materialien im Fokus. FACC untersucht hier aktuell in Zusammen-arbeit mit Partnern aus der rohstoffherstellenden Industrie Optionen für faserverstärkte Naturharze als langfristige Alterna-tive zu Kunstharzen. Im Bereich der Life Cycle Assessments (LCA) startete FACC im Februar 2021 in Kooperation mit Airbus sowie weiteren Partnern ein Projekt, in dessen Rahmen die Le-benszykluskosten von Luftfahrtkabinenprodukten so vollständig wie möglich beziffert werden sollen.

7. MITARBEITER

Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 betrug der Mitarbeiterstand des FACC-Konzerns 2.655 Vollzeitäquivalente (FTE; Vorjahr: 3.371 FTE).

In Österreich waren zum 31. Dezember 2020 2.410 FTE beschäftigt. Dies entspricht rund 91 % der gesamten Belegschaft des Konzerns.

Central Services Aerostructures Engines & Nacelles Cabin Interiors Tochtergesellschaften FACC AG

Summe

ArbeiterAngestellte

Gesamt

182

421

603

548 274 475

183 96 148

731 370 623

55 -

232 41

287 41

1 534

1 121

2 655

Im Vergleich zum Vorjahr waren damit um 716 FTE weniger bei FACC beschäftigt. Der Großteil dieser Reduktion ist auf einen durch die Covid-19-Pandemie bedingten Mitarbeiterabbau Ende Oktober an den Standorten in Österreich zurückzuführen. Auf-grund der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde mit den Sozialpartnern ein Sozialplan verhandelt. Dieser dient in erster Linie als finanzielles Auffangnetz und zur Überbrückung für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Zusätzlich wurde ein besonderer Härtefonds des Betriebsrats mit einem Volumen von 300 TEUR eingerichtet. Anhand fixer Kriterien soll hier vom Mit-arbeiterabbau besonders hart getroffenen Personen rasch gehol-fen werden. Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für den Perso-nalabbau betrug 11.945 TEUR.

Die Internationalität von FACC spiegelt sich auch in ihrer Mitar-beiterstruktur wider. An den österreichischen Standorten sind Mitarbeiter aus 41 Nationen aller Kontinente beschäftigt. 58 % der Belegschaft haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 18 % kommen aus Deutschland. Der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft befindet sich mit 27% für ein Technologieun-ternehmen weiterhin auf hohem Niveau. Besonders erfreulich ist der Frauenanteil von nahezu 50 % in der Lehrlingsausbildung von FACC.

7.1. Corona-Management bei FACC

FACC hat sich frühzeitig entschieden, ein proaktives, umfassen-des Corona-Krisenmanagement einzuführen, gesteuert durch eine mehrmals wöchentlich tagende Corona-Taskforce. Neben dem Vorstand und den Betriebsärzten gehören diesem Gremium auch ausgewählte Vertreter von Management- und Belegschaft an. Eine eigens eingerichtete 24/7-Corona-Hotline stand von Beginn an für Fragen und Anliegen der Mitarbeiter zur Verfügung. Zahl-reiche Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt, unter anderem gratis Mund-Nasenschutz- und FFP2-Masken verteilt. Im Durch-schnitt befanden sich jeweils rund 200 Mitarbeiter im Home-office. Wo möglich wurden Teams in zwei Schichten eingeteilt bzw. wurde der Schichtdienst in der Produktion entzerrt. Frühzei-tig wurde zudem intern mit Testungen begonnen. Im November und Dezember 2020 wurden zwei Flächentests an den österrei-chischen Standorten durchgeführt. Eine sehr hohe Teilnahmequo-te von rund 99 % belegt die hohe Akzeptanz der Maßnahmen in der Belegschaft. Dadurch gab es im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen eine geringere Zahl an Covid-19-Infektionen.

7.2. Motivation und Gesundheit: FACC als Vorreiter bei Mit- arbeiterzufriedenheit

Dass FACC an der Motivation, Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gelegen ist, zeigt sich in einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen, die FACC Jahr für Jahr anbietet. 2020 sind aller-dings zahlreiche Aktionen der Covid-19-Pandemie zum Opfer gefallen. In dieser schwierigen Zeit hat FACC ihre Mitarbeiter stets zeitnah und umfassend über alle Kanäle mit Informationen zu aktuellen Entwicklungen und die daraus resultierenden Aus-wirkungen und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens umfas-send informiert und so einen aktiven Beitrag zur Mitarbeiterzu-friedenheit geleistet. Abseits von Corona-bezogenen Themen konnten im Rahmen des Möglichen einige der gewohnten und beliebten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So bietet FACC ihren Mitarbeitern sowohl unterjährig als auch während der Sommerferien gestützte Kinderbetreuungsplätze an. Das Angebot wird stark genutzt, die Kindertagesstätte in St. Martin ist regel-

mäßig voll ausgebucht. Die Ausgabe von isotonischen Getränken in der Produktion während der Sommermonate ist ein weiterer Beitrag, den FACC zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leistet. Diese und andere Maßnahmen laufen unter dem Titel "G'sund & zufrie-den", ein Projekt, für das FACC erstmals 2017 von der Oberöster-reichischen Gebietskrankenkasse das Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) verliehen wurde und das nach der Rezertifizierung im Jahr 2019 nun bis 2022 gilt. Das BGF- Gütesiegel gilt in Österreich als sichtbares Zeichen und als aner-kannter Standard qualitätsvoller betrieblicher Gesundheitsförde-rung. Unabhängige Experten prüfen dafür in einem objektiven und transparenten Verfahren, ob die hoch angesetzten Qualitätskrite-rien des Europäischen Netzwerks für BGF erfüllt werden.

7.3. FACC Academy

Konstante Investitionen in die Ausbildung der gesamten Beleg-schaft sind ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg von FACC. Nach dem Motto "Lebenslanges Lernen" bietet sie ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck umfassende berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Drehscheibe dafür ist die FACC Academy, die im Geschäftsjahr 2020 in Summe 177 interne Trainings organisierte, an denen insgesamt 1.508 Mitarbeiter teilnahmen. Darüber hinaus fanden 27 externe Trainings statt, in denen 304 Mitarbeiter geschult wurden.

Um mit den zeitlichen Ressourcen ihrer Mitarbeiter verantwor-tungsvoll umzugehen, bietet FACC ausgewählte Schulungen schon seit Längerem via E-Learning an. E-Learning-Inhalte wer-den auch durch interne Entwickler erstellt und das Spektrum damit gezielt auf die Belegschaft und das Unternehmen zuge-schnitten. Neben E-Learning in den Bereichen "SAP Basic", "SAP Advanced" und "System Management" stehen auch webbasierte Trainings unter anderem zu den Themen "Export Control Advan-ced", "Bekannter Versender", "Counterfeit & Suspected Unappro-ved Parts", "Bauabweichung", "Materialfluss" oder "Foreign Ob-ject Damage" (FOD; Schäden, die durch Fremdkörper und Sub-stanzen am Flugzeug oder am Bauteil entstehen können) zur Verfügung. Die Lerneinheiten können direkt am Arbeitsplatz über das SAP-System von FACC absolviert werden.

Damit sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter sämtliche Anforde-rungen für ihren Job erfüllen, hat FACC darüber hinaus die Trai-ningsmatrix sowohl für die österreichischen als auch für die in-ternationalen Standorte komplett überarbeitet. Der so genannte "LSO Lerner" in SAP bietet jeder Führungskraft und jedem Mitar-beiter zu jedem Zeitpunkt einen Überblick, welche Qualifikationen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit bereits vorliegen oder noch erworben werden müssen. Interne Trainings können direkt gebucht oder zusätzlicher Schulungsbedarf jederzeit bei der FACC Academy angemeldet werden. Die laufende Erweiterung des Trainingsangebots umfasst unter anderem neue, gezielte Ausbildungen für Vorarbeiter, Führungskräfte oder im Projektma-nagement tätige Mitarbeiter.

7.4. Global Family

Als internationales Unternehmen mit Mitarbeitern aus 41 Ländern legt FACC besonderen Wert auf gelebte Interkulturalität. Um die gute Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, absol-viert ein großer Teil von ihnen Sprachtrainings sowie Trainings rund um das Thema Interkulturalität. Leider mussten 2020 auf-

grund der Covid-19-Pandemie auch hier große Abstriche gemacht werden.

Firmenweite Veranstaltungen wie Jubilarfeiern, ein Mitarbeiter-fest oder die traditionelle Weihnachtsfeier mussten leider entfal-len. Unternehmensweite Formate wie der vierteljährliche "Flight Club" wiederum wurden ins Internet verlegt. Die zahlreichen Kooperationen mit Behörden, Stiftungen, Schulen oder for-schungsnahen Institutionen wurden nach Möglichkeit fortge-führt, sodass FACC auch nach Bewältigung der Krise wieder rasch die richtigen Mitarbeiter und das richtige Know-how mit an Bord holen kann.

7.5. Interne Nachwuchsvorsorge

Hohen Stellenwert genießt bei FACC auch die Lehrl ingsausbil-dung. So standen mit Ende des Geschäftsjahres 2020 in Summe 39 Lehrlinge in sechs verschiedenen Berufsbildern bei FACC in Ausbildung. Als sichtbares Zeichen für die Qualität seiner Lehr-lingsausbildung hat das Unternehmen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Gütesiegel "Staat-lich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" erhalten.

Jungen engagierten Aspiranten bietet FACC hoch spezialisierte Ausbildungen in Konstruktion, Metall- und Zerspanungstechnik, Kunststofftechnik, Prozesstechnik, IT-Systemtechnik und IT- Applikationsentwicklung. Schon während ihrer Ausbildungszeit stehen den Lehrlingen im Unternehmen die neuesten Technologien und Anlagen zur Verfügung. Damit erhalten sie bei FACC die Mög-lichkeit, sich mit Innovationsgeist und Engagement zu Experten der Zukunft zu entwickeln.

7.6. FACC Stipendium

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Studienzweig "Leichtbau- und Composite-Werkstoffe" erstmals das FACC-Stipendium im Ge-samtwert von rund 100.000 EUR vergeben. Im Regelfall werden damit jährlich vier Kandidaten mit monatlichen finanziellen Zu-wendungen unterstützt. Darüber hinaus übernimmt FACC die Studiengebühren, bietet Praktika in ihren eigenen Werken, die Betreuung durch kompetente Mitarbeiter von FACC sowie die Teilnahme an Trainings und zahlreiche weitere Benefits an.

8. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT

Das Nachhaltigkeitsmanagement des FACC-Konzerns ist fest in der Unternehmensstrategie verankert und berichtet direkt an den Vorstand. Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements ist es, in allen Geschäftsprozessen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesell-schaft zu berücksichtigen und die ökonomischen mit den ökolo-gisch-sozialen Wertvorstellungen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten Nachhaltigkeitsmanagement und ope-rative Einheiten eng zusammen.

Der Nachhaltigkeitsbericht des FACC-Konzerns wird nach den GRI-Standards (Global Reporting Initiative Standards) und nach den Anforderungen des österreichischen NaDiVeG (Nachhaltig-keits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) erstellt und erscheint gemäß § 267a UGB als gesonderter nichtfinanzieller Bericht.

9. BERICHT ÜBER DIE ZWEIGNIEDERLASSUNGEN

Die FACC AG betreibt keine Zweigniederlassungen.

10. ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

10.1. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des inter-nen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB ist die FACC verpflichtet, die wesentli-chen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsys-tems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschrei-ben. Der Vorstand der FACC AG hat gemäß §82 AktG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsys-tem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Somit liegt es in der Verantwortung des Vorstands, ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsys-tem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einzurichten.

Die wesentlichen Merkmale des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sind im Risikomanagementhandbuch sowie im Finanzhandbuch von FACC festgehalten. Dabei wurden unter anderem wesentliche Finanz- und Controlling-Prozesse sowie deren entsprechende Risiken beschrieben und identifiziert.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Erfassung aller Geschäftsprozesse und Transaktionen gewährleistet ist und somit jederzeit fundierte Aussagen über die aktuelle Geschäfts-lage des Unternehmens getroffen werden können.

Zu den Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktions-trennung, Vier-Augen-Prinzip, Unterschriftenordnung, ausschließ-lich kollektiver und auf wenige Personen eingeschränkte Zeich-nungsermächtigungen für Zahlungen sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete EDV-Software SAP.

Bei FACC wird diese Software seit mehr als zehn Jahren in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Die Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme wurde in allen betroffenen Geschäftsprozessen umgesetzt.

Im Rahmen des monatlichen Reportings an den Vorstand und die zweite Berichtsebene werden insbesondere Soll-Ist-Vergleiche berichtet. Der Aufsichtsrat der FACC AG wird in seinen viertel-jährlich stattfindenden Sitzungen über die aktuelle Geschäfts-entwicklung und die Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns unterrichtet. In den Sitzungen des Prüfungsaus-schusses des Aufsichtsrats wurden unter anderem auch Themen wie das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sowie Maßnahmen zur Minderung der internen Kontrollrisiken behandelt.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses werden Budgetkosten je Kostenstelle geplant. Jeder Kostenstellenverantwortliche ist für die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie die geplanten In-vestitionen verantwortlich. Alle Investitionsvorhaben sind vom Vorstand freizugeben. Über das Budget hinausgehende Investitio-nen unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrats.

10.2. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrech- ten und damit verbundenen Verpflichtungen

Das Grundkapital des FACC-Konzerns belief sich zum 31. Dez- ember 2020 auf 45.790.000 EUR und ist in 45.790.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterteilt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Segment Prime Market der Wiener Börse zugelassen. Jede Aktie entspricht einer Stimme in der Hauptversammlung.

Zum 31. Dezember 2020 war die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited) direkt bzw. indi-rekt mit 55,5 % an FACC beteiligt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 waren keine weiteren Aktionäre bekannt, die eine Beteiligung am Grundkapital von mehr als 10 % hielten.

Der im Streubesitz befindliche Anteil der FACC-Aktien betrug am 31. Dezember 2020 44,5 % oder 20.397.364 Stück.

Es existieren keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.

Bei FACC besteht kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in des-sen Rahmen Mitarbeiter das Stimmrecht für ihre Anteile am Unternehmen nicht unmittelbar ausüben.

10.3. Genehmigtes Kapital

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten Kapi-tals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 9.000.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktio-näre erfolgen.

Die Eintragung des genehmigten Kapitals im Firmenbuch erfolgte mit 29. November 2019.

10.4. Bedingtes Kapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 wurde ein genehmigtes bedingtes Kapital beschlossen. Der Vorstand ist demnach berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von längstens fünf Jahren ab Eintragung des genehmigten beding-ten Kapitals im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu Nominale 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieses genehmig-te bedingte Kapital dient der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft. Die Kapital- erhöhung ist zweckgebunden und darf nur so weit durchgeführt werden, als Inhaber von Optionen aus einem Aktienoptionsplan der Gesellschaft diese ausüben.

10.5. Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat

Solange die AVIC Cabin Systems Co. Limited (vormals FACC International Company Limited), Aktionärin von FACC mit einer Beteiligung von zumindest 25 % des jeweils geltenden Grundkapi-tals ist, hat diese gemäß Punkt 11 der Satzung von FACC das Recht, bis zu ein Drittel aller Mitglieder des Aufsichtsrats zu ernennen.

Darüber hinaus bestehen keine Satzungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Änderung der Satzung hinausgehende Regelungen enthalten.

10.6. Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2020 hielt die FACC AG keine eigenen Aktien.

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte der FACC-Aktien und deren Übertragung, auch aus Vereinbarungen zwischen Akti-onären, sind FACC nicht bekannt.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen FACC und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

In den Vereinbarungen betreffend das Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2019 und die Konsortialfinanzierung aus dem Jahr 2018 sind Change-of-Control-Klauseln enthalten. Die Darlehensgeber sind berechtigt zu kündigen, wenn

  • eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam vorgehenden

    Personen die (direkte oder indirekte) Kontrolle über die Garan-tin (die FACC AG) erlangt, oder

  • • die Garantin (die FACC AG) direkt oder indirekt nicht mehr zumindest 75% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer (der FACC Operations GmbH) hält oder kon-trolliert.

11. AUSBLICK

11.1. Globale Einflüsse und Trends

Flugverkehrsaufkommen vor und nach Corona

Wie eingangs erwähnt, ist durch die Covid-19-Pandemie eine generelle Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums eingetreten. Besonders betroffen davon sind die Luftfahrtbran-che, allen voran die Airline-Industrie, und damit verbunden auch das Flugzeugneugeschäft. Eine wesentliche Kennzahl in der Luft-fahrtindustrie sind die konsumierten Passagierflugkilometer pro Jahr (Revenue Passenger Kilometers - RPK). Das Erreichen des RPK-Niveaus von 2019 wird aus heutiger Sicht nicht vor Mitte 2023 (optimistischer Ausblick) beziehungsweise Ende 2024 (vor-sichtiger Ausblick) eintreffen.

Weltweite Flugzeugflotte

Die weitere Entwicklung rund um die Covid-19-Pandemie und die damit verbundene globale Entwicklung von Konsum, Tourismus und Industrie sind aus heutiger Sicht noch nicht vollständig be-wertbar. Besonders eine längere Einschränkung der internationa-len Reiseaktivitäten verhindert eine rasche Erholung des Flugauf-kommens. Zum Jahresende 2020 waren bei den Airlines weltweit rund 22.500 Flugzeuge mit mehr als 100 Sitzplätzen gemeldet. Rund 9.000 davon waren jedoch aus Nachfragegründen geparkt. Eine stufenweise Erholung des Verkehrsaufkommens wird zuerst die Wiederindienststellung der geparkten Flugzeugflotte bedeu-ten. Ein stabil steigender Bedarf an neuen Flugzeugen stellt sich daher erst zeitverzögert ein. Krisenbedingt geht FACC davon aus, dass rund 1.800 der momentan geparkten 9.000 Flugzeuge nicht wieder in den aktiven Linienbetrieb zurückkehren werden (vorzei-tige Ausflottung).

Zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente (Kurz- und Langstreckenflugzeuge, Business Jets)

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf einzelne Flug-zeugmodelle sind unterschiedlich. Die aktuellen Einschränkungen im interkontinentalen Flugverkehr wirken sich dabei auf den Be-darf an großen Langstreckenflugzeugen am stärksten aus. So hat sich der Bedarf an Großraumflugzeugen 2020 halbiert. Die Baura-ten dieser Flugzeuge bleiben aus heutiger Sicht auch weiterhin auf einem zwar stabilen, aber reduzierten Niveau. FACC erwartet hier eine nur langsame Erholung der Nachfrage. Eine vollständige Erholung in diesem Marktsegment dürfte nicht vor 2025 eintre-ten.

Die Nachfrage an Kurzstreckenflugzeugen ist im Jahr 2020 eben-falls um rund 30 % zurückgegangen. Aufgrund der raschen Erho-lung einzelner Märkte, allen voran Asien und China, sollte sich dieser Markt ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erholen und könn-te bei weiterhin guter Entwicklung des US-amerikanischen des europäischen Markts bis zum Jahresende 2023 das Vorkrisenni-veau wieder erreichen. Der Bedarf an Business-Jets war durch die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 kurzfristig um rund 20% redu-ziert. Dieses Marktsegment (es repräsentiert für FACC ca. 80 Mio. EUR Umsatz pro Jahr) sollte sich rasch erholen und im Verlauf des Jahres 2022 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen.

Klimaziele und Auswirkungen auf die Luftfahrt

Nachhaltige Mobilitätskonzepte verbunden mit der Notwendigkeit, die CO2-Emissionen zu reduzieren, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Besonders der individuel-le Verkehr und die Luftfahrzeugbranche werden sich auf diese Trends einstellen und mit technologischen Innovationen zur Zielerreichung beitragen. In Summe lag der Anteil der Luftfahrt-industrie an den gesamten globalen CO2-Emissionen 2019 bei 2,7 %. In den letzten 50 Jahren wurde dieser Wert somit halbiert, und das bei einer Vervierfachung des Passagieraufkommens im selben Zeitraum. Ziel der Luftfahrzeugindustrie ist es, den Anteil bis 2050 auf unter 1,5 % weiter zu reduzieren. Neue Antriebssys-teme, alternative Treibstoffe, konsequente Materialkreislaufwirt-schaft bis hin zur Verwendung neuer Materialien und Technolo-gien spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auf Basis ihrer umfas-senden und laufend erweiterten Leichtbaukompetenzen sowie innovativer neuer Ansätze im Hinblick auf die ökologischen Anfor-

derungen künftiger Flugzeuggenerationen kann FACC dem Markt attraktive neue Lösungen zur Erreichung dieser Ziele anbieten.

11.2. FACC-Konzern

Aufbauend auf den neuen Anforderungen des Luftfahrtmarkts hat FACC im Jahr 2020 ihre kurz- und mittelfristige Planung überar-beitet. Damit einhergehend wurden die strategische Ausrichtung des Konzerns neu bewertet und anhand der durchgeführten Ana-lysen die FACC Roadmap 2030 entwickelt.

Strategie 2030

Kernelement der FACC Roadmap 2030 ist und bleibt es innovative Leichtbaulösungen für die Aerospace-Industrie anzubieten. Dazu wird FACC ihre Kompetenzen weiter perfektionieren und auf dieser Basis bestehenden und neuen Kunden integrierte Gesamt-systeme anbieten. Zusätzliches Wachstum soll durch das Enga-gement in neu entstehenden Märkten wie der Urban Air Mobility (UAM) und dem stark wachsenden Raumfahrtsektor generiert werden. Sowohl im Kernsegment als auch in den neuen Märkten beansprucht FACC auf Grundlage ihrer globalen Entwicklungs- und Fertigungskompetenz auf höchstem Niveau die Position eines Tier-1-Partners.

Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2021

Die Absicherung der Finanzkraft und Liquidität sowie die Rück-kehr zu einer nachhaltigen Ertragskraft stehen im Vordergrund. Wesentliche operative und strategische Maßnahmen wurden getroffen und werden mit hohem Fokus umgesetzt.

  • • Der eingeschlagene Weg zur vertikalen Integration von Kern-kompetenzen in das Fertigungsnetzwerk der FACC Standorte wird weiter intensiviert. Ziel ist es, den Wertstrom zu verein-fachen, die Material- bzw. die Zukaufkosten weiter zu senken und die Abhängigkeit von einzelnen Supply Chains zu reduzie-ren. Hierfür wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 entspre-chende Investitionen getätigt. Ein wesentlicher Meilenstein ist die Herstellung von metallischen Komponenten, die bisher zu 100 % zugekauft wurden. In einer hochautomatisierten Fertigungszelle wurde 2020 nun die Fertigung von Aluminium-beschlägen in Eigenproduktion gestartet. Das bereits im Haus gefertigte Volumen wird im Geschäftsjahr 2021 weiter ausge-baut und erhöht.

  • • Der Kompetenzaufbau im Bereich von hochqualitativen Flug-zeugeinrichtungen schreitet ebenfalls planmäßig voran. Neben Investitionen im Fertigungsumfeld wurden neue Materialien und Prozesse entwickelt, zugelassen und patentiert. Der Fer-tigungsstart erfolgte im vierten Quartal 2020. 2021 wird nun die kontinuierliche Erhöhung des Fertigungsvolumens vorange-trieben.

  • • Die Reduktion der Materialkosten durch die Konsolidierung der bestehenden Supply Chains befindet sich in Umsetzung. Ziel ist es hier, die Auslastung bei strategischen Partnern durch Mengeneffekte nachhaltig zu stärken und gleichzeitig die di-rekten Materialzukaufkosten sowie die internen Administrati-onskosten zu senken.

  • • Mit Jahresbeginn 2021 wurde ein Inventarreduktionsp ro-gramm im Ausmaß von 40 Mio. EUR gestartet. Ziel ist, die Be-stände von FACC über alle Unternehmensbereiche hinweg (SOP, Planung, Einkauf und Beschaffung, Logistikwege intern und extern, Konsignationslager u. v. m.) bis Ende 2021 zu redu-zieren. Dadurch wird derzeit gebundenes Kapital freigemacht und steht zur Finanzierung neuer Produkte und zur Erhöhung von Marktanteilen im Kerngeschäft zur Verfügung.

  • • Zur Erhöhung der bei FACC installierten Kapazitäten wird die Rückverlagerung der Erzeugung einzelner Composite-Produkte aus Supply Chains in die Eigenfertigung im Verlauf des Ge-schäftsjahres 2021 abgeschlossen. Ziel ist es, die interne Fer-tigung bis Herbst 2021 in Schritten auf 100 % zu erhöhen. Die-se Aktivitäten erhöhen zwar nicht den Konzernumsatz, opti-mieren jedoch die Auslastung der Fertigungsstandorte von FACC.

  • • Die Erhöhung der generellen Fertigungseffizienz durch Lern-kurven- und Produktionstaktungseffekte sowie durch die Nut-zung von Automatisierungspotenzialen wird unverändert wei-tergeführt.

  • • Bereits im vierten Quartal 2020 hat FACC ihre administrativen und operativen Abläufe und damit verbunden ihre Organisation insgesamt verschlankt. Die daraus resultierende Fixkostenre-duktion wird sich ab dem zweiten Quartal 2021 positiv auf die Kostenstruktur des Konzerns auswirken.

  • • Die bereits angekündigte Investition in den neuen Standort in Kroatien wird im Verlauf des Jahres 2021 in deutlich reduzier-tem Umfang gestartet. Der Produktionsbeginn ist für das Jahr 2022 geplant.

  • • Die Umsetzung der in den Jahren 2019 und 2020 gewonnenen Neuaufträge bildet einen weiteren essenziellen Tätigkeits-schwerpunkt für das Jahr 2021. Diese Projekte sollen im Ge-schäftsjahr 2022 erste Produktionsumsätze erzielen.

  • • Klar im Fokus steht im Geschäftsjahr 2021 auch die Akquisiti-on von zusätzlichem Neugeschäft in den drei Kernsegmenten (Aerostructures, Engines & Nacelles sowie Cabin Interiors).

  • • Alle Innovationsprojekte im F&E-Bereich werden auch im Geschäftsjahr 2021 vorangetrieben. Unter anderem konzen- triert sich FACC hier auf die Erforschung neuer Materialien und Fertigungsprozesse, die Entwicklung von virenfreien Ober-flächen sowie den zukünftigen Einsatz von biologischen Werk-stoffen als Ersatz für petrochemische Produkte.

Ausblick auf Umsatz und Ertragskraft

Unter der Annahme, dass es im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 zu einer Stabilisierung der Luftfahrtindustrie kommt , und auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen zu den für FACC wesentlichen Flugzeugprogrammen sowie der kurz- und mittel-fristigen Bauraten beträgt die Umsatzerwartung für das Ge-schäftsjahr 2021 rund 500 Mio. EUR. Aufgrund der erwarteten Umsatzentwicklung sowie von bereits eingeleiteten und zusätz-lich eingeplanten Kostenreduktionsmaßnahmen erwartet das Management von FACC auf Jahressicht 2021 ein ausgeglichenes EBIT. Dabei dürften insbesondere umsatzschwache Monate das

Ergebnis stärker belasten, sodass ein stabil positives Ergebnis erst im vierten Quartal 2021 zu erwarten ist.

Ried im Innkreis, am 8. März 2021

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Andreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands

Aleš Stárek e. h. Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020

2019

2020

angepasst1) 2)

Note

EUR'000

EUR'000

Umsatzerlöse

10

653.067

526.891

Umsatzkosten

11

-598.840

-519.400

Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit)

54.227

7.490

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

12

-901

-1.043

Vertriebsaufwendungen

13

-6.653

-10.841

Verwaltungsaufwendungen

14

-35.312

-46.020

Sonstige betriebliche Erträge

15

12.040

9.804

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen

16

-1.339

-33.741

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

22.062

-74.351

Finanzierungsaufwendungen

19

-10.417

-8.657

Sonstiges Finanzergebnis

19

2.021

1.855

Finanzergebnis

-8.396

-6.802

Ergebnis vor Steuern (EBT)

13.666

-81.153

Ertragsteuern

20

-2.514

4.160

Ergebnis nach Steuern

11.153

-76.993

davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile

15

19

davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen

11.138

-77.012

Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR)

21

0,24

-1,68

Ausgegebene Aktien in Stück

45.790.000

45.790.000

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).

2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020

2019

2020

angepasst1) 2)

Note

EUR'000

EUR'000

Ergebnis nach Steuern

11.153

-76.993

Währungsdifferenzen aus Konsolidierung

34

44

-333

Cashflow Hedges

34

3.954

12.967

Steuereffekt

20

-988

-3.242

Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

3.009

9.392

Neubewertungseffekt Abfertigung

36

-98

323

Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert)

34

15

1

Steuereffekt

20

21

-81

Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

-62

244

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

2.947

9.636

Gesamtergebnis

14.100

-67.357

davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile

15

19

davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen

14.085

-67.376

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).

2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2020

VERMÖGENSWERTE

01.03.2019

31.12.2019

31.12.2020

angepasst1)

angepasst1)

Note

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Immaterielle Vermögenswerte

22

21.309

22.096

4.468

Sachanlagen

23

172.866

181.616

167.890

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

24

41.757

50.626

32.968

Vertragsvermögenswerte

25

15.099

5.433

3.021

Vertragserfüllungskosten

26

107.833

97.522

95.887

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

27

457

472

501

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

28, 49

6.156

5.633

5.416

Sonstige Forderungen

29

8.657

8.838

9.405

Derivative Finanzinstrumente

46

0

0

2.109

Latente Steuern

20

5.512

3.455

5.187

Langfristiges Vermögen

379.647

375.691

326.852

Vorräte

30

123.781

122.798

105.571

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

31

15.190

8.715

5.566

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

32

95.998

98.824

61.374

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

49

24.218

19.390

18.610

Forderungen aus laufenden Ertragsteuern

38

407

263

Derivative Finanzinstrumente

46

0

0

14.362

Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

32

37.949

35.125

24.376

Liquide Mittel

33

90.062

75.790

92.548

Kurzfristiges Vermögen

387.237

361.049

322.670

Bilanzsumme

766.883

736.740

649.522

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

01.03.2019

31.12.2019

31.12.2020

angepasst1)

angepasst1)

Note

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Grundkapital

34

45.790

45.790

45.790

Kapitalrücklagen

34

221.459

221.459

221.459

Fremdwährungsumrechnungsrücklage

34

-665

-621

-954

Sonstige Rücklagen

34

-7.321

-4.418

5.551

Bilanzgewinn

34

44.063

48.332

-28.757

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

303.326

310.543

243.089

Nicht beherrschende Anteile

34

49

68

Eigenkapital

303.360

310.591

243.157

Schuldscheindarlehen

39

0

70.000

70.000

Anleihen

39

89.769

0

0

Leasingverbindlichkeiten

39

74.131

79.772

77.192

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

39

32.464

18.718

13.209

Derivative Finanzinstrumente

46

64

14

0

Investitionszuschüsse

35

9.866

8.385

9.125

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

36

9.860

10.657

9.658

Sonstige Rückstellungen

38

12

0

0

Sonstige Verbindlichkeiten

22

66

63

Latente Steuerschulden

20

450

867

384

Langfristige Schulden

216.638

188.479

179.630

Schuldscheindarlehen

39

34.000

0

0

Anleihen

39

0

89.916

0

Leasingverbindlichkeiten

39

5.316

4.622

5.011

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

39

69.021

25.994

159.219

Derivative Finanzinstrumente

46

10.532

1.910

0

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

37

17.312

4.845

6.026

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

74.819

83.465

26.956

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

49

4.623

4.508

8.479

Investitionszuschüsse

35

946

1.327

858

Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern

2.279

1.210

271

Sonstige Rückstellungen

38

6.621

879

2.182

Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen

40

21.417

18.994

17.734

Kurzfristige Schulden

246.886

237.670

226.735

Bilanzsumme

766.883

736.740

649.522

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

Note

Grundkapital

Kapitalrücklage

Fremdwährungs-

umrechnungs-

rücklage

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Stand am 1. März 2019

45.790

221.459

-665

Fehlerkorrektur gemäß IAS 8

3

0

0

0

Stand am 1. März 2019

45.790

221.459

-665

Ergebnis nach Steuern

0

0

0

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

34

0

0

44

Gesamtergebnis

0

0

44

Dividendenzahlung

34

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2019

45.790

221.459

-621

Stand am 1. Jänner 2020

45.790

221.459

-621

Ergebnis nach Steuern

0

0

0

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

34

0

0

-333

Gesamtergebnis

0

0

-333

Dividendenzahlung

34

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2020

45.790

221.459

-954

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

Wertpapiere - Erfolgs-

Rücklage für

Rücklage

Bilanzgewinn

Gesamt

Nicht

Gesamtes

neutral zum Beizule-

Cashflow Hedge

IAS 19

beherrschende

Eigenkapital

genden Zeitwert

Anteile

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

-2

-3.991

-3.328

39.674

298.937

34

298.971

0

0

0

4.389

4.389

0

4.389

-2

-3.991

-3.328

44.063

303.326

34

303.360

0

0

0

11.138

11.138

15

11.153

11

2.965

-73

0

2.947

0

2.947

11

2.965

-73

11.138

14.085

15

14.100

0

0

0

-6.869

-6.869

0

-6.869

9

-1.026

-3.401

48.332

310.543

49

310.591

9

-1.026

-3.401

48.332

310.543

49

310.591

0

0

0

-77.012

-77.012

19

-76.993

1

9.725

243

-78

9.558

0

9.558

1

9.725

243

-77.090

-67.454

19

-67.435

0

0

0

0

0

0

0

10

8.699

-3.159

-28.757

243.089

68

243.157

Sonstige Rücklagen

.

Konzern-Kapitalflussrechnung

2019

2020

angepasst1) 2)

Note

EUR'000

EUR'000

Ergebnis vor Steuern (EBT)

13.666

-81.153

Zuzüglich Finanzergebnis

19

8.396

6.802

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

22.062

-74.351

zuzüglich/abzüglich

Abschreibungen und Wertminderungen3)

18

18.794

50.074

Amortisierung Vertragserfüllungskosten

26

13.277

10.873

Wertminderung Vertragserfüllungskosten

26

0

2.873

Wertminderung Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

31

0

1.780

Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen

35

-215

-348

Veränderung langfristiger Rückstellungen

38

-12

0

Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

36

700

-675

Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

41

-10.853

8.909

43.753

-865

Veränderungen im Working Capital

Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen

30, 31

6.460

16.783

Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen,

sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten

29, 32

13.002

40.365

Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

40

-9.957

-43.835

Veränderung kurzfristige Rückstellungen

38

-3.674

1.302

Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit

49.583

13.751

Erhaltene Zinsen

42

746

156

Gezahlte Steuern

20

-2.355

-1.175

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

47.974

12.732

Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

22, 23, 43

-18.244

-15.241

Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten

22, 23, 43

17

63

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-18.227

-15.178

Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen

39

70.000

0

Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten

39

74

142.437

Auszahlung aus der Tilgung der Anleihe

39

0

-90.000

Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen

39

-34.000

0

Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten

39

-57.260

-14.721

Abflüsse aus Leasingvereinbarungen

39

-4.941

-7.980

Dividendenzahlung

34

-6.869

0

Gezahlte Zinsen

42

-10.525

-9.044

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-43.521

20.692

Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel

-13.774

18.246

Liquide Mittel am Beginn der Periode

90.062

75.790

Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden

-498

-1.488

Liquide Mittel am Ende der Periode

75.790

92.548

1) Aufgrund einer Fehlerkorrektur gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge rückwirkend angepasst (siehe Note 3 - Änderung von Fehlern).

2) Der Vergleichszeitraum 2019 enthält aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres nur 10 Monate und ist daher nur bedingt vergleichbar.

3) Das Geschäftsjahr 2020 enthält Wertminderungen des Firmenwerts in Höhe von 18.757 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR.

Konzernanhang

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Information

Der FACC-Konzern (nachfolgend FACC) mit Sitz in Ried im Inn-kreis, Österreich, ist ein Konzern, der sich mit der Entwicklung, Produktion und Wartung von Flugzeugteilen befasst. Seine Haupt-betätigungsfelder bilden die Fertigung von Strukturbauteilen, wie Triebwerksverkleidungen, Flügelverkleidungen oder Steuerflä-chen, sowie die Fertigung von Innenausstattungen moderner Ver-kehrsflugzeuge, wie Gepäckablagefächer, Innenraumverkleidun-gen und Serviceeinheiten. Die Bauteile werden großteils aus Ver-bundwerkstoffen hergestellt. FACC integriert in diese Verbundbau-teile auch metallische Elemente aus Titan, hochlegierten Stählen sowie anderen Metallen und liefert sie einbaufertig an die Monta-gelinien ihrer Kunden.

Die FACC AG notiert seit 25. Juni 2014 an der Wiener Börse im Seg-ment Prime Market (Amtlicher Handel).

Die FACC AG befindet sich im Konsolidierungskreis der Aviation In-dustry Corporation of China, Ltd. mit Sitz in Hong Kong (Room 2201, 22/F, Fairmont House, 8 Cotton Tree Drive, Admiralty, Hong Kong), Firmenbuchnummer 91110000710935732K.

2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der FACC AG zum 31. Dezember 2020 wurde nach den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Com-mittee (IFRSIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwen-den sind, erstellt. Gemäß §245a UGB kommt diesem Konzernab-schluss nach österreichischem Recht befreiende Wirkung zu. Alle zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wird zum Bilanzstichtag des Mutterunter-nehmens FACC AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember 2020. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen in- und aus-ländischen Gesellschaften werden zum Stichtag des Konzernab-schlusses aufgestellt.

Im Konzern erfolgen die Bilanzierung und die Bewertung nach ein-heitlichen Kriterien. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur übersichtli-cheren Darstellung sind Posten in der "Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung", der "Konzern-Gesamtergebnisrechnung", der "Kon-zernbilanz", der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" so-wie der "Konzern-Kapitalflussrechnung" zusammengefasst und in den Erläuterungen nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert angeführt und erläutert.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatz-kostenverfahren aufgestellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 nach Fristig-keiten vorgenommen. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgegli-chen werden.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, so-weit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (EUR'000) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftre-ten können.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, welche die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss darstellen, wurden unverän-dert zur Vorperiode angewendet und um neue, ab dem Geschäfts-jahr verpflichtend anzuwendende IFRS (siehe Note 51 - Auswir-kungen neuer und geänderter Standards (Überarbeitung)) ergänzt. Eine Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Im Rahmen der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2019 wurde unter anderem die Änderung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr beschlossen. Somit ist das Jahr 2019 ein Rumpfge-schäftsjahr, welches am 31. Dezember 2019 (1. März 2019 bis 31. Dezember 2019) endet. Damit wird das Geschäftsjahr des FACC-Konzerns dem Stichtag der Aviation Indurstry Corporation of China angepasst. Die Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres sind nur einge-schränkt mit dem Geschäftsjahr 2020 vergleichbar.

3. Änderung von Fehlern

Im Zuge einer Stichprobenprüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde der Konzernabschluss der FACC AG zum 28. Februar 2019 sowie die Halbjahresfinanzberichte zum 31. Au-gust 2018 und zum 31. August 2019 der FACC AG ausgewählt und ei-ner Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen.

Sämtliche festgestellten Verstöße sind im Konzernabschluss der FACC AG zum 1 März 2019 bzw. 31. Dezember 2019 korrigiert und im Konzernanhang dargestellt.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen bzw. Um-satzerlöse wurden vor Abschluss von Lieferverträgen, die durchsetz-bare Rechte und Pflichten begründen, eingestellt. Aus den zugrunde-liegenden Master-Contracts ergibt sich, dass durch diese Vereinbarun-gen keine durchsetzbaren Rechte entstehen. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, welche zum einen Anspruch auf Gegenleis-tung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzer-fassung kommen. Es handelt sich um keine variable Gegenleistung ge-

mäß IFRS 15.50ff, wenn der Kunde aufgrund eines vertraglich einge-räumten Rechts zukünftig noch eine Kaufentscheidung treffen muss, um eigenständig abgrenzbare Güter tatsächlich zu erhalten.

Gemäß IFRS 15.10 ist ein Vertrag eine Vereinbarung, die durchsetz-bare Rechte und Pflichten begründet. In der Gesetzesstelle wird aus-drücklich festgehalten, dass die Durchsetzbarkeit vertraglicher Rechte und Pflichten eine Rechtsfrage ist. Eine bilanzierungsfähige Gegenleistung besteht somit nur dann, wenn das Unternehmen einen vertraglich durchsetzbaren Anspruch hat. Erst wenn Lieferverträge abgeschlossen werden, die zu einem Anspruch auf Gegenleistung für eine erbrachte Leistung führen, kann es zu einer Umsatzerfassung kommen.

Für angefallene Kosten in Zusammenhang mit Verträgen bei denen kein durchsetzbarer Gegenleistungsanspruch besteht, kann jedoch eine Aktivierung als Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15.95ff in Betracht kommen. Je nach vertraglicher Gestaltung wäre auch eine Erfassung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorräte nach IAS 2 zu prüfen. Eine Überprüfung ist durch die FACC mit der Schlussfolgerung erfolgt, dass die Kriterien für den Ansatz von Vertragserfüllungskosten gem. IFRS 15.95ff erfüllt sind.

Die ergebnismäßige Auflösung von Investitionszuschüssen und For-schungsprämien erfolgt in Abhängigkeit vom entsprechenden Kunden-vertrag. Je nach vertraglicher Ausgestaltung der durchsetzbaren Rechte und Pflichten kann die Auflösung zu einem Zeitpunkt zur Gänze oder nach Abschluss von abgrenzbaren Leistungen mit vertraglichem Anspruch auf Gegenleistung erfolgen.

Aus dem Posten Sonstige Finanzverbindlichkeiten (langfristig) wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 25.040 TEUR in den Posten Leasingverbindlichkeiten (langfristig) umgegliedert. Die Ver-gleichswerte wurden entsprechend angepasst.

Ebenfalls wurden im Cashflow die Zeilen Einzahlungen aus der Auf-nahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, Auszahlun-gen aus der Tilgung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten und die Zeile Veränderung kurzfristiger verzinslicher Verbindlichkeiten in die Zeilen Einzahlungen aus der Aufnahme von verzinslichen Ver-bindlichkeiten bzw. Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten zusammengefasst.

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

2019

Zuvor

Korrektur

Angepasst

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Umsatzerlöse

665.036

-11.968

653.067

Umsatzkosten

-598.260

-581

-598.840

Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit)

66.776

-12.549

54.227

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

-901

0

-901

Vertriebsaufwendungen

-6.653

0

-6.653

Verwaltungsaufwendungen

-35.312

0

-35.312

Sonstige betriebliche Erträge

12.040

0

12.040

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen

-1.339

0

-1.339

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

34.611

-12.549

22.062

Finanzierungsaufwendungen

-10.417

0

-10.417

Sonstiges Finanzergebnis

2.716

-695

2.021

Finanzergebnis

-7.701

-695

-8.396

Ergebnis vor Steuern (EBT)

26.910

-13.244

13.666

Ertragsteuern

-5.833

3.320

-2.514

Ergebnis nach Steuern

21.077

-9.924

11.153

davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile

15

0

15

davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen

21.062

-9.924

11.138

Verwässertes (=Unverwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR)

0,46

-0,22

0,24

Ausgegebene Aktien in Stück

45.790.000

0

45.790.000

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

2019

Zuvor

Korrektur

Angepasst

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Ergebnis nach Steuern

21.077

-9.924

11.153

Währungsdifferenzen aus Konsolidierung

44

0

44

Cashflow Hedges

3.954

0

3.954

Steuereffekt

-988

0

-988

Beträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

3.009

0

3.009

Neubewertungseffekt Abfertigung

-98

0

-98

Fair-Value-Bewertung Wertpapiere (Erfolgsneutral zum Beizulegenden Zeitwert)

15

0

15

Steuereffekt

21

0

21

Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

-62

0

-62

Sonstiges Ergebnis nach Steuern

2.947

0

2.947

Gesamtergebnis

24.024

-9.924

14.100

davon Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile

15

0

15

davon den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen

24.009

-9.924

14.085

Seite 26

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

01.03.2019

31.12.2019

VERMÖGENSWERTE

Zuvor

Korrektur

Angepasst

Zuvor

Korrektur

Angepasst

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Immaterielle Vermögenswerte

21.309

0

21.309

22.096

0

22.096

Sachanlagen

172.866

0

172.866

181.616

0

181.616

Forderungen aus kundenbezogenen

Entwicklungsleistungen

86.053

-44.295

41.757

109.166

-58.539

50.626

Vertragsvermögenswerte

15.099

0

15.099

5.433

0

5.433

Vertragserfüllungskosten

39.976

67.857

107.833

42.665

54.857

97.522

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

457

0

457

472

0

472

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

6.156

0

6.156

5.633

0

5.633

Sonstige Forderungen

8.657

0

8.657

8.838

0

8.838

Latente Steuern

8.101

-2.589

5.512

2.465

990

3.455

Langfristiges Vermögen

358.674

20.973

379.647

378.384

-2.693

375.691

Vorräte

123.781

0

123.781

122.798

0

122.798

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

28.851

-13.661

15.190

8.715

0

8.715

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

95.998

0

95.998

98.824

0

98.824

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

24.218

0

24.218

19.390

0

19.390

Forderungen aus laufenden Ertragsteuern

38

0

38

407

0

407

Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

37.949

0

37.949

35.125

0

35.125

Liquide Mittel

90.062

0

90.062

75.790

0

75.790

Kurzfristiges Vermögen

400.898

-13.661

387.237

361.049

0

361.049

Bilanzsumme

759.572

7.312

766.883

739.434

-2.693

736.740

01.03.2019

31.12.2019

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

Zuvor

Korrektur

Angepasst

Zuvor

Korrektur

Angepasst

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Grundkapital

45.790

0

45.790

45.790

0

45.790

Kapitalrücklagen

221.459

0

221.459

221.459

0

221.459

Fremdwährungsumrechnungsrücklage

-665

0

-665

-621

0

-621

Sonstige Rücklagen

-7.321

0

-7.321

-4.418

0

-4.418

Bilanzgewinn

39.674

4.389

44.063

53.868

-5.535

48.332

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

298.937

4.389

303.326

316.078

-5.535

310.543

Nicht beherrschende Anteile

34

0

34

49

0

49

Eigenkapital

298.971

4.389

303.360

316.127

-5.535

310.591

Anleihen

89.769

0

89.769

0

0

0

Schuldscheindarlehen

0

0

0

70.000

0

70.000

Leasingverbindlichkeiten

48.678

0

48.678

54.732

25.040

79.772

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

58.710

0

58.710

43.758

-25.040

18.718

Derivative Finanzinstrumente

0

0

0

14

0

14

Investitionszuschüsse

7.379

2.488

9.866

6.494

1.892

8.385

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

9.860

0

9.860

10.657

0

10.657

Sonstige Rückstellungen

12

0

12

0

0

0

Sonstige Verbindlichkeiten

85

0

85

66

0

66

Latente Steuerschulden

450

0

450

609

259

867

Langfristige Schulden

214.942

2.488

217.430

186.329

2.150

188.479

Anleihen

0

0

0

89.916

0

89.916

Schuldscheindarlehen

34.000

0

34.000

0

0

0

Leasingverbindlichkeiten

5.316

0

5.316

4.622

0

4.622

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

68.229

0

68.229

25.994

0

25.994

Derivative Finanzinstrumente

10.532

0

10.532

1.910

0

1.910

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen

Entwicklungsleistungen

17.312

0

17.312

4.845

0

4.845

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

74.819

0

74.819

83.465

0

83.465

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

4.623

0

4.623

4.508

0

4.508

Investitionszuschüsse

510

435

946

635

692

1.327

Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern

2.279

0

2.279

1.210

0

1.210

Sonstige Rückstellungen

6.621

0

6.621

879

0

879

Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen

21.417

0

21.417

18.994

0

18.994

Kurzfristige Schulden

245.658

435

246.094

236.978

692

237.670

Bilanzsumme

759.572

7.312

766.883

739.434

-2.693

736.740

Seite 28

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

Korrektur gemäß IAS 8 in der Konzern-Kapitalflussrechnung

31.12.2019

Zuvor

Korrektur

Angepasst

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Ergebnis vor Steuern (EBT)

26.910

-13.244

13.666

Zuzüglich Finanzergebnis

7.701

695

8.396

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

34.611

-12.549

22.062

zuzüglich/abzüglich

Abschreibungen und Wertminderungen

18.794

0

18.794

Amortisierung Vertragserfüllungskosten

6.327

6.951

13.277

Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen

-215

0

-215

Veränderung langfristiger Rückstellungen

-12

0

-12

Veränderung Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

700

0

700

Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

-11.929

1.076

-10.853

48.275

-4.522

43.753

Veränderungen im Working Capital

Veränderung Vorräte und kundenbezogene Entwicklungsleistungen

20.121

-13.661

6.460

Veränderung Liefer- und sonstige Forderungen, Rechnungsabgrenzungen,

sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten

-5.430

18.431

13.002

Veränderung Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten

-9.957

0

-9.957

Veränderung kurzfristige Rückstellungen

-3.674

0

-3.674

Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit

49.335

248

49.583

Erhaltene Zinsen

746

0

746

Gezahlte Steuern

-2.355

0

-2.355

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

47.726

248

47.974

Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

-17.905

-339

-18.244

Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten

17

0

17

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-17.888

-339

-18.227

Einzahlung aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen

70.000

0

70.000

Einzahlung aus der Aufnahme von verzinslichen Verbindlichkeiten

80.668

-80.595

74

Auszahlungen aus der Tilgung von Schuldscheindarlehen

-34.000

0

-34.000

Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Verbindlichkeiten

-137.974

80.714

-57.260

Abflüsse aus Leasingvereinbarungen

-4.913

-28

-4.941

Dividendenzahlung

-6.869

0

-6.869

Gezahlte Zinsen

-10.525

0

-10.525

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-43.612

91

-43.521

Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel

-13.774

0

-13.774

Liquide Mittel am Beginn der Periode

90.062

0

90.062

Bewertungseffekte aus Fremdwährungsunterschieden

-498

0

-498

Liquide Mittel am Ende der Periode

75.790

0

75.790

4. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der FACC AG werden alle von der FACC AG beherrschten Unternehmen einbezogen. Gemäß IFRS 10 ist die Beherrschung gegeben, wenn das Unternehmen die Entschei-dungsgewalt über die maßgebliche Tätigkeit besitzt, variable Rück-flüsse aus dem Tochterunternehmen generiert sowie diese Rück-flüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Der Konsolidierungskreis von FACC zum 31. Dezember 2020 hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 nicht verändert und um-fasst inklusive der FACC AG neun Unternehmen.

Die FACC AG hatte zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezem-ber 2019 folgende Tochtergesellschaften:

Gesellschaft

Sitz

Nominalkapital

Währung

Anteilsquote

Hauptaktivitäten

Entwicklung und Produktion

von Luftfahrtbauteilen;

FACC Operations GmbH

Ried im Innkreis, Österreich

127.000.000

EUR

100 %

Kundendienst & Reparatur

Produktion;

FACC Solutions (Canada) Inc.

Montreal, Kanada

10.000

CAD

100 %

Kundendienst und Reparatur

FACC Solutions Croatia d.o.o.

Zagreb, Kroatien

20.000

HRK

100 %

Produktion

FACC Solutions Inc.

Wichita, Kansas, USA

10.000

USD

100 %

Kundendienst und Reparatur

FACC Solutions s.r.o.

Bratislava, Slowakei

6.639

EUR

100 %

Design und Engineering

FACC (Shanghai) Co., Ltd

Shanghai, China

2.000.000

RMB

100 %

Design und Engineering

FACC Solutions Private Limited

Pune, Indien

20.420.530

INR

100 %

Design und Engineering

CoLT Prüf und Test GmbH

St. Martin, Österreich

35.000

EUR

91 %

Design und Engineering

5. Konsolidierungsmethoden

6. Währungsumrechnung

Die Kapitalkonsolidierung von vollkonsolidierten verbundenen Un-ternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erwerbszeitpunkt die übertragenen Gegenleistungen dem neu be-werteten Reinvermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unterneh-mens gegenübergestellt. Vermögenswerte, Schulden und Eventu-alschulden werden gemäß IFRS 3 - soweit identifizierbar - bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt; ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen den An-schaffungskosten und dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital wird als Firmenwert im jeweiligen Segment in Landeswährung ak-tiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemeinsam mit den zahlungsmittelgene-rierenden Einheiten (Geschäftsbereichen), denen sie zugeordnet sind, zumindest jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und im Falle einer Wertminderung auf den niedri-geren erzielbaren Wert abgeschrieben. Werden unterjährig Ereig-nisse beobachtet, die auf eine dauerhafte Wertminderung schlie-ßen lassen, so werden die betroffenen zahlungsmittelgenerieren-den Einheiten anlassbezogenen Werthaltigkeitstests unterzogen (siehe Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen kons olidierten Unternehmen werden eliminiert.

Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Zwischenergeb-nisse im Anlage- und Umlaufvermögen werden eliminiert.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der FACC AG, aufgestellt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro um-gerechnet. Diese ist für sämtliche Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig be-treiben.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferen-zen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewer-tet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunterneh-men werden den erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidier-ten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode um-gerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs bzw. historischen Kursen innerhalb der Bilanz und dem Durch-schnittskurs innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Teil des sonstigen Ergebnisses im Eigenkapital ausgewiesen.

Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und mo-netären Bilanzposten in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Währung Kanadische Dollar Indische Rupie Kroatische Kuna Chinesischer Renminbi Yuan US-Dollar

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

Kürzel

31.12.2019

31.12.2020

2020

CAD

1,4598

1,5633

1,4806

1,5300

INR

80,1870

89,6605

78,4434

84,6392

HRK

7,4395

7,5519

7,4154

7,5384

RMB

7,8205

8,0225

7,7421

7,8747

USD

1,1234

1,2271

1,1157

1,1422

2019

7. Auswirkungen von Covid-19

Die Coronakrise hat FACC schwer getroffen.

Im Geschäftsjahr 2020 kam es insbesondere in folgenden Bereichen zu Auswirkungen auf Schätzungen und Ermessensspielräume:

  • • Es traten Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 durch die Covid-19-Krise auf, womit die Durchführung von Wertminderungstests von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Firmenwert notwendig wurde (siehe Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte).

  • • Bei den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen kam es zu Schätzungsänderungen in Bezug auf verscho-bene Teilelieferungen sowie gestiegener Zinssätze (siehe Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen).

  • • Die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit und Werthaltigkeit von Entwicklungsleistungen für Kunden führte aufgrund von verschobenen Teilelieferungen und gestiegener Zinssätze zu Anpassungen (siehe Note 26 - Vertragserfüllungskosten und siehe Note 31 - Kundenbezogenen Entwicklungsleistungen).

  • • Bei der Absicherung von Zahlungsströmen kann Hedge Ac-counting dann angewandt werden, wenn der Eintritt des Grund-geschäfts höchstwahrscheinlich ist. Bei bestehenden Siche-rungsbeziehungen wird diese Einschätzung regelmäßig evalu-iert. Hinsichtlich des Hedge Accountings wurde die Einschät-zung betreffend den Eintritt von erwarteten Transaktionen ak-tualisiert. Zum 31. Dezember 2020 wurden diese weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen und führten somit zu keinen Änderungen (siehe Note 46 - Derivative Finanzinstru-mente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge).

  • • Die Covid-19-Krise führte zu einer Verschlechterung des Kre-ditrisikos bei Vertragspartnern, was in den Berechnungsmodel-len für die Expected Credit Losses zum 31. Dezember 2020 be-rücksichtigt wurde (siehe Note 32 - Forderungen).

  • • Zudem fand eine Überprüfung der Aktivierung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen und Verlust-vorträgen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit künftiger zu ver-steuernder Erträge statt. Aufgrund der bestehenden Unsicher-heiten konnten zum 31. Dezember 2020 nicht auf sämtliche steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet werden (siehe Note 20 - Ertragsteuern und latente Steueran-sprüche/-schulden).

Je nach Entwicklung der Covid-19-Krise können sich in den ge-nannten Bereichen auch Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2021 ergeben.

Diese Schätzungsänderungen bzw. bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungseffekte, sowie Schätzungsänderungen im Zusammenhang mit Covid-19

EBIT-wirksame Effekte

Erläuterung

Wertminderungstest (IAS 36)Wertminderung Firmenwert

Siehe Note 22 - Immmaterielle Vermögenswerte und FirmenwerteWertminderungstest (IAS 36)Wertminderung Sachanlagen Siehe Note 23 - SachanlagenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)Schätzungsänderungen bei Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen

Siehe Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen EntwicklungsleistungenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)

Wertminderungen bei Vertragserfüllungskosten

Siehe Note 26 - VertragserfüllungskostenEntwicklungsprojekte (IFRS 15)

Wertminderungen bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Siehe Note 31 - Kundenbezogene EntwicklungsleistungenPersonalaufwand (IAS 19/IAS 20)

Ergebniswirksam erfasste Ansprüche aus Kurzarbeit

Siehe Note 17 - PersonalaufwandPersonalaufwand (IAS 19/IAS 20)

Aufwendungen aus Personalabbau Siehe Note 17 - Personalaufwand

Sonstiger betrieblicher Ertrag

Fixkostenzuschuss I

Siehe Note 15 - Sonstige betriebliche Erträge

Bilanzieller Effekt

EUR'000

-18.757

-7.685

-3.777 -2.873

-1.780

27.299

-11.945

Expected Credit Loss auf Finanzinstrumente (IFRS 9)

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Siehe Note 32 - Forderungen und Note 24 - Forderungen aus kundenbezogenen

Entwicklungsleistungen

EBIT-neutrale Effekte

Erläuterung

Latente Steuern (IAS 12)

Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020, sowie der veränderten Planungsannahmen konnten nicht auf sämtliche steuerliche

Verlustvortäge aktive latente Steuern angesetzt werden

Siehe Note 20 - Ertragssteuern und latente Steueransprüche/-schuldenEigenkapital

Die im Anhang des Geschäftsberichts der FACC AG zum 31. Dezember 2019 angeführte vorgeschlagene Dividende von 0,15 EUR je Aktie, wurde aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2020 nicht ausgeschüttet

Siehe Note 34 - EigenkapitalFinanzverbindlichkeiten (IFRS 9) - Neuverhandlung Covenants

Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezember 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezember 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft.

Siehe Note 39 - FinanzverbindlichkeitenFinanzverbindlichkeiten (IFRS 9)

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OeKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Ba-sisvertrag integriert

Siehe Note 39 - FinanzverbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeiten (IFRS 9)

Zum Bilanzstichtag sind Stundungen für Abgaben und Steuern im Ausmaß von

17.819 TEUR aufrecht. Im Jänner 2021 wurden diese vollständig bezahlt.

8. Schätzungen und Ermessensspielräume

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass vom Ma-nagement zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermö-genswerte und Schulden sowie Eventualschulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode be-einflussen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, von Vermö-genswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, sowie von Ver-

tragserfüllungskosten basiert auf Berechnungen des Nutzungs-werts mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüber-schüssen sowie vom verwendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter werden vom Management Schätzungen und zu-kunftsbezogene Annahmen über die in den Planungsperioden er-warteten Einzahlungsüberschüsse und Kapitalkostensätze von

FACC sowie einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten ge-troffen. Die vorgenommenen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfort-führung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berück-sichtigen die verbleibende Unsicherheit in einer angemessenen Weise.

Um die Auswirkungen sich verändernder Parameter bei der Pla-nungsrechnung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dar-zustellen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Die Pla-nungsannahmen, die für den Wertminderungstest des Firmen-werts getroffen wurden, sowie die Sensitivitätsanalyse werden in Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte erläu-tert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vertragserfüllungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2020, sofern Anzeichen für eine Wert-minderung, wie beispielsweise die Erwartung eines Verlusts im Rahmen der Mehrjahresplanung, gegeben waren. Die Beurteilung der Werthaltigkeit basiert auf Berechnungen des Nutzungswerts der Entwicklungsprojekte mittels Discounted-Cashflow-Methode. Der dabei erzielbare Betrag ist stark abhängig von den erwarteten Einzahlungsüberschüssen der jeweiligen Projekte sowie vom ver-wendeten Kapitalkostensatz. Hinsichtlich dieser Parameter wer-den vom Management Schätzungen und zukunftsbezogene Annah-men über die in den Planungsperioden erwarteten Einzahlungs-überschüsse und Kapitalkostensätze getroffen. Die vorgenomme-nen Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung getroffen, bauen auf Erfahrungswerten auf und berücksichtigen die verbleibende Unsi-cherheit in einer angemessenen Weise.

Die Beurteilung eines Wertminderungsbedarfs erfolgt auf Ebene einzelner bzw. gemeinsam zu betrachtender Projekte, soweit diese unabhängige Cashflows generieren. Entwicklungsprojekte dessel-ben Flugzeugtyps werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Werthaltigkeitsprüfung zusammengefasst.

Die Nutzungsdauer von Sachanlagen beruht auf Schätzungen, die auf dem Betrieb vergleichbarer Anlagen beruhen. Die so festgeleg-ten Nutzungsdauern werden laufend auf ihre weitere Gültigkeit ge-prüft und gegebenenfalls angepasst. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern sind in Note 50 - Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden angegeben.

Der FACC-Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnis-ses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Lea-singverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses erge-ben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Der FACC-Konzern hat einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthält. Der Konzern trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingver-hältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentschei-dungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für die FACC einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlän-gerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereit-stellungsdatum bestimmt der FACC-Konzern die Laufzeit des Lea-singverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Ver-längerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mieterein-bauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Ver-mögenswerts).

Der FACC-Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundelie-genden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet die FACC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der FACC-Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die die FACC in einem vergleichbaren wirt-schaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nut-zungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenz-fremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der FACC-Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinss-ätze verfügbar sind oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der FACC-Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobacht-barer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen werden mit dem Barwert der künftigen Einzahlungen für angefal-lene Entwicklungskosten angesetzt, wobei die Schätzung für die Wertermittlung auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäftsjahr, der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre und in der Folge maximal mit den Raten des Airline Monitors erfolgt. Zusätzlich wird das im IFRS 9 ange-führte zukunftsorientierte Modell der erwarteten Kreditausfälle herangezogen. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidun-gen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beein-flusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Die Ermittlung der Wertberichtigung von Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen, von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten hinsichtlich Überfälligkeit sowie der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs.

Im Bereich der Vorräte erfolgen Abwertungen auf Lagerhüter (Slow Moving Items). Diese werden nach Warengruppen kategori-siert und mit spezifischen Abschlägen bewertet. Als Lagerhüter werden im System jene Materialien gekennzeichnet, die eine Lager-dauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern er-folgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen durch Aktuare. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltsstei-gerungen sowie Sterblichkeit. Bei der Ermittlung des angemesse-nen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an lang-fristigen Marktzinssätzen. Die Sterberate basiert auf öffentlich zu-gänglichen Sterbetafeln im entsprechenden Land. Künftige Lohn-

und Gehaltssteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Infla-tionsraten für das jeweilige Land. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den getroffenen Annahmen sowie zu Sensitivitäten sind in Note 36 - Verpflichtun-gen gegenüber Dienstnehmern angeführt.

Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern sind Annahmen be-züglich des künftigen zu versteuernden Ergebnisses und des Zeit-punkts der Realisierung der aktiven latenten Steuern zu treffen. Da jedoch die zukünftigen Geschäftsentwicklungen unsicher sind und teilweise nicht von FACC beeinflusst werden können, ist die Bewer-tung der latenten Steuern mit Unsicherheiten verbunden.

Zur Gewährleistung werden Rückstellungen nach einem standar-disierten Prozess ermittelt. Ausgehend von den Divisionsleitern werden derartige Risiken zu jedem Abschlussstichtag ermittelt und vom Management eingeschätzt. Im Falle eines zu berücksich-tigenden Risikos ist vom jeweiligen Verantwortungsbereich eine bestmögliche Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen hinsichtlich der Höhe des Rück-stellungsansatzes vorzunehmen. Die Rückstellungen werden re-gelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst.

Drohende Verluste werden sofort als Aufwand erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auf-tragserlöse übersteigen werden. Die Ermittlung der Auftragskos-ten erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen des Manage-ments hinsichtlich der Erfüllung bestimmter Leistungsanforderun-gen sowie der Entwicklung von Produktivitätsverbesserungen und Gewährleistungsaufwendungen.

Zusätzlich ist auch zu beurteilen, ob einzelne Vereinbarungen mit Kunden als ein Vertrag zu betrachten sind. Dies hängt insbesondere davon ab, ob Lieferverpflichtungen gemeinsam verhandelt wurden und gleiche Produkte betreffen.

Im Rahmen von Kunden- und Lieferantenverträgen sind auch Ein-schätzungen hinsichtlich des Ausgangs von Streitigkeiten von Nachforderungen seitens FACC und Gegenforderungen des Kunden und Lieferanten zu treffen. Diese sind teilweise abhängig vom Aus-gang von Rechtsstreitigkeiten. Ein Ansatz von Nachforderungen er-folgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine externe Rechtsmeinungvorliegt, die die Durchsetzbarkeit der Nachforderung der Höhe und dem Grunde nach mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bestä-tigt. Zur Bewertung der Risiken aus Gegenforderungen in wesent-licher Höhe erfolgt der Ansatz von Rückstellungen unter Berück-sichtigung aller Chancen und Risiken ebenfalls auf Basis von ein-geholten Rechtsmeinungen.

FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland und im Aus-land. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten sind Einschätzungen zu treffen. Basis für diese Einschätzungen sind externe Rechtsan-waltsschreiben und Beurteilungen der internen Rechtsabteilung.

9. Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung der FACC AG (gemäß IFRS). Die zentrale Er-folgsgröße, anhand derer die Steuerung der Geschäftssegmente erfolgt und die an die verantwortliche Unternehmensinstanz (Vor-stand der FACC AG) berichtet wird, ist das Betriebsergebnis (EBIT).

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen, denen die Produkte dienen, wurden drei operative Segmente gebildet:

  • Aerostructures: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Strukturbauteilen

  • Engines & Nacelles: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Re-paratur von Triebwerksbauteilen

  • Cabin Interiors: Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und Repara-tur von Innenausstattungen

Neben den drei operativen Segmenten umfasst das Gesamtunter-nehmen noch die zentralen Dienste Finanzen und Controlling, Per-sonal, Legal, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Communication & Marketing, Einkauf und EDV (einschließlich En-gineering Services). Die zentralen Dienste unterstützen die opera-tiven Segmente im Rahmen einer Matrixorganisation bei der Erfül-lung ihrer Aufgaben. Deren Aufwendungen und Erträge werden mittels eines festgelegten Verfahrens den drei Segmenten zuge-ordnet.

Aerostructures

Engines & Nacelles

Cabin Interiors

Summe

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Rumpfgeschäftsjahr 2019

Umsatzerlöse

240.163

152.383

260.521

653.067

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

22.599

5.977

-6.513

22.062

Investitionen

8.802

2.715

6.727

18.244

Abschreibungen und Wertminderungen

8.217

4.740

5.837

18.794

Vermögenswerte am 31. Dezember 2019

331.847

153.591

251.303

736.740

davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2019

185.868

70.756

100.669

357.293

Seite 34

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

Aerostructures

Engines & Nacelles

Cabin Interiors

Summe

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Geschäftsjahr 2020

184.741

115.277

226.873

526.891

-26.709

-22.939

-24.703

-74.351

5.798

3.997

5.446

15.241

20.101

14.168

15.805

50.074

266.653

125.828

257.041

649.522

141.412

56.818

106.003

304.234

Umsatzerlöse

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Investitionen

Abschreibungen und Wertminderungen Vermögenswerte am 31. Dezember 2020 davon langfristige Vermögenswerte am 31. Dezember 2020

Im Segment Aerstructures wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 10.365 TEUR, der Vertragserfüllungskosten in Höhe von 1.915 TEUR und der kundenbezogenen Entwicklungsleistungen in Höhe von 1.780 TEUR berücksichtigt.

Im Segment Engines & Nacelles wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwerts in Höhe von 3.054 TEUR, der Sachanlagen in Höhe von 4.393 TEUR und der Ver-tragserfüllungskosten in Höhe von 958 TEUR berücksichtigt.

Im Segment Cabin Interiors wurden Wertminderungen im Ge-schäftsjahr 2020 hinsichtlich des Firmenwer ts in Höhe von 5.339 TEUR und der Sachanlagen in Höhe von 3.292 TEUR berück-sichtigt.

Die gesamten Segmenterlöse stellen Außenumsätze mit Externen dar. Die Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten werden nach dem Sitz des Kunden in Note 10 - Umsatzerlöse dargestellt.

Für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr erwirt-schaftete der Konzern mit zwei externen Kunden Umsätze, die je-weils 10% der Gesamtumsätze überschritten, und zwar im Aus-maß von 243.490 TEUR (Vorjahr: 289.758 TEUR) bzw. 55.504 TEUR

(Vorjahr: 71.737 TEUR). Mit diesen Kunden werden Umsatzerlöse in allen drei Segmenten erzielt.

Die langfristigen Vermögenswerte (Immaterielle Vermögens-werte, Sachanlagevermögen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, Vertragsvermögenswerte und Ver-tragserfüllungskosten) befinden sich wie im Vorjahr im Wesentli-chen im Inland.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

10. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden durch die Produk-tion von Flugzeugkomponenten sowie durch Engineering-Leistun-gen und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Flugzeugkomponenten erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse nach Art und Segment sowie nach geografischer Aufteilung sind nach-stehend aufgeschlüsselt:

2019

2020

2019

2020

2019

2020

2019

2020

Aero-

Aero-

Engines &

Engines &

Cabin

Cabin

Summe

Summe

structures

structures

Nacelles

Nacelles

Interiors

Interiors

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Verkauf von Produkten

212.416

172.967

142.677

105.288

237.327

219.452

592.419

497.707

Entwicklungs- und sons-

tige Dienstleistungen

27.747

11.774

9.707

9.988

23.194

7.422

60.648

29.184

240.163

184.741

152.383

115.277

260.521

226.873

653.067

526.891

Deutschland USA Kanada Großbritannien China

Sonstige Länder

2019 EUR'000

2020 EUR'000

239.087 122.739

197.926 82.715

82.147

73.334

74.023

58.370

52.086

31.365

82.987

83.181

653.067

526.891

Im FACC-Konzern erfolgt die Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten sowie bei Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen fast ausschließlich zeitpunktbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezoge-nen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten be-stehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

Erwartete künftige Umsatzerlöse für zum Berichtszeitraum nicht erfüllte (oder teilweise nicht erfüllte) Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen betragen 0 TEUR (Vorjahr: 312 TEUR). Diese Leistungsverpflichtungen beziehen sich auf feste, noch zu liefernde Shipsets bzw. noch zu erbringende Leistungen.

11. Umsatzkosten

Materialaufwand Personalaufwendungen Abschreibungen

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

2019 EUR'000

-420.725 -155.807 -14.780 -7.528 -598.840

12. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

2020 EUR'000

-354.870 -136.216 -18.692 -9.623 -519.400

2019 EUR'000

2020 EUR'000

-113 -631 -28 -129 -901

-82 -745 -45 -172 -1.043

13. Vertriebsaufwendungen

Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

14. Verwaltungsaufwendungen

Materialaufwendungen Personalaufwendungen Abschreibungen Fremdwährungseffekte

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

15. Sonstige betriebliche Erträge

Erträge aus Förderungen und steuerfreien Zuschüssen

Sonstige

2019 EUR'000

2020 EUR'000

-267

-374

-4.108

-90

-109

-2.187

-4.764

-6.653

-10.841

2019 EUR'000

2020 EUR'000

-1.082

-1.013

-10.311 -3.896 -2.350

-18.167 -4.787 -6.211

-17.673 -35.312

-15.842 -46.020

2019 EUR'000

2020 EUR'000

6.327 5.713 12.040

8.640 1.164 9.804

Die Position "Sonstige" enthält im Wesentlichen Schadensvergü-tungen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungen

2019

2020

EUR'000

EUR'000

Wertminderung Firmenwert

0

-18.757

Wertminderung Sachanlagevermögen

0

-7.685

Wertminderung Vertragserfüllungskosten

0

-2.873

Wertminderung Kundenbezogene Entwick-

lungsleistungen

0

-1.780

Sonstige

-1.339

-2.646

-1.339

-33.741

Seite 36

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

17. Personalaufwand

In den Aufwendungen für Abfertigung und Leistungen an betrieb-liche Mitarbeitervorsorgekassen betrugen die Leistungen an be-triebliche Mitarbeitervorsorgekassen 1.891 TEUR (Vorjahr: 1.730 TEUR).

Löhne und Gehälter

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie-bene Sozialabgaben und Leistungen

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervor-sorgekassen

Aufwendungen für Pensionen Sonstige Sozialaufwendungen

2019 EUR'000

2020 EUR'000

136.074

116.580

34.059

37.305

2.285

3.780

722 -2.283

1.143 1.915

170.858

160.722

Der Gesamtbetrag an verbuchter Kurzarbeitsbeihilfe AMS betrug 27.298 TEUR, wovon bis zum Bilanzstichtag 25.533 TEUR bereits ausbezahlt wurden.

Der Gesamtbetrag an Aufwendungen für Personalabbau betrug 11.945 TEUR und wurde bis zum Bilanzstichtag zur Gänze ausbe-zahlt.

Der Mitarbeiterstand auf Basis von Vollzeitäquivalenten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Arbeiter Angestellte

31.12.2019

31.12.2020

Anzahl

Anzahl

2.088 1.283 3.371

18. Abschreibungen

Abschreibungen

Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen

2019 EUR'000

2020 EUR'000

765 18.030

1.056 22.576

18.794

23.632

Hinsichtlich der Entwicklung der planmäßigen Abschreibung wird auf Note 22 - Immaterielle Vermögenswerte und auf Note 23 - Sachanlagen verwiesen.

19. Finanzergebnis

Zinserträge aus Bankguthaben

Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

Sonstige Finanzerträge Aufzinsungen

Sonstiges Finanzergebnis

Zinsaufwand aus Anleihen und Schuldscheindarlehen

Zinsaufwand aus Bankkrediten

Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten

Sonstige Zinsen und ähnliche

Aufwendungen

2019 EUR'000

727

6

13 1.276

2020 EUR'000

128

7

21 1.699

2.021

1.535 1.119 2.655

Finanzierungsaufwendungen Finanzergebnis

-4.088 -10.417 -8.396

-3.160 -1.409 -1.760

-1.816 -2.004 -2.118

-2.720 -8.657 -6.802

davon Österreich davon Ausland

3.125 246

2.410 245

Das Nettoergebnis setzt sich gemäß den Kategorien des IFRS 9 wie folgt zusammen:

31.Dezember 2019

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenenden Zeitwert

Operatives Ergebnis

Finanzergebnis

Wert-berichtigung

EUR'000

Währungs-umrechnung

EUR'000

Derivate-bewertung EUR'000

Zinsen

EUR'000

Ergebnis aus FV-Bewertung

EUR'000

-1.719

-41.706

0

254

0

0

21.863

0

-4.569

0

0

0

4.718

0

0

0

0

0

6

0

Nettoergebnis

EUR'000

-43.171 17.293 4.718 6

31.Dezember 2020

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenenden ZeitwertOperatives Ergebnis

FinanzergebnisWert-berichtigungWährungs-umrechnung

EUR'000

Derivate-bewertung EUR'000

ZinsenErgebnis aus FV-Bewertung

Nettoergebnis

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

-2.285

-18.494

0

472

0 0 0 0

-20.307

0 0 0

17.167 0 0

0 5.428 0

-3.820 0 7

13.347 5.428 7

20. Ertragsteuern und latente Steueransprüche/-schulden

Als Ertragsteuern sind sowohl die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Ergebnis vor Ertragsteuern Rechnerischer Ertragsteueraufwand 25 %

2019 EUR'000

2020 EUR'000

13.666 3.417

-81.153 -20.288

Laufender Steueraufwand Latenter Steueraufwand /-ertrag

2019 EUR'000

2020 EUR'000

-1.008 -1.505 -2.514

482 3.678 4.160

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Geschäftsjahr 2020 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25%) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stel-len sich folgendermaßen dar:

Abweichende ausländische Steuersätze

Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuer aktiviert wurde

Steuerfreie Einnahmen

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

Steueraufwand und -ertrag aus Vorperioden

Steuereffekt aus Vorjahren Auswirkungen Verlustrücktrag Sonstige Effekte

Effektivsteuerbelastung

Effektivsteuerquote in %

98

98

10.440

-1.138

-1.336

399

4.932

-351

0

0 0 -9 2.514 18,4 %

-680 1.861 959 -4.160 5,1 %

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern gültig oder angekündigt sind. In Österreich wird ein Körperschaftsteuer-satz von 25 % zugrunde gelegt. Bei den ausländischen Gesellschaf-ten werden die latenten Steuern auf Basis der entsprechenden län-derspezifischen Steuersätze berechnet. Sie lagen im Geschäfts-jahr 2020 zwischen 21 % und 27 % (Vorjahr: 21 % und 27 %).

Der aperiodische Ertragsteueraufwand resultiert aus der Anglei-chung des Wirtschaftsjahres (01. März bis 28. Februar) an das steuerliche Wirtschaftsjahr in Folge der Änderung des Bilanzstich-tags auf den 31. Dezember 2019.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern stellen sich wie folgt dar:

2019

Fair-Value-Bewertung Wertpapiere

Cashflow Hedges

Neubewertungseffekt Abfertigung

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Stand am

01.03.2019

EUR'000

Immaterielle Vermögenswerte

648

Sachanlagen

-10.587

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-

tungen

-17.033

Vertragsvermögenswerte

-4.402

Vertragserfüllungskosten

-23.550

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

477

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

16.657

Vorräte

0

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

-79

Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

-7

Investitionszuschüsse

-99

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

705

Rückstellungen

-90

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Ent-

wicklungsleistungen

4.328

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

11.337

Finanzverbindlichkeiten

0

Derivative Finanzinstrumente

2.649

Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mit-

tel)

-283

Steuerliche Verlustvorträge

24.392

Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung

5.062

Verrechnung der Steuern

Steueransprüche/ -schulden netto

5.062

Vor Steuern

Steuerertrag/

Nach Steuern

-aufwand

EUR'000

EUR'000

EUR'000

15

-4

11

3.954

-988

2.965

-98

24

-73

3.871

-968

2.904

Erfasst im

Erfasst im

Netto

Latente

Latente

Gewinn

sonstigen

Steuer-

Steuer-

oder Verlust

Ergebnis

ansprüche

schulden

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

-369

0

279

279

0

-5.173

0

-15.760

0

-15.760

15.882

0

-1.150

0

-1.150

3.843

0

-559

0

-559

2.606

0

-20.944

0

-20.944

-50

-4

423

423

0

-16.392

0

265

265

0

228

0

228

228

0

-3.745

0

-3.824

0

-3.824

-35

0

-42

0

-42

-79

0

-178

0

-178

2

24

731

731

0

-31

0

-121

0

-121

-4.178

0

150

150

0

1.371

0

12.708

12.708

0

8.393

0

8.393

8.393

0

-1.180

-988

481

481

0

-277

0

-561

0

-561

-2.322

0

22.070

22.070

0

-1.505

-968

2.587

45.727

-43.140

-42.272

42.272

-1.505

-968

2.587

3.455

-867

Stand am 31. Dezember 2019

2020

Vor Steuern

Steuerertrag/

Nach Steuern

-aufwand

EUR'000

EUR'000

EUR'000

1

0

1

12.967

-3.242

9.725

323

-81

243

13.291

-3.323

9.969

Stand am 31. Dezember 2020

Stand am

Erfasst im

Erfasst im

Netto

Latente

Latente

01.01.2020

Gewinn

sonstigen

Steuer-

Steuer-

oder Verlust

Ergebnis

ansprüche

schulden

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Immaterielle Vermögenswerte

279

-699

0

-420

0

-420

Sachanlagen

-15.760

1.530

0

-14.230

0

-14.230

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-

tungen

-1.150

-64

0

-1.214

0

-1.214

Vertragsvermögenswerte

-559

-77

0

-637

0

-637

Vertragserfüllungskosten

-20.944

-3.028

0

-23.972

0

-23.972

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

423

-438

0

-15

0

-15

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

265

-795

0

-530

0

-530

Vorräte

228

1.071

0

1.299

1.299

0

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

-3.824

3.824

0

0

0

0

Sonstige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

-42

-1.491

0

-1.533

0

-1.533

Investitionszuschüsse

-178

178

0

0

0

0

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

731

469

-81

1.120

1.120

0

Rückstellungen

-121

52

0

-69

0

-69

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Ent-

wicklungsleistungen

150

-150

0

0

0

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

12.708

-12.678

0

30

30

0

Finanzverbindlichkeiten

8.393

12.272

0

20.665

20.665

0

Derivative Finanzinstrumente

481

2.761

-3.242

0

0

0

Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. liquider Mit-

tel)

-561

154

0

-407

0

-407

Steuerliche Verlustvorträge

22.070

2.647

0

24.717

24.717

0

Auswirkungen Verlustrücktrag

0

-1.861

0

0

0

0

Steueransprüche/ -schulden vor Verrechnung

2.587

3.678

-3.323

4.803

47.831

-43.027

Verrechnung der Steuern

-42.643

42.643

Steueransprüche/ -schulden netto

2.587

3.678

-3.323

4.803

5.188

-384

Die aktivierten Verlustvorträge stammen ausschließlich aus der FACC Operations GmbH und betrugen am 31. Dezember 2020 98.869 TEUR (Vorjahr: 77.161 TEUR FACC Operations GmbH und 11.119 TEUR FACC AG). Aufgrund der Steuerplanungsrechnung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 2020 für Verlustvorträge in Höhe von 41.762 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Darin enthalten sind Verluste im Zusammen-hang mit dem Fake President Incident, die steuerlich noch nicht veranlagt wurden. Die Realisierung der Verlustvorträge kann auf-grund der Mittelfristplanung als hinreichend sicher betrachtet werden.

Zum 31. Dezember 2020 bestanden temporäre Differenzen im Zu-sammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 1.624 TEUR (Vorjahr: 42.040 TEUR), für die gemäß IAS 12.39 keine latente Steuerschuld angesetzt wurde, da die FACC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf zu steuern und sich diese temporären Differenzen nicht in absehbarer Zeit auflösen werden.

Die passiv latenten Steuern resultieren aus den Abschlüssen der ausländischen Tochtergesellschaften und bestehen gegenüber ausländischen Steuerbehörden.

21. Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien betrug zum Bilanzstichtag 45.790.000 Stück. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine ver-wässernd wirkenden potenziellen Stammaktien im Umlauf waren oder eigene Aktien gehalten wurden, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie von -1,68 EUR (Vorjahr: 0,24 EUR) wird aus dem durch die gewichtete Aktienanzahl geteilten Ergebnis, das den Aktionären der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, errechnet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

In der Gesamtergebnisrechnung wird, ausgehend vom Ergebnis nach Steuern, auf das Gesamtergebnis gemäß IAS 1 übergeleitet. Dieses umfasst insbesondere den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von leistungsorientierten langfris-tigen Mitarbeitervergütungen, die Veränderung der Hedging-Re-

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

22. Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

serve sowie das Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Kate-gorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert". Die sonstigen Ergebnisbestandteile werden nach Steuern ausgewiesen.

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

Firmenwert

Software

Rechte

Entwicklungs-

Geleistete Anzah-

Summe

kosten

lungen auf imma-

terielle Vermö-

gensgegenstände

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Anschaffungskosten

Stand am 01. März 2019

18.700

21.838

2.661

318

0

43.516

Währungsdifferenzen

-15

-3

0

0

0

-18

Zugänge

0

565

71

712

75

1.423

Umbuchungen

0

148

0

0

0

148

Stand am 31. Dezember 2019

18.685

22.548

2.732

1.030

75

45.069

Währungsdifferenzen

73

-43

0

0

0

30

Zugänge

0

261

30

1.259

142

1.692

Abgänge

-18.757

0

0

0

0

-18.757

Umbuchungen

0

428

0

0

0

428

Stand am 31. Dezember 2020

0

23.194

2.762

2.289

216

28.461

Kumulierte Abschreibungen

Stand am 01. März 2019

0

20.172

2.035

0

0

22.207

Währungsdifferenzen

0

1

0

0

0

1

Laufende Abschreibungen

0

699

66

0

0

765

Stand am 31. Dezember 2019

0

20.871

2.101

0

0

22.972

Währungsdifferenzen

0

-35

0

0

0

-35

Laufende Abschreibungen

0

981

74

0

0

1.056

Wertminderungen

18.757

0

0

0

0

18.757

Abgänge

-18.757

0

0

0

0

-18.757

Stand am 31. Dezember 2020

0

21.817

2.176

0

0

23.993

Buchwert am 31. Dezember 2019

18.685

1.677

631

1.030

75

22.097

Buchwert am 31. Dezember 2020

0

1.377

586

2.289

216

4.469

Seite 41

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

Firmenwerte

FACC überwacht ihre Firmenwerte auf Basis von drei CGU-Grup-pen, die den einzelnen Segmenten entsprechen.

Die Entwicklung der Buchwerte stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Aerostructures

10.296

0

Engines & Nacelles

3.054

0

Cabin Interiors

5.335

0

18.685

0

Die für die Ermittlung des Nutzungswerts wesentlichen Bewer-tungsparameter stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2020

Detailplanungszeitraum (fünf Jahre)

Umsatzwachstum (durchschnittlich)

5,05 %

8,75 %

EBIT-Marge (durchschnittlich)

7,60 %

4,46 %

Wechselkurs EUR zu USD

1,20

1,20

Wachstumsrate nach Detailplanungszeit-

raum für alle CGUs

2,50 %

1,00 %

Diskontierungszins für alle CGUs (WACC

vor Steuern)

10,52 %

11,20 %

Eine Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass sich je nach Entwick-lung der wesentlichen Bewertungsparameter nachfolgende Wert- minderung auf Firmenwerte und sonstige langfristige Vermögens-werte ergeben hätte:

Bilanzstichtag

31. Dezember 2019

Erhöhung des Diskontierungs-zinssatzes um 50 Basispunkte

Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05

Verringerung des EBIT um 10,0 %

Bilanzstichtag

31. Dezember 2020

Erhöhung des Diskontierungs-zinssatzes um 50 Basispunkte

Erhöhung des Wechselkurses USD je 1 EUR um 0,05

Verringerung des EBIT um 10,0 %

Aero-structures

EUR'000

Engines & Nacelles EUR'000

Cabin Interiors EUR'000

0

0

0

0 0

0 0

51.890

1.241

Aero-structures

EUR'000

Engines & Nacelles EUR'000

Cabin Interiors EUR'000

51.042 19.632

42.145 16.743

Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,01 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,06 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,41 Basispunkte würde der Buch-wert der CGU Aerostructures dem Nutzungswert entsprechen.

Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,02 Cent, bei einer Verringerung des EBIT um 0,18 % oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1,26 Basispunkte würde der Buch-wert der CGU Engines & Nacelles dem Nutzungswert entsprechen.

Bei einer Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 0,005 Cent (Vorjahr: 1,63 Cent), bei einer Verringerung des EBIT um 0,03 % (Vorjahr: 9,53 %) oder bei einer Erhöhung des Diskontierungszins-satzes um 0,18 Basispunkte (Vorjahr: 76 Basispunkte) würde der Buchwert der CGU Cabin Interiors dem Nutzungswert entspre-chen.

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die unterneh-mens- und auch kundenbezogene Entwicklungsleistungen beinhal-ten, betrugen im Geschäftsjahr 2020 55.872 TEUR (Vorjahr: 59.474 TEUR).

23. Sachanlagen

Grundstücke

Technische

Betriebs- und

Anlagen

Nutzungs-

Summe

und Gebäude

Anlagen

Geschäfts-

in Bau

rechte

ausstattung

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Anschaffungskosten

Stand am 28. Februar 2019

124.457

108.434

33.317

3.893

0

270.101

Erstanwendung IFRS 16

0

0

0

0

33.782

33.782

Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16

-47.571

-2.110

0

0

49.681

0

Stand am 01. März 2019

76.886

106.324

33.317

3.893

83.463

303.882

Währungsdifferenzen

12

0

48

0

-8

51

Zugänge

3.130

5.418

3.603

5.053

10.284

27.489

Abgänge

0

0

-621

0

-13

-634

Umbuchungen

291

2.672

206

-3.900

0

-731

Stand am 31. Dezember 2019

80.319

114.414

36.553

5.045

93.725

330.057

Währungsdifferenzen

-105

0

-244

-6

-105

-461

Zugänge

151

2.389

3.129

5.782

5.332

16.782

Abgänge

-9

-452

-420

-49

-4

-935

Umbuchungen

90

828

763

-2.109

0

-428

Stand am 31. Dezember 2020

80.445

117.179

39.781

8.663

98.947

345.015

Kumulierte Abschreibungen

Stand am 28. Februar 2019

33.157

75.778

22.082

0

0

131.017

Erstanwendung IFRS 16

0

0

0

0

0

0

Umgliederungen aus der Erstanwendung IFRS 16

-5.265

-352

0

0

5.617

0

Stand am 01. März 2019

27.892

75.426

22.082

0

5.617

131.017

Währungsdifferenzen

0

0

20

0

-1

19

Laufende Abschreibungen

2.154

7.182

2.934

0

5.760

18.030

Abgänge

0

0

-620

0

-4

-624

Stand am 31. Dezember 2019

30.046

82.609

24.416

0

11.371

148.441

Währungsdifferenzen

0

0

-141

0

-26

-168

Laufende Abschreibungen

2.593

8.230

3.359

0

8.395

22.576

Wertminderungen

3.289

4.396

0

0

0

7.685

Abgänge

0

-332

-540

0

-538

-1.410

Stand am 31. Dezember 2020

35.928

94.901

27.093

0

19.202

177.125

Buchwert am 31. Dezember 2019

50.273

31.806

12.138

5.045

82.354

181.616

Buchwert am 31. Dezember 2020

44.517

22.277

12.688

8.663

79.745

167.890

Neben der Wertminderung des Firmenwerts wurden auf Basis des Wertminderungstests weiters Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von 7.685 TEUR berücksichtigt.

In Grundstücke und Gebäude sowie in den Nutzungsrechten sind Grundwerte von Liegenschaften in der Höhe von 7.723 TEUR (Vor-jahr: 7.769 TEUR) enthalten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude

dienen als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti-tuten (siehe Note 39 - Finanzverbindlichkeiten).

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen in Höhe von 6.436 TEUR (Vorjahr: 10.587 TEUR). Da-neben bestanden intern genehmigte Erwerbe in Höhe von 26.917 TEUR (Vorjahr: 19.817 TEUR), die noch zu keiner vertragli-chen Verpflichtung geführt haben.

Die Buchwerte der Nutzungsrechte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

Stand am 01. März 2019

Währungsdifferenzen

Zugänge

Abgänge

Abschreibungen

Stand am 31. Dezember 2019

Währungsdifferenzen

Zugänge

Abgänge

Abschreibungen

Stand am 31. Dezember 2020

24. Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

Die Entwicklung der Forderungen aus kundenbezogenen Entwick-

lungsleistungen stellt sich wie folgt dar:

25. Vertragsvermögenswerte

Grundstücke und

Technische Anlage

EDV

Gesamt

Gebäude

und Fahrzeuge

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

71.932

2.851

3.063

77.846

-7

0

-1

-8

4.044

5.488

752

10.285

0

-9

0

-9

-3.672

-857

-1.231

-5.760

72.297

7.472

2.584

82.354

-78

0

0

-78

441

3.123

1.768

5.332

-538

-4

0

-542

-4.792

-1.838

-1.765

-8.395

68.405

8.752

2.587

79.745

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Schätzungsänderungen Teilabrechnungen Wertberichtigung Verzinsung Umgliederung Währungsumrechnung

31.12.2019

EUR'000

41.757 596 -7.177 -100

268 14.075 1.206

31.12.2020

EUR'000

50.626 -3.777 -11.582 -366

1.083 0 -3.016

50.626

Die Wertberichtigung der Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen entwickelte sich folgendermaßen:

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

9 100 109

109 366 475

Die Vertragsvermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019

Entwicklungsprojekte (zeitraumbezogen) Zahlungen an den Kunden

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

4.364

2.725

1.070 5.433

296 3.021

Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zugang und Teilgewinn Teilabrechnungen Verzinsung Umgliederung Währungsumrechnung

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

15.099 491

5.433 0

-10.211 20 -1.452

-2.262 3 0

1.486

-153

5.433

3.021

26. Vertragserfüllungskosten

Die Vertragserfüllungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zugänge

Amortisierung Vertragserfüllungskosten Wertminderungen

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

107.833 2.966 -13.277 0 97.521

97.521 12.111 -10.873 -2.873 95.887

Im Geschäftsjahr 2020 wurden als Vertragserfüllungskosten ak-tivierte Entwicklungsprojekte einer Werthaltigkeitsprüfung unter-zogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des Nutzungswerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung der Cashflows, die mit den jeweiligen Entwick-lungsprojekten erzielt werden können, erfolgte auf Basis des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets für das kommende Geschäfts-jahr sowie der Mittelfristplanung der nächsten fünf Jahre (Detail-planungszeitraum). Für die über den Detailplanungszeitraum hin-ausgehenden Jahre von spezifischen Entwicklungsprojekten wer-den die Planungsprämissen des letzten Planjahres fortgeschrie-ben, limitiert mit den Raten des Airline Monitors. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 20 Jahre.

Es wurde derselbe Diskontierungszinssatz (WACC) wie beim Wert-haltigkeitstest für den Firmenwert verwendet.

27. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

29. Sonstige Forderungen

Der Posten Sonstige Forderungen setzt sich aus Vorauszahlungen und Kautionen in Höhe von 9.405 TEUR (Vorjahr: 8.838 TEUR) zu-sammen.

30. Vorräte

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

67.320

59.401

Unfertige Erzeugnisse

40.220

29.132

Fertige Erzeugnisse

14.783

16.676

Geleistete Anzahlungen

474

363

122.798

105.571

Vorratsbestand, brutto

130.287

114.872

Wertberichtigung

7.489

9.301

Vorratsbestand, netto

122.798

105.571

Die Vorräte, die in der Berichtsperiode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 291.506 TEUR (Vorjahr: 343.256 TEUR).

Bei Vorräten mit einem Buchwert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisierung erst nach zwölf Monaten ge-rechnet.

Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte zur Sicherstellung von Finan-zinstrumenten sicherungsübereignet oder verpfändet.

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Wertpapiere, zum Marktwert bewertet

428

429

Beteiligung

44

71

472

501

31. Kundenbezogene Entwicklungsleistungen

Die Beteiligung betrifft die 3,01% Anteile an der Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH, Ried im Innkreis.

Zusätzlich wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 18 % der Anteile an der AIRlabs Austria GmbH, Graz, erworben. Die Stamm-einlage der FACC Operations GmbH belief sich auf 27 TEUR.

28. Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

Langfristige Forderungen gegenüber Ge-meinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist:

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

5.633

5.416

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner

15.190

8.715

Zugänge

13.397

7.599

Abgänge

-19.871

-8.968

Wertminderungen

0

-1.780

8.715

5.566

Die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, die in der Berichts-periode als Materialaufwand erfasst wurden, betragen 6.225 TEUR (Vorjahr: 9.265 TEUR).

Bei kundenbezogenen Entwicklungsleistungen mit einem Buch-wert in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wird mit einer Realisie-rung erst nach zwölf Monaten gerechnet.

Zur Sicherstellung von Finanzinstrumenten wurden keine kunden-bezogenen Entwicklungsleistungen sicherungsübereignet oder verpfändet.

32. Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

Abzüglich Wertberichtigung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

davon kurzfristig

davon langfristig

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

5.248 1.310

2.520 6.342

101.610 -2.787

67.672 -6.298

Verwendung/Auflösung

-4.038 2.520

-3.318 5.544

98.824 97.236

61.374 59.799

1.588

1.575

Zusätzlich erfolgte eine standardisierte Wertberichtigung auf Ba-sis der von IFRS 9 geforderten zukünftigen Kreditausfallwahr-scheinlichkeit. Diese entwickelte sich wie folgt:

FACC unterhält im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber sie-ben Kunden eine regresslose Zessionsvereinbarung mit einem Fi-nanzinstitut. Die verkauften Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden Regelung des IFRS 9 ausgebucht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen in Höhe von 17.722 TEUR (Vorjahr: 85.026 TEUR) an Dritte verkauft.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen entwickelten sich wie folgt:

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Zuführung

31.12.2019

Verwendung/Auflösung

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

268

267

77 -78 267

570 -84 753

Die Wertberichtigung betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen:

Einzelwertberichtigung

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

0

0

109

475

Vertragsvermögenswerte

0

0

0

0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.520

5.544

267

753

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

0

0

0

0

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

0

Standardisierte Einzelwertberichtigung

Die Analyse der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Forderungen stellt sich wie folgt dar:

Bruttobetrag

Wertberichtigung

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen

50.735

33.443

109

475

Vertragsvermögenswerte

5.433

3.021

0

0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

101.610

67.672

2.787

6.298

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurz- und langfristig)

25.023

24.025

0

0

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig)

19.824

20.352

0

0

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistun-gen stellt sich wie folgt dar:

31.12.201931.12.2020

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

davon nicht überfällig und nicht wertgemin-dert

davon überfällig und nicht wertgemindert 1 bis 60 Tage

61 bis 150 Tage 151 bis 365 Tage

über 365 Tage davon wertgemindert

EUR'000

EUR'000

98.824

61.374

65.827

32.324

20.574 16.145

23.469 12.871

0 0

3.025 4.953

4.429 12.423

2.620 5.581

Die Buchwerte der wertberichtigten Forderungen stellt sich wie fogt dar:

Die sonstigen Forderungen enthalten:

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Forderungen aus dem Fake President Incident

Sonstige

Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Forderungen aus sonstigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer)

Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

10.860 126 10.986

10.860 87 10.947

17.561 2.088 4.489 24.139

2.074 2.758 8.596 13.429

35.125

24.376

Buchwert vor Einzelwertberichtigung abzüglich Einzelwertberichtigung Buchwert nach Einzelwertberichtigung

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

14.943 -2.520

11.125 -5.544

12.423

Die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen beziehen sich auf eine Reihe voneinander unabhängiger Kunden, bei denen aus jüngster Vergangenheit keine Ausfälle bekannt sind. Zum Ab-schlussstichtag deutet nichts darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben üblicherweise Zahlungsziele bis zu 90 Tagen, bei Forderungen aus kundenbezoge-nen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerten be-stehen teilweise Zahlungspläne mit Meilensteinzahlungen.

Im Posten "Sonstige" der Sonstigen kurzfristigen nicht finanziel-len Vermögenswerte ist per 31. Dezember 2020 eine Forderung aus dem Fixkostenzuschuss I in Höhe von 3.292 TEUR enthalten. Der Fixkostenzuschuss I betrifft die von der österreichischen Bundes-regierung geschaffene Förderung von Fixkostenunterdeckungen durch Covid-19 bedingte Umsatzausfälle.

Im Berichtszeitraum 2015/2016 sind durch einen von außen ge-steuerten Betrugsvorfall ("Fake President Incident") unrechtmä-ßig 52.847 TEUR an liquiden Mitteln aus der Gesellschaft abgeflos-sen. Infolge von unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konnte ein Betrag von 10.860 TEUR auf Empfängerkonten in China einer Sperre unterzogen werden. In weiterer Folge erfolgte im Mai 2019 die Rücküberweisung, der der FACC Operations GmbH zurechenba-ren Gelder auf ein Konto der Republik Österreich. Auf Basis der ein-geholten Rechtsmeinung geht die FACC Operations GmbH davon aus, dass mit einer Überweisung der Gelder an die FACC Operations GmbH in den nächsten zwölf Monaten gerechnet werden kann. Der Betrag von 10.860 TEUR wurde daher zum Bilanzstichtag 31. De-zember 2020 unverändert als kurzfristige sonstige Forderung bi-lanziert.

Die sonstigen Forderungen weisen keine nennenswerten Bestände an überfälligen Forderungen aus. Weiters wurden keine nennens-werten Wertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

33. Liquide Mittel

Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

75.777 13 75.790

92.535 13 92.548

34. Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals des Rumpfgeschäfts-jahres 2019 und des Geschäftsjahres 2020 ist in der Konzern-Ei-genkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital der FACC AG betrug zum Bilanzstichtag 31. De-zemnber 2020 unverändert gegenüber dem Bilanzstichtag 31. De-zember 2019 45.790 TEUR und ist voll eingezahlt. Es ist in 45.790.000 Stückaktien zu je 1 EUR eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt, unverändert gegenüber dem Bilanz-stichtag 31. Dezember 2019, 221.459 TEUR.

In den übrigen Rücklagen sind folgende Posten, die alle im sonsti-gen Ergebnis erfasst werden, zusammengefasst, wobei sämtliche Effekte den Anteilseignern der FACC AG zuzuordnen sind.

  • Fremdwährungsumrechnungsrücklage: Differenzen aus der Währungsumrechnung nach Steuern

  • Wertpapiere - "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Wertänderung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte

  • Rücklage IAS 19: Neubewertungseffekte bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Verpflichtungen gegenüber Dienst-nehmern nach IAS 19

  • Rücklage für Cashflow Hedges: Wertänderungen von Siche-rungsgeschäften; bei diesen Sicherungsgeschäften handelt es sich um Sicherungsgeschäfte für Transaktionen in Fremdwäh-rungen (Cashflow Hedges).

Die Hedging-Rücklage (nach Steuern) hat sich wie folgt entwi-ckelt:

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner

Veränderung der unrealisierten Gewinne (+)/Verluste (-)

Realisierte Gewinne (-)/Verluste (+) die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden - Erfassung im Be-triebsergebnis (EBIT)

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

-3.991

-4.718

7.684 -1.026

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss betreffen die CoLT Prüf und Test GmbH, St. Martin, Österreich, mit einer Quote von 9 %. Die Bilanzsumme sowie das Ergebnis vor Steuern betragen unter 1 % der Konzernwerte, daher wird auf die Darstellung von zusammen-gefassten Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit Antei-len ohne beherrschenden Einfluss verzichtet.

Kapitalmanagement

Zielsetzung des Kapitalmanagements des FACC-Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis zu schaffen, um den spezifischen Unter-nehmensrisiken (Wachstums- und Entwicklungsrisiko) mit einer ausgewogenen Kapitalstruktur gerecht zu werden. Das Manage-ment betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Eigen-kapital gemäß IFRS. Es wird eine Eigenkapitalquote von mindes-tens 40 % angestrebt.

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Eigenkapital

310.591

243.157

Bilanzsumme

736.740

649.522

Eigenkapitalquote

42,2 %

37,4 %

Ein älterer Kreditvertrag im Konzern enthält einen Financial Covenant hinsichtlich der Eigenkapitalquote im Konzern, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von Finanzver-bindlichkeiten führen würde. Im Berichtsjahr wurden alle diesbe-züglichen Kapitalanforderungen erfüllt (siehe auch Note 39 - Fi-nanzverbindlichkeiten).

Dividende je Aktie

Beschlossene Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 (Hauptversammlung am

26. Juni 2020)

35. Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse, kurzfristig Investitionszuschüsse, langfristig

Gesamt EUR'000

Dividende

je Aktie

0,00

0,00

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

1.327

858

8.385

9.125

9.712

9.983

Anzahl der

Aktien

Investitionszuschüsse sind meist an Auflagen gebunden, die über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Mindestanzahl an Be-schäftigten, die gehalten werden muss, sowie um die Auflage, die geförderten Vermögenswerte am Projektstandort zu belassen und diese nicht zu veräußern.

36. Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern

31.12.2019

Abfertigungen Jubiläumsgelder

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

10.657

7.881 2.776

6.972 2.686

Die erwarteten Zahlungen aus Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern betragen im Ge-schäftsjahr 2021 0 TEUR bzw. 31 TEUR.

Abfertigungen

Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2019

Verringerung um

0,25 Prozent-punkte EUR'000

Veränderung der Verpflichtung zum 31. Dezember 2020

356 320

Erhöhung um 0,25 Prozent-punkte EUR'000

-340 -306

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Dienstzeitaufwand

Zinsaufwand Erfolgte Zahlungen Neubewertung in der Periode Sonstige Effekte

Duration in Jahren

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

7.477

7.881

98

Jubiläumsgelder

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

94

-282

-1.122

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Dienstzeitaufwand

2.383

285

2.776

383

98

-323

145 7.881

93 6.972

Zinsaufwand Erfolgte Zahlungen Neubewertung in der Periode

32

-31

107

31

-19

-485

14,75

15,01

2.776

Die Neubewertungseffekte setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Änderung von Erwartungswerten Änderung demografischer Annahmen Änderung finanzieller Annahmen

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

-177 -121 396

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Jubiläumsgeldern wer-den in den Posten "Umsatzkosten", "Forschungs- und Entwick-lungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwen-dungen" erfasst.

-618 24 271

Aus beitragsorientierten Vorsorgeplänen (Pensionskasse und Mit-arbeitervorsorgekasse in Österreich) wurden im Geschäftsjahr 2020 2.570 TEUR (Vorjahr: 2.285 TEUR) gezahlt.

98

37. Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwick-lungsleistungen

Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensi-onseintrittsalters wurden berücksichtigt. Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit Abfertigungen werden in den Posten "Umsatz-kosten", "Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen" sowie "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" ausgewiesen.

Der Bewertung liegen nachfolgende Annahmen zugrunde:

Stand am 01. März bzw. 01. Jänner Erhöhung

Reduktion

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

17.312 7.926

4.845 8.772

-20.393 4.845

-7.591 6.026

Diskontierungszinssatz Gehaltssteigerungen Fluktuation Angestellte/Arbeiter Pensionseintrittsalter Frauen/Männer Lebenserwartung

31.12.2019

31.12.2020

1,30 % 2,00 %

  • 1,00 %

  • 2,00 %

3,57 %/6,99 %2,80 %/6,59 %65/individuell65/individuellAVÖ 2018-PAVÖ 2018-P

Eine Erhöhung/Verminderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte hätte folgende Auswirkung auf die Verpflich-tung:

Die Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Anzahlun-gen und betreffen Werkzeug- und Entwicklungstätigkeiten. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 4.845 TEUR (Vorjahr: 17.312 TEUR) wurde im Ge-schäftsjahr 2020 mit 7.591 TEUR (Vorjahr: 20.393 TEUR) als Um-satzerlöse erfasst.

38. Sonstige Rückstellungen

Fristigkeit

Zuführung

Verbrauch

Auflösung

Aufzinsung

Stand am

Unter

Über

01.03.2019

31.12.2019

1 Jahr

1 Jahr

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

251

-1.308

-2.072

0

688

688

0

0

0

-12

0

0

0

0

44

-202

-128

0

108

108

0

916

-1.989

-1.254

0

84

84

0

1.211

-3.499

-3.466

0

879

879

0

Fristigkeit

Zuführung

Verbrauch

Auflösung

Aufzinsung

Stand am

Unter

Über

31.12.2020

1 Jahr

1 Jahr

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

770

-378

-245

0

835

835

0

0

0

0

0

0

0

0

216

0

-19

0

305

305

0

1.038

-18

-62

0

1.042

1.042

0

2.025

-395

-327

0

2.182

2.182

0

Stand am

Gewährleistungen

Projektbezogene Rückstellungen

Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten

SonstigeGewährleistungen

Projektbezogene Rückstellungen

Rückstellungen für Rechts- und sonstige Streitigkeiten

Sonstige

3.816

12

393 2.411 6.632

Stand am 01.01.2020

EUR'000

688

0

108 84 879

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten personalbezogene Rück-stellungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

In Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wird aus-schließlich für konkrete Verpflichtungen eine Rückstellung zum Ansatz gebracht.

FACC ist Beklagter in mehreren Verfahren im Inland bzw. im Aus-land mit einer Klagssumme von rund 20 MEUR. Basierend auf ein-geholten externen Rechtsmeinungen verbunden mit einer internen Einschätzung wurden die Erfolgsaussichten als gering und ein zu-künftiger Cash-Outflow als sehr unwahrscheinlich beurteilt.

39. Finanzverbindlichkeiten

Nominal-

verzinsung

in %

Schuldscheindarlehen

Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR)

1,10 bis 1,648

6M-Euribor

Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR)

+ 1,10 bis 1,30

Anleihe FACC Operations GmbH

Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR)

4,00

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Fixe Verzinsung

1,00 bis 1,81

3M-Euribor

Variable Verzinsung

+ 1,00 bis 1,75

Leasingverbindlichkeiten

Fixe Verzinsung

1,45 bis 4,83

6M-Euribor

Variable Verzinsung

+ 1,95

Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten

1,00 bis 1,81

Schuldscheindarlehen

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Buchwert 31.12.2019

Unter 1 Jahr 31.12.2019

EUR'000

EUR'000

1 bis 2 Jahre 31.12.2019

EUR'000

3 bis 5 Jahre 31.12.2019

EUR'000

Über 5 Jahre 31.12.2019

EUR'000

29.500

0

0

16.500

13.000

40.500

0

0

8.000

32.500

89.916

89.916

0

0

0

30.878

12.128

4.167

12.500

2.083

3.107

1.047

1.027

1.033

0

66.430

6.178

5.438

14.353

40.461

17.964

536

544

1.685

15.199

10.726

10.726

0

0

0

289.022

120.532

11.176

54.071

103.243

Buchwert

Unter 1 Jahr

1 bis 2 Jahre

3 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

Nominal-

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

verzinsung

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

in %

Fixe Verzinsung (Nominale: 29.500 TEUR)

29.500

0

0

16.500

13.000

1,10 bis 1,648

6M-Euribor +

Variable Verzinsung (Nominale: 40.500 TEUR)

40.500

0

0

8.000

32.500

1,10 bis 1,30

Anleihe FACC Operations GmbH

Fixe Verzinsung (Nominale: 90.000 TEUR)

0

0

0

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Fixe Verzinsung

19.640

5.057

4.167

10.417

0

1,00 bis 1,507

OeKB

Zinssatz,

3M-Euribor

Variable Verzinsung

112.060

111.027

1.033

0

0

+ 1,00 bis 1,75

Leasingverbindlichkeiten

Fixe Verzinsung

64.774

6.874

6.436

15.577

35.887

1,40 bis 4,83

6M-Euribor

Variable Verzinsung

17.428

544

553

1.712

14.619

+ 1,95

Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten

40.728

40.728

0

0

0

1,00 bis 1,507

324.631

164.230

12.188

52.206

96.006

Die abgegrenzten Zinsaufwendungen sind in den kurzfristigen Fi-nanzverbindlichkeiten enthalten.

Bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechtseinräumungen an betrieblichen Liegenschaften, durch Garantieleistungen der AWS, durch Bundeshaftungen für

Kredite sowie durch Sicherungsübereignungen von Maschinen ge-sichert. Der Exportkredit im Kontrollbankverfahren wird durch Ex-portforderungen in Höhe von 120 % des zur Verfügung gestellten Rahmens besichert. Zur Inanspruchnahme begünstigter Zinssätze für Forschungsförderungsdarlehen ist die Einhaltung bestimmter Auflagen erforderlich. Die Sicherheiten für bestimmte Verbindlich-keiten gegenüber Kreditinstituten im Zusammenhang mit Grund-stücken und Gebäuden betrugen 15.966 TEUR (Vorjahr: 15.966 TEUR).

Am 29. August 2018 unterzeichnete die FACC Operations GmbH ei-nen Konsortialkredit über 225.000 TEUR mit sieben teilnehmenden Banken. Die FACC AG fungiert als Garantiegeber. Die bisher beste-henden kurzfristigen und jederzeit kündbaren Finanzierungslinien wurden unter einen einheitlichen Vertrag gebündelt und erweitert. Der Konsortialkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren plus zwei-jähriger Verlängerungsoption. Im Vertrag sind vier Fazilitäten mit verschiedenen Verwendungszwecken definiert. Bis auf den Kon-trollbankfinanzierungsrahmen, der ebenfalls Teil des Konsortial-vertrags ist, sind alle Fazilitäten unbesichert. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde am 26. Juni 2020 eine neue Fazilität in Höhe von 60.000 TEUR (OEKB Covid-19-KRR) abgeschlossen und in den Basisvertrag integriert. Das Gesamtvolumen des Syndicated Loan erhöht sich dadurch auf 285.000 TEUR und die Anzahl der ver-fügbaren Fazilitäten auf fünf.

Als Financial Covenant wurde im ursprünglichen Konsortialkredit-vertrag aus dem Jahr 2018 ein Net Financial Debt/EBITDA <3,5 definiert. Aufgrund von nachgewiesenen Auswirkungen geänderter Rechnungslegungsstandards (IFRS 15 und IFRS 16) wurde mit Wirkung per 31. August 2019 in Übereinkunft mit den Konsortial-banken der Grenzwert von 3,5 auf 4,0 erhöht. Die Kennzahl wird halbjährlich getestet. Bei einem Überschreiten der Kennzahl be-steht ein Kündigungsrecht der Gläubiger.

Sämtliche Zusicherungen wurden zum 31. Dezember 2019 und zum 30. Juni 2020 eingehalten.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten auch im 2. Halb-jahr 2020 zu einem anhaltenden Ergebnis- und Cashflow-Rück-gang. Damit hatten sie einen direkten negativen Einfluss auf den vorgeschriebenen Covenant-Test per 31. Dezember 2020. FACC trat im August 2020 daher proaktiv in Verhandlungen mit den Kon-sortialbanken, um den Konsortialvertrag temporär an die veränder-ten Rahmenbedingungen anzupassen. Am 21. Dezember 2020 wurde eine Einigung erzielt: Per 31. Dezember 2020 und 30. Juni 2021 wird der Test des Financial Covenants Net Financial Debt/EBITDA ausgesetzt (Covenant Holiday). Per 31. Dezem-ber 2021 wird die Covenant-Ratio auf 5,25 und per 30. Juni 2022 auf 4,25 angepasst (Covenant Reset). Mit dem Test am 31. Dezem-ber 2022 tritt die ursprüngliche Grenze von 4,0 wieder in Kraft. Zu-sätzlich enthält die Vereinbarung die Bedingung, bis 30. Juni 2022 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ein Überschreiten der angepassten Covenant-Ratios sowie ein Verstoß gegen die verein-barte Ausschüttungsbeschränkung führt zu einem theoretischen Kündigungsrecht der Konsortialbanken. Im Rahmen der Vereinba-rung wurde außerdem auch das Margin-Grid an die neuen Gegeben-heiten angepasst.

Am 31. Juli 2019 wurden neue Schuldscheindarlehen in einer Ge-samthöhe von 70.000 TEUR emittiert. Die einzelnen Tranchen sind sowohl fix als auch variabel verzinst und nach fünf, sieben und zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Finanzierungsverträgeenthalten eine Zinserhöhungsklausel von 50 Basispunkten, falls Net Debt/EBITDA einen Wert von 3,75 übersteigt. Die Kennzahl wird jährlich getestet. Die 2019 begebenen Schuldscheindarlehen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abseits der angeführten Zinserhöhungsklausel nicht negativ be-troffen.

Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Bis zu einem Jahr

8.849

9.647

Zwei bis fünf Jahre

29.430

31.415

Über fünf Jahre

66.368

57.348

104.647

98.410

Abzüglich künftiger Finanzierungskosten

-20.252

-16.207

Barwert der Leasingverpflichtung

84.395

82.203

Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Beträge im Zusammen-hang mit Leasingverhältnissen erfolgswirksam erfasst:

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

Abschreibungsaufwand für Nutzungs-

rechte

-5.760

-8.395

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlich-

keiten

-1.760

-2.118

Aufwand für kurzfristige Leasingverhält-

nisse (in den Umsatzkosten enthalten)

-1.744

-1.091

Aufwand für Leasingverhältnisse von ge-

ringem Wert

-14

-15

Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag

-9.278

-11.618

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse be-trugen im Geschäftsjahr 2020 9.086 TEUR (Vorjahr: 6.699 TEUR).

40. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern

Sonstige

Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Ver-bindlichkeiten

Verpflichtungen aus sozialer SicherheitVerbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt

Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

10.160 3

9.058 0

10.163

9.058

4.389

6.949

271

934

398 3.773

184 610

8.831 18.994

8.676 17.734

Im Posten Verpflichtungen aus sozialer Sicherheit und Verbind-lichkeiten gegenüber dem Finanzamt sind Stundungen für Abgaben und Steuern in Höhe von 17.819 TEUR saldiert dargestellt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS- RECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung von FACC zeigt, wie sich die Zah-lungsmittel im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Zahlungsmittel (Fonds der liquiden Mittel) enthalten Kassabestände, erhaltene Schecks und jederzeit verfüg-bare Bankguthaben.

41. Sonstige unbare Aufwendungen/Erträge

In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind die Veränderungen der dargestellten Bilanzposten nicht unmittelbar aus der Bilanz ableit-bar, da nicht zahlungswirksame Effekte aus der Währungsumrech-nung und sonstige nicht zahlungswirksame Geschäftsfälle neutra-lisiert werden. Die unbaren Aufwendungen und Erträge bestehen im Wesentlichen aus:

Fremdwährungseffekte

Bewertung Derivate im betrieblichen Ergebnis (Hedging)

Bildung aktiv/passiv latenter Steuern Wertberichtigung auf Vorräte

Schätzungsänderungen von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen

Sonstige übrige unbare Aufwendungen/Er-träge

2019 EUR'000

2020 EUR'000

-4.671 -4.718

9.967

-5.428

-2.469 998

-1.143 1.812

0

7 -10.853

-76 8.909

Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig)

Anleihe

Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

Zahlungswirksame

Zahlungsunwirksame

Veränderung

Veränderung

Buchwert 01.03.2019

Veränderung

EUR'000

EUR'000

Leasingverbind-lichkeiten EUR'000

Transaktions-kosten EUR'000

Sonstige

EUR'000

34.000

36.000

0

0

0

89.769

0

0

147

0

101.899

-57.306

0

0

119

79.034

-4.941

10.285

0

16

304.702

-26.246

10.285

147

135

Buchwert 31.12.2019

EUR'000

70.000 89.916 44.712 84.395 289.022

Buchwert 01.01.2020

EUR'000

Schuldscheindarlehen (kurz- und langfristig)

Anleihe

Sonstige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

70.000 89.916 44.712 84.395 289.022

42. Erhaltene Zinsen bzw. gezahlte Zinsen

Zahlungswirksame

Veränderung

0 -90.000 127.716

-7.980 29.736

Sämtliche erhaltene Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergeb-niswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst.

Sämtliche gezahlte Zinsen wurden im Geschäftsjahr 2020 ergeb-niswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.

43. Unbare Auszahlungen für langfristige Vermögenswerte

Der FACC-Konzern erwarb während des Geschäftsjahres 2020 An-lagen, die noch nicht im Cashflow berücksichtigt sind, da diese zum Bilanzstichtag noch nicht (vollständig) bezahlt waren. Gegen-gleich wurden Verbindlichkeiten aus Anlageinvestitionen getilgt, die bereits im Jahr zuvor angeschafft wurden und somit im Cash-flow dieses Geschäftsjahres Berücksichtigung fanden. Dieser Um-stand erhöhte im Geschäftsjahr 2020 den Cashflow aus Investiti-onstätigkeit um 2.864 TEUR (Vorjahr: Verringerung um 356 TEUR).

0 0 0

Zahlungsunwirksame

Veränderung

0 84

5.865 5.865

0 0 84

0 0 0

Buchwert 31.12.2020

EUR'000

70.000 0

172.428

-77 -77

82.203 324.631

ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

44. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Der Fair Value von Finanzinstrumenten wird in drei Stufen ermit-telt, die die Bewertungssicherheit widerspiegeln. FACC verwendet folgende Hierarchiestufen, um Finanzinstrumente, die zu beizule-genden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen:

Stufe 1: Bewertung anhand von Marktpreisen für ein spezifisches Finanzinstrument

Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instru-mente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt be-obachtbar sind

Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Bewer-tungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet wur-den sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren In-putfaktoren.

Art

Zum beizulegenden Zeitwert be-wertete Finanzinstrumente

Wertpapiere (notiert)Devisentermingeschäfte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring)

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Anleihen

Übrige verzinsliche Verbindlichkeiten

Bewertungstechnik

Wesentliche, nicht beobachtbare

Inputfaktoren

Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag

Nicht anwendbar

Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt unter

Anwendung notierter Terminkurse zum Ab-schlussstichtag und Netto-Barwertberechnun-gen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher

Bonität in entsprechenden Währungen.

Nicht anwendbar

Buchwert als beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts

Nicht anwendbar

Aktueller Börsenkurs am Bilanzstichtag

Nicht anwendbar

Diskontierung der Cashflows

Risikoaufschlag für eigenes

Bonitätsrisiko

Zusammenhang zwischen wesentli-chen, nicht beobachtbaren Inputfak-toren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Nicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbar

Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen.

45. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellenSchulden, getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien ge-mäß IFRS 9, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierar-chie.

Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buch-wert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Buchwert

Gesamt

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert)

44

0

0

0

0

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig)

5.633

0

0

0

0

Sonstige Forderungen

8.838

0

0

0

0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

98.824

0

0

0

0

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig)

19.390

0

0

0

0

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

10.986

0

0

0

0

Liquide Mittel

75.790

0

0

0

0

219.506

0

0

0

0

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring)

0

0

0

0

0

Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert)

428

428

428

0

0

428

428

428

0

0

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzverbindlichkeiten

204.627

206.314

91.602

0

114.712

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

83.465

0

0

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

4.508

0

0

0

0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

10.163

0

0

0

0

302.764

206.314

91.602

0

114.712

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Derivative Finanzinstrumente

1.924

1.924

0

1.924

0

1.924

1.924

0

1.924

0

Seite 56

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (nicht notiert) Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (langfristig) Sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (kurzfristig) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Liquide Mittel

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Factoring)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte - Wertpapiere (notiert)

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

71

0

0

0

0

5.416

0

0

0

0

9.405

0

0

0

0

61.374

0

0

0

0

18.610

0

0

0

0

10.947

0

0

0

0

92.548 198.371

0 0

0 0

0 0

0 0

0 429 429

0 429 429

0 429 429

0 0 0

0 0 0

16.471 16.471

16.471 16.471

0 0

16.471 16.471

0 0

242.428 26.956 8.479 9.058 286.921

242.428 0 0 0 242.428

0 0 0 0 0

0 0 0 0 0

242.428 0 0 0 242.428

46. Derivative Finanzinstrumente, Hedge Accounting und Fair Value Hedge

Die Sicherungsstrategien der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns sind darauf ausgerichtet, den Einfluss von Wechselkursschwankungen zu steuern und zu minimieren. Der Vorstand genehmigt die Strategien und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat darüber.

Das Risikomanagement der Abteilung Treasury & Risk Manage-ment des Konzerns verfolgt das Ziel, erwartete Netto-Cashflows in USD (aus Umsatzerlösen und Einkäufen von Rohmaterialien) für die jeweils nächsten zwölf Monate (auf rollierender Monatsbasis) im Durchschnitt mit 80 % zu besichern (Hedge Ratio). Bei attrakti-ven Marktniveaus können die Sicherungszeiträume auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken.

Zur Absicherung der Netto-Cashflows in USD werden Devisenter-mingeschäfte eingesetzt. Zur Bilanzierung als Sicherungsbezie-hung qualifizierte Devisentermingeschäfte werden als Cashflow Hedges gemäß IFRS 9 abgebildet. Devisentermingeschäfte, die nicht als Cashflow Hedges erfasst sind, werden als freistehende Derivate der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-wert" abgebildet.

Devisentermingeschäfte (Cashflow Hedges) werden solange er-gebnisneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, bis die entsprechen-den Grundgeschäfte (künftige Einzahlungen), für die sie designiert wurden, bilanziell erfasst werden. Bei der erstmaligen ergebnis-wirksamen Verbuchung der Devisentermingeschäfte werden diese in Höhe ihrer Marktwerte in den Umsatzerlösen erfasst. Die Folge-bewertung erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung der Devisentermin-geschäfte werden diese ausgebucht. Dies erfolgt im Allgemeinen innerhalb von maximal 36 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

Im Rahmen des Hedge Accountings werden künftige Einzahlungen aus bestimmten bereits kontrahierten Aufträgen oder künftigen hoch wahrscheinlich eintretenden Transaktionen in Höhe des Netto-Exposures in USD als Grundgeschäfte zusammen mit den zugehörigen Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrumente designiert.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird durch Gegenüberstellung der wertbe-stimmenden Risikofaktoren bestimmt. Bei einer vollständigen oder einer annähernden Übereinstimmung der wesentlichen wertbe-stimmenden Risikofaktoren von Grundgeschäft und Sicherungs-instrument wird der Nachweis des wirtschaftlichen Zusammen-hangs anhand der Critical-Terms-Match-Methode erbracht. In al-len anderen Fällen werden - je nach Ausmaß der Abweichung der

wertbestimmenden Risikofaktoren - entweder Sensitivitätsanaly-sen oder Ausprägungen der Dollar-Offset-Methoden verwendet, um den wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.

Aus Abweichungen der wertbestimmenden Risikofaktoren zwi-schen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument entstehen Quel-len für Ineffektivität. Bei der Absicherung von Fremdwährungsri-siken stellen zeitliche Abweichungen zwischen der Vereinnahmung der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft sowie der Erfüllung der als Sicherungsinstrument designierten Devisenterminge-schäfte eine solche Ineffektivitätsquelle dar. Darüber hinaus gibt es keine Quellen für Ineffektivität.

Da die Basiswerte von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stets übereinstimmen, beträgt die bilanzielle Sicherungsquote (Hedge Ratio) stets 1:1, sprich die designierte Menge oder das de-signierte Volumen des Sicherungsinstruments entspricht der de-signierten Menge oder dem designierten Volumen des Grundge-schäfts. Anpassungen der bilanziellen Sicherungsquote werden vorgenommen, wenn die Sicherungsquote ein Ungleichgewicht aufweist, aus der Ineffektivität resultieren würde, die in einer mit dem Zweck des Hedge Accountings unvereinbaren Bilanzierungs-folge resultieren kann.

Zudem wurden Devisentermingeschäfte in US-Dollar (Volumen: 100.000 TUSD, Vorjahr: 0 TUSD) zur Wechselkursabsicherung von Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen abge-schlossen, die jedoch zum Ende des Bilanzstichtags wieder aufge-löst wurden.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert

Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert)

Derivative Finanzinstrumente (positiver Marktwert)

0

Unter 1 Jahr

Über 1 Jahr

31.12.2019

31.12.2019

EUR'000

EUR'000

0

0

Buchwert 31.12.2020

EUR'000

Unter 1 Jahr 31.12.2020

EUR'000

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert)

Derivative Finanzinstrumente (negativer Marktwert)

Buchwert 31.12.2019

EUR'000

1.924

Unter 1 Jahr

Über 1 Jahr

31.12.2019

31.12.2019

EUR'000

EUR'000

1.910

14

Unter 1 Jahr 31.12.2020

EUR'000

Das Kontraktvolumen der Fremdwährungsderivate setzt sich gegliedert nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:

RestlaufzeitRestlaufzeitRestlaufzeitRestlaufzeitÜber 1 Jahr 31.12.2020

EUR'000

Restlaufzeit

Volumen in Tausend

Unter 1 Jahr in Tausend

Stand am 31. Dezember 2019: Devisentermingeschäfte

Stand am 31. Dezember 2020: Devisentermingeschäfte

USD

USD

335.000 220.000

265.000 200.000

70.000 20.000

0 0

Die folgenden Tabellen enthalten Angaben zu den am Ende der Berichtsperiode als Sicherungsinstrumente designierten Devisentermin-geschäften sowie Informationen zu den dazugehörigen Grundgeschäften:

Instrument

Verkauf USD, Kauf EURCashflow Hedges (OCI) 31. Dezember 2020

Verkauf USD, Kauf EURDurchschnittlicher

TerminkursFX Forward

1,1502

DurchschnittlicherInstrument

TerminkursFX Forward

1,1224

USD'000

275.000

Nominalwert in Fremdwährung

USD'000

145.000

Nominalwert in lokaler Währung

EUR'000

239.099

Nominalwert in lokaler Währung

EUR'000

129.184

Wertänderung bei der Berechnung der

Hedge-IneffektivitätVerkauf USD, Kauf EUR

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

1.368

-11.599

-1.026

8.699

Änderung des beizule-genden Zeitwerts -Berechnung der Hedge-Ineffektivität

EUR'000

-1.368

Änderung des beizule-genden Zeitwerts -

Berechnung der Hedge-Ineffektivität

EUR'000

11.599

Beizulegender

Zeitwert

EUR'000

-1.368

Beizulegender

Zeitwert

EUR'000

11.599

Buchwert Cashflow Hedges-Rücklage

Die folgende Tabelle zeigt die Effektivität der Sicherungsbeziehungen und die aus der Rücklage für Cashflow Hedges und Fair Value Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten bzw. direkt erfassten Beträge:

Verkauf USD, Kauf EUR

Erfasste Sicherungsgewinne/-verluste im OCI

In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederter Betrag

31.12.2019

EUR'000

31.12.2020

EUR'000

31.12.2019

EUR'000

31.12.2020

EUR'000

-1.368

11.599

4.718

5.428

Einzelposten in der Gewinn-und Verlustrechnung, in denen die Umgliederungskorrektur enthalten ist

Umsatzerlöse

47. Finanzielle Risiken

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich für FACC neben dem Fi-nanzierungsrisiko auch Zins- und Währungsrisiken. Das übergrei-fende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbar-keit der Entwicklungen auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanz-lage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Fi-nanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.

Die Abteilung Treasury & Risk Management des Konzerns identifi-ziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns.

Währungsrisiko

Während fast alle Verkäufe der FACC-Konzerngesellschaften in USD abgewickelt werden, fällt ein wesentlicher Teil der Kosten in anderen Währungen als USD, insbesondere in EUR, an.

Nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der Forde-rungen und sonstigen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten nach Währungen.

Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen

Vertragsvermögenswerte

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, langfristig

Sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig

Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristig

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Liquide Mittel

US-Dollar Euro

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

50.626

32.968

Finanzverbindlichkeiten

5.433

3.021

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.633 8.838

5.416 9.405

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehen-den Unternehmen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

98.824

61.374

19.390 35.125

18.610 24.376

US-Dollar Euro

75.790 299.659

92.548 247.718

299.659

222.793 76.867

173.850 73.868

247.718

Daher hätte eine nachteilige Veränderung von Wechselkursen, vor allem des Verhältnisses USD zu EUR, wesentliche nachteilige Aus-wirkungen auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzlage des Konzerns. FACC setzt zur Absicherung gegen nach-teilige Veränderungen im Wechselkurs von USD und EUR derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) ein, aus denen auch Verluste erwachsen können.

Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensiti-vitätsanalysen, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderun-gen der Wechselkurse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrech-nung sowie auf das Eigenkapital zeigen, durchgeführt. Währungs-risiken resultieren gemäß IFRS 7 aus Finanzinstrumenten, die mo-netärer Art und nicht in der funktionalen Währung des berichten-den Unternehmens denominiert sind. Folglich dienen Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel sowie Fremdwährungsderivate als Basis für die Berechnung der Sensitivität der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung. Die Sensitivität des Eigenkapitals bildet zu-sätzlich Bewertungseffekte der im sonstigen Ergebnis erfassten Cashflow Hedges für Fremdwährungsrisiken ab. Translationsdiffe-renzen aus der Umrechnung von Abschlüssen, die in einer anderen Währung als der Konzernwährung erstellt wurden, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Eine Veränderung des Wechselkurses von EUR und USD um 5 % hätte nachfolgende Auswirkungen

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

289.022

324.631

83.465

26.956

4.508 10.163 387.158

8.479 9.058 369.124

83.787 303.372

64.833 304.291

387.158

369.124

Erhöhung (+)/Verminderung (-)

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Veränderung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

2.626

3.385

-2.376

-3.062

Veränderung im Sonstigen Ergebnis

-11.623

-7.074

10.515

6.400

Veränderung im Eigenkapital

-8.997

-3.689

8.139

3.338

Seite 60

Abwertung um 5 %

Aufwertung um 5 %

FACC AG - Jahresfinanzbericht 2020 |

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der durchschnittlichen Laufzeit der Finanzierungen sowie der Art der Verzinsung. Das Risiko liegt dabei bei fixer Verzinsung in sinkenden Zinssätzen und bei variabler Ver-zinsung in steigenden Zinssätzen.

Eine Erhöhung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Ver-ringerung des Ergebnisses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 691 TEUR (Vorjahr: 615 TEUR) zur Folge. Eine Senkung des Zinsniveaus um 50 Basispunkte hätte eine Erhöhung des Ergebnis-ses nach Steuern sowie des Eigenkapitals von 620 TEUR (Vorjahr: 587 TEUR) ergeben. Während des Geschäftsjahres gingen alle Kernbanken von FACC im Euroraum dazu über, Negativzinsen für Guthaben zu verrechnen. Die dafür angefallenen Zinskosten betru-gen 10 TEUR und sind im Finanzergebnis erfasst.

Die Berechnung erfolgte auf Basis der variabel verzinslichen Ver-mögenswerte und Verbindlichkeiten.

Liquiditätsrisiko

Ein wesentliches Ziel des Risikomanagements von FACC ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit für aktuelle und zukünftige Ver-pflichtungen sicherzustellen. Die wichtigsten Steuerungsgrößendafür sind die Maximierung des Free Cashflow durch Kostensen-kungen, aktives Working Capital Management sowie die Reduktion der Investitionsausgaben.

Liquiditätsrisiken liegen insbesondere darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Erwartungen liegen und Maßnahmen zur Verringerung des Working Capitals sowie der zahlungsrelevanten Fixkosten nur un-zureichend oder nur mit Verzögerung umgesetzt werden.

Zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird eine Re-serve in Form von Bankguthaben sowie von ungenutzten Kreditli-nien bei Banken vorgehalten. Bei Bedarf werden überschüssige li-quide Mittel in nicht spekulative, hochliquide Finanzinstrumente in-vestiert. Dies sind hauptsächlich Geldmarktzertifikate, Tagesgel-der, Wertpapiere und andere Geldmarktpapiere, deren Fälligkeit in der Regel unter drei Monaten liegt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 standen FACC ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 150.000 TEUR (Vorjahr: 200.000 TEUR) zur Verfügung.

Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schul-den setzen sich wie folgt zusammen:

Zahlungsverpflichtungen

Buchwert

Gesamt

Unter 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Schuldscheindarlehen

70.000

75.723

878

28.009

46.836

Anleihe FACC Operations GmbH

89.916

91.800

91.800

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

33.985

44.050

13.744

19.697

10.608

Leasingverbindlichkeiten

84.395

94.001

8.585

28.558

56.858

Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten

10.726

10.726

10.726

0

0

Finanzverbindlichkeiten

289.022

316.300

125.733

76.264

114.302

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

83.465

83.636

83.636

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

4.508

4.508

4.508

0

0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

10.163

10.163

10.163

0

0

387.158

414.607

224.040

76.264

114.302

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Derivative Finanzinstrumente

1.924

1.924

1.910

14

0

Buchwerte/Vertragliche Cashflows

389.082

416.531

225.950

76.278

114.302

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Schuldscheindarlehen

Anleihe FACC Operations GmbH Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten

Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivative Finanzinstrumente Buchwerte/Vertragliche Cashflows

Zahlungsverpflichtungen

Buchwert

Gesamt

Unter 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

70.000

76.371

875

29.013

46.482

0

0

131.700

133.811

116.786

17.025

0

82.203

92.382

8.638

28.395

55.349

40.728

40.728

40.728

0

0

324.631

343.291

167.027

74.432

101.831

26.956

26.956

26.956

0

0

8.479

8.479

8.479

0

0

9.058

9.058

9.058

0

0

369.124

387.784

211.520

74.432

101.831

0

0

0

0

0

369.124

395.576

211.520

74.432

101.831

Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen in obenste-hender Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Ver-änderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungs-ströme aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen un-terworfen sind. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen in die Darstellung nicht ein. Jederzeit rückzahlbare finanzi-elle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Laufzeitband zu-geordnet.

Kreditrisiko

Der Konzern ist in der Flugzeugindustrie tätig und hat zwei Haupt-kunden. Daher ist dieser durch die begrenzte Anzahl an Flugzeug-produzenten einer Konzentration des Kreditrisikos ausgesetzt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko hinsichtlich der Nichterfüllung durch Vertragspartner ausgesetzt. Der Konzern hat Richtlinien zur Begrenzung von Kreditrisiken eingeführt. Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erfolgen an Kunden entsprechend der Kredit-würdigkeit. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Neu-kunden werden durch Bonitätsbeurteilungen hinsichtlich des Aus-fallrisikos beurteilt. Auch die Bonität bestehender Kunden wird re-gelmäßig überwacht. Ab einer festgelegten Größenordnung wird eine Kundenforderung gegen Ausfall versichert. Kreditrisiken er-wachsen auch aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalen-ten, derivativen Finanzinstrumenten sowie durch Einlagen bei Ban-ken und anderen Finanzinstitutionen. Solche Geschäfte erfolgen nur bei Banken und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität.

Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert von jedem fi-nanziellen Vermögenswert in der Bilanz.

SONSTIGE ANGABEN

48. Organbezüge

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands der FACC AG und des Auf-sichtsrats der FACC AG, die die gleichen Funktionen auch in der FACC Operations GmbH ausführen, stellten sich zum 31. Dezem-ber 2020 wie folgt dar:

Name

Erfolgsunabhängig

RGJ 2019

EUR'000

Robert Machtlinger

332

Andreas Ockel

322

Aleš Stárek

260

Yongsheng Wang

190

1.104

1) Bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017/18

Erfolgsabhängig1)

Abfertigung2)

Pensionsvorsorge

Summe

RGJ 2019

RGJ 2019

RGJ 2019

RGJ 2019

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

107

0

93

532

20

43

83

470

71

50

0

380

56

52

0

299

255

145

177

1.681

Name

Erfolgsunabhängig

Erfolgsabhängig

Abfertigung

Pensionsvorsorge

Summe

2020

2020

2020

2020

2020

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

EUR'000

Robert Machtlinger

388

0

0

349 1)

737

Andreas Ockel

377

0

52

100

529

Aleš Stárek

327

0

45

5

377

Yongsheng Wang

321

0

-5

0

316

1.412

0

92

454

1.958

1) Enthält Aufrollungen aus Vorjahren

2) Bedingt durch eine Anpassung der Abfertigungsrückstellung

Die im Jahresabschluss erfassten Aufwendungen für Aufsichts-ratsmitglieder betrugen 293 TEUR (Vorjahr: 357 TEUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Aufsichtsrats der FACC AG.

49. Geschäftsbeziehungen gegenüber nahestehenden Unter-nehmen und Personen

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen au-ßerhalb des Konsolidierungskreises der FACC AG wurden im Zeit-raum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 zu fremdüblichen Be-dingungen abgeschlossen.

Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist

1.543

Verbindlichkeiten 31.12.2019

EUR'000

0

Umsatzerlöse 2019 EUR'000

2.044

23.480 25.023

4.508 4.508

31.770 33.815

Aufwendungen 2019 EUR'000

0

23.205 23.205

Forderungen 31.12.2020

EUR'000

Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Gemeinschaftsunternehmen, an dem das Mutterunternehmen beteiligt ist

48 23.977 24.025

Verbindlichkeiten 31.12.2020

EUR'000

0 8.479 8.479

Umsatzerlöse 2020 EUR'000

964 29.830 30.794

Aufwendungen 2020 EUR'000

0 17.210 17.210

Zusätzlich bestand im Geschäftsjahr 2020 ein Consulting Agree-ment mit dem Unternehmen Maffeo Aviation Consulting, Woodin-ville, USA, das von einem Aufsichtsrat beherrscht wird. Das Con-sulting Agreement betrug im Geschäftsjahr 50 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR), wovon 0 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt wurden.

Im Zusammenhang mit Geschäften mit nahestehenden Personen bestehen wie im Vorjahr weder Wertberichtigungen für zweifel-hafte Forderungen noch wurden im Geschäftsjahr 2020 bzw. im Vorjahr Aufwendungen für zweifelhafte oder uneinbringliche For-derungen erfasst. Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

50. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 36, IAS 38, IFRS 3, IAS 23)

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.

Software und RechteAbschreibung über drei bis vier Jahre (linear)

Es wird bei Vorliegen eines Indikators für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögens-werts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nut-zungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte (IAS 38, IAS 36)

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen auf Wertminderungen ein Werthaltig-keitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizu-legenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungs-wert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.

Firmenwerte (IFRS 3, IAS 36)

Der erstmalige Ansatz resultiert aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen und ergibt sich aus dem Überschuss der An-schaffungskosten des Tochterunternehmens gegenüber dem an-teiligen, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens.

Es erfolgt keine Abschreibung, sondern es wird jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen ein Werthaltig-keitstest durchgeführt.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests werden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie aus den Sy-nergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jene CGU oder Gruppe von CGUs, auf die die Firmenwerte zugeordnet werden, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der die Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht wer-den. Die Firmenwerte werden intern auf Segmentebene über-wacht.

Die Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Gegenüberstellung des bisher fortgeführten Buch-werts (inklusive des zugeordneten Firmenwerts) mit dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskos-ten und Nutzungswert errechnet. Sofern der ermittelte Betrag den fortgeführten Buchwert unterschreitet, ist in Höhe dieser Diffe-renz eine Wertminderung auf den Firmenwert vorzunehmen. Ein darüberhinausgehender Abwertungsbedarf ist auf die verbleiben-den Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis zum Buchwert zu verteilen.

Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wird der Nutzungs-wert herangezogen, der den Barwert der zukünftigen geschätzten Cashflows vor Steuern darstellt. Diese Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus der vom Management verab-schiedeten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Cashflows nach dieser Mehrjahresperiode werden unter Nutzung von Wachstums-raten extrapoliert, wobei diese die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsbereichs, in dem die CGU tätig ist, nicht übersteigt.

Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels eines marktübli-chen und an die spezifischen Risiken angepassten gewogenen Ka-pitalkostensatzes (WACC) vor Steuern, der größtenteils auf Basis von extern verfügbareren Kapitalmarktdaten ermittelt wird.

Sachanlagen (IAS 16, IAS 36, IAS 23)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.

Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten sowie bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten.

Lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer:

Gebäude

Zehn bis 50 Jahre

Investitionen in fremde Gebäude

33 bis 50 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

Drei bis 33 Jahre

Geschäftsausstattung

Fünf bis 14 Jahre

Fahrzeuge

Fünf bis acht Jahre

Bei Vorliegen eines Indikators wird für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Eine Wertminderung wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert des Vermögens-werts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem

beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nut-zungswert.

Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entspre-chende Wertaufholungen bis zu den fortgeführten Anschaffungs-kosten vorgenommen.

Gewinne bzw. Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und in den sonstigen be-trieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendun-gen erfasst.

Leasing (IFRS 16)

Bei Vertragsabschluss beurteilt der FACC-Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht verleiht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimm-ten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht auf Kontrolle über die Nutzung eines identi-fizierten Vermögenswerts gewährt, verwendet der FACC-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16.

Durch IFRS 16 werden die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nut-zungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt.

Der FACC-Konzern erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingver-bindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses. Das Nutzungs-recht wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert angesetzt.

Das Nutzungsrecht wird anschließend vom Beginn bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear abgeschrieben. Dar-über hinaus wird das Nutzungsrecht periodisch um etwaige Wert-minderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn nicht gezahlten Leasingzahlungen be-wertet. Die anfängliche Verbindlichkeit wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingverhältnisses oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, mit dem Zinssatz des Kon-zerns abgezinst. Im Allgemeinen verwendet der FACC-Konzern seinen Zinssatz für die Aufnahme von Fremdkapital als Diskontie-rungssatz.

Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Lea-singzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

wenn sich die Schätzung des FACC-Konzerns für den erwarteten Betrag, der im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, än-dert.

Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird der Buch-wert des Nutzungsrechts entweder entsprechend angepasst oder, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits vollkommen abge-schrieben bzw. wertberichtigt ist, der Effekt aus der Neubewer-tung über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der FACC-Konzern hat sich entschieden, keine Nutzungsrechte an Vermögenswerten und Leasingverbindlichkeiten für Leasingver-träge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Lea-singverträge zu bilanzieren. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverträgen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.

Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermögenswerte (IFRS 15)

Entwicklungsleistungen und kundenspezifische Werkzeugentwick-lungen werden bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem An-spruch zeitpunktbezogen in den Umsatzerlösen erfasst. Dabei wer-den zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung die kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Aufwand, die Verbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen im Umsatz und die vari-ablen Vergütungen gemäß IFRS 15.50ff als Barwert im Umsatz bzw. in den Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen erfasst.

In der Folge werden die Forderungen aus kundenbezogenen Ent-wicklungsleistungen durch eine laufende Amortisation (Teilab-rechnungen) vermindert.

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werk-zeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen mit jederzei-tig vertraglich durchsetzbarem Anspruch darstellen und die zeit-raumbezogene Umsatzrealisierung bereits teilweise vorgenommen wurde, werden diese von Beginn an als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.

Werden Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifische Werk-zeugentwicklungen nicht oder nicht gesondert vergütet, sondern von Kunden als Aufschlag auf den Preis der Serienteile abgegolten, kann die Höhe des Umsatzes davon abhängen, ob die geplanten Stückzahlen für die Serienprodukte erzielt werden. Dies stellt bei Verträgen mit vertraglich durchsetzbarem Anspruch eine variable Vergütung nach IFRS 15.50ff dar, die im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung als Forderung aus kundenbezogenen Entwicklungsleis-tungen angesetzt und regelmäßig neu beurteilt wird.

Feste Zahlungen

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und

Variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem

sind unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Sie wer-

Kurs abhängen

den entsprechend der erwarteten Programmdauer als Umsatzre-

Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertga-

duktion erfasst.

rantie zu zahlen sind

Ausübungspreis für eine Kaufoption, deren Ausübung durch

Für die Beurteilung von Wertminderungen von Forderungen aus

den Konzern hinreichend sicher ist

kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermö-

genswerten gelten die Vorschriften für finanzielle Vermögens-

werte.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungs-kosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Index oder einer Rate ändert oder

Vertragserfüllungskosten (IFRS 15)

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Her-stellungskosten.

Wenn gemäß IFRS 15 kein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf die Vergütung der Entwicklungsleistungen und Werkzeugent-wicklung gegeben ist, werden die damit verbundenen Aufwendun-gen als Vertragserfüllungskosten aktiviert. Die erbrachten Leis-tungen stellen eine Einheit mit der späteren Serienproduktion dar. In diesem Fall werden die auf den Teilepreis aufgeschlagenen Preise für Entwicklung und Werkzeuge bei Lieferung der Serien-teile als Umsatzerlöse erfasst und die Vertragserfüllungskosten in Abhängigkeit der gelieferten Shipsets amortisiert.

Vorräte (IAS 2)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstel-lungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. Bei der Bewertung der Vorräte kommt das gleitende Durchschnitts-preisverfahren zur Anwendung. Bei der Ermittlung der Herstel-lungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten und die an-teiligen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter An-nahme einer Normalauslastung einbezogen.

Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus den erwarteten Ver-kaufserlösen für die Gegenstände abzüglich der auf Basis von Er-fahrungswerten festgelegten, noch anfallenden Fertigstellungs-und Vertriebskosten. Preisrückgänge bei den Wiederbeschaffungs-kosten werden im Allgemeinen bei der Ermittlung des Nettover-kaufspreises berücksichtigt.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden bei reduziertem Netto-veräußerungspreis oder langer Lagerdauer vorgenommen. Diese sogenannten Lagerhüter (Slow Moving Items) werden nach Wa-rengruppen kategorisiert und mit spezifischen Abschlägen bewer-tet. Als Lagerhüter werden Materialien bezeichnet, die eine Lager-dauer von mehr als 24 Monaten aufweisen.

Kundenbezogene Entwicklungsleistungen (IAS 2)

Sofern Entwicklungsleistungen sowie kundenspezifisc he Werk-zeugentwicklungen eigene Leistungsverpflichtungen darstellen und der zeitpunktbezogene Kontrollübergang noch nicht stattge-funden hat, werden diese als kundenbezogene Entwicklungsleis-tungen ausgewiesen. Eine Aktivierung erfolgt in Höhe der damit verbundenen Aufwendungen. Siehe dazu auch "Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen und Vertragsvermö-genswerte".

Öffentliche Zuwendungen (IAS 20)

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegen-den Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür be-steht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zu-wendungen gewährt werden.

Öffentliche Zuwendungen für Investitionen in Sachanlagevermö-gen werden unter dem Posten Investitionszuschüsse innerhalb der langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Investitionszuschüsse werden auf linearer Basis über die erwar-tete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgs-wirksam aufgelöst.

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern (IAS 19)

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne betreffen Abfertigungsverpflichtungen in Österreich für Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bis zum De-zember 2002 begründet wurde.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wird der Barwert der künftigen Zah-lungen über die geschätzte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter an-gesammelt. Die Berechnung erfolgt für den jeweiligen Bilanzstich-tag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basie-ren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) er-fasst.

Für einzelvertragliche vereinbarte Abfertigungsverpflichtungen gegenüber den Vorständen der FACC AG wird der erwartete Erfül-lungsbetrag angesetzt.

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne bestehen für Mitarbeiter in Österreich, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wurde, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie für einzelver-tragliche Pensionsvereinbarungen.

Der Konzern ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflich-tet. Diese werden in der Periode als Aufwendungen erfasst, für die sie entrichtet werden.

Sonstige langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern

Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen ist der Konzern verpflichtet, an Mitarbeiter bei Erreichen von 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts bzw. eines Monats-lohns zu leisten.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode für den jeweiligen Bilanzstichtag durch einen Aktuar mittels versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Zinsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Ver-lustrechnung vor dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) er-fasst.

Neubewertungseffekte, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basie-ren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam er-fasst.

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen (IFRS 15)

Vertragsverbindlichkeiten aus kundenbezogenen Entwicklungs-leistungen werden unter den kurzfristigen Schulden dargestellt, wenn deren Kontrollübergang noch nicht erfolgt ist.

Sonstige Rückstellungen (IAS 37)

Sonstige Rückstellungen werden mit dem erwarteten Erfüllungs-betrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist und die Abzinsungsperi-ode verlässlich geschätzt werden kann.

Ertragsteuern (IAS 12)

Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn diese gegenüber derselben Abgabenbehörde be-stehen und eine Aufrechnungsmöglichkeit vorhanden ist.

Der Ertragsteueraufwand/der Ertragsteuerertrag umfasst die tat-sächlichen Steuern und die latenten Steuern.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (Ver-bindlichkeitenmethode). Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze, die bei der Umkehr der temporären Differenzen nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erwarten sind, her-angezogen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksich-tigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuer-vorteile auch realisiert werden.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge werden nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem eine Verwertung innerhalb eines ange-messenen Zeitraums (fünf Jahre) wahrscheinlich erscheint.

Veränderungen der Steuern führen grundsätzlich zu Steuerauf-wendungen bzw. -erträgen. Steuern auf im sonstigen Ergebnis er-fasste Sachverhalte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Steu-ern auf direkt im Eigenkapital erfasste Sachverhalte werden er-folgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Finanzinstrumente (IAS 32, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 13)

IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, der das Geschäftsmodell, in des-sen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Ei-genschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Der Standard enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögens-werte: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Ver-lust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Stan-dard sieht bei bestehenden Kategorien des IAS 39 "bis zur Endfäl-ligkeit gehalten (HtM)", "Kredite und Forderungen (LaR)" sowie "zur Veräußerung verfügbar (AfS)" nicht mehr vor. Derivative Fi-nanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt in die Kategorie "Fair Value Through Profit or Loss" klas-sifiziert.

Im FACC-Konzern besteht zudem ein Factoring-Programm für sie-ben ausgewählte Kunden. Die nicht verkauften Forderungen aus dem Factoring-Portfolio wurden bisher unter "Kredite und Forde-rungen" ausgewiesen, sind nun nach IFRS 9 dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugewiesen. Dieses wird ergebnisneutral als "Fair Value Through Other Comprehensive Income" bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Er-fassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Fi-nanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden darüber hinaus Transaktions-kosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Ange-sichts variierender Einflussfaktoren können die hier angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen.

Der beizulegende Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Schulden spiegelt die Auswirkung des Risikos der Nichterfüllung von Seiten der Gegenpartei wider. Bei der Ermittlung des beizule-genden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wird das Kreditrisiko der Banken anhand von deren Ratings berücksichtigt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer finanziellen Schuld wird das eigene Kreditrisiko anhand des Ratings durch Ban-ken berücksichtigt.

Für alle derivativen Finanzinstrumente und notierten Wertpapiere liegen Marktwerte vor, für die sonstigen Finanzinstrumente erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts anhand der diskontier-ten erwarteten Cashflows, insofern nicht der Buchwert einen an-gemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar-stellt.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden am Han-delstag erfasst.

Wertminderungen werden für alle Finanzinstrumente erfolgswirk-sam erfasst. Bei Entfall des Wertminderungsgrunds wird eine Wer-taufholung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere)

Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert": Die Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert (Börsenkurs).

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten": Die Folgebe-wertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich et-waiger Wertminderungen auf Wertberichtigungskonten durchge-führt. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Überfälligkeit auf Basis von Er-fahrungswerten gebildet. Daneben erfolgt zusätzlich eine Einzel-beurteilung von Kunden, in die die bisherigen Erfahrungen, dessen Bonität sowie etwaige Sicherheiten mit einfließen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Langfristige Forderungen wer-den zusätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abge-zinst.

IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditaus-fälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüg-lich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Ver-änderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrschein-lichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögens-werte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte anzu-wenden.

Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachste-henden Grundlagen ermittelt:

  • Zwölf-Monats-Kreditausfälle: Hierbei handelt es sich um er-wartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag.

  • Kreditausfälle für die vertragliche Laufzeit: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Fi-nanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finan-ziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmali-gen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lie-ferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten gemäß IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden.

Für die Kunden des Konzerns sind großteils Kapitalmarktdaten ver-fügbar, wodurch externe Parameter für das fälligkeitsabhängige Ausfallsrisiko vorhanden sind. Für die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgt für die ausfallbedrohten Forderungen die Berech-nung mit einer laufzeitspezifischen Ausfallswahrscheinlichkeit je Kunden.

Sind für einen Kunden keine externen Parameter verfügbar, werden branchen- bzw. länderspezifische Credit-Default-Swap-Spreads (CDS-Spreads) bzw. Anleiherenditen (auf Einzeltitel oder Index-basis) für die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit herange-zogen.

Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wird abgeschrie-ben, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf einen Rückfluss besteht, z. B. wenn der Schuldner in Liquidation oder in ein Konkursverfahren überführt wurde oder wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als drei Jahre überfällig sind, je nachdem, wasfrüher eintritt. Keine der abgeschriebenen Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen ist Gegenstand von Zwangsvollstreckungs-maßnahmen.

Der FACC-Konzern bucht seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus der Forderung ausgelaufen sind oder wenn die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion über-tragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum der Forderung verbundenen Risiken und Chancen übertragen wer-den.

Liquide Mittel

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten am Bilanzstichtag.

Der Konzern nimmt an, dass seine liquiden Mittel auf Grundlage von externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen. Aufgrund der hohen Bonität und der kurz-fristigen Fälligkeit wird keine Wertberichtigung für erwartete Kre-ditverluste gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, bei denen die Kriterien des IFRS 9 zur Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht erfüllt sind, wer-den gemäß IFRS 9 als "Fair Value Through Profit or Loss" klassifi-ziert und erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Cashflow Hedge und Fair Value Hedge

Der Konzern schließt Devisentermingeschäfte ab, die der Absiche-rung des Fremdwährungsrisikos im Zusammenhang mit bestimm-ten geplanten Fremdwährungsumsätzen dienen.

Zur Herstellung der periodengerechten Kompensation der Auswir-kungen der abgesicherten Transaktion und des Sicherungsinstru-ments in der Erfolgsrechnung werden die besonderen Bestimmun-gen des IFRS 9 über Hedge Accounting angewendet. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden Marktwerte werden unter Berücksich-tigung von latenten Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Rücklagen gemäß IFRS 9 ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nach Maßgabe der künftigen Realisation im entsprechenden Geschäftsjahr.

Zudem schließt der Konzern zur Wechselkursabsicherung von be-stimmten Bilanzpositionen Devisentermingeschäfte ab.

Umsatzrealisierung (IFRS 15)

Bei FACC gibt es zwei wesentliche Umsatzströme - einerseits die Lieferung von Serienprodukten und andererseits die Erbringung von Entwicklungsleistungen. Entwicklungsleistungen stellen ent-weder eine eigene Leistungsverpflichtung im Rahmen eines Mehr-

komponentenvertrags dar oder sie sind Teil der Lieferung der Seri-enprodukte. Darüber hinaus bestehen für Entwicklungsprojekte auch Einzelverträge. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponentenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung dar-stellt und die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisie-rung erfüllt sind, werden die Umsätze in Abhängigkeit der Schätz-barkeit des Auftragsergebnisses entweder im Ausmaß des Fertig-stellungsgrads (Fortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt) oder in Höhe der angefallenen Kosten (sofern keine ver-lässliche Schätzung des Auftragsergebnisses möglich ist) reali-siert. Sofern die Entwicklungsleistung in einem Mehrkomponen-tenvertrag eine eigene Leistungsverpflichtung darstellt, die Krite-rien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllt werden, aufgrund des Vertrags jedoch ein durchsetzbarer An-spruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden. Sofern die Ent-wicklungsleistung keine eigene Leistungsverpflichtung darstellt bzw. aufgrund des Vertrags kein durchsetzbarer Anspruch besteht, erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Lieferung der Serienprodukte. Die anfallenden Kosten für die Entwicklungsleis-tung werden in diesem Fall als Vertragserfüllungskosten aktiviert und in Abhängigkeit mit der Shipset-Lieferung erfolgswirksam amortisiert. Bei Entwicklungsleistungen ohne Milestone-Zahlun-gen erfolgt die Zahlung der Leistung im Rahmen der laufenden Lie-ferung der Serienprodukte über die Gesamtlaufzeit des Pro-gramms. Da die Erfüllung der Leistungsverpflichtung deutlich vor den Einzahlungen liegt, liegt eine wesentliche Finanzierungskom-ponente vor, die bei der Bewertung der Forderungen aus kundenbe-zogenen Entwicklungsleistungen und der Vertragsvermögens-werte berücksichtigt wird. Bei Entwicklungsleistungen mit Miles-tone-Zahlungen fallen die Leistungserbringung und die Zahlungs-eingänge weitgehend zusammen. Daher liegt hier keine wesentli-che Finanzierungskomponente vor. Bei der Festsetzung des Trans-aktionspreises für Entwicklungsleistungen fließen sowohl fixe als auch variable Bestandteile ein. Der fixe Bestandteil setzt sich zu-sammen aus der vertraglich festgelegten Preiskomponente (ge-sondert vereinbart für die Entwicklungsleistung oder garantiert im Shipset-Preis) und garantierten Mindestmengen. In den variablen Bestandteil fließen Schätzung hinsichtlich der Mengenkomponente (künftig zu liefernde Serienprodukte) ein, da in diesen Fällen keine garantierten Mindestmengen bestehen, sondern die geplante Ra-tenvorschau zugrundegelegt wird.

Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse entweder zeitraum- o-der zeitpunktbezogen erfasst, sobald ein Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Sofern bei einer langfristigen Amortisation über die Serienlieferun-gen eine wesentliche Finanzierungskomponente festgestellt wird, werden die Umsatzerlöse nur in Höhe des Barwerts der vereinbar-ten Zahlungen erfasst. Aufzinsungseffekte werden als Ertrag imFinanzergebnis erfasst und führen dazu, dass die vereinnahmten Zahlungen, anders als bisher, nicht gänzlich den Umsatzerlösen zu-geordnet werden.

Zahlungen an den Kunden werden als Vorabrabatt behandelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Programmdauer verteilt als Umsatzreduktion ausgewiesen.

Für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist neben einer feh-lenden alternativen Nutzungsmöglichkeit insbesondere der jeder-zeitige Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leis-tungen vorausgesetzt (Kosten plus Gewinnanteil). Dieses Krite-rium führt dazu, dass einzelne Verträge gemäß IFRS 15 zeitpunkt-bezogen als Umsatz zu erfassen sind. Die zeitpunktbezogenen Leistungen werden bis zum Kontrollübergang in Höhe der Kosten bilanziell erfasst.

Bei einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung werden die Um-satzerlöse entsprechend der Cost-to-Cost-Methode verteilt.

IFRS 15 verlangt von einem Unternehmen Angaben über die Kos-ten für die Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden. Dem Kon-zern entstehen keine solchen Kosten, weshalb die damit verbunde-nen Angaben in diesem Leitfaden nicht dargestellt werden. Bei Ver-trägen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird keine Finanzierungskomponente berücksichtigt.

Aufwandsrealisierung

Operative Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Fremdwährungsbewertung (IAS 21)

Die Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten erfolgt zum Stichtagskurs. Gewinne und Ver-luste werden ergebniswirksam erfasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS 7)

Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde bei dem Konzern-Cashflow aus der Betriebstätigkeit die indirekte Me-thode gewählt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Kassenbe-stand und den kurzfristigen Finanzmitteln.

51. Auswirkungen neuer und geänderter Standards (Überarbei-tung)

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretati-onen waren im Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwenden:

Standard / Interpretation

Anwendungspflicht

Übernahme

lt. IASB für

durch EU

Geschäftsjahre ab

zum 31.12.2020

IFRS 16

(Änderung)

Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

01.06.2020

Ja

IFRS 3

(Änderung)

Definition eines Geschäftsbetriebs

01.01.2020

Ja

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und

IFRS 16

(Änderung)

Zins Benchmark-Reform - 2. Phase

01.01.2020

Ja

IAS 1 und IAS 8

(Änderung)

Definition von Wesentlichkeit

01.01.2020

Ja

Diverse

01.01.2020

Ja

Änderungen der Verweise auf das Rahmenwerk in den IFRS Standards

Die erstmalige Anwendung dieser neuen bzw. überarbeiteten Stan-dards hat, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernab-schluss von FACC.

Das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich auf Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Jänner 2021 auswirken werden. Die nachfolgenden, vomIASB bereits veröffentlichten aber in der EU zum Teil noch nicht verpflichtend anzuwendenden neuen, überarbeiteten bzw. ergänz-ten Standards und Interpretationen des IFRIC sind auch vom FACC-Konzern nicht vorzeitig angewendet worden und sind somit für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant:

Veröffentli-

Anwendungs-

Übernahme

Auswirkungen

chung durch

pflicht

durch EU

auf den Konzern-

das IASB

lt. IASB

zum 12.02.2021

abschluss

(Änderung)

Zins Benchmark-Reform - 2. Phase

27.08.2020

01.01.2021

Ja

Nein

IFRS 4

(Änderung)

Versicherungsverträge - Verschiebung von IFRS 9

25.06.2020

01.01.2021

Ja

Nein

IFRS 3

(Änderung)

Unternehmenszusammenschlüsse

14.05.2020

01.01.2022

Nein

Nein

IAS 16

(Änderung)

Sachanlagen

14.05.2020

01.01.2022

Nein

Nein

IAS 37

Rückstellungen, Eventualschulden und

(Änderung)

Eventualforderungen

14.05.2020

01.01.2022

Nein

Nein

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus

Diverse

2018-2020

14.05.2020

01.01.2022

Nein

Nein

IAS 1

Offenlegung von Bilanzierungs- und

(Änderung)

Bewertungsmethoden

12.02.2021

01.01.2023

Nein

Nein

IAS 8

(Änderung)

Definition von Schätzungen

12.02.2021

01.01.2023

Nein

Nein

IFRS 17

Versicherungsverträge

18.05.2017

01.01.2023

Nein

Nein

IFRS 17

(Änderung)

Versicherungsverträge

25.06.2020

01.01.2023

Nein

Nein

IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als

(Änderung)

kurz- oder langfristig

23.01.2020

01.01.2023

Nein

Nein

IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder

(Änderung)

langfristig - Verschiebung des Stichtags

15.07.2020

01.01.2023

Nein

Nein

Standard / Interpretation

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,

IFRS 4 und IFRS 16

52. Honorare des Konzernabschlussprüfers

Für die Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sind im Geschäftsjahr 2020 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

Konzern- und Jahresabschlussprüfung Andere Beratungsleistungen

53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

2019 EUR'000

2020 EUR'000

217 56

141 25

273

167

Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 kam es zu keinem an-gabepflichtigen Ereignis.

54. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des FACC-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 be-trug -28.575 TEUR. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 eine Dividende von 0,00 EUR je Aktie vor.

55. Freigabe zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand aufge-stellt und wird voraussichtlich am 23. März 2021 vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. In der Folge wird der Kon-zernabschluss der Hauptversammlung zur Freigabe vorgelegt. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.

56. Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands

Robert Machtlinger, CEO Andreas Ockel, COO Aleš Stárek, CFO Yongsheng Wang, CCO

Mitglieder des Aufsichtsrats

Zhen Pang (Vorsitzender seit 1. Jänner 2020) Qinghong Liu

Jiajia Dai Jing Guo Junqi Sheng Weixi Gong George Maffeo

Tom Williams (seit 26. Juni 2020) Ulrike Reiter (Arbeitnehmervertreterin) Barbara Huber (Arbeitnehmervertreterin)

Peter Krohe (Arbeitnehmervertreter) (bis 31. Dezember 2020) Karin Klee (Arbeitnehmervertreterin)

Ried im Innkreis, am 8. März 2021

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h.

Mitglied des VorstandsAndreas Ockel e. h. Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des Vorstands

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 82 Abs. 4 Z. 3 Börsegesetz

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsver-lauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so dar-stellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlage-bericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahres-abschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ver-mittelt. Ebenso bestätigen wir nach bestem Wissen, dass der La-gebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und dieLage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-schreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Ried im Innkreis, am 8. März 2021

Der Vorstand

Robert Machtlinger e. h. Andreas Ockel e. h.

Vorsitzender des Vorstands

Aleš Stárek e. h.

Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk1)

Bericht zum Konzernabschluss

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der

FACC AG, Ried im Innkreis,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergeb-nisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernab-schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in

Mitglied des Vorstands

Yongsheng Wang e. h. Mitglied des VorstandsÜbereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätz-lichen Anforderungen des § 245a UGB.

1) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweich ende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprü-fung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwort-lichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Ab-schnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-fung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtli-chen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen An-forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver-halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut-samsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge-schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammen-hang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhal-ten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten

2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake-President-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016

1. Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sach-anlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten

Beschreibung

Die FACC AG zeigt in ihrem Konzernabschluss Firmenwerte aus Un-ternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr 18,7 Mio. €), Sachanlagen in Höhe von 167,9 Mio. € (Vorjahr 181,6 Mio. €) und sonstige langfristige Vermögenswerte in Höhe von 131,9 Mio € (Vorjahr 153,6 Mio. €). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte betreffen mit 33,0 Mio € (Vorjahr 50,6 Mio. €) Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen, mit 3,0 Mio € (Vorjahr 5,4 Mio. €) Vertragsvermögenswerte und mit 95,8 Mio € (Vorjahr 97,5 Mio. €) Vertragserfüllungskosten.

Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Krise und den damit ver-bundenen Reduzierungen in den Serienlieferungen für einzelne Projekte und einer damit einhergehenden Änderung der Mittelfrist-planung für die nächsten 5 Jahre wurden im Geschäftsjahr Indika-toren der Wertminderung sowohl auf Ebene der Cash Generating Units (CGUs) als auch auf Ebene von Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezogenen Entwicklungsleistungen identi-fiziert und Wertminderungstests durchgeführt.

Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf Firmenwerte in Höhe 18,7 Mio. €, Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 7,7 Mio. €, Wertminderungen auf Vertragserfüllungskosten in Höhe von 2,8 Mio. € und Wertminderungen auf Forderungen aus kunden-bezogene Entwicklungsleistungen in Höhe von 1,8 Mio. € erfasst.

Im Rahmen der Werthaltigkeitstests für den Firmenwert und die sonstigen langfristigen Vermögenswerten, für welche ein Anhalts-punkt für eine Wertminderung vorliegt, haben die gesetzlichen Vertreter wesentliche Annahmen und Schätzungen des Nutzungs-wertes (Value-in-use), der mittels einer Discounted Cashflow-Me-thode ermittelt wird, zu treffen. Der erzielbare Betrag ist dabei stark abhängig vom verwendeten Diskontierungssatz (WACC), so-wie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mit-telfristplanung und für die Firmenwerte in der ewigen Rente. Bei den Vertragserfüllungskosten und Forderungen aus kundenbezo-genen Entwicklungsleistungen ist der erzielbare Betrag beein-flusst von den zugrunde liegenden Schätzungen in Bezug auf Zeit-punkt und Menge zukünftiger Lieferungen und damit verbundener Cash-Flows.

Das wesentliche Risiko besteht dabei in der Schätzung der zukünf-tigen Cash-Flows, sowie in der Ableitung des Diskontierungssat-zes. Diese Cash-Flow Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen und auch von internen Lernkurven beeinflusst werden.

Die Angaben zu den Erläuterungen sind im Konzernanhang unter "7. Auswirkungen von Covid 19", in Note 22, Note 23, Note 24, Note 26 und Note 31 und unter "9. Geschäftsegmente" enthalten.

Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei un-ter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

  • • Prüfung der Definitionen der CGUs ("cash generating units") und Analyse der Separierbarkeit von Cash Zuflüssen

  • • Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtig-keit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plau-sibilisierung der Diskontierungssätze unter Beiziehung von un-seren internen Bewertungsspezialisten

  • • Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendun-gen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital, voraus-sichtliche Laufzeiten der Programme), um die Angemessenheit dieser Planungen unter Berücksichtigung der COVID 19 Aus-wirkungen zu beurteilen

  • • Prüfung der aus dem Airline Monitor abgeleiteten Raten

  • • Beurteilung der voraussichtlichen Laufzeiten der einzelnen Programme

  • • Prüfung der Übereinstimmung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse sowie der Investitionen für die CGUs ("cash-generating unit") mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Plä-nen

  • • Prüfung der Buchwerte der CGUs ("cash generating units")

  • • Prüfung der Erfassung der Wertminderungen

  • • Prüfung der Vollständigkeit der Angaben im Anhang

  • • Durchführung einer Risikoanalyse in Form von Sensitivitätsana-lysen und Downside-Bewertungsszenarien und Abweichungs-analysen

2. Sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Fake Pre-sidend-Incident-Fraud Fall im Geschäftsjahr 2015/2016

Beschreibung

Ende des Geschäftsjahres 2015/16 war die FACC Gruppe mit einem Fake-President-Incident-Fraud Fall konfrontiert, welcher zu ei-nem Mittelabfluss von iHv mEUR 52,9 aus der FACC Operations GmbH (einem Tochterunternehmen der FACC AG) führte. Davon wurde ein Betrag von rd. mEUR 10,9. auf Bankkonten in China ein-gefroren und im Geschäftsjahr 2019 auf Konten der Republik Ös-terreich transferiert jedoch noch nicht an die FACC Operations GmbH rücküberwiesen. Auf Basis einer vom Management eingehol-ten rechtlichen Beurteilung zum 31. Dezember 2020 wurde für die-sen Betrag eine kurzfristige sonstige Forderungen iHv mEUR 10,9 bilanziert.

Das Risiko im Rahmen der Abschlussprüfung besteht unter ande-rem darin, dass eine Repatriierung von entzogenen Geldern mit Hilfe des Bundes nicht oft vorkommt und dabei zum Teil rechtliches Neuland betreten wird.

Die Angaben zu den Erläuterungen im Hinblick auf die Einschätzun-gen des Managements des Fake President Incident Fraud Falles sind im Konzernanhang in Anhangsangabe 32 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert ha-ben:

Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätig-keiten umfasst:

  • • Besprechung der aktuellen Entwicklung in Zusammenhang mit der Rücktransferierung mit dem Vorstand und dem Leiter der Rechtsabteilung der FACC Operations GmbH

  • • Einholung einer unabhängigen rechtlichen Beurteilung und Ana-lyse dieser Beurteilung

  • • Überprüfung, ob die Voraussetzungen zum Ansatz einer Forde-rung erfüllt sind

  • • Beurteilung der Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den sonstigen Forderungen

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle In-formationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, aus-genommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk, wobei uns der konsolidierte Corporate Governance Bericht vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurde. Der gesonderte konsolidierte nicht fi-nanzielle Bericht wurde uns im Entwurf vorgelegt. Der vollstän-dige Geschäftsbericht, der finale nicht finanzielle Bericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prü-fungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informa-tionen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, so-bald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Wider-spruch zum Konzernabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Bezüglich der vorliegenden sonsti-gen Informationen haben wir nichts zu berichten.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-mung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst ge-treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-lungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsich-tigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unterneh-menstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alterna-tive dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSS- PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERN- ABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü-fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-mung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fal-sche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern re-sultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-flussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermes-sen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen in-terner Kontrollen beinhalten können.

  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprü-fung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshand-lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzu-geben.

  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig-nissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel ander Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh-menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolge-rung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazu-gehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu ma-chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prü-fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Kon- zerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den In-halt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein mög-lichst getreues Bild erreicht wird.

  • • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkei-ten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Kon-zernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die An-leitung, Überwachung und Durchführung der Konzernab-schlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Ab-schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unab-hängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünf-tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Un-abhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachver-halts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die ne-gativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öf-fentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unter-nehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-grundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den gel-tenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zu-treffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonne-nen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 als Ab-schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2020 vom Auf-sichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäfts-jahr 2016/17 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Johanna Hobelsberger -Gruber.

Linz, am 8. März 2021

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Johanna Hobelsberger-Gruber e. h. Wirtschaftsprüferin

ppa DI (FH) Hans Eduard Seidel e. h. Wirtschaftsprüfer

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FACC AG published this content on 24 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2021 10:48:10 UTC.